- Alltag mit Corona
- Covid-19 Impfung
- Testung auf Covid
- Maskenpflicht
- Schule
- Kita, Krippe & Hort
- Reisen & Tourismus
- Quarantäne & Absonderung
- Wissenschaft, Kultur & Weiterbildung
- Berufstätigkeit, Kurzarbeit & wirtschaftliche Unterstützung
- Ernährung, Landwirtschaft & Verbraucherschutz
- Steuererklärung & andere steuerliche Fragen
Sport – Antworten auf häufig gestellte Fragen
» Hier finden Sie die aktuelle Corona-Verordnung..
Muss während der Sportausübung eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden?
Nein.
Kann ich mir auch im Sportverein ein negatives Testergebnis bescheinigen lassen?
Ja, wenn im Sportverein ein solcher Test entweder durch entsprechend qualifiziertes Personal oder von der/dem Zu-testenden selbst unter Aufsicht durchgeführt wird, kann ein negatives Ergebnis bescheinigt werden. Die Bescheinigung muss dabei immer den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Adresse der getesteten Person sowie den Namen und Hersteller des Tests, das Testdatum, die Testuhrzeit sowie den Namen und den Verein der beaufsichtigenden Person und schließlich die Testart und das Testergebnis enthalten. Im Falle eines negativen Testergebnisses kann diese Bescheinigung für 24 Stunden überall dort genutzt werden, wo die Landesverordnung einen aktuellen negativen Test verlangt.
Hier finden Sie ein Muster, das Sie verwenden oder als Vorlage nutzen können:
» Bescheinigung über das Ergebnis eines Antigentests zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2
Wer darf einen Test bei meinem Verein beaufsichtigen bzw. das Ergebnis bescheinigen?
Beaufsichtigen und das Testergebnis bescheinigen können jeweils vom Sportverein autorisierte Personen. Diese müssen von jedem Verein vor Ort bestimmt werden. Außerdem ist dafür Sorge zu tragen, dass die Kontrolle bereits beim Zugang auf das Vereinsgelände erfolgt und der Test in einer ausreichend geschützten Umgebung (z.B. in einem Zelt) erfolgt.
Was genau bedeutet unter Aufsicht? Worauf muss geachtet werden?
Unter Aufsicht bedeutet, dass von der jeweils zur Aufsicht bestimmten und zur Ausstellung eines Nachweises führenden Person bestätigt werden kann, dass
1. ein geeigneter Test verwendet wurde,
2. der Test und die Diagnostik nach der Gebrauchsanweisung korrekt durchgeführt wurden,
3. das Ergebnis korrekt abgelesen und festgehalten wurde.
Der Sportverein muss also sicherstellen, dass die Aufsichtsperson in die Durchführung des Tests entsprechend der Gebrauchsanweisung eingewiesen wurde.
Über die beim Antigen-Selbsttest zur Verfügung gestellten Materialien (z.B. Beipackzettel) erhalten die Anwendenden neben Ausführungen zur korrekten Anwendung auch Präventionsinformationen. Dazu gehören zum Beispiel Hinweise und Anweisungen zu den Maßnahmen, die bei positivem, negativem oder unklarem Ergebnis getroffen werden müssen. Sie enthalten auch Hinweise zur Möglichkeit eines falsch positiven oder falsch negativen Ergebnisses sowie den Hinweis, dass ohne vorherige Konsultation des Arztes keine medizinisch wichtigen Entscheidungen getroffen werden dürfen. Damit muss auch das den Test beaufsichtigende Personal vertraut sein.
Die folgenden Themen informieren Sie zum Infektionsgeschehen in Niedersachsen und den Maßnahmen zur Bekämpfung sowie Bewältigung der Pandemie.
- Aktuelle Lage in Niedersachsen
- Corona-Vorschriften - Was gilt in Niedersachsen
- Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Hotlines und Hilfsangebote im Überblick
- Das sollten Sie tun bei Verdacht auf Infektion
- Hinweise zur Impfung
- Hinweise zum Testen
- Hinweise zur Quarantäne
- Hinweise zu Long-Covid
- Hinweise zu Schulen & Kitas
- Hinweise für Reisende
- Hinweise für Berufstätige
- Hinweise für Unternehmen
- Hinweise für Pflegeheime und ambulante Pflegedienste
- Aktuelle Presseinformationen
- Informationen in Fremdsprachen
- Informationen in Leichter Sprache
- Niedersachsen hält zusammen
- Amtliche Verkündung Niedersächsischer Verordnungen
Artikel-Informationen
erstellt am:
04.05.2020
zuletzt aktualisiert am:
01.04.2022