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8. September 2023

Bundestag beschließt Gesetz für klimafreundlicheres Heizen

Die Bundesregierung informiert:

"Ab dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Zudem gibt es eine umfangreiche Förderung, die stärker sozial ausgerichtet ist. Das neue Gebäudeenergiegesetz wurde am Freitag im Bundestag beschlossen.

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die » Kommunale Wärmeplanung.

Ziel der Gesetzesnovelle ist es, die Wärmwende in Deutschland schneller voranzutreiben. Denn noch immer werden hierzulande rund drei Viertel der Heizungen mit fossilem Gas oder Öl betrieben.

Ziel ist es, im Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Dafür muss Deutschland unabhängig von fossilen Brennstoffen werden, insbesondere beim Heizen. Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte das nachhaltig tun. Denn diese neue Heizung wird in der Regel 20 bis 30 Jahre genutzt."



16. August 2023

Wirtschaftshilfen für niedersächsische Unternehmen

Ab heute können niedersächsische Unternehmen und Selbstständige, die wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine unter besonders hohen Energiekostensteigerungen leiden, Wirtschaftshilfen bei der NBank beantragen – diesmal unter verbesserten Voraussetzungen.

Wirtschaftsminister Olaf Lies: „Die konstant hohen Energiekosten bereiten der niedersächsischen Wirtschaft weiterhin Schwierigkeiten. Mit der Neuauflage der Wirtschaftshilfen und der Weiterentwicklung der Antragsvoraussetzungen stellen wir sicher, dass niedersächsische Unternehmen, die extrem unter den Energiekostensteigerungen leiden, nicht in existenzielle Schwierigkeiten geraten.“

Gegenüber dem ersten Durchlauf der Wirtschaftshilfen für das Jahr 2022 gibt es nun folgende Änderungen, um passgenau zu unterstützen:

  • Antragsberechtigt sind nicht mehr nur Gewerbetreibende, sondern auch Unternehmen und Selbstständige mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb.
  • Statt der strengen Definition für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) der EU (maximal 250 Beschäftigte und ein Umsatz unter 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme unter 43 Millionen Euro) sind nun Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten antragsberechtigt.
  • Als Bedürftigkeitskriterium wird künftig ein über eine betriebswirtschaftliche Auswertung nachgewiesenes negatives Betriebsergebnis herangezogen. Die Gesamtausgaben für Energie müssen um mehr als 2.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni liegen. In der ersten Förderrunde lag die Bagatellgrenze noch bei 3.000 Euro.
  • Höchstbeträge der Billigkeitsleistung werden auf die beihilferechtlich zulässigen Obergrenzen angehoben, das heißt: gewerbliche Unternehmen können bis zu zwei Millionen Euro erhalten, Unternehmen aus dem Bereich Fischerei und Aquakultur bis zu 300.000 Euro und land- und forstwirtschaftliche Betriebe bis zu 250.000 Euro.
  • Es wird keine Abschlagzahlungen mehr geben, stattdessen erfolgt nun eine vollständige Auszahlung nach Antragsprüfung.
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18. Juli 2023

Auszahlung der Energiehilfen: Bundesrat gibt 2,5 Milliarden Euro für Krankenhäuser frei

Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wirtschaft sowie von Kammern, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften treffen sich regelmäßig zum so genannten niedersächsischen Wirtschaftsfrühstück, um sich zu aktuellen Themen auszutauschen. Als dringendste Herausforderung hat sich dabei herausgestellt, wie die Entlastung von Industrie und Handwerk bei den gegebenen Energiekosten gestaltet werden kann. Die niedersächsischen Unternehmen brauchen für die Transformation hin zu einer klimaneutralen Produktion verlässliche und international wettbewerbsfähig Energiepreise. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich deshalb auf ein Positionspapier unter dem Titel „Transformation ermöglichen – Entlastung bei Energiepreisen sicherstellen“ geeinigt.


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7. Juli 2023

Auszahlung der Energiehilfen: Bundesrat gibt 2,5 Milliarden Euro für Krankenhäuser frei

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Auszahlung von 2,5 Milliarden Euro zum Ausgleich für die Steigerungen von Energiekosten an Krankenhäuser beschlossen. Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi begrüßt die Maßnahme als „dringend notwendigen Schritt zur kurzfristigen Stabilisierung der Krankenhauslandschaft.“


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20. Juni 2023

Gesundheitsminister Philippi fordert schnelle und direkte Auszahlung der Energiehilfen

Mit Blick auf die prekäre finanzielle Lage vieler Krankenhäuser fordert Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi vom Bund, schnellstmöglich 2,5 Milliarden Euro aus den Energiehilfen direkt auszuschütten.

Der Bund hatte wegen der Energiekrise ein Energiehilfe-Programm für Krankenhäuser in Höhe von 4,5 Milliarden Euro gestartet, der Abruf der Mittel kam aber nur schleppend voran. Daraufhin hatte Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi vorgeschlagen, einen Teil der Gelder als Pauschale an die Krankenhäuser auszuzahlen. Bundesgesundheitsminister Lauterbach schloss sich dem Vorschlag an und bat die Bundestagsabgeordneten der Ampel-Koalition um entsprechende Umwandlung von 2,5 Milliarden Euro.


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16. Mai 2023

Land unterstützt Kultur und Erwachsenenbildung mit 27 Millionen Euro

Die Auswirkungen des russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine treffen den gesamten Kulturbetrieb in Niedersachsen hart. Das Land stellt daher gezielte Hilfen für die Kultur und auch für die Erwachsenenbildung zur Verfügung.„Es geht uns als Land darum, den Betrieb eines für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglichen, breiten Kulturangebots aufrecht zu erhalten und die Kulturgüter in den Einrichtungen zu schützen“, so Niedersachsens Kulturminister Falko Mohrs.

Das Land unterstützt Kultureinrichtungen und -verbände sowie die Einrichtungen der Erwachsenenbildung mit insgesamt 27 Millionen Euro. Das Geld stammt aus dem ersten Nachtragshaushalt 2022/2023.

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15. Mai 2023

Energieminister Christian Meyer: „Der Windkraftturbo in Niedersachsen läuft!“

Installierte Leistung im ersten Quartal 2023 verdoppelt /
Auch Zahl der neuen Genehmigungen stieg auf 57 Anlagen mit 332 Megawatt /
Schon 91,8 Prozent des in Niedersachsen 2022 verbrauchten Stroms aus Erneuerbaren Energien

Niedersachsen ist beim dringend notwendigen Ausbau der Windkraft auf dem richtigen Weg: Nach jahrelangem Rückgang beim Bau und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen zeigen die Maßnahmen der Landesregierung und der Kommunen für einen beschleunigten Ausbau der Windkraft erste Erfolge.

Im ersten Quartal dieses Jahres wurden zusätzlich 141,4 Megawatt (MW) Leistung aus neuen Windkraftanlagen installiert und ans Netz genommen – und damit doppelt so viel (+102 Prozent) wie in den ersten vier Monaten 2022. Damals wurden nur 69,6 MW ans Netz genommen.

Knapp 20 Prozent des bundesweiten Windenergieausbaus hat vergangenes Jahr in Niedersachsen stattgefunden: Von 551 Anlagen wurden 99 in Niedersachsen errichtet. Nach 161 MW in 2020 und 421 MW in 2021 wurde mit einer zugebauten Leistung von 462 MW in 2022 damit ein neuer Höchststand erreicht


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4. Mai 2023

Antragstellung für Brennstoffhilfe ab heute möglich:
Unterstützung für Haushalte, die mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas heizen

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab sofort Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks entlasten.


Die Hilfe kann hier beantragt werden:
» https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/

Über den Online-Rechner wird zuvor ermittelt, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Wenn die Berechnung einen Erstattungsbetrag ergibt, haben Sie sofort im Anschluss die Möglichkeit, den Antrag zu stellen.


Unterstützung beim Ausfüllen und Papierantrag

Die sozialen Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rote Kreuz, Diakonie, der Landesverband der Jüdischen Gemeinden und der Paritätische Wohlfahrtsverband) helfen Anspruchsberechtigten der Härtefallhilfen, die keine Unterstützung beim Ausfüllen des Online-Antrags im privaten Umfeld (Verwandte, Freunde oder Nachbarn) finden.

Zudem gibt es für Menschen, die keine mobilen Endgeräte besitzen oder sich im Umgang damit nicht sicher fühlen, auch eine Möglichkeit für einen Papierantrag. Dieser ist in den Beratungsstellen verfügbar oder kann heruntergeladen werden, wenn der Online-Rechner (www.t1p.de/rechner-papierantrag-nds) eine Antragsberechtigung festgestellt hat.

Wichtig: Nur vollständig und korrekt ausgefüllte Anträge werden angenommen. Das Land empfiehlt daher, einen Online-Antrag zu stellen, da die Plattform beim korrekten Ausfüllen des Antrags unterstützt.


