Die Europaministerkonferenz (EMK) ist die Fachkonferenz der Europaminister und -senatoren der 16 deutschen Länder. Sie konstituierte sich im Oktober 1992, um der wachsenden Bedeutung der EU für die Länder Rechnung zu tragen. Ihre wesentlichen Aufgaben sind die Interessenvertretung der Länder in Europaangelegenheiten gegenüber dem Bund und der EU, die Abstimmung der europapolitischen Aktivitäten der Länder und die Koordinierung ihrer Informationspolitik zur Förderung des europäischen Gedankens. In Niedersachsen wird die Funktion des Europaministers durch den Ministerpräsidenten wahrgenommen.
Der Vorsitz der EMK wechselt jährlich in alphabetischer Reihenfolge zwischen den 16 Ländern. In der Zeit vom 1. Juli 2001 bis zum 30. Juni 2002 hatte Niedersachsen den Vorsitz in der EMK inne. Während dieser Zeit wurden wichtige Beschlüsse u.a. zur "Zukunft der Europäischen Union" gefasst und Forderungen und Wünsche der Länder an eine zukünftige europäische Verfassung formuliert, die in nicht unerheblichem Umfang Eingang gefunden haben in den "Entwurf des Vertrages über eine Verfassung für Europa", wie er dann im Juni 2004 von den Staats- und Regierungschefs der EU beschlossen wurde.
Zum 1. Juli 2010 ist der Vorsitz in der Europaministerkonferenz von Baden-Württemberg auf Bayern übergegangen.
Pro Jahr finden durchschnittlich zwei bis drei Konferenzen auf politischer Ebene statt. Zu den Konferenzen werden auch Vertreter/-innen der Bundesregierung und regelmäßig hochrangige externe Gäste als Referenten/Referentinnen und Diskussionspartner/-innen eingeladen.
Die Beschlüsse der EMK bilden häufig die Grundlage entsprechender Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) der Länder oder des Bundesrates. Sie werden auf Arbeitsebene durch die Ständige Arbeitsgruppe der EMK (StAG) vorbereitet. Diese wirkt vielfach auch an deren Umsetzung mit.