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Sommerhochwasser 2013 - Fluthilfe

Aufbauhilfe für Betroffene des Sommerhochwassers 2013

Durch das Hochwasser im Sommer 2013 sind auch in Niedersachsen beträchtliche Schäden entstanden. Um die Betroffenen bei der Bewältigung der aktuellen Notlage zu unterstützen hatte die Landesregierung unmittelbar nach der Hochwasserkatastrophe Soforthilfen bereitgestellt. Bis Dezember 2013 sind ca. 7,4 Millionen Euro Soforthilfen von Einzelpersonen, Familien sowie gewerblichen und landwirtschaftlichen Unternehmen in Anspruch genommen worden.

Im Jahr 2014 wird die Unterstützung im Rahmen der Aufbauhilfe fortgesetzt. Bund und Länder stellen dazu insgesamt Mittel in Höhe von acht Milliarden Euro aus dem Aufbauhilfefonds zur Verfügung. Der Landesanteil Niedersachsens an den Aufbauhilfemitteln beträgt insgesamt 55,5 Millionen Euro.

Wo und wie hochwasserbedingte Schäden beglichen werden können, erfahren Sie hier:

Schäden an Gebäuden und Hausrat

Wer ist antragsberechtigt?

Private Wohnungseigentümerinnen und -Eigentümer, Mieterinnen und Mieter von Wohnraum sowie Wohnungsunternehmen.

Was ist förderfähig?

Behebung von Schäden an überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden, Ersatz der Gebäude, Abriss- und Aufräumarbeiten, Neubeschaffung von Hausrat

Fristablauf: 30.06.2015

Bewilligungsstelle:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Günther-Wagner-Allee 12-16,

30177 Hannover

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/Wohnraumfoerderung/Behebung_der_vom_Hochwasser_2013_verursachten_Schaeden_an_Wohnraum_und_Hausrat.php

Schäden an kommunaler Infrastruktur

Wer ist antragsberechtigt?

Landkreise, Städte und Gemeinden.

Was ist förderfähig?

Hochwasserschäden an der Infrastruktur.

Fristablauf:

30.06.2015

Bewilligungsstelle:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.nbank.de/Oeffentliche_Einrichtungen/Infrastruktur/Infrastruktur/Behebung_der_vom_Hochwasser_2013_verursachten_Schaeden_in_Landkreisen_Staedten_und_Gemeinden.php

Schäden an touristischer Infrastruktur

Wer ist antragsberechtigt?

Träger touristischer Infrastruktur.

Was ist förderfähig?

Ausgaben zur Wiederherstellung der touristischen Infrastruktur im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GWR-Koordinierungsrahmen).

Bewilligungsstelle:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover

Fristablauf: 30.06.2015

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.nbank.de/Oeffentliche_Einrichtungen/Infrastruktur/Infrastruktur/Beseitigung_der_vom_Hochwasser_verursachten_Schaeden_an_touristischer_Infrastruktur.php

Schäden an der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur

Wer ist antragsberechtigt?

Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Was ist förderfähig?

Schadensbeseitigung an wasserwirtschaftlicher Infrastruktur (Deiche, Deichverteidigungswege, Schöpfwerke, Siele und Wehre, Wasserläufe, Wiederherstellung von Trinkwasserversorgungsanlagen, Abwasser- und Abfallentsorgungsanlagen). Gefördert werden auch Ausgaben für Maßnahmen, die getroffen wurden, um Hochwasserschäden abzuwehren oder zu vermindern, z.B. für Sandsäcke oder Notdeiche.

Fristablauf: 30.06.2015

Bewilligungsstelle:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover (Tel. 0511-30031-0)

Weitere Informationen finden Sie hier (auf der Seite unten):

http://www.nbank.de/Oeffentliche_Einrichtungen/Infrastruktur/Umwelt/Hochwasserschutz_Binnenland.php

Schäden in landwirtschaftlichen Unternehmen

Im Rahmen der Aufbauhilfe können auch landwirtschaftliche Betriebe (einschließlich Imkerei, Wanderschäferei, Binnenfischerei und Aquakultur), die aufgrund ihrer Einkommenssituation bislang keine Entschädigung durch die Soforthilfe erhalten haben, einen Zuschuss von bis zu 80 % des Hochwasserschadens erhalten.

Niedersächsische landwirtschaftliche Betriebe, bei denen im Frühsommer 2013 eine Schadensbewertung vor Ort von den Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vorgenommen wurde und deren Schaden die Bagatellschadensgrenze von 5.000 € übersteigt, erhalten einen automatisierten Antrag auf Aufbauhilfe von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zugeschickt.

Betriebe, die im Rahmen der Soforthilfe bislang keine Hochwasserschäden gemeldet haben, die aber die Aufbauhilfe beantragen möchten, müssen den Grad der Schädigung einer Fläche durch das Hochwasser 2013 durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständigte bestätigen lassen.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier:

http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/5/nav/1684/article/22335.html

Ministerpräsident Weil und Einsatzkräfte des THW beim Sommerhochwasser 2013   Bildrechte: Verwendung weltweit, usage worldwide
Ministerpräsident Weil und Einsatzkräfte des THW beim Sommerhochwasser 2013 in Hitzacker
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