Weitere Informationen:


Niedersachsen - Gemeinsam durch die Energiekrise: Infografik 01 Brennstoffhilfe für Haushalte, die mit Heizöl, Pellet oder Flüssiggas heizen   Bildrechte: StK
Niedersachsen - Gemeinsam durch die Energiekrise: Infografik 02 Brennstoffhilfe für Haushalte, die mit Heizöl, Pellet oder Flüssiggas heizen   Bildrechte: StK

28. April 2023

Deutschland-Ticket:
Mit dem D-Ticket im IC von Bremen nach Norddeich!

Niedersachsen, Bremen und die DB Fernverkehr AG (DB) haben nach intensiven Verhandlungen eine Einigung über die IC-Strecke Bremen-Hauptbahnhof – Norddeich-Mole erzielt.

Zum Start des D-Tickets am Montag, 1. Mai, wird diese IC-Strecke für die Besitzer des neuen Angebots freigegeben.

Die Besonderheit des Streckenabschnitts liegt darin, dass dort abwechselnd der Regionalexpress (RE) und Intercity (IC) verkehren. Die Landesregierung leistet mit dem Land Bremen unabhängig vom D-Ticket bereits jährliche Ausgleichzahlungen an die DB, damit Nahverkehrsfahrscheine im IC anerkannt werden, weil die Strecke sowohl für den Pendelbetrieb als auch für touristische Angebote interessant ist.

D-Ticket - Link zu Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) Bildrechte: StK

Deutschlandticket - Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Mit dem D-Ticket wollen wir einen Beitrag zur Mobilitätswende in Niedersachsen und ganz Deutschland leisten. Ziel ist es, möglichst viele Menschen für den Öffentlichen Nah- und Fernverkehr zu gewinnen. Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum D-Ticket. mehr

26. April 2023

Niedersachsen präsentiert konkreten Vorschlag für einen Transformationsstrompreis und eine Investitionsprämie

Der Übergang zur CO2-Neutralität in Niedersachsen, Deutschland und letztlich in ganz Europa wird nur mithilfe einer transformierenden Industrie gelingen. Oft stellen gerade energieintensive Industrieunternehmen wichtige Grundstoffe und Produkte her, die dringend für die Errichtung von Wind- und Solaranlagen, aber auch für umweltfreundliche Mobilität gebraucht werden. Gleichzeitig aber müssen energieintensiven Industrieunternehmen die Dekarbonisierung der eigenen Produktionsprozesse stemmen.

Bei dem Übergang zur CO2-Neutralität brauchen deshalb zum einen die bereits hier ansässigen energieintensiven Unternehmen dringend staatliche Unterstützung, um im weltweiten Wettbewerb bestehen zu können. Zum anderen muss den für die Umsetzung der Klimaneutralität strategisch wichtigen Neuansiedlungen der Weg nach Deutschland und Niedersachsen geebnet werden.

Dies gilt etwa für zukünftige Produktionsstätten für Batteriezellen, Halbleiter oder Bestandteile von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie. Bei der Herstellung von Solarmodulen, Wärmepumpen, Windturbinen, Elektrolyseuren und Batterien darf Europa nicht abhängig werden von Industrien in fernen Ländern beziehungsweise es muss bestehende Abhängigkeiten reduzieren.

Der gegenwärtige Strompreis in Deutschland ist derzeit deutlich zu hoch für den Erhalt vieler energieintensiver Produktionsstätten, für die erforderliche Elektrifizierung zahlreicher Prozesse im Zuge der Dekarbonisierung sowie für die Neuansiedlung strategischer Industriezweige. Er liegt aktuell und perspektivisch auch in den nächsten Jahren bei 11 bis 15 Cent pro Kilowattstunde.

Die niedersächsische rot-grüne Landesregierung legt deshalb erstmals ein Konzept mit konkreten Maßnahmen zur Einführung eines Transformationsstrompreises auf den Tisch.
Ziel ist es, die energieintensive Industrie in Deutschland zu halten, die Transformation zu ermöglichen und für die Energiewende notwendige Neuansiedlungen zu gewinnen.

Weitere Informationen:


25. April 2023

Unterstützung für Haushalte, die mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas heizen:
Antragstellung ab 4. Mai in Niedersachsen möglich!

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können in wenigen Tagen Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.

Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks entlasten.
Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird – in Niedersachsen am 4. Mai.

Niedersachen nutzt dabei das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Die Antragsbearbeitung wird ebenfalls von der Kasse.Hamburg übernommen.

Die Härtefallhilfe ist für Privathaushalte vorgesehen, die vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

Über einen Online-Rechner kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt, und zwar unter:

» https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/


Weitere Informationen:


3. April 2023

Deutschlandweiter Vorverkauf des D-Tickets ist gestartet

Der deutschlandweite Vorverkauf des D-Tickets hat heute begonnen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) geht in einer ersten Prognose davon aus, dass zusätzlich zu den bereits bestehenden ÖPNV-Abonnements rund 5,6 Millionen Neukundinnen und Neukunden das Deutschland-Ticket kaufen werden. Nach Informationen des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums ist der Vorverkauf reibungslos gestartet und gut angelaufen.

16. März 2023

Soziale Beratungs- und Unterstützungsangebote absichern – neue Richtlinie veröffentlicht

Soziale Einrichtungen bzw. Organisationen, deren Arbeit bereits vom Sozialministerium gefördert wird bzw. wurde und die als Folge des kriegsbedingten Preisanstiegs im Zeitraum zwischen dem 1. März 2022 und dem 31. Dezember 2023 ein Betriebskostendefizit erlangt haben, können ab sofort beim Niedersächsischen Landessozialamt eine finanzielle Unterstützung beantragen.

Nähere Informationen zu der „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von sozialen Einrichtungen und Organisationen zur Sicherung der sozialen Infrastruktur aufgrund der Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine“ – kurz „Billigkeitsrichtlinien Soziale Einrichtungen“ gibt es auf der Internetseite des Landessozialamtes.

» https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_gesundheit/weitere_aufgaben/


Welche Einrichtungen können eine Förderung beantragen?

  1. Träger von sozialen Einrichtungen oder Organisationen, die in den Jahren 2022 und 2023 im Rahmen einer Projektförderung oder institutionelle Förderung vom Sozialministerium Gelder erhalten haben.
  2. Träger von sozialen Einrichtungen oder Organisationen, deren Angebote in den Jahren 2020 bis 2022 durch eine Billigkeitsleistung des Sozialministeriums unterstützt worden sind.

Maximal können Landesmittel in Höhe von 80 Prozent des im Berechnungszeitraum entstandenen Betriebskostendefizits beantragt werden. Ein Betriebskostendefizit liegt vor, wenn aufgrund von Ausgabensteigerungen die Einnahmen nicht ausreichen, um die Ausgaben im Antragszeitraum zu decken. Ausgenommen hiervon sind Steigerungen von Personalausgaben.

Die Leistung wird als nicht zurückzahlbarer Zuschuss ab einem Auszahlungswert von 2.500 Euro gewährt. Bewilligte Mitteln sind ausschließlich für die Deckung des nachgewiesenen Betriebskostendefizits einzusetzen.
Andere finanzielle Unterstützungen, beispielsweise aus EU-, Bundes-, Landes- oder kommunalen Mitteln, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen des per Nachtragshaushalt beschlossenen Sofortprogramms stehen insgesamt 30 Millionen Euro zu Verfügung.

15. März 2023

Energiepauschale für Studierende sowie Fachschüler*innen

Alle Studierenden sowie Fachschülerinnen und Fachschüler sollen 200 Euro als Einmalzahlung erhalten.

Wer kann diese beantragen?

  • Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, können die Einmalzahlung beantragen.
  • Anspruchsberechtigt sind auch die etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses, wenn sie zum 1.Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet sind.
Die Antragsplattform ist seit 15. März 2023 freigeschaltet.

Hierzu das Statement des Niedersächsischen Ministers für Wissenschaft und Kultur Falko Mohrs zum Start des Portals:

„Endlich kommt die lang erwartete Unterstützungsleistung für die Studierenden, und das Geld soll nun auch schnell über die Bundeskasse fließen. Unter der Federführung des Landes Sachsen-Anhalt haben wir alle gemeinsam eine einheitliche Plattform geschaffen, die gleiche Antragsbedingungen für alle Studierenden, Fach- und Berufsschülerinnen und -schülern schafft. Als Land Niedersachsen haben wir bereits zu Beginn des Jahres zusätzliche Hilfen in Höhe von 30 Millionen Euro an die Studentenwerke gegeben, die schnell, unkompliziert und im Studienalltag auch ganz unmittelbar wirken. Dazu zählt beispielsweise das Niedersachsen-Menü, ein bezahlbares Mensaessen zum Fixpreis von 2,50 Euro.“


Weitere Informationen
» Antragsplattform: https://www.einmalzahlung200.de

14. März 2023

30 Millionen Euro zusätzliche Finanzhilfe für den Sport in Niedersachsen zur Bewältigung der Energiekrise: Ministerin Behrens und der LandesSportBund Niedersachsen e. V. überreichen Förderscheck an den TuS Davenstedt

Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, hat heute (14.03.2023) gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden des LandesSportBundes Niedersachsen e. V. (LSB), Reinhard Rawe, dem TuS Davenstedt einen Förderscheck in Höhe von 3.970 Euro überreicht.
Der Verein hat in seinem Antrag gestiegene Strom- und Gaskosten geltend gemacht. Die Mittel werden im Rahmen der Förderrichtlinie „Zuschüsse zur finanziellen Entlastung aufgrund gestiegener Energiekosten“ an Vereine in Niedersachsen ausgezahlt.

