EU-Programm für die grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit
Die Niedersächsische Landesregierung hat in der Kabinettssitzung am 05.06.2007 beschlossen, dass Niedersachsen sich auch in der neuen EU-Förderperiode an den europäischen Programmen zur Europäischen territorialen Zusammenarbeit beteiligt.
A. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit (INTERREG IV A)
Für Niedersachsen sind die Niederlande ein wichtiger Handelspartner in direkter Nachbarschaft. Niedersachsen unterstützt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Niederlanden im Rahmen von INTERREG A-Programmen seit 1991. In der Förderperiode 2007 bis 2013 werden die Gebiete entlang der deutsch-niederländischen Grenze erstmals zu einem einzigen Programmgebiet zusammengefasst. Die Gesamtverantwortung gegenüber der EU-Kommission übernimmt das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bleibt verantwortlich für die niedersächsischen Programmgebiete.
Ansprechpartner: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
B. Transnationale Zusammenarbeit (INTERREG IV B)
Niedersachsen beteiligt sich an zwei Kooperationsräumen der transnationalen Zusammenarbeit. Der Kooperationsraum Nordsee bezieht das gesamte Land Niedersachsen ein, während im Ostseeraum ausschließlich die Region Lüneburg zum Kooperationsgebiet gehört. In Ausnahmefällen können jedoch auch Partner aus den übrigen Landesteilen am Ostseeprogramm teilnehmen (Programmgebiete Nordsee/ Ostsee).
1. North Sea Region Programme 2007 - 2013 (Nordseeraum)
Im Nordseeraum wird mit der neuen Priorität "Innovation" in der Förderperiode 2007 bis 2013 eine stärkere Konzentration auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eingeführt. Die Wettbewerbsfähigkeit des Nordseeraums soll durch Förderung von Innovation, Erreichbarkeit und nachhaltiger Stadt- und Regionalentwicklung sowie durch Bewahrung der natürlichen Ressourcen gestärkt werden.
2. Baltic Sea Region Programme 2007 - 2013 (Ostseeraum)
Im Ostseeraum spielt traditionell der Transfer von administrativen und marktwirtschaftlichen Komponenten in die neuen EU-Mitgliedstaaten sowie ebenfalls eine Fokussierung auf KMU eine bedeutende Rolle. Insbesondere gilt es, die Wettbewerbsfähigkeit des Ostseeraums zu stärken und das Ost-West-Gefälle zu verringern.
Ansprechpartner: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
C. Interregionale Zusammenarbeit (INTERREG IV C)
Die interregionale Kooperation soll die wirtschaftliche Erneuerung vorantreiben und die Wettbewerbsfähigkeit in Europa in den Bereichen Innovation, wissensbasierte Wirtschaft, Umwelt und Gefahrenverhütung weiterentwickeln. Insbesondere soll die Vernetzung und der Erfahrungsaustausch zwischen den regionalen und lokalen Behörden gefördert werden, um die Wirksamkeit der regionalen Entwicklungspolitik zu stärken. Dies umfasst Studien, Datenerhebungen sowie die Beobachtung und Analyse von Entwicklungstendenzen in der Gemeinschaft (Programmgebiet IVC).
Das Programm enthält 2 Handlungsoptionen, die "klassische regionale Initiative" (Erfahrungsaustausch und good practice im Netzwerk, auch Aktivierung bisheriger Erfahrungen bei INTERREG III C, bottom-up) sowie die von der Kommission initiierten "Fast Track projects", in denen erfahrene und weniger erfahrene Regionen zu einem bestimmten Thema ausgewählt (top-down) und in einem Netzwerk zusammengeführt werden. Hierzu zählt auch die Initiative "Regionen für den wirtschaftlichen Wandel".
Im Rahmen der interregionalen Zusammenarbeit sind vier Programme mit folgenden Prioritäten und Handlungsfeldern aufgelegt:
- "INTERREG IV C" (thematische Kooperationen konzentriert auf die Prozesse Lissabon und Göteborg) mit den thematischen Förderschwerpunkten:
1. Priorität 1: Innovation und Wissensgesellschaft
2. Priorität 2: Umweltschutz und Risikovermeidung
3. Priorität 3: Technische Hilfe.
- INTERACT II (technische Unterstützung der von den Ländern durchgeführten Programme zur Erhöhung der Effektivität von INTERREG IV C)
- ESPON II (Studien und Datensammlung, Beobachtung und Analyse der Entwicklungstendenzen in der erweiterten EU) und
- URBACT II (Netzwerke/Erfahrungsaustausch zwischen Städten zur Stadterneuerung).
Weitere Informationen erhalten Sie auf der INTERREG IV C-website unter: http://i4c.eu/
Ansprechpartner in der Staatskanzlei:
N.N, Tel.: 0511/120-6809, Fax: 0511/120-996809
Frau Sabine Scholz , Tel.: 0511/120-6807, Fax: 0511/120-996807