Hinweise zur Testung auf Corona
- Übersicht über die Testmöglichkeiten sowie Verfahren, wenn ein Schnell- beziehungsweise Selbsttest positiv ausfällt
(siehe nachstehende drei Übersichtsgrafiken) - Wo kann ich mich auf den Corona-Virus testen lassen?
- Welche Selbsttest sind für den Eigengebrauch zugelassen?
Durchführung von Testungen in Arztpraxen, Apotheken und Testzentren
Bereits jetzt gibt es die Möglichkeit, sich per Schnelltest auf das Coronavirus testen zu lassen. So sind Testungen in Arztpraxen und Apotheken sowie künftig auch in Zahnarztpraxen möglich. Fragen Sie am besten in Ihrer Arztpraxis, ob dieser Service schon jetzt dort angeboten wird. Der Bund bezahlt allen Bürgerinnen und Bürgern mindestens einen Schnelltest pro Woche.
Dieses Angebot geht bereits auf den am 3. März 2021 vereinbarten Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin zurück. Die nächsten Schritte zur Erweiterung der nationalen Teststrategie finden Sie im Bund-Länder-Beschluss vom 22.03.2021.
Hinzu kommen rund 500 Apotheken, die sich bisher beteiligen. Die notwendige Netzwerkstruktur für flächendeckende Teststellen wird auch mit Hilfe der Kommunen und privater Unternehmen derzeit zügig ausgebaut.
In vielen Landkreisen und Städten gibt es schon das Angebot kommunaler Teststellen. Auch karitative Einrichtungen und Wohlfahrtsverbände werden Testmöglichkeiten anbieten.
Rechtliche Grundlagen:
» Hier finden Sie die Corona-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (Stand 08.03.2021)
» Anhang zur TestVO: Standardisierte Inhalte für die Ausstellung von COVID-19 Testzertifikaten
Nachstehend finden Sie die Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zur vorläufigen Beauftragung von Bürgertestungen,
rückwirkend gültig ab 8. März 2021:
- Vorläufige Beauftragung zur Durchführung von Bürgertestungen nach § 4a und bestätigender Diagnostik- und variantenspezifischer PCR-Testung nach § 4b der Verordnung zum Anspruch auf Testungen in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung) vom 8. März 2021
- Anlage (Mindestanforderungen an Teststellen) zur og. Allgemeinverfügung vom 12. März 2021
- Änderung - Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Wo kann ich mich testen lassen?
Testende Ärztinnen und ÄrzteUnter dem folgenden Link können Sie ihre Heimatstadt angeben und über das Feld "Besonderheit": Corona-Schnelltest auswählen. Dann werden Ihnen alle Praxen mit Testmöglichkeiten angezeigt.
» www.arztauskunft-niedersachsen.de
Die nachstehende Bildergalerie zeigt Ihnen dort die entsprechenden Schritte:
Testende Apotheken
Auch seitens des Apothekerverbandes gibt es unter folgendem Link ein vergleichbares Angebot.
Dort können Sie Ihre PLZ eintragen und Ihnen werden alle testenden Apotheken im Umkreis angezeigt.
» https://www.mein-apothekenmanager.de/covid-19-schnelltest-suche
Die notwendige Netzwerkstruktur für flächendeckende Teststellen wird auch mit Hilfe privater Unternehmen zügig ausgebaut.
Darüber hinaus haben Dienstleister, denen ihr Betrieb aufgrund der neuesten Lockerungen wieder gestattet ist, die Möglichkeit, die auf dem Markt erhältlichen und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen Selbsttests zu erwerben und ihren Kundinnen und Kunden eine Testung zu ermöglichen.
Übersicht von regionalen Testmöglichkeiten
Nachstehend finden Sie Übersichten zu den Testmöglichkeiten in Ihrer Region.
Die Liste wird kontinuierlich aktualisiert.
Landkreis/kreisfreie Stadt |
Link zur regionalen Testübersicht |
Ammerland |
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Aurich |
folgt in Kürze |
Braunschweig |
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Celle |
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Cloppenburg |
folgt in Kürze |
Cuxhaven |
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Delmenhorst |
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Diepholz |
folgt in Kürze |
Emden |
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Emsland |
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Friesland |
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Gifhorn |
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Goslar |
folgt in Kürze |
Göttingen - Stadt |
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Göttingen - Landkreis |
Übersicht |
Grafschaft Bentheim |
folgt in Kürze |
Hameln-Pyrmont |
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Hannover - Region und Landeshauptstadt |
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Harburg |
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Heidekreis |
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Helmstedt |
folgt in Kürze |
Hildesheim - Landkreis und Stadt |
folgt in Kürze |
Holzminden |
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Leer |
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Lüneburg |
folgt in Kürze |
Lüchow-Dannenberg |
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Nienburg |
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Northeim |
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Oldenburg - Stadt |
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Oldenburg - Land |
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Osnabrück – Stadt und Landkreis |
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Osterholz |
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Peine |
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Rotenburg (Wümme) |
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Salzgitter |
folgt in Kürze |
Schaumburg |
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Stade |
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Uelzen |
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Vechta |
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Verden |
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Wesermarsch |
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Wilhelmshaven |
Übersicht |
Wittmund |
|
Wolfenbüttel |
Übersicht |
Wolfsburg |
Durchführung von Testungen über einen Selbsttest
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat erste Sonderzulassungen nach §11 Absatz 1 Medizinproduktegesetz (MPG) von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 erteilt.
» Hier geht es zur Übersicht des BfArM der aktuell zugelassenen Selbsttestsl
Wenn Sie in Niedersachsen eine Teststelle für Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 betreiben möchten (sog. Bürgertestungen) finden Sie hier die Anforderungen.
» Mustervorlage für die Bescheinigung über das Ergebnis eines SARS-CoV-2 Schnelltests/ Selbsttests