Die zusätzliche Finanzhilfe soll insbesondere für Direkthilfen zur finanziellen Entlastung von Sportvereinen und -verbänden, zur Aufstockung beim LSB vorhandener Programme für die Anschaffung von Materialien zur Energieeinsparung in Sportvereinen und -verbänden oder auch zum Ausbau der Durchführung von Energie-Beratungen in Sportvereinen und -verbänden eingesetzt werden.

Schon am 16. Januar 2023 öffnete das digitale Antragsportal des LSB und bis zum 14. März hatten bereits 767 Sportvereine Förderanträge mit einem Volumen von insgesamt 2.337.801 Euro gestellt. Hiervon bewilligte der LSB bisher 722 Anträge mit einem Volumen über 2.274.478 Euro und zahlte einen Abschlag in Höhe von 60 Prozent der Bewilligungssumme (insgesamt 1.328.362 Euro) an 682 Vereine aus.

Zum Hintergrund:

Der Niedersächsische Landtag hat im November beschlossen, dem LSB im Jahr 2023 eine zusätzliche finanzielle Unterstützung von 30 Millionen Euro zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung durch die stark gestiegenen Energiekosten zur Verfügung zu stellen. Kurz darauf verabschiedete der LSB die Förderrichtlinie „Zuschüsse zur finanziellen Entlastung aufgrund gestiegener Energiekosten“ für die Verteilung der Gelder.


23. Februar 2023

Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen: Entlastung von den hohen Energiepreisen

Ab dem 23. Februar 2023 können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Niedersachsen einen Antrag zur Entlastung von den hohen Energiepreisen stellen. Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Niedersachsen, die bis zu 250 Mitarbeiter beschäftigen. Die Härtefallhilfe deckt alle Energieträger ab. Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der NBank und ist bis Ende März 2023 möglich.

Mit der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ hat das Land Ende letzten Jahres eine Unterstützung für die Unternehmen auf den Weg gebracht, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind. Insgesamt stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung, die Niedersachsen mit 200 Millionen und der Bund mit 100 Millionen finanzieren.

Die erste Tranche umfasst 100 Mio. Euro und soll rückwirkend die besonderen Belastungen im Jahr 2022 abfedern. Die maximale Fördersumme beträgt 500.000 Euro. Um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten ist eine zügige Abschlagszahlung von 50 Prozent der beantragten Hilfe vorgesehen.

Voraussetzungen:

  • Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter) mit Sitz in Niedersachsen.
  • Antragsvoraussetzung: Die Gesamtausgaben für Energie müssen im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen. Zugleich muss der Cashflow oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung für den Zeitraum Juli bis November 2022 mindestens einen Fehlbetrag in Höhe der beantragten Hilfe aufweisen (mindestens 2.400 Euro).
  • Mit einem Antrag verpflichten sich die Unternehmen, betriebsbedingte Kündigungen in 2023 zu vermeiden.


Weitere Informationen

» Presseinformation: Kundenportal der NBank für Anträge zur Entlastung von Energiepreissteigerungen ab 23. Februar 2023 geöffnet
» Präsentation: Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen (PDF Download)

14. Februar 2023

Eine Million Euro: Hilfe für Tierheime in Not

Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen sehen sich derzeit mit vielen Problemen konfrontiert: Die Kosten steigen, insbesondere für Energie und Futtermittel. Gleichzeitig droht ein zunehmender Bedarf, weil sich Tierhalterinnen und -halter vermehrt entscheiden, Tiere aus Kostengründen abzugeben. „Auch vor unseren Tierheimen machen die erhöhten Energiekosten aufgrund des andauernden Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine und der daraus resultierenden Energiekrise keinen Halt“, so Agrarministerin Miriam Staudte. „Unsere unverschuldet in Not geratenen Tierheime werden wir schnell und zielgerichtet unterstützen. Als Gesellschaft tragen wir die Verantwortung für unsere Tiere als Mitgeschöpfe – auch in Zeiten hoher Energiekosten. Wir unterstützen daher die Tierheime. Ich danke besonders allen engagierten haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die die Situation vor Ort meistern.“

Die Förderung soll dazu beitragen, dass Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen zumindest einen Teil der aktuellen finanziellen Herausforderungen abfangen können. Ab dem 1. März können gemeinnützige Tierheime, die über eine § 11 Erlaubnis nach Tierschutzgesetz verfügen, ihre Anträge auf Förderung vereinfacht beim Ministerium stellen. Voraussetzung für die Förderung ist lediglich, dass die Empfängerinnen und Empfänger der Leistung wegen gestiegener Energie- und Futterkosten in wirtschaftliche Not geraten sind. Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro je Einrichtung.

Die Förderrichtlinie finden Sie mit dem Antragsformular unter:

27. Januar 2023

Fünf Millionen Euro Soforthilfe für die niedersächsische Erwachsenenbildung

Landesregierung sorgt für Entlastung in der Energiekrise

Soforthilfe für die niedersächsische Erwachsenenbildung: Die Landesregierung unterstützt die landesweit 86 Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen und Landeseinrichtungen der Erwachsenenbildung mit fünf Millionen Euro. Die zusätzlichen Mittel sollen den Einrichtungen helfen, den erheblichen wirtschaftlichen Risiken zu begegnen, die durch die enormen Kostensteigerungen – insbesondere im Energiesektor – in Folge des russischen Angriffskrieges erwachsen sind.

„Besonders in Krisenzeiten sind wir als Gesellschaft auf die Leistungen der Erwachsenenbildung als eine wichtige Säule unseres Bildungssystems angewiesen“, so Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kultur Falko Mohrs. „Nach der Corona-Pandemie sind viele Bildungseinrichtungen stark angeschlagen, weil die Teilnehmerzahlen der Vorjahre noch nicht wieder erreicht werden. Dadurch werden sie wirtschaftlich doppelt in die Zange genommen: durch wegfallende Teilnahmegebühren und hohe Kostensteigerungen. Umso wichtiger ist es, dass wir den Einrichtungen schnell und unbürokratisch helfen, ihnen Planungssicherheit verschaffen und ihre Bildungsangebote sichern.“

Die Mittel stammen aus dem sogenannten Härtefallfonds, der vom Landtag im Rahmen des Nachtragshaushaltes beschlossen wurde, und werden aktuell ausgezahlt. Durch die verbesserte Planungssicherheit für die Einrichtungen wird außerdem die Beschäftigung von rund 4.500 hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie rund 30.000 freiberuflich Tätigen in der niedersächsischen Erwachsenenbildung unterstützt.


24. Januar 2023

Land fördert kostenfreie Energie-Beratung für privates Wohneigentum

Die Gas- und Energiekrise, die durch den russischen Angriffskrieg ausgelöst wurde, hat den Handlungsbedarf beim Energiesparen nochmal deutlich vergrößert. Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrem Nachtragshaushalt erhebliche Mittel bereitgestellt, um mögliche Härten abzufedern, Menschen und Betriebe von Kosten zu entlasten und ein zusätzliches Energieberatungsangebot auf den Weg zu bringen.

Mit diesen Mitteln kann daher für private Wohneigentümerinnen und -eigentümer die Energieberatung deutlich verbessert werden. Den Auftakt macht Anfang Februar 2023 die „Energiespar-Beratung Private Wohngebäude“, die das Niedersächsische Umweltministerium mit 7,6 Millionen Euro fördert.

Die Beratung wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) landesweit durchgeführt und wendet sich an Eigentümer von privat genutztem Wohnraum.

Die Beratung soll Bürgerinnen und Bürgern aufzeigen, wie sie kurzfristig Energie und Kosten einsparen können.
Teil der Beratung ist dazu ein energetischer Hauscheck mit einer abschließenden Heizungsvisite, um Einsparpotenziale an der Gebäudehülle und im Heizungsbetrieb zu identifizieren. Außerdem kann geprüft werden, ob sich das Haus für den Betrieb einer Wärmepumpe eignet.


Start der Beratungen ist für Anfang Februar geplant. Für die privaten Wohneigentümerinnen und -eigentümer sind die Beratungen kostenfrei und sie können mit einem neuen digitalen Erfassungs- und Abrechnungssystem von den Energieberaterinnen und -beratern schnell und einfach umgesetzt werden.

Weitere Informationen unter: www.klimaschutz-niedersachsen.de/energiesparberatung-pw
Dort finden Interessierte ab dem 06.02.2023 auch eine Liste von Beraterinnen und Beratern, die für einen Termin auch direkt kontaktiert werden können.

