Artikel-Informationen
erstellt am:
05.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
10.11.2025
Die noch vom Bund per » Infektionsschutzgesetz auferlegte FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen bzw. therapeutischen Einrichtungen ist seit dem 8. April 2023 weggefallen.
Damit sind mit Wirkung vom 8. April 2023 alle staatlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmen weggefallen.
Die Niedersächsische Absonderungsverordnung ist am 31. Januar 2023 außer Kraft getreten.
Damit entfällt zum 1. Februar die Isolationspflicht bei einer Infektion. Das bedeutet, dass eine fünftägige Isolation sowie ein PCR-Test im Falle eines positiven Selbsttests nicht mehr zwingend vorgeschrieben sind.
Die nachstehende Fassung trat am 1. März 2023 außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung gültig ab 2. Februar 2023
Die nachstehende Fassung trat am 2. Februar 2023 außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung gültig ab 1. Oktober 2022
Die nachstehende Fassung trat am 30. September außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung gültig ab 31. August 2022
Die nachstehende Fassung trat am 31. August außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung gültig ab 22. Juni 2022
Die nachstehende Fassung trat am 22. Juni außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung gültig ab 25. Mai 2022
Die nachstehende Fassung trat am 25. Mai außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung gültig ab 25. April bzw. 2. Mai 2022 (§ 8)
Artikel-Informationen
erstellt am:
05.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
10.11.2025