Nationale und internationale Vergleichsuntersuchungen zeigen, dass das gegliederte allgemein bildende Schulwesen gegenüber einem Schulwesen mit längerer gemeinsamer Beschulung leistungsmäßig überlegen ist. Deshalb existiert in allen Bundesländern ein gegliedertes Schulsystem, das sich lediglich in der Anzahl der Schulformen unterscheidet. Nur ein gegliedertes Schulwesen eröffnet den Eltern eine wirklich freie Wahl der Schullaufbahn für ihre Kinder.
Im Mittelpunkt aller bildungspolitischen Überlegungen müssen dabei stets die Schülerinnen und Schüler mit ihrem Anspruch auf begabungsgerechte, individuelle Förderung stehen. Sowohl für die Hauptschule wie auch die Realschule werden wir deshalb die berufsvorbereitenden Elemente schulformspezifisch qualitativ weiterentwickeln.
Hauptschule
Seit Regierungsübernahme hat Niedersachsen einen besonderen bildungspolitischen Schwerpunkt auf eine stärkere Profilierung der Hauptschule gelegt. Unser Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorzubereiten und ihre Ausbildungsfähigkeit und Berufswahlreife nachhaltig zu verbessern. Hierzu haben wir:
- die Pflichtstunden in der Hauptschule im Schuljahrgang 5 und 6 nach Abschaffung der Orientierungsstufe erhöht und dafür rund 2,9 Mio. Euro jährlich eingesetzt,
- den Unterricht in den Kernfächern Deutsch und Mathematik zur Stärkung der Grundfertigkeiten und der elementaren Kulturtechniken vom 5. bis zum 9. Schuljahrgang auf 5 Wochenstunden erweitert,
- die Klassenstärke von 28 auf 26 gesenkt und dafür jährlich rund 2,5 Mio. Euro eingesetzt,
- die Betriebs- oder Praxistage zur Stärkung der beruflichen Orientierung in den Schuljahr¬gängen 8 und 9 auf bis zu 80 Tage erhöht,
- die Hauptschulen bei der Einrichtung als Ganztagsschule (56,4 % aller Ganztagsschulen sind Hauptschulen) vorrangig berücksichtigt und
- sozialpädagogische Fachkräfte an Hauptschulen im Rahmen des Hauptschulprofilierungs¬programms zur Unterstützung der Lehrkräfte bei der Durchführung berufsorientierender Maßnahmen eingesetzt und dafür 47,64 Mio. Euro seit 2004 zur Verfügung gestellt.
Seit 2004 wird in Modellprojekten und Schulversuchen erprobt, wie die Ausbildungsfähigkeit und Berufswahlreife der Schülerinnen und Schüler zusätzlich gestärkt und die Abschlussquote weiter erhöht werden kann. In Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit und anderen Partnern haben wir hier als erstes Bundesland neue Wege beschritten, um unseren Jugendlichen bessere Startchancen in das Berufsleben zu eröffnen:
- Projekt "Abschlussquote erhöhen – Berufsfähigkeit steigern": An 24 Hauptschulstandorten erfolgte eine intensive Förderung lernschwacher Schülerinnen und Schüler durch Einsatz von Kompetenzfeststellungsverfahren, individuelle Förderplanung, hohe Praxisanteile und eine enge Begleitung durch Berufsstartbegleitung. Ca. 90 % der Schülerinnen und Schüler erlangten den Hauptschulabschluss. Das Modellprojekt wird in modifizierter Form als "Vertiefte Berufsorientierung und Praxisbegleitung" an 22 Hauptschulstandorten fortgesetzt. Hierfür werden insgesamt 6,3 Mio. Euro eingesetzt. In jedem Landkreis in Niedersachsen kann nun dieses Modell angeboten werden.
- Aktive Berufswahlvorbereitung: In diesem Projekt werden für rund 3.000 Schülerinnen und Schüler an Hauptschulen Kompetenzfeststellungsverfahren durchgeführt, um Hinweise für die individuelle Förderung und Berufswegeplanung der Schülerinnen und Schüler zu gewinnen (Kosten rund 731.000 Euro jährlich).
