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Erweiterung der Europäischen Union

Am 1. Mai 2004 wurde die größte Erweiterung in der Geschichte der Europäischen Union vollzogen. Polen, Ungarn, Estland, Slowenien, Lettland, Litauen, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Malta und Zypern sind der Europäischen Union beigetreten. Der Erweiterungsprozess erstreckt sich ab 1. Januar 2007 auch auf Bulgarien und Rumänien. Die EU vergrößerte sich damit von 15 auf 27 Mitgliedstaaten, und ihre Gesamtbevölkerung erhöhte sich von 381 Millionen Bürgern auf rund 480 Millionen, denen die Europäische Union einen einheitlichen Wirtschafts- und Rechtsraum bietet. Mit dem größten Binnenmarkt der Welt hat die europäische Wirtschaft beste Chancen, ihre Stellung im globalen Wettbewerb zu festigen und langfristig auszubauen

Die in Artikel 6 des EU-Vertrages niedergelegten Grundwerte wie Freiheit, Demokratie, Rechtsstaat, Achtung der Menschenwürde und Schutz der Minderheiten sind nun dauerhaft Grundlage von Staat und Gesellschaft in 27 Mitgliedstaaten.

Niedersachsen ist in die Mitte der EU gerückt. Es nimmt eine Brückenfunktion zwischen Ost und West ein und kann zum Drehkreuz für Waren- und Verkehrsströme eines gesamteuropäischen Wirtschaftsraumes werden. Die relative Nähe zu den Märkten der neuen Mitgliedstaaten bringt das Land in eine gute Ausgangsposition, um auch in Zukunft vom überdurchschnittlichen Wachstum in diesen Staaten zu profitieren.

Bei den vier Grundfreiheiten in der EU – freier Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr – gibt es bezüglich der neuen Mitgliedstaaten auch nach dem 1. Mai 2004 noch Einschränkungen, insbesondere:

Der freie Personenverkehr ist eingeschränkt, soweit es die Arbeitnehmerfreizügigkeit betrifft. Deutschland hat den Zugang zu seinen Arbeitsmärkten für Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten zunächst gesperrt und kann dies bis 2011 verlängern.

Gleiches gilt für den freien Dienstleistungsverkehr in den Bereichen des Bausektors, der Innendekorateure und der Gebäudereiniger.

Der freie Kapitalverkehr ist seitens der neuen Mitgliedstaaten eingeschränkt. Für den Erwerb von Agrar- und Forstland sowie für den Erwerb von Zweitwohnungen gibt es Übergangsfristen von 5 bis 12 Jahren, je nach Beitrittsland.

Bulgarien und Rumänien

Dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens folgt ein längerer Zeitraum, in dem noch viele der eingegangenen Verpflichtungen umzusetzen sind. Die EU-Kommission überwacht auch nach Abschluss der Beitrittsverhandlungen streng die Fortschritte der beiden Länder vornehmlich im Bereich öffentliche Verwaltung, Justiz und Korruptionsbekämpfung sowie bei den Wirtschaftsreformen.

Kroatien und Türkei

Am 3.10.2005 hat die EU Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei aufgenommen Mazedonien legte am 22. März 2004 einen Antrag auf Beitritt zur EU vor. Dazu hat die Kommission am 9.11.2005 eine erste Stellungnahme abgegeben.

Die Verhandlungen werden an den Kopenhagener Kriterien ausgerichtet sein. Das Verhandlungstempo bestimmt sich nach der ordnungsgemäßen Übernahme und Umsetzung des Besitzstandes durch die Kandidatenländer. Dazu gehört auch die wirksame Anwendung durch geeignete Strukturen in Verwaltung und Justiz.

Für die Türkei verfolgt die EU eine Strategie auf 3 Säulen:

• Zusammenarbeit zur verstärkten Unterstützung des Reformprozesses, d.h. fortdauernde Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen. Die Kommission legt dem Europäischen Rat dazu jährlich einen Bericht über die Fortschritte der Türkei vor.

• Beitrittsverhandlungen finden im Rahmen einer Regierungskonferenz unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten statt. Sie erfordern Einstimmigkeit. Für die Eröffnung und den vorläufigen Abschluss von Kapiteln wird es Richtgrößen geben.

• Verstärkung des Dialogs zwischen der EU und der Türkei.

Der Kommission wurde das Recht eingeräumt, von sich aus oder auf Antrag von einem Drittel der Mitgliedstaaten die Aussetzung der Verhandlungen vorzuschlagen, wenn eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der Werte, auf die sich die Union gründet – Freiheit, Demokratie, Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit - gegeben ist.

Die Kommission geht davon aus, dass die Beitrittsverhandlungen frühestens nach einer Einigung über den EU-Finanzrahmen für die Zeit ab 2014 abgeschlossen werden können. Außerdem ist vorgesehen, dass die Kommission in Bereichen wie freier Personenverkehr, Strukturpolitik oder Landwirtschaft "lange Übergangsmaßnahmen, Ausnahmeregelungen, spezielle Vereinbarungen oder dauerhafte Schutzklauseln" in Erwägung ziehen kann.
Darüber hinaus sind mittelfristig noch Beitrittsanträge von Serbien-Montenegro, Bosnien-Herzegowina und Albanien zu erwarten. Auch die Ukraine strebt in die Europäische Union.

Ausblick

Das europäische Einigungswerk ist in weniger als zwei Generationen weit vorangekommen. Die Integration der 12 neuen Mitgliedstaaten ist eine enorme Herausforderung für die Europäische Union. Für die Zukunft gilt daher vordringlich, das bisher Erreichte zu konsolidieren. Für den Erweiterungsprozess ergibt sich daraus die Konsequenz, dem bislang vernachlässigten Kriterium der Aufnahmefähigkeit der EU die ihm gebührende Beachtung zu schenken. Die Niedersächsische Landesregierung wird die Beitrittsverhandlungen kritisch begleiten. Sie wird darauf achten, dass die Kopenhagener Kriterien in Wort, Schrift und Tat erfüllt werden. Es ist unabdingbar, dass bei den Beitrittsverhandlungen Sorgfalt vor Geschwindigkeit kommt. Zur Erhaltung des in der EU Erreichten darf es erst dann Beitritte geben, wenn künftige Beitrittsländer wirklich beitrittsreif sind.

In Anbetracht der langfristig zu erwartenden Anzahl von Aufnahmeanträgen wird die Europäische Union nicht umhin können, sich auch über die Frage nach ihren zukünftigen Grenzen Gedanken zu machen. Die Niedersächsische Landesregierung tritt für eine EU ein, die sich nicht nur geografisch, sondern auch über gemeinsame Grundwerte, Geschichte und Kultur definiert. Sie versteht ein vereinigtes Europa als Union europäischer Staaten und Regionen auf der Grundlage des bestehenden Staatenverbundes. Für an die EU grenzende Länder gibt es noch viele Formen einer verstärkten Zusammenarbeit, die beiden Seiten von Nutzen sein können. Die Niedersächsische Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass diese Formen der Zusammenarbeit an Attraktivität gewinnen.

Logo Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Info-Kampagne: Europa wird bunter

Link zum Thema:

Infos zum Thema EU-Erweiterung und zu den Ländern der Beitrittskandidaten

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