20. Januar 2023

Erster Rammschlag in Stade für Niedersachsens zweites LNG-Terminal

Baubeginn für Niedersachsens zweiten LNG-Anleger in Stade: Symbolisch setzten der niedersächsische Energieminister Christian Meyer und Wirtschaftsminister Olaf Lies heute den ersten Rammschlag für den Hafenausbau durch die landeseigene „NPorts“ im Stader Nordhafen. Die Fertigstellung des Anlegers an der Elbe für die schwimmende Regasifizierungsanlage (FSRU) ist bis zum Winter 2023/24 geplant.

Wie bereits die im Dezember in Betrieb genommene FSRU „Esperanza“ in Wilhelmshaven soll auch die Anlage in Stade jährlich mindestens fünf Milliarden Kubikmeter Erdgas ins Netz einspeisen, etwa zehn Prozent der in 2021 aus Russland gelieferten Menge. Die Kosten für den Hafenausbau von bis zu 300 Millionen Euro werden anteilig von Bund und Land mit jeweils 100 Millionen Euro sowie zusätzlich durch einen Kredit der Nord-LB für NPorts getragen.


Mehr Informationen
» Pressemitteilung: Erster Rammschlag in Stade für Niedersachsens zweites LNG-Terminal
» LNG in Niedersachsen: Die wichtigsten Fragen und Antworten

16. Januar 2023

30 Millionen Euro zusätzliche Finanzhilfe für den Sport in Niedersachsen

Die Landesregierung unterstützt den organisierten Sport in Niedersachsen bei der Bewältigung der Folgen der Energiekrise mit 30 Millionen Euro. Ab sofort können Sportvereine und Landesfachverbände, die ordentliches Mitglied im Landessportbund (LSB) sind, sowie Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind, einen Antrag online über das Förderportal stellen: www.lsb-nds.net.

Gefördert werden bis zu 70 Prozent der Ausgabensteigerungen, maximal 200.000 Euro. Bezuschusst werden die gestiegenen Energieausgaben für Strom und Wärmeerzeugung sowie gestiegene Nutzungsentgelte von Sportstätten für den Zeitraum Oktober 2022 bis September 2023. Umfasst sind ebenfalls die Anschaffung von Materialien zur Energieeinsparung, Maßnahmen zur regenerativen Wärmeerzeugung oder Energie- und Beleuchtungsberatungen. Ab Februar können zusätzlich Anträge zur Anschaffung von Kleinmaterialien zur Energieeinsparung eingereicht werden.

Mehr Informationen
» Pressemitteilung: 30 Millionen Euro zusätzliche Finanzhilfe für den Sport in Niedersachsen
» Antragstellung: LSB-Förderportal
» LSB-Förderrichtlinie: Förderprogramm Energiezuschüsse

11. Januar 2023

Hilfe in der Krise - Landesregierung unterstützt regionale Härtefallfonds mit 50 Millionen Euro

Mit dem Beschluss des Nachtragshaushalts für die Jahre 2022 und 2023 mit einem Volumen von insgesamt 2,9 Milliarden Euro hat der Niedersächsische Landtag im November 2022 auch die Unterstützung regionaler Härtefallfonds mit insgesamt 50 Millionen Euro aus Landesmitteln ermöglicht. Das Land übernimmt ein Drittel der Kosten, wenn Landkreise oder kreisfreie Städte vor Ort gemeinsam mit den örtlichen Energieversorgungsunternehmen entsprechende Härtefallfonds zur Vermeidung von Strom-, Fernwärme oder Gassperren für Privatpersonen auflegen, die keine anderen staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten können.

Das zuständige Niedersächsische Sozialministerium hat eine Verwaltungsvereinbarung auf den Weg gebracht, um die Auszahlung der Landesmittel an die Kommunen so schnell wie möglich in die Wege leiten zu können. Nach einem intensiven Abstimmungsprozess mit den Kommunalen Spitzenverbänden, in den auch die Energieversorger einbezogen wurden, können interessierte Landkreise und kreisfreie Städte diese Verwaltungsvereinbarung ab sofort unterschreiben, um den Landeszuschuss zu erhalten.

Ob ein regionaler Härtefallfonds aufgelegt wird und wie viel Geld dafür im Einzelnen zur Verfügung steht, hängt von der Entscheidung vor Ort ab. Um die Kommunen zu entlasten und bei der Administration der Fonds zu unterstützen, sieht die Verwaltungsvereinbarung vor, dass die Landkreise und kreisfreien Städte 10 Prozent der ausgezahlten Hilfen zusätzlich als Verwaltungskostenzuschuss erhalten.


Mehr Informationen:

19. Dezember 2022

Wirtschaftsministerium stellt Kriterien für die „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ vor

Mit der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ bietet das Land eine Unterstützung für die Unternehmen an, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind. Diese Härtefallhilfe deckt alle Energieträger ab. Dafür stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung – zunächst rund 100 Millionen Euro für Zahlungen an kleine und mittlere Unternehmen als Entlastung für Energiepreissteigerungen im Jahr 2022.

Die Antragsstellung ist ab 23. Februar bis Ende März 2023 möglich. Um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten, ist eine unmittelbare Abschlagszahlung von 50 Prozent der beantragten Hilfe vorgesehen. Das ist der erste Teil des 300 Millionen Euro-Paketes, das Niedersachsen mit 200 Millionen und der Bund mit 100 Millionen finanzieren.


Mehr Informationen:

17. Dezember 2022

Bundesweit erstes LNG-Terminal am Standort Wilhelmshaven in Betrieb

Bundeskanzler Olaf Scholz und Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil haben am Samstag das erste deutsche LNG-Terminal in Wilhelmshaven in Betrieb genommen.

„Das ist ein bedeutender Tag – für Niedersachsen und für ganz Deutschland“, so Ministerpräsident Weil.
„Über das LNG-Terminal in Wilhelmshaven werden zunächst große Mengen Flüssiggas unsere Energieversorgung der nächsten Zeit sicherstellen. Möglichst bald aber soll über dieses neue Terminal sukzessive immer mehr grüner Wasserstoff importiert werden und unser Land weiter schrittweise unabhängig machen von fossilen Energien. Am Beispiel des LNG-Terminals und seiner Anbindung wurde gezeigt, dass in Deutschland – oder zumindest in Niedersachsen – auch große Infrastrukturprojekte in einer enormen Geschwindigkeit geplant und realisiert werden können. Das war nur möglich, weil so viele Menschen in den Behörden und Unternehmen mitgeholfen und ihr Bestes gegeben haben und nicht selten Tag und Nacht und auch an den Wochenenden für den Erfolg dieses einzigartigen Projektes gearbeitet haben. Ihnen allen gilt mein besonderer Dank! Diese Dynamik macht Hoffnung für einen ebenso schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit für das Gelingen der Energiewende.“

15. Dezember 2022

Bundestag beschließt Energiepreisbremsen – Wichtige Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher
Der Deutsche Bundestag hat am 15.12.2022 in zweiter und dritter Lesung die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas und Wärmepreisbremsen verabschiedet. Für weitere Heizmittel haben die Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit ihrem Beschluss die Voraussetzungen für einen weiteren Härtefallfonds geschaffen. Mit den Preisbremsen und den Härtefallhilfen werden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet und vor sehr hohen Energiepreisen geschützt. Die Hilfen sollen mit Beginn des neuen Jahres die stark steigenden Energiekosten begrenzen. Die Entlastungen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Für große industrielle Gasverbraucher beginnt die Auszahlung bereits im Januar.

9. Dezember 2022

Niedersachsen unterstützt Studierendenwerke mit 30 Millionen Euro

Die in Folge des russischen Angriffskriegs stark gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise treffen auch die Studentenwerke – und damit insbesondere die Studierenden. Das Land Niedersachsen unterstützt die Studentenwerke daher jetzt mit insgesamt 30 Millionen Euro. Eine erste Tranche in Höhe von 13,5 Millionen Euro fließt noch im Dezember an die Studentenwerke, eine zweite Tranche in Höhe von 16,5 Millionen Euro folgt im Januar 2023. Die Mittel stammen aus dem sogenannten Härtefallfonds, der Ende November vom Landtag im Rahmen des Nachtragshaushaltes beschlossen wurde.

„Viele Studentinnen und Studenten sind durch die Energiekrise vor erhebliche finanzielle Herausforderungen gestellt. Die schnelle und deutliche Unterstützung der Studentenwerke ist nötig, um die Angebote, Preise und Beiträge für Studierende stabil und im bezahlbaren Rahmen zu halten. Als Land Niedersachsen stehen wir zu unserer sozialen Verantwortung und sichern so gute Studienbedingungen für unsere Studierenden“, so Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs.

