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Reisen & Quarantäne – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier informieren wir zu den wichtigsten Aspekten bei Reisen ins Ausland, der Ein- bzw. Rückreise nach Deutschland mit den Pflichten zur Einreiseanmeldung, der Testung und zur Einreise-Quarantäne sowie was für den Tourismus in Niedersachsen aktuell gilt.
- Einreise-Anmeldung, Testpflicht sowie Einreise-Quarantäne
- Regelungen für den Tourismus und Urlaub in Niedersachsen
(Urlaubs-)Reisen in das Ausland
Generell sind Reisen in Zeiten einer weltweiten Pandemie nicht frei von Risiken. Das gilt auch wenn seit dem 3. März 2022 keine Region in Europa als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuft ist bzw. weltweit für kein Land eine pandemiebedingte Reisewarnung gilt.
Ebenfalls ist zu beachten, dass mögliche Reiseländer auch ihrerseits Regelungen für die Einreise von deutschen Touristen getroffen haben.
Quarantäneregelungen sowie Testpflicht bei Rück- und Einreise nach Niedersachsen
Auf den nachfolgenden Seiten der Bundesregierung finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
» Die wichtigsten Fragen und Antworten für Reisende
» Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und EinreisequarantäneDie jeweils aktuellen Listen der Risikogebietstypen finden sich auf der RKI-Webseite:https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Nachstehend die wichtigsten Regelungen der Corona-Verordnung in Niedersachsen:
ab 4. März bis zum 19. März 2022 (Textformat):
Gastronomie:
Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)
Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä.
Körpernahe Dienstleistungen
Einzelhandel
Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.
Nutzung von Sportanlagen
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 50 bis 2.000 Personen)
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 2.000 Personen bis 25.000)
Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)
Besuche in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Kindertagesstätte
Schulbetrieb
Öffentlicher Personen- und Nahverkehr (incl. Bahnhöfe, Haltestellen etc.)
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Die folgenden Themen informieren Sie zum Infektionsgeschehen in Niedersachsen und den Maßnahmen zur Bekämpfung sowie Bewältigung der Pandemie.
- Aktuelle Lage in Niedersachsen
- Corona-Vorschriften - Was gilt in Niedersachsen
- Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Hotlines und Hilfsangebote im Überblick
- Das sollten Sie tun bei Verdacht auf Infektion
- Hinweise zur Impfung
- Hinweise zum Testen
- Hinweise zur Quarantäne
- Hinweise zu Long-Covid
- Hinweise zu Schulen & Kitas
- Hinweise für Reisende
- Hinweise für Berufstätige
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- Aktuelle Presseinformationen
- Informationen in Fremdsprachen
- Informationen in Leichter Sprache
- Niedersachsen hält zusammen
- Amtliche Verkündung Niedersächsischer Verordnungen
Artikel-Informationen
erstellt am:
23.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
04.03.2022