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Schülerinnen & Schüler

Die Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen haben zahlreiche Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten, die gesetzlich verankert sind:

So wird z. B. in jeder Klasse vom 5. Schuljahrgang an (Klassenschülerschaft) eine Klassensprecherin oder ein Klassensprecher gewählt, die den Schülerrat der Schule bilden. Dieser wählt die Schülersprecherin oder den Schülersprecher sowie Vertreterinnen oder Vertreter in den Konferenzen.

Die Rechte des Schülerrats und der Klassenschülerschaft sind vielfältig. Sie sind z. B. von der Schulleitung oder der zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören. Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts sind mit den Klassenschülerschaften zu erörtern.

Wie sich also das Leben in der Schule gestaltet, bestimmen die Schülerinnen und Schüler mit!

Darüber hinaus wirken Schülerinnen und Schüler auf der Gemeinde- und Kreisebene sowie auf Landesebene mit: sie können stimmberechtigte Vertreterinnen und Vertreter in die kommunalen Schulausschüsse und in den Landesschulbeirat entsenden.

Interessenvertretung findet außerdem durch die Mitarbeit in Schülergruppen und durch die Herausgabe von Schülerzeitungen statt.

In Niedersachsen gibt es zur Zeit 969.069 Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen und 283.500 an berufsbildenden Schulen.

laufende Schüler
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