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Haushalt

Haushaltsplan 2012/ 2013 (Ergänzung)

Mit der am 6. September von der Landesregierung beschlossenen Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplanentwurf 2012/2013 ergeben sich Änderungen zum ursprünglichen Entwurf.

Diese Ergänzung war notwendig geworden, weil Streit darüber bestand, ob der Entwurf Art.71 NVerf genügt. Diese Norm begrenzt die Nettokreditaufnahme auf die Summe der eigenfinanzierten Investitionen.

Im wesentlichen wurden folgende Positionen verändert:

Die Nettokreditaufnahme wurde für das Jahr 2012 auf 1,225 Milliarden Euro und für das Jahr 2013 auf 970 Millionen Euro abgesenkt. Die Kreditfinanzierungsquote (Anteil der Kredite an den Einnahmen) sinkt damit im Jahr 2012 auf 4,6%, im Jahr 2013 auf 3,6%.

Die Ausgaben für Investitionen erhöhen sich im Jahr 2012 auf 1,831 Milliarden Euro, im Jahr 2013 steigen sie auf 1,580 Milliarden Euro.

Damit entspricht der Haushaltsplanentwurf 2012/2013 spätestens nach der Ergänzung den Vorgaben der niedersächsischen Verfassung.

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Haushaltsplanentwurf 2012/2013

Das Parlament berät in seinem Septemberplenum über den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2012/2013. Besonders an diesem Entwurf ist, dass er zwei Jahre umfasst, also ein Doppelhaushalt ist.

Der Haushalt 2012 hat ein Volumen von 26,689 Milliarden Euro, der des Jahres 2013 27,456 Milliarden Euro.

Die wesentlichen Einnahmen bestehen aus den Steuern, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen und der KfZ-Steuer-‚Kompensation. Sie sind erfreulicherweise gestiegen. Für das Jahr 2012 sind hier 19,486 Milliarden Euro veranschlagt, im Jahr 2013 wird mit 20,514 Milliarden Euro gerechnet.

Große Ausgabenpositionen sind Personalausgaben, Zinsen für laufende Kredite, Investitionen sowie den Zahlungen an die Kommunen zusammen. Den größten Betrag auf der Ausgabenseite stellen die Personalausgaben dar (2012: 10,064 Milliarden Euro; 2013: 10,408 Milliarden Euro). Das liegt daran, dass die Bundesländer für die personalintensiven Bereiche Schulen, Polizei, Justiz und Steuerverwaltung zuständig sind.

Die Ausgaben für Bildung, Wissenschaft und Forschung betragen insgesamt ca. 9,3 Milliarden Euro pro Jahr. Für den Kultusbereich sind jährlich ca. 5 Milliarden Euro veranschlagt, für den Hochschulbereich ca. 2 Milliarden.

Die Zahlungen an die Kommunen sind gegenüber dem Jahr 2011 gestiegen; im Jahr 2012 betragen sie 3,226 Milliarden Euro, im Jahr 2013 3,265 Milliarden Euro. Die Kommunen nehmen damit an den gestiegenen Einnahmen teil.

Die Ausgaben für Kreditzinsen werden mit 2,407 Milliarden Euro für 2012 und 2,486 Milliarden Euro für 2013 Veranschlagt. Für Investitionen sind 1,523 Milliarden Euro (2012) und 1,550 Milliarden Euro (2013) veranschlagt.

Das Grundgesetz verbietet ab 2020 grundsätzlich die Finanzierung der Länderhaushalte über neue Schulden. Der Schuldenabbau in Niedersachsen wird so fortgesetzt, dass das Postulat des Abbaus der Nettoneuverschuldung spätestens 2020 erreicht wird.

Das Parlament berät über den Entwurf; endgültig verabschiedet werden wird er im letzten Plenum des Jahres, um am 1. Januar 2012 in Kraft treten zu können.

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2. Nachtragshaushaltsplan 2011

Der aktualisierte 2. Nachtragshaushalt wurde am 12. Oktober 2011 verabschiedet. Der 1. Nachtrag ist aufgehoben.

Nachtragshaushaltsplan 2011

Am 26. Mai 2011 hat der Niedersächsische Landtag den Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2011 verabschiedet.

Der Landtag hatte am 14. April 2011 angesichts des umstrittenen Bankentestverfahrens der European Business Authority ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Kapitalstärkung der NORD/LB beschlossen; ein Bestandteil dieses Maßnahmenpakets war der Erwerb von Stammkapitalanteilen an der NORD/LB durch das Land in Höhe von 600 Millionen Euro. Der Nachtrag für das Jahr 2011 dient nun der haushalterischen Umsetzung dieser Maßnahme. Für den Betrag von 600 Millionen Euro wird ein Sondervermögen ausgewiesen, das ausschließlich für diese Kapitalaufstockung in Anspruch genommen werden darf. Weiter ist vorgesehen, dass im Jahr 2011 erzielte Steuermehreinnahmen - maßgeblich ist hier der Zeitpunkt des Vollzugs der Kapitalmaßnahme - zur Minderung der Kreditermächtigung eingesetzt werden müssen. Das Sondervermögen wird nach der vollständigen Tilgung des Kredites aufgelöst; Einnahmen sind auch Dividendeneinkünfte aus dem vom Land erworbenen Stammkapital sowie die Erlöse aus der Veräußerung derselben.

