Übergeordnetes Ziel der Steuerpolitik von Bund und Ländern muss die Verbesserung der Steuergerechtigkeit einerseits und die Steuervereinfachung und Entbürokratisierung andererseits sein.
Nur ein transparentes und nachvollziehbares Steuerrecht kann dazu führen, dass alte und neue Besteuerungsregeln im Zusammenwirken von Bürgern und Verwaltung sinnvoll umgesetzt werden können. Dabei kommt dem Gedanken der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine besondere Bedeutung zu.
Steuerpolitik nach Maßgabe des Koalitionsvertrages
Ausgehend von den auf Bundesebene im Koalitionsvertrag ausgehandelten Eckpunkten der Steuer- und Finanzpolitik wird auch das Niedersächsische Finanzministerium den Abbau ungerechtfertigter Steuervergünstigungen und die Vereinfachung des Steuerrechts weiter vorangetrieben. Seit Oktober 2005 sind bereits eine ganze Reihe von Gesetzen zur Umsetzung dieser Ziele vom Bundesrat mitgetragen worden.
Eine der großen Herausforderungen für die Koalitionspartner war dabei die Schaffung eines neuen Unternehmensteuerrechts. Mit der Systemumstellung durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 ist der Besteuerungsalltag der Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen auf neue Grundlagen gestellt worden. Dem Ziel, insbesondere die deutsche Wettbewerbsfähigkeit durch Erhöhung der Standortattraktivität deutlich zu steigern, ist man wieder einen Schritt näher gekommen. Klar ist, dass der eingeschlagene Weg des Subventionsabbaus für eine angemessene Besteuerung in der Zukunft kontinuierlich weitergegangen werden muss.
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Steuergesetzgebung – Aktuelle Gesetze
Der Niedersächsischen Landesregierung ist ein gerechtes und transparentes Steuersystem sehr wichtig. Deshalb bringt sie sich ein in alle Diskussionen zur Reform des deutschen Steuerrechts, die auf Bundesebene, aber auch mit den übrigen Bundesländern geführt werden müssen.
Die Vorlagen für Steuergesetze werden durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht. Die Länder wirken über dieses Gesetzgebungsorgan wesentlich an der Gesetzgebung mit. Die Anwendung des Steuerrechts, also die Steuerverwaltung, obliegt den Ländern. Im Rahmen eigener Initiativen sowie der vom Bundesrat bei Steuergesetzen regelmäßig erforderlichen Zustimmung zu Beschlüssen des Bundestages wirkt auch das Niedersächsische Finanzministerium – ebenso wie die Finanzministerien der anderen Länder – aktiv am Gesetzgebungsverfahren mit. Häufig sind zur Lösung der Probleme Arbeitsgruppensitzungen mit den Vertretern des Bundes und der anderen Ländern erforderlich.
mehr zum Thema sowie wesentliche Änderungen ab dem 01.01.2009 und ab dem 01.01.2008