SCHNELLER. BEQUEMER. TRANSPARENTER, WIRTSCHAFTLICHER. Mit diesen Worten lassen sich die Erwartungen an ein effektives Electronic Government beschreiben.
Niedersachsen ist dabei, die Landesverwaltung zu einem leistungsfähigen eGovernment fortzuentwickeln und sie insgesamt kunden- und bürgernäher auszurichten, die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung weiter zu erhöhen und den Standort Niedersachsen zu stärken.
Bereits im März 2004 hat die niedersächsische Landesregierung auf Vorschlag von Minister Schünemann eine Strategie zur Einführung von internetfähigen Behördendienstleistungen beschlossen. Zentrales Ziel der Strategie ist es, alle online-geeigneten Dienstleistungen und internen Verwaltungsleistungen der Landesverwaltung zu identifizieren und für diese innerhalb von 10 Jahren optimierte Online-Verfahren bereit zu stellen.
Für die Umsetzung dieses Ziels ist im Jahr 2005 ein eGovernment-Masterplan des Landes Niedersachsen realisiert worden. Er diente als zentraler Fahrplan bei der Modernisierung der niedersächsischen Verwaltungen mit Hilfe der Informationstechnik. Er hat wesentlich dazu beigetragen, dass Niedersachsen den bisherigen Weg zum eGovernment erfolgreich zurücklegen konnte.
Am 15.06.2010 hat die Landesregierung dem fortgeschriebenem eGovernment-Masterplan des Landes Niedersachsens 2010 zugestimmt. Da viele Maßnahmen des 2005 vorgelegten Planes bereits erfolgreich abgeschlossen werden konnten, enthält der eGovernment-Masterplan 2010 weniger Vorhaben als der erste Masterplan. Aufgeführt werden zahlreiche laufende und einige noch nicht begonnene Projekte. Aufgrund der Fortentwicklung im eGovernment sind auch einige neue Vorhaben in den Masterplan aufgenommen worden. Insgesamt enthält der Plan nun 55 Vorhaben.
Neben den Begriff eGovernment, der die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten meint, wird in diesem Masterplan der Begriff eJustice in einem eigenen Kapitel 4 hervorgehoben, um der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung der Justiz durch ein angepasst differenziertes Konzept Rechnung zu tragen.
Die bisherige Umsetzung des eGovernment-Masterplans war davon geprägt, Basiskomponenten der eGovernment-Infrastruktur aufzubauen und diese in ersten Verfahren zu nutzen. Ein Schwerpunkt des nun folgenden Abschnitts der eGovernment-Einführung ist es, die Basiskomponenten zu vervollständigen und auf breiter Ebene einzusetzen. Die Kunden der Verwaltung sollen so einen möglichst einfachen und vollständigen Zugang zu den Dienstleistungen der Verwaltungen erhalten (Service-Verbesserung). Innerhalb der Verwaltungen sollen die Folgeprozesse elektronisch unterstützt und dabei optimiert werden (Verfahrensoptimierung). Außerdem wird es weiterhin notwendig sein, besonders geeignete oder dringend benötigte Querschnitts- und Fachverfahren aufzubauen bzw. fortzuentwickeln. Soweit möglich soll dies in Kooperation mit Bund, den anderen Ländern und mit den Kommunen erfolgen. Mit diesen Schwerpunktsetzungen folgt die Landesregierung auch Empfehlungen des Niedersächsischen Landesrechnungshofs. Aus der Schwerpunktsetzung ergibt sich, dass eine Reihe von Zielen und hierzu gehörige Projekte mit besonderer Priorität umgesetzt werden müssen (siehe Kap. 1 des Masterplans 2010).
Die bereits realisierten Online-Dienste der Landesverwaltung sind über das Serviceportal www.service.niedersachsen.de zu erreichen.
Die Aufgaben der zentralen Planung, Koordination und Begleitung der eGovernment -Einführung liegen beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport. Hier finden Sie weitere Informationen über die Einfürhung von eGovernment in Niedersachsen.