Sommerhochwasser 2013 - Fluthilfe
Aufbauhilfe für Betroffene des Sommerhochwassers 2013
Durch das Hochwasser im Sommer 2013 sind auch in Niedersachsen beträchtliche Schäden entstanden. Um die Betroffenen bei der Bewältigung der aktuellen Notlage zu unterstützen hatte die Landesregierung unmittelbar nach der Hochwasserkatastrophe Soforthilfen bereitgestellt. Bis Dezember 2013 sind ca. 7,4 Millionen Euro Soforthilfen von Einzelpersonen, Familien sowie gewerblichen und landwirtschaftlichen Unternehmen in Anspruch genommen worden.
Im Jahr 2014 wird die Unterstützung im Rahmen der Aufbauhilfe fortgesetzt. Bund und Länder stellen dazu insgesamt Mittel in Höhe von acht Milliarden Euro aus dem Aufbauhilfefonds zur Verfügung. Der Landesanteil Niedersachsens an den Aufbauhilfemitteln beträgt insgesamt 55,5 Millionen Euro.
Wo und wie hochwasserbedingte Schäden beglichen werden können, erfahren Sie hier:
Schäden an Gebäuden und Hausrat
Wer ist antragsberechtigt?
Private Wohnungseigentümerinnen und -Eigentümer, Mieterinnen und Mieter von Wohnraum sowie Wohnungsunternehmen.
Was ist förderfähig?
Behebung von Schäden an überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden, Ersatz der Gebäude, Abriss- und Aufräumarbeiten, Neubeschaffung von Hausrat
Fristablauf: 30.06.2015
Bewilligungsstelle:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Günther-Wagner-Allee 12-16,
30177 Hannover
Weitere Informationen finden Sie hier:
Schäden an kommunaler Infrastruktur
Wer ist antragsberechtigt?
Landkreise, Städte und Gemeinden.
Was ist förderfähig?
Hochwasserschäden an der Infrastruktur.
Fristablauf:
30.06.2015
Bewilligungsstelle:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover
Weitere Informationen finden Sie hier:
Schäden an touristischer Infrastruktur
Wer ist antragsberechtigt?
Träger touristischer Infrastruktur.
Was ist förderfähig?
Ausgaben zur Wiederherstellung der touristischen Infrastruktur im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GWR-Koordinierungsrahmen).
Bewilligungsstelle:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover
Fristablauf: 30.06.2015
Weitere Informationen finden Sie hier:
Schäden an der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur
Wer ist antragsberechtigt?
Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Was ist förderfähig?
Schadensbeseitigung an wasserwirtschaftlicher Infrastruktur (Deiche, Deichverteidigungswege, Schöpfwerke, Siele und Wehre, Wasserläufe, Wiederherstellung von Trinkwasserversorgungsanlagen, Abwasser- und Abfallentsorgungsanlagen). Gefördert werden auch Ausgaben für Maßnahmen, die getroffen wurden, um Hochwasserschäden abzuwehren oder zu vermindern, z.B. für Sandsäcke oder Notdeiche.
Fristablauf: 30.06.2015
Bewilligungsstelle:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover (Tel. 0511-30031-0)
Weitere Informationen finden Sie hier (auf der Seite unten):
http://www.nbank.de/Oeffentliche_Einrichtungen/Infrastruktur/Umwelt/Hochwasserschutz_Binnenland.phpSchäden in landwirtschaftlichen Unternehmen
Im Rahmen der Aufbauhilfe können auch landwirtschaftliche Betriebe (einschließlich Imkerei, Wanderschäferei, Binnenfischerei und Aquakultur), die aufgrund ihrer Einkommenssituation bislang keine Entschädigung durch die Soforthilfe erhalten haben, einen Zuschuss von bis zu 80 % des Hochwasserschadens erhalten.
Niedersächsische landwirtschaftliche Betriebe, bei denen im Frühsommer 2013 eine Schadensbewertung vor Ort von den Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vorgenommen wurde und deren Schaden die Bagatellschadensgrenze von 5.000 € übersteigt, erhalten einen automatisierten Antrag auf Aufbauhilfe von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zugeschickt.
Betriebe, die im Rahmen der Soforthilfe bislang keine Hochwasserschäden gemeldet haben, die aber die Aufbauhilfe beantragen möchten, müssen den Grad der Schädigung einer Fläche durch das Hochwasser 2013 durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständigte bestätigen lassen.
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier:
http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/5/nav/1684/article/22335.html
Links zum Thema Hochwasser
- Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch das Hochwasser 2013 verursachten Schäden
- Hochwasser- und Küstenschutz – Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
- Hochwasserschutz: Eine Aufgabe für Gegenwart und Zukunft
- Katastrophenschutz in Niedersachsen – Nds. Ministerium für Inneres und Sport
Soforthilfe für Hochwassergeschädigte
(PDF, 0,04 MB)
Bund-Länder-Konzept für Hochwasser- und Küstenschutz
(PDF, 0,03 MB)
Entwurf eines Nachtragshaushaltes für Soforthilfen nach der Hochwasserkatastrophe
(PDF, 0,04 MB)
Soforthilfe durch einen Nachtragshaushalt bereitgestellt
(PDF, 0,04 MB)
Verhandlungen mit dem Bund über Aufbauhilfe
(PDF, 0,04 MB)
Stiftung einer Hochwassermedaille 2013
(PDF, 0,03 MB)
Auszeichnung der Fluthelferinnen und Fluthelfer
(PDF, 0,11 MB)