- Schulversuche: In Neustadt und in Hameln werden besondere Kooperationsformen von Hauptschule und berufsbildender Schule erprobt. Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Schuljahrgangs erhalten an zwei Tagen pro Woche Fachpraxis- und Fachtheorie¬unterricht im Umfang von 14 Stunden an der berufsbildenden Schule. Die Ergebnisse der Schulversuche sind außerordentlich erfolgreich. Seit Beginn des Schulversuchs im Jahr 2004 sank die Quote der Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulzweig der KGS Neustadt ohne einen Schulabschluss verlassen haben, von 19 Prozent auf 0 Prozent im Jahr 2008. So konnte jede Schülerin, jeder Schüler mit Stolz einen Schulabschluss vorweisen.
Die Erfahrungen aus den genannten Projekten und insbesondere mit dem "Neustädter Modell" bieten eine überzeugende Perspektive für die Weiterentwicklung der Hauptschule hin zu einer weiteren Verzahnung zwischen allgemein bildender und berufsbildender Schule. Die ausbildende Wirtschaft begrüßt eine solche weitere Verzahnung ausdrücklich.
Als Ergebnis der außerordentlich positiven Erfahrungen mit dem "Neustädter Modell" werden wir die dort entwickelten Ansätze durch eine weitere Verzahnung zwischen allgemein bildender und berufsbildender Schule nunmehr auf alle Hauptschulen übertragen.
Die Hauptschule wird dafür zukünftig einen institutionellen Verbund mit einer berufsbildenden Schule bilden. Die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 erhalten sowohl eine grundlegende Allgemeinbildung als auch eine fachliche Bildung, die eine breite berufliche Grundbildung einschließt und die Anforderungen der Berufsausbildung und der Berufsausübung berücksichtigt. Durch verbindliche Absprachen unter den Schulen wird die inhaltliche Verzahnung von allgemeiner und beruflicher Bildung sichergestellt.
Realschule
In modifizierter Form sind die gewonnenen Erfahrungen aus den Modellprojekten auch geeignet, den Weg zur Weiterentwicklung der Realschulen in Niedersachsen aufzuzeigen. Der gute Ruf der Realschulen und die hohe Akzeptanz bei Eltern und Schülerinnen und Schülern liegen im Angebot an zeitgemäßen Unterrichtsinhalten ebenso wie in den praktizierten Lernformen begründet. Schülerinnen und Schüler erhalten neben einer soliden Grundbildung mit berufsvorbereitenden Elementen eine erweiterte Allgemeinbildung, die es ihnen ermöglicht, nach Abschluss der 10. Klasse ein Gymnasium bzw. Fachgymnasium zu besuchen. Die Möglichkeit, das Abitur auf diesem Bildungsweg zu erwerben, ist gerade für "Spätstarter" attraktiv. Die Realschule eröffnet den Schülerinnen und Schülern eine hervorragende Möglichkeit, sich auf eine spätere Berufsausbildung ebenso wie auf ein späteres Studium vorzubereiten.
In der Realschule stärken wir die Berufsorientierung und die Vorbereitung auf die Fachober¬schule und das Fachgymnasium durch Bildung von folgenden fachlichen Schwerpunkten (Profilen) im Wahlpflichtbereich der 9. und 10. Schuljahrgänge:
- Wirtschaft
- Technik
- Soziales
- Fremdsprachen
Für diesen Teil des Wahlpflichtbereiches stehen im Rahmen der bisherigen Schülerpflichtstunden jeweils vier Wochenstunden zur Verfügung. Die Schulen werden zukünftig mindestens zwei Profile anbieten.
Die Berufsorientierung an der Realschule setzt den Schwerpunkt im jeweiligen Profil und wird zeitlich gegenüber den bisherigen Regelungen verstärkt. Kooperationen mit berufsbildenden Schulen sind anzustreben (z. B. Fachlehrkräfte der berufsbildenden Schulen unterrichten an der Realschule). Sie können auch in einem institutionellen Schulverbund mit einer berufsbildenden Schule erfolgen. Die Bildung fachlicher Schwerpunkte im Wahlpflichtbereich der Realschule ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern auch künftig, mit einer erweiterten Allgemeinbildung gute Voraussetzungen für den Weg zum Abitur am Fachgymnasium oder Gymnasium zu erwerben.
In den kommenden Jahren wird es in Deutschland weiterhin zu einem Rückgang der Schülerzahlen kommen. Niedersachsen wird sich dieser Herausforderung gemeinsam mit den Schulträgern stellen und ein wohnortnahes und gegliedertes Schulwesen in der Fläche aufrechterhalten. Wir werden deshalb:
- das niedersächsische Schulwesen qualitativ weiterentwickeln,
- die im Flächenland Niedersachsen vorhandenen unterschiedlichen Gegebenheiten berücksichtigen und
- die Kompetenzen der Kommunen als Schulträger stärken, indem wir ihnen vielfältige Möglichkeiten zur flexiblen Gestaltung der Schullandschaft vor Ort bieten.