Haushaltsplan 2011

Am 10. Dezember 2010 hat der Niedersächsische Landtag den Haushaltsplan für 2011 beschlossen, so dass er pünktlich zum 1. Januar 2011 in Kraft treten kann. Mit 25,134 Milliarden Euro fällt das Volumen nur geringfügig höher aus als 2010. Die wesentlichen Einnahmen aus Steuern, bundesstaatlichem Finanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen sowie einer Kompensationszahlung für die an den Bund gegangene Ertragshoheit an der Kraftfahrzeugsteuer in Höhe von 17,816 Milliarden Euro fallen um rund 1,2 Milliarden Euro höher aus als 2010, haben aber das Ergebnis von 2008 noch nicht wieder erreicht.

Auch 2011 und in den Folgejahren wird der Haushalt trotz einer 2%igen Einsparauflage, die alle Ressorts betrifft, und die circa 345 Millionen Euro erbringen soll, noch nicht ohne neue Schulden auskommen. Jedoch wird die Neuverschuldung für 2011 im Vergleich zu 2010 um 350 Millionen Euro auf 1,95 Milliarden Euro abgesenkt. Das soll auch in den Folgejahren fortgesetzt werden, bis sie schließlich auf „Null" reduziert worden ist. Spätestens ab 2020 dürfen auf Grund der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse keine neuen Schulden mehr aufgenommen werden.

Das von der Landesregierung seit 2003 verfolgte Ziel, Haushalte ohne neue Schulden vorlegen zu können, wäre 2010 fast erreicht worden. Die 2009 aufgetretene Finanz- und Wirtschaftskrise hat dies jedoch verhindert. Die 2009 und 2010 drastisch eingebrochenen Steuereinnahmen konnten nur durch eine deutlich auf jeweils 2,3 Milliarden Euro erhöhte Nettokreditaufnahme aufgefangen werden.

Die wesentlichen Ausgaben setzen sich aus den Personalausgaben, den Zinsen für laufende Kredite, den Investitionen sowie den Zahlungen an die Kommunen zusammen. Den größten Betrag auf der Ausgabenseite stellen die Personalausgaben mit circa 9,747 Milliarden Euro dar. Sie nehmen einen entsprechend großen Anteil am Gesamtvolumen des Haushalts ein, weil die Bundesländer für die personalintensiven Bereiche Schulen, Polizei und Steuerverwaltung zuständig sind.

Mit 2,976 Milliarden Euro folgen die Zahlungen an die Kommunen, die rund 467 Millionen Euro mehr erhalten als 2010 und damit angemessen an den wieder steigenden Staatseinnahmen beteiligt werden. Die Ausgaben für Kreditzinsen werden mit 2,177 Milliarden Euro und die Investitionsausgaben mit 1,616 Milliarden Euro veranschlagt.

Die Einzelpläne des Niedersächsischen Landtages, der Ministerien sowie des Staatsgerichtshofes und des Landesrechnungshofes etc. für 2011 werden Mitte Januar 2011 als Datei im pdf-Format auf der Internetseite des Niedersächsischen Finanzministeriums zur Verfügung stehen.

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Mittelfristige Planung 2011 bis 2015

Im Gegensatz zum Haushalt ist die mittelfristige Finanz- und Aufgabenplanung (Mipla) kein Gesetz. Mit ihr werden die politischen Zielsetzungen und ihre finanziellen Auswirkungen für insgesamt fünf Jahre fixiert. Sie umfasst damit einen größeren Zeitraum als der jährliche Haushaltsplan.

Der mittelfristige Finanzplan bildet den Rahmen für finanzwirksame politische Zielsetzungen. Er hilft dabei, die oftmals langfristigen Auswirkungen politischer Entscheidungen einzuschätzen und zu planen. Somit können rechtzeitig Mittel zu einer geordneten Haushaltsentwicklung eingesetzt werden.

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Haushalt

Haushaltsplan 2011 im Detail:

in Mio. Euro

Haushaltsvolumen: 25.134,0
Steuern, LFA und BEZ: 17.816,0
Nettokreditaufnahme: 1.950,0
Personalausgaben: 9.746,8
Zinsausgaben: 2.176,6
Investitionsausgaben: 1.615,8

Nachtragshaushaltsplanentwurf 2010 im Detail:

in Mio. Euro

Haushaltsvolumen: 24.842,6
Steuern, LFA und BEZ: 16.625,0
Nettokreditaufnahme: 2.300,0
Personalausgaben: 9.548,0
Zinsausgaben: 1.923,3
Investitionsausgaben: 2.266,9

Haushaltsplan 2010 im Detail:

in Mio. Euro

Haushaltsvolumen: 25.142,6
Steuern, LFA und BEZ: 16.625,0
Nettokreditaufnahme: 2.300,0
Personalausgaben: 9.548,0
Zinsausgaben: 2.309,3
Investitionsausgaben: 2.265,3

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