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Asyl und Zuwanderung

Mit etwa eine halben Millionen Menschen liegt der Ausländeranteil in Niedersachsen bei 6 % an der Gesamtbevölkerung und damit deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von etwa 9 % bei 7,3 Millionen Ausländern

Aufgrund der Erfahrungen während des Nationalsozialismus wurde 1949 politisch Verfolgten in Deutschland ein individuelles Grundrecht auf Asyl im Grundgesetz zugesichert. Dieses Grundrecht wurde Anfang der 90er Jahre allerdings zunehmend zur Zuwanderung nach Deutschland genutzt und somit überwiegend von nicht schutzbedürftigen Personen in Anspruch genommen. Deshalb wurde das Asylrecht 1993 eingeschränkt, insbesondere durch Verweisung auf die Schutzgewährung in Staaten, in denen sich die Flüchtlinge vor Einreise nach Deutschland aufgehalten haben (sog. sichere Drittstaaten).

Das Land Niedersachsen ist nach dem Asylverfahrensgesetz verpflichtet, 9,3 % aller Asylbewerber aufzunehmen.

Deutschland kann sich als führende Industrienation, als wirtschaftlich starkes und bevölkerungsreichstes Land im Zentrum Europas, der Zuwanderung von Menschen aus anderen Ländern und Kontinenten nicht verschließen. Zuwanderung ist für Deutschland ökonomisch und kulturell eine Bereicherung, wenn sie so gesteuert wird, dass die legitimen wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland gewahrt bleiben.

Dieses war bei der Zuwanderung, die in der Vergangenheit stattgefunden hat, überwiegend nicht der Fall. Zuwanderung nach Deutschland fand in den letzten 30 Jahren im Wesentlichen aus humanitären Gründen (Asyl, Bürgerkrieg), geschichtlicher Verantwortung (Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, jüdische Emigrantinnen und Emigranten) oder zur Erfüllung von Verfassungsrechtlichen Rechtsansprüchen (Familienzusammenführung, Schutz von Ehe und Familie) statt.

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