Gemeinsam mit den Studentenwerken hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur ein Paket an Maßnahmen erarbeitet, damit die Studierenden zielgenau und umgehend finanziell entlastet werden. Dazu gehören beispielsweise die Einführung eines Menüs zum Festpreis von 2,50 Euro in allen Mensen der Studentenwerke landesweit, der Erhalt aller Einrichtungen der Hochschulgastronomie im Jahr 2023, die Einrichtung eines Nothilfefonds beziehungsweise die Aufstockung vorhandener Nothilfefonds der Studentenwerke sowie die Erweiterung der psychosozialen Beratungsangebote der Studentenwerke. Zudem sollen aufgrund gestiegener Energiekosten im kommenden Jahr keine Erhöhungen von Preisen in den Mensen, keine Erhöhungen der Betriebskostenpauschalen in den Wohnheimen der Studentenwerke und keine Standortschließungen erfolgen.

30. November 2022

Landtag beschließt Nachtrag für Doppelhaushalt für 2022 und 2023:
Sofortprogramm zugunsten von Menschen, Unternehmen, Kommunen und sozialen Einrichtungen in Höhe von 970 Millionen Euro beschlossen

Der niedersächsische Landtag hat am heutigen Mittwoch den Nachtragshaushalt für die Jahre 2022 und 2023 verabschiedet. In einem sehr schnellen Verfahren wurden damit drei Wochen nach dem Regierungswechsel die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen des Ukrainekrieges und der Energiekrise geschaffen.

Damit wurde auch ein Sofortprogramm zugunsten von Menschen, Unternehmen, Kommunen und sozialen Einrichtungen in Höhe von 970 Millionen Euro beschlossen. Dieser Rettungsschirm wird dabei helfen, den enormen Kostensteigerungen im Energiesektor in Folge des russischen Angriffskrieges besser begegnen zu können. Es umfasst beispielsweise einen Härtefallfonds mit einem Volumen von 55 Millionen Euro, der Strom- oder Gassperren bei Bürgerinnen und Bürgern verhindern soll, die besonders hart getroffen sind. Vorgesehen sind unter anderem auch 200 Millionen Euro für Kitas und Schulen sowie 200 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen.

Mehr Informationen:

» Landesregierung bringt Nachtragshaushalt zur Bewältigung der Folgen des Ukrainekrieges und der Energiekrise auf den Weg


Unterstützung in der Energiekrise: Zusätzlich 30 Millionen Euro für den organisierten Sport in Niedersachsen

Die Auswirkungen der Energiekrise treffen auch die Sportvereine und -verbände in Niedersachsen. Um die Folgen abzumildern und zugleich Schließungen von Sportstätten zu verhindern, hat der Niedersächsische Landtag heute eine zusätzliche finanzielle Unterstützung des organisierten Sports beschlossen.

Der Landessportbund Niedersachsen e. V. (LSB) erhält im Januar 2023 – neben der jährlich gewährten Finanzhilfe in Höhe von mindestens 35,2 Millionen Euro – einmalig weitere 30 Millionen Euro. Diese zusätzlichen Mittel werden insbesondere zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung durch die stark gestiegenen Energiekosten sowie zur Durchführung von Maßnahmen zur Energieeinsparung zur Verfügung gestellt. Profitieren soll hiervon der gesamte organisierte Sport in Niedersachen.

15. November 2022

Landesregierung beschließt Entwurf eines Nachtragshaushalts – insbesondere zur Bewältigung der Folgen des Ukrainekrieges und der Energiekrise

Bereits eine Woche nach Amtsantritt hat die Niedersächsische Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Nachtragshaushalts für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Damit sollen insbesondere die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sofortprogramm zugunsten von Menschen, Unternehmen, Kommunen und sozialen Einrichtungen geschaffen werden. Dieser Rettungsschirm soll dabei helfen, den enormen Kostensteigerungen im Energiesektor in Folge des russischen Angriffskrieges besser begegnen zu können.

Vorgeschlagen wird, wie bereits vor der Landtagswahl angekündigt, ein Sofortprogramm in Höhe von 970 Millionen Euro. Es umfasst einen Härtefallfonds mit einem Volumen von
55 Millionen Euro, der Strom- oder Gassperren bei Bürgerinnen und Bürgern verhindern soll, die besonders hart getroffen sind. Vorgesehen sind auch 200 Millionen Euro für Kitas und Schulen (insbesondere auch zur Preisstabilität bei Kita- und Schulverpflegung),
200 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen sowie 50 Millionen Euro für die Veranstaltungsbranche und 27 Millionen Euro für den Kulturbereich. Je 30 Millionen Euro gehen an die Studierendenwerke und die Sportvereine. Beratungsstrukturen und soziale Einrichtungen werden zusammen mit 63 Millionen Euro unterstützt. Bei den Tafeln wird der Aufbau von Verteilzentren gefördert (2 Millionen Euro) und Mehrbelastungen bei Tierheimen mit einer Millionen Euro abgefedert. 160 Millionen Euro sind vorgesehen für den Finanzierungsanteil des bundesweiten 49-Euro-Tickets.

Mehr Informationen:

» Landesregierung beschließt Entwurf eines Nachtragshaushaltsl


LNG-Anleger in Wilhelmshaven: Bauarbeiten sind abgeschlossen

Nur 194 Tage nach dem ersten Rammschlag ist nun der neue LNG-Anleger in Wilhelmshaven fertiggestellt worden. Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies und Umwelt- und Energieminister Christian Meyer waren heute beim feierlichen Abschluss der Bauarbeiten am Anleger der landeseigenen Hafengesellschaft Niedersachsen Ports vor Ort, um sich davon zu überzeugen, dass hier mit viel Expertise, neuen Ideen und starken Partnern ein Leuchtturm in der niedersächsischen Hafeninfrastrukturgeschichte entstanden ist.

An der jetzt ausgebauten Umschlaganlage „Voslapper Groden“ sollen noch in diesem Jahr eine FSRU (Floating Storage and Regasification Unit) festmachen und über Gastanker importiertes Flüssiggas regasifizieren können. Der Import von Flüssiggas ist Teil der deutschen Strategie, die Energieversorgung auf breitere Füße zu stellen – mit verlässlichen Partnern.

Mehr Informationen:

» LNG-Anleger in Wilhelmshaven: Bauarbeiten sind abgeschlossen


14. November 2022

Bundesrat billigt Dezember-Soforthilfe

In einer Sondersitzung hat der Bundesrat am 14. November 2022 grünes Licht für so genannte Dezember-Soforthilfe zur Entlastung für Erdgas- und Wärmekunden gegeben - den ersten Schritt der so genannten Gaspreisbremse. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz wie geplant in Kraft treten.


Hier die wichtigsten Punkte:

Entlastung beim Abschlag im Dezember
Haushaltskunden und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1.500 Megawattstunden Gas werden durch die einmalige Soforthilfe von den dramatisch gestiegenen Kosten entlastet - als Überbrückung, bis im nächsten Jahr die geplante Gaspreisbremse wirkt. Unabhängig vom Jahresverbrauch hilfeberechtigt sind unter anderem Pflege-, Rehabilitations- und Forschungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Für die Betroffenen entfällt die Pflicht, die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen für den Monat Dezember zu leisten. Bei der Wärmeversorgung erfolgt die Entlastung durch eine pauschale Zahlung, die sich im Wesentlichen an der Höhe des im September gezahlten Abschlags bemisst.

Sonderregeln für Mieterinnen und Mieter
Für Mieterinnen und Mieter, die keine eigenen Verträge mit den Energielieferanten haben, sondern über Nebenkostenabrechnungen betroffen sind, sind differenzierte Sonderregeln je nach Vertragsgestaltung gegenüber der Vermieterseite vorgesehen. Ziel ist es, auch diese Haushalte zeitnah von den Kostensteigerungen zu entlasten.


Mehr Informationen:

» Entlastungsmaßnahmen im Überblick

2. November 2022

Bund und Länder einigen sich auf deutliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger

Bund und Länder haben sich auf wichtige Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger geeinigt: eine Gas- und Strompreisbremse, eine Reform des Wohngeldes, ebenso ein Deutschlandticket für den ÖPNV.

Mehr Informationen:


31. Oktober 2022

Kommission legt Abschlussbericht "Sicher durch den Winter" vor


Die Bundesregierung hat am 29. September 2022 die Eckpunkte des wirtschaftlichen Abwehrschirms (Gesamtvolumen: 200 Milliarden) gegen die Folgen des russischen Angriffskriegs verkündet. Damit sollen unter anderem die steigenden Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abgefedert werden.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung eine unabhängige Kommission aus Expertinnen und Experten eingerichtet, die die Situation analysieren und Gegenmaßnahmen vorschlagen sollen. Die Kommission ist besetzt mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen.

Am 31. Oktober 2022 hat die Kommission ihren Abschlussbericht „Sicher durch den Winter“ u.a. mit Empfehlungen zu einer „Gas- und Strompreisbremse“ der Bundesregierung übergeben.

Die Bundesregierung plant eine kurzfristige Umsetzung der Vorschläge, damit diese im Dezember wirken können.