Zusammengefasste Haupt- und Realschulen
An rund 200 Schulstandorten sind Hauptschulen und Realschulen zusammengefasst worden. Damit werden etwa die Hälfte der Hauptschulen und Realschulen gemäß § 106 Niedersächsisches Schulgesetz als zusammengefasste Haupt- und Realschulen mit einheitlicher Leitung und einem Schulvorstand geführt. Diese Kooperation hat sich bewährt. Sie ist für die Schulträger ein flexibles Handlungsinstrument, um das gegliederten Schulsystem auch bei zurückgehenden Schülerzahlen anzubieten.
Ein qualitativ hochwertiges sowie durchlässiges und flexibles Schulangebot setzt in der Regel eine Drei- oder Mehrzügigkeit voraus. Mehr Züge pro Schuljahrgang eröffnen mehr fachliche Profilierung und Differenzierung sowie ein genaueres Eingehen auf die Stärken und Schwächen und die Neigungen der Schülerinnen und Schüler. Die zusammengefasste Haupt- und Realschule sollte in der Regel drei- oder mehrzügig, sie muss aber mindestens zweizügig sein.
Vorrangig kleineren Systemen (Zweizügigkeit) wird ermöglicht, gemeinsamen Unterricht in allen Fachbereichen und Fächern mit Ausnahme der Kernfächer (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache) durchzuführen.
Schaffung einheitlicher Bildungsbedingungen auf dem Weg zum Abitur
Niedersachsen stellt sich erfolgreich den bildungspolitischen Herausforderungen im nationalen und internationalen Vergleich. Zu den internationalen Standards gehört auch, dass die Hochschulzugangsberechtigung nach zwölf Schuljahren vergeben wird. Dies gilt auch für Gesamtschulen. In Niedersachsen soll dies künftig ebenso der Fall sein: Alle Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe sollen ab 2018 die Allgemeine Hochschulreife nach zwölf Schuljahren vergeben.
Denjenigen Schülerinnen und Schülern, die den Weg zum Abitur nach zwölf Jahren nicht wählen, eröffnet die Realschule mit anschließender Fachoberschule oder Fachgymnasium, den Weg zur Hochschulreife nach 13 Jahren.
Integrierte Gesamtschulen bleiben im Sekundarbereich I in ihrer Anlage grundsätzlich erhalten. Für die Schülerinnen und Schüler mit gymnasialem Leistungsniveau wird über eine entsprechende Ausgestaltung des Wahlpflichtunterrichts der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife nach zwölf Schuljahren sichergestellt.
Bildungsqualität steigern – Übergänge erleichtern – Abschlüsse sichern
Das so weiterentwickelte gegliederte Schulwesen ermöglicht vielfältige aufeinander aufbauende Qualifizierungschancen. Die inhaltlichen und organisatorischen Veränderungen werden die Bildungsqualität an den genannten Schulformen weiter steigern. In der Folge wird am Ende des 9. und 10. Schuljahrgangs der Anteil an höherwertigen Abschlüssen wachsen.
Mit der Weiterentwicklung der Hauptschule und der Realschule werden die Ausbildungschancen für die Schülerinnen und Schüler erhöht. Durch frühzeitige Verzahnung mit dem Unterricht in der berufsbildenden Schule sowie durch Profilbildung in den Schuljahrgängen 9 und 10 werden die Übergänge in die berufsbildenden Systeme erleichtert.
Die Hauptschule, die Realschule sowie die zusammengefasste Haupt- und Realschule vergeben im 9. und 10. Schuljahrgang alle Abschlüsse. Leistungen aus dem Unterricht in der berufsbildenden Schule werden in die Leistungsbewertung einbezogen.
Schülerinnen und Schülern der Hauptschule, der Realschule sowie der zusammengefassten Haupt- und Realschule wird so der Weg zur Allgemeinen Fachhochschulreife und zur Allgemeinen Hochschulreife geebnet.
Die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen wird mit der Weiterentwicklung des gegliederten Schulsystems gewährleistet. Es gibt keine Sackgassen.
Für uns gilt: Kein Abschluss ohne Anschluss!
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