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(Ehemalige) Corona-Vorschriften

Niedersächsische Corona-Verordnung

Die » Niedersächsische Corona-Verordnung ist mit Wirkung vom 1. März 2023 aufgehoben.


Die noch vom Bund per » Infektionsschutzgesetz auferlegte FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen bzw. therapeutischen Einrichtungen ist seit dem 8. April 2023 weggefallen.


Damit sind mit Wirkung vom 8. April 2023 alle staatlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmen weggefallen.


In unserem » FAQ-Bereich beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen zu den abgelaufenen Corona-Maßnahmen.



Niedersächsische Absonderungsverordnung

Die Niedersächsische Absonderungsverordnung ist am 31. Januar 2023 außer Kraft getreten.
Damit entfällt zum 1. Februar die Isolationspflicht bei einer Infektion. Das bedeutet, dass eine fünftägige Isolation sowie ein PCR-Test im Falle eines positiven Selbsttests nicht mehr zwingend vorgeschrieben sind.



Corona-Regelungen - Wegfall Maskenpflicht ab 8. April 2023   Bildrechte: StK
Ordner mit Beschriftung "Gesetze, Verordnungen" Bildrechte: grafolux & eye-server

Archiv: Amtliche (Eil)Verkündung Niedersächsischer Verordnungen bis 2023

Die Verkündung von Verordnungen aufgrund von § 32 Infektionsschutzgesetz erfolgte an dieser Stelle online als amtliche Eilverkündung. Sie finden hier die amtliche Fassung der Niedersächsischen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. mehr

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
10.11.2025

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