Mehr Informationen:

Pressemitteilung des Bundeswirtschaftministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 31.10.2022:
Kommission für Gas und Wärme legt Abschlussbericht vor


25. Oktober

Informationsveranstaltung zu den Energiewendeprojekten in Wilhelmshaven


Vor Ort informierten gemeinsam mit Olaf Lies, Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Vertreterinnen und Vertreter der Vorhabenträger, darunter Uniper, Tree Energy Solutions und NWO, über die Pläne für Wilhelmshaven für den Bau der Infrastruktur, die in einem ersten Schritt für den Import von flüssigem Erdgas genutzt und damit maßgeblich zur Versorgungssicherheit Deutschland in den kommenden Jahren beitragen wird.

Ein Fokus lag dabei im Vorfeld der Veranstaltung auf den laufenden Genehmigungsverfahren für das erste deutsche LNG-Terminal, das von dem Unternehmen Uniper betrieben werden soll. Hier hatte es zuvor Kritik vor allem von Verbänden hinsichtlich der Einleitung von mit Chlor behandeltem Abwasser gegeben.

Lies äußerte dafür grundsätzliches Verständnis: „Das ist sehr nachvollziehbar, dass es hier ein Unbehagen gibt, denn wir müssen hier mit größtmöglicher Geschwindigkeit planen und genehmigen. Das ist sicherlich ungewohnt, angesichts der Geschwindigkeit, mit der wir bisher in Deutschland Infrastrukturprojekte angehen.“

Gleichzeitig gehe man den Weg mit größtmöglicher Transparenz. Genehmigungen würden nur nach sorgfältiger Prüfung und im Wissen um die besondere Sensibilität des wertvollen Naturraums getroffen.

Lies: „Auch, wenn wir mit großer Geschwindigkeit vorgehen, achten die Genehmigungsbehörden strengstens auf die Einhaltung unserer hohen deutschen Umweltstandards – insbesondere, da wir hier in einem besonders wertvollen Naturraum arbeiten.“


14. Oktober

Befristeter Weiterbetrieb von Kernkraftwerken


Die Bundesregierung hat mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes die Voraussetzungen für den befristeten Weiterbetrieb der drei noch im Betrieb befindlichen Kernkraftwerke (darunter das AKW in Lingen) bis längstens zum 15. April 2023 beschlossen.


» Mehr Informationen der Bundesregierung: Es geht um die Versorgungssicherheit

Ministerpräsident Stephan Weil und Umweltminister Olaf Lies haben in den letzten Wochen stets signalisiert, dass aus niedersächsischer Sicht ein Weiterbetrieb des AKW Lingen über den Jahreswechsel hinaus nicht notwendig sei. Dies hatte auch der Stresstest des Bundeswirtschaftsministeriums ergeben. Nach der Entscheidung des Bundeskanzlers am 17.10. und der Bundesregierung am 19.10. ist nunmehr ein Weiterbetrieb bis zum 15. April 2023 vorgesehen.

Dazu Ministerpräsident Stephan Weil am 17.10.: „Wenn der Bund entgegen seiner ursprünglichen Einschätzung zu der Überzeugung kommt, dass auch das AKW Emsland bis Mitte April gebraucht werde, werden wir in Niedersachsen die auf Landesebene dafür notwendigen Voraussetzungen schaffen. Entscheidend ist, dass der 15. April 2023 als spätestes endgültiges Ausstiegsdatum feststeht und keine neuen Brennstäbe gekauft werden.“

Umweltminister Olaf Lies ergänzt: „Zur Lösung der aktuellen Herausforderungen wird das AKW Emsland keinen wirklichen Beitrag leisten. Wir haben im Norden nicht den Bedarf und schon jetzt sind die Brennstäbe im Wesentlichen aufgebraucht und die Leistung wird runtergefahren. Und selbst mit einer Neukonfiguration der vorhandenen Brennstäbe wird nur eine begrenzte Leistung des Kraftwerks möglich sein. Mit dem Streckbetrieb bis längstens 15. April 2023 liegt nun aber ein Kompromiss vor, der endlich einen Strich unter dieser Debatte zieht. Das niedersächsische Umweltministerium ist als zuständige Atomaufsichtsbehörde auf die anstehenden Prüfschritte vorbereitet. Die Entscheidung des Bundeskanzlers sorgt insbesondere auch dafür, dass die unsägliche Debatte über eine mögliche Laufzeitverlängerung endgültig vom Tisch ist. Jetzt können wir uns wieder alle mit voller Kraft auf die wirklichen Lösungen konzentrieren: der Ausbau der Erneuerbaren und der Netze und mehr Energieeffizienz für die Energiewende, die unsere Versorgung klimafreundlich, sicher und vor allem unabhängig macht.“

10. Oktober 2022

Kommission legt Zwischenbericht "Sicher durch den Winter" vor


Die Bundesregierung hat am 29. September 2022 die Eckpunkte des wirtschaftlichen Abwehrschirms (Gesamtvolumen: 200 Milliarden) gegen die Folgen des russischen Angriffskriegs verkündet. Damit sollen unter anderem die steigenden Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abgefedert werden.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung eine unabhängige Kommission aus Expertinnen und Experten eingerichtet, die die Situation analysieren und Gegenmaßnahmen vorschlagen sollen. Die Kommission ist besetzt mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen.

Am 10. Oktober 2022 hat die Kommission ihren Zwischenbericht „Sicher durch den Winter“ mit Empfehlungen zu einer „Gaspreisbremse“ der Bundesregierung übergeben. Der Abschlussbericht soll Ende Oktober 2022 vorliegen. Auf dieser Basis soll dann u.a. die "Gaspreisbremse" kurzfristig realisiert werden.

Mehr Informationen:

» Energieminister Lies zum Modell für einen Gaspreisdeckel


4. Oktober 2022

Land weitet Unterstützung für Tafeln aus:
50.000 Euro für Öffentlichkeitskampagne zur Gewinnung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern

Angesichts des aktuell wachsenden Bedarfs und der deutlich gestiegenen Kosten für Energie und Transport stellt die Lebensmittelversorgung von Menschen mit geringem Einkommen für die Niedersächsischen Tafeln eine zunehmende Herausforderung dar. Personell werden die Tafeln zumeist von ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern getragen, die mit viel Einsatz und Engagement Hilfe leisten.

Dem gestiegenen Personalbedarf können viele Tafeln jedoch nicht ausreichend mit weiteren Ehrenamtlichen begegnen. Um hier zu helfen, unterstützt das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung den Landesverband der Tafeln in Niedersachsen und Bremen e.V. mit 50.000 Euro bei der Finanzierung einer Werbekampagne für das ehrenamtliche Engagement.

Mehr Informationen:

» Land weitet Unterstützung für Tafeln aus


29. September 2022

Bundesregierung spannt Abwehrschirm auf

Mit einem bis zu 200 Milliarden Euro umfassenden Abwehrschirm stellt sich die Bundesregierung gegen die hohen Energiepreise, stützt Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen, stabilisiert den Gasmarkt und gewährleistet die Versorgungssicherheit.

» Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beschreibt hier die wichtigsten drei Punkte des Abwehrschirms sowie die konkreten Maßnahmen in einem Eckpunktepapier.

Mehr Informationen:

» Statement von Ministerpräsident Stephan Weil zum finanziellen Abwehrschirm der Bundesregierung

28. September 2022

Fifty/Fifty-Wärmebonus-Modell zur Begegnung der Energiepreiskrise

Eine Möglichkeit, den dramatischen Anstieg der Energiepreise für Privathaushalte aber auch Wirtschaftsbetriebe zu stoppen, haben Ministerpräsident Stephan Weil und Umweltminister Olaf Lies mit dem "Fifty/Fifty-Wärmebonus-Modell" vorgestellt:

Grundlage der Berechnungen ist der Verbrauch des Vorjahres und der dafür gezahlte Durchschnittspreis für Gas und Fernwärme. Ermittelt wird dann die Differenz zwischen dem im Durchschnitt 2021 gezahlten Gas-/Fernwärmepreis und dem aktuellen, sehr viel höheren Preis. Das "Fifty/Fifty Wärmebonus-Modell" sieht vor, dass der Staat 50 Prozent dieser Differenz, also der Mehrkosten, übernimmt, die andere Hälfte der Mehrkosten verbleibt grundsätzlich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern beziehungsweise bei den Betrieben. Senken die Verbraucherinnen und Verbraucher ihren eigenen Bedarf, kommen diese Kosteneinsparungen diesen zusätzlich direkt zugute. Die Einsparanreize wirken somit unvermindert.

Der staatliche Bonus wird mit dem "Fifty/Fifty-Wärmebonus-Modell" bereits bei den Abschlagszahlungen von den Energieversorgern berücksichtigt. Die Reduktion erfolgt automatisch durch die Energieversorger, die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nicht selbst aktiv werden.

Das Wärmebonus-Modell würde sowohl den Privathaushalten als auch den kleinen und mittleren Unternehmen helfen. Denn einbezogen werden sollen auch alle Unternehmen mit sogenannten Standardlastprofilen.


Weitere Informationen
Pressemitteilung: Fifty/Fifty-Wärmebonus-Modell – Ministerpräsident Weil und Umweltminister Lies stellen rasch umsetzbares Modell für eine Gaspreisbremse vor
Konzeptskizze: Vorschlag für einen Gas- und Wärmepreisdeckel: Wärmebonus Fifty-Fifty
Gaspreisbremse: Modell für eine Preisbremse bei Erdgas und Fernwärme

23. September 2022

Außer Betrieb genommene Kleinfeuerungsanlagen können diesen Winter wieder genutzt werden

Kamine und Holzöfen, die eigentlich schon außer Betrieb genommen wurden, können diesen Winter in Niedersachsen auf Antrag wieder genutzt werden. Voraussetzung ist, dass sie technisch noch einsatzbereit sind, von einer Schornsteinfegerin oder einem Schornsteinfeger überprüft wurden und eine vorhandene Gasfeuerungsanlage dadurch ganz oder teilweise ersetzt wird. Einen entsprechenden Erlass hat das Niedersächsische Umwelt- und Energieministerium jetzt auf den Weg gebracht.


Weitere Informationen
Pressemitteilung: Gaseinsparung als Beitrag zur Versorgungssicherheit in Niedersachsen: Außer Betrieb genommene Kleinfeuerungsanlagen können diesen Winter wieder genutzt werden  

4. September 2022

Bundesregierung beschließt drittes Entlastungspaket

Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Energiepreise bereits mit zwei Entlastungspaketen im Jahr 2022 umfassende Maßnahmen auf den Weg gebracht. Zusätzlich ist am 4. September ein drittes Entlastungspaket im Volumen von rund 65 Milliarden Euro von den Koalitionsparteien vorgestellt worden.

1. September 2022

Drittes LNG-Terminal in Niedersachsen - Umweltminister Olaf Lies kündigt nächste Taskforce an:
„Wilhelmshaven perfekter Standort – Niedersachsen ist das neue energiepolitische Zentrum der Republik“

Heute hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck mit dem Unternehmen Tree Energy Solutions (TES) eine Vereinbarung über den Standort für ein weiteres schwimmendes LNG-Terminal unterzeichnet.
Diese fünfte FSRU (Floating Storage and Regasification Unit) soll in Wilhelmshaven festmachen. Nach dem ersten Standort in Wilhelmshaven (Inbetriebnahme Winter 2022) und dem in Stade (Inbetriebnahme Herbst 2023) ist das die dritte von insgesamt fünf FSRUs des Bundes, die an der Niedersächsischen Küste installiert werden. Auch über diese FSRU soll noch vor dem Winter 2023 Gas importiert werden.



Weitere Energiesparmaßnahmen ab 1. September (Energieeinsparverordnung)

Die Bundesregierung hat am 24. August 2022 weitere Energiesparmaßnahmen beschlossen, die kurz- und mittelfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen. Unter anderem sollen weniger Büroflächen geheizt werden und Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen zu bestimmten Zeiten nicht mehr beleuchtet werden.

Die Regelungen treten zum 1. September (kurzfristige Maßnahmen) und zum 1. Oktober (mittelfristige Maßnahmen) in Kraft.

» Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen

» Weiterführende Informationen des BMWK zu den vorstehenden Verordnungen

23. August 2022

Landesregierung senkt den eigenen Energieverbrauch weiter

Die Niedersächsische Landesregierung hat diverse Maßnahmen beschlossen, um den Energieverbrauch in seinen eigenen Liegenschaften und Gebäuden schnell und spürbar zu reduzieren. Damit soll auch ein Beitrag zur Versorgungssicherheit in der kommenden Herbst- und Wintersaison geleistet werden.

Für die Umsetzung sind die jeweils hausverwaltenden Dienststellen verantwortlich.


Welche Maßnahmen zum Energiesparen trifft das Land Niedersachsen:

12. August 2022

Versorgungssicherheit und beschleunigte Energiewende – wie schaffen wir das?
Einladung zum #wissenschafftzukunft-Bürgertalk am 30. August 2022:

Der Krieg in der Ukraine zeigt, wie gefährlich Abhängigkeiten von einzelnen Ländern für unsere Energieversorgung sind. Denn der russische Präsident Wladimir Putin setzt sein Gas als Macht- und Erpressungsmittel gegen Europa ein. Mit Blick auf die Versorgungssicherheit, aber auch auf den voranschreitenden Klimawandel brauchen wir eine schnellere Energiewende. Doch wie beschleunigen wir den Ausbau der erneuerbaren Energien und wenden zugleich die Horrorszenarien vom drohenden Blackout im kommenden Winter ab?

Wissenschaftsminister Björn Thümler möchte beim fünften #wissenschafftzukunft-Bürgertalk zusammen mit dem Energieinformatiker Prof. Dr. Sebastian Lehnhoff und der Verfahrenstechnik-Ingenieurin Prof. Dr. Christine Minke mit Bürgerinnen und Bürgern über unsere Energieversorgung und die Energiewende ins Gespräch kommen.

Wir laden Sie herzlich ein, an der Veranstaltung teilzunehmen

am Dienstag, 30. August 2022, von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr
im Livestream: https://www.mwk.niedersachsen.de/livestream

Thema: „Versorgungssicherheit und beschleunigte Energiewende – wie schaffen wir das?“

Mehr Informationen:

9. August 2022

Gemeinsame Erklärung der Gesprächsrunde: Soziale Problemlagen durch die Teuerungswelle

Vor rund vier Wochen (siehe Beitrag vom 06. Juli) hatte Ministerpräsident Stephan Weil wichtige gesellschaftliche Akteurinnen und Akteure in Niedersachsen zu einer ersten Gesprächsrunde „Soziale Problemlagen durch die Teuerungswelle“ eingeladen. Bei dem heutigen Folgetreffen in Hannover wurde die nachstehende gemeinsame Erklärung verabschiedet, zu den folgenden Punkten:

  1. Soziale Notlagen abfedern
  2. Energie sparen
  3. Kampagne „Gemeinsam durch die Energiekrise“
  4. Weitere unnötige Belastungen vermeiden
» Gemeinsame Erklärung vom 09.08.2022 (Niedersachsen – Gemeinsam durch die Energiekrise)

Einige der beteiligten Verbände und Organisationen haben sich noch einen Gremienvorbehalt von 8 bis 10 Tagen vorbehalten, um zu entscheiden, ob sie sich vollumfänglich der Erklärung anschließen.

Ein Audiomitschnitt der anschließenden Pressestatements von

  • Stephan Weil, Ministerpräsident
  • Bernd Althusmann, Wirtschaftsminister
  • Susanne Schmitt, Verbandsdirektorin Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen/Bremen
  • Dr. Susanna Zapreva, Vorstandsvorsitzende Enercity AG
  • Hubert Meyer, KSV, Hauptgeschäftsführer Niedersächsischer Landkreistag
  • Marco Brunotte, Vorsitzender Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und Vorstandsvorsitzender AWO Bezirksverband Hannover
können Sie unten folgendem Link bei Soundcloud anhören:

(Hinweis: Über den folgenden Link verlassen Sie unsere Webseite.)


Pressebild v.l. Meyer, Zapreva, Weil, Althusmann, Schmitt, Brunotte   Bildrechte: StK
v.l. Meyer, Zapreva, Weil, Althusmann, Schmitt, Brunotte

4. August 2022

Statement nach Gespräch mit der kommunalen Energiewirtschaft

Die aktuelle Situation auf den Energiemärkten stellt die kommunalen Energieversorgungsunternehmen vor enorme Herausforderungen. Gleichzeitig belasten hohe Energiepreise die Verbraucherinnen und Verbraucher. Vor diesem Hintergrund äußern sich der Ministerpräsident Stephan Weil, Energieminister Olaf Lies, Frank Klingebiel (Niedersächsischer Städtetag)und Christian Meyer-Hammerström (Osterholzer Stadtwerke)


Audio-Beitrag bei Soundcloud anhören.
(Hinweis: Über den folgenden Link verlassen Sie unsere Webseite.)


4. August 2022


Es geht los: vorzeitiger Baustart der Anbindungsleitung zum LNG-Terminal Wilhelmshaven

Die Open Grid Europe GmbH (OGE) hat heute in der Gemeinde Friedeburg in Ostfriesland den vorzeitigen Baustart der Wilhelmshavener Anbindungsleitung (WAL) bekanntgegeben.
In Anwesenheit von Olaf Lies, Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, konnten knapp vier Wochen früher als geplant die Bauarbeiten beginnen.


Weitere Informationen:
» LNG in Niedersachsen: Die wichtigsten Fragen und Antworten

3. August 2022

Auszahlung der Energiepreispauschale:
Niedersachsen wählt einfachen und transparenten Weg - Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Energiepreispauschale zur Abfederung der sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten eingeführt. Die steuerpflichtige (aber beitragsfreie) Pauschale in Höhe von 300 Euro wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einmalig in der Regel direkt von deren Arbeitgebern mit dem Arbeitslohn für den September 2022 ausgezahlt.

Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nur früher oder später im Jahr bestand, können die Energiepreispauschale im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitslohn pauschalversteuert ausgezahlt wird oder wurde.


Weitere Informationen:


Bundesfinanzministeriums: » FAQ Energiepreispauschale

2. August 2022

Taskforce „FSRU-Stade“ nimmt Arbeit auf – Lies: „Neue Deutschlandgeschwindigkeit auch für Stade – nächster Baustein für die Unabhängigkeit von russischem Gas“
Nach der Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, eine der vier vom Bund gecharterten schwimmenden LNG-Terminal (FSRU - Floating Storage and Regasification Units) neben Wilhelmshaven, Brunsbüttel und Lubmin auch in Stade einsetzen zu wollen, hat der als Taskforce eingesetzte Lenkungsausschuss „FSRU-Stade“ erstmalig in großer Runde getagt. Ziel ist es, vor dem Winter 2023 die infrastrukturellen Voraussetzungen in Stade zu schaffen, damit ein solches LNG-Terminal auch in Stade festmachen kann und LNG auch über Stade importiert wird.

Weitere Informationen:


19. Juli 2022

Festlegung des Bundes für weitere LNG-Terminals:
Stade (Niedersachsen) und Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern)
Das Bundeswirtschaftsministerium hat den dritten und vierten Standort für die geplanten schwimmenden LNG-Terminals (Floating Storage and Regasification Unit – kurz: FSRU) bekannt gegeben.
Nach den Vorstellungen des Bundes sollen neben Wilhelmshaven und Brunsbüttel diese an den Standorten Stade in Niedersachsen und Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern festmachen. Das kommentiert der Niedersächsische Energieminister Olaf Lies wie folgt:

„Mit Stade die zweite der vier gecharterten FSRUs nach Niedersachsen zu schicken, ist eine gute und richtige Entscheidung des Bundes. Denn wir zeigen gerade in Wilhelmshaven ganz Deutschland, dass wir Planung, Genehmigung und Bau auch in einem so ambitionierten Zeitplan hinbekommen. Es ist alles andere als selbstverständlich, die notwendige Infrastruktur zum notwendigen Zeitpunkt fertig zu haben.

Mit diesem Anspruch werden wir nun auch in Stade starten. Das ist das nächste Projekt, das wir mit dieser neuen Deutschlandgeschwindigkeit angehen werden. Von daher gibt die heutige Entscheidung auch Planungssicherheit. Wir werden nach dem Vorbild des ersten Projekts in Wilhelmshaven dazu umgehend eine entsprechende Taskforce einsetzen und unsere bereits begonnene Arbeit in Stade so noch intensivieren. Ziel ist es, alle notwendigen Vorkehrungen im Spätsommer 2023 getroffen zu haben, damit die zweite FSRU in Niedersachsen festmachen kann."


Weitere Informationen:


6. Juli 2022


Statement von Ministerpräsident Stephan Weil im Anschluss an die Gesprächsrunde "Soziale Problemlagen durch die Teuerungswelle". Mit dabei waren unter anderem Vertreterinnen und Vertreter aus Wohnungs- und Energiewirtschaft sowie von Gewerkschaften und Sozialverbänden.

1. Juli 2022

Heizkostenzuschuss - Auszahlung bei Bezug von Wohngeld, BaföG, Aufstiegsfortbildungförderung

Niedersachsen wird ebenso wie die meisten Bundesländer den von der Bundesregierung beschlossenen Heizkostenzuschuss zwischen Juli und September 2022 an die leistungsberechtigten Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, BaföG und Aufstiegsfortbildungförderung auszahlen. In Niedersachsen sind die hierzu erforderlichen Zuständigkeitsregelungen durch eine entsprechende Verordnung zum 1.7.2022 bereits getroffen worden. Die Auszahlungen des Heizkostenzuschusses an die jeweiligen Leistungsberechtigten erfolgt über Wohngeldbehörden, Studentenwerke, Ämter für Ausbildungsförderung, NBank und wird voraussichtlich in diesem Monat beginnen und bis September andauern.

29. Juni 2022


Aktuelle Stunde im Niedersächsischen Landtag: Ministerpräsident Stephan Weil zu steigenden Energiepreisen

Wir befinden uns in einer ernsten Situation: Die Sorge vor der Energieknappheit und weiter explodierenden Kosten geht den Menschen unter die Haut. Gerade diejenigen, die keine finanziellen Rücklagen haben und schon jetzt unter den hohen Preisen leiden, müssen entlastet werden. Wir müssen alles dafür tun, dass aus der Energiekrise keine soziale Krise wird! Nur gemeinsam sind wir im Stande, auch diese große Herausforderung zu bewältigen.

23. Juni 2022

Energieminister Lies: „Bund hat Alarmstufe ausgerufen – die Lage ist ernst!“


Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am (heutigen) Donnerstag die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Das kommentiert Olaf Lies, Niedersächsischer Energieminister und in diesem Jahr Vorsitzender der Runde der Energieminister der Länder, wie folgt:
„Die Ausrufung der Alarmstufe durch Bundeswirtschaftsminister Habeck ist richtig und notwendig. Das macht die extrem angespannte Lage deutlich. Die Netze sind stabil und die Versorgungssicherheit ist aktuell gewährleistet. Damit das so bleibt, müssen wir uns jetzt alle gemeinsam sehr anstrengen, denn die Lage ist ernst!

Die Alarmstufe setzt die Grundlage dafür, dass wir Anfang Juli die aus der Gasverstromung – also den Gaskraftwerken – kurzfristig aussteigen können. Der Preis, den wir dafür bezahlen, ist jedoch schmerzhaft. Denn wir werden die Kohlekraftwerke nun intensiver nutzen müssen. Das können wir nur verantworten, wenn wir beim Ausbau der Erneuerbaren und der Stromnetze jetzt jede Bremse lösen.

Fest steht auch: Ob Industrie und Wirtschaft insgesamt oder Bürgerinnen und Bürger: Jeder, der jetzt auch nur ein bisschen was tut, macht sich verdient um die Versorgungssicherheit unseres Landes. Dafür wird es ab Sommer ein Optionsmodell geben, dass die Unternehmen dabei unterstützt, auf Gas zu verzichten, Alternativen zu nutzen oder auch die Produktion zu reduzieren.

Für die Bürgerinnen und Bürger werden wir weiter über sehr gezielte Maßnahmen sprechen müssen, die die Explosion der Kosten für Gas und Wärme kompensiert – und zwar gerade bei denjenigen, bei denen die Not am größten ist.

Und wir werden mit Informationskampagnen gemeinsam mit dem Bund dafür werben, den Gas- und Wärmeverbrauch und damit auch die entstehenden Kosten insgesamt zu reduzieren. Da kann jeder bei sich schauen, was möglich ist. Wenn bspw. jede Heizung in Deutschland optimal eingestellt ist, bringt bei über 40 Millionen Haushalten bereits einen riesigen Hebel. Hier ist das Handwerk der zentrale Partner, der hilft, unser Land widerstandsfähiger zu machen gegen den russischen Würgegriff beim Gas.“


Weitere Informationen

» Auswirkungen des Kriegs auf die Energieversorgung in Niedersachsen

» Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“

2. Juni 2022

Presseinformation zur heutigen Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler und Teilen der Bundesregierung


„Nach langer Zeit wieder einmal eine Ministerpräsidentenkonferenz in Präsenz - das war gut und wichtig in der aktuell herausfordernden Zeit,“ so Ministerpräsident Stephan Weil nach den Verhandlungen in Berlin. Man habe gute Gespräche geführt und gemeinsame Herangehensweisen verabredet.

Die wesentlichen Themen der MPK waren die Themen, die auch die Menschen in Deutschland in besonderer Weise bewegen: die Folgen des Krieges in der Ukraine, die Energieversorgung, die Vorbereitung auf den Herbst in Sachen Corona.


Weitere Informationen

Presseinformation: Presseinformation zur Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler und Teilen der Bundesregierung

13. Mai

Umweltministerkonferenz in Wilhelmshaven: „Konferenz unter dem Eindruck des Ukrainekrieges – schneller werden beim Ausbau der Erneuerbaren und der Netze, sparsamer im Umgang mit unseren Ressourcen“

Heute ist in Wilhelmshaven die Umweltministerkonferenz (UMK) zu Ende gegangen. Der Vorsitzende der Umweltministerkonferenz, der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies, kommentiert die Ergebnisse der Konferenz wie folgt:

„Diese Konferenz stand ganz maßgeblich unter dem Eindruck des schrecklichen Krieges in der Ukraine. Wir sind uns einig, dass wir schneller werden müssen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Netze und sparsamer umgehen müssen mit unseren Ressourcen. Mehr Geschwindigkeit beim Ausbau, weniger Verschwendung von Ressourcen – das ist der Leitgedanke, der sich durch diese UMK zog und sich in den Beschlüssen wiederfindet.“


Weitere Informationen

Presseinformation: Umweltministerkonferenz in Wilhelmshaven: „Konferenz unter dem Eindruck des Ukrainekrieges – schneller werden beim Ausbau der Erneuerbaren und der Netze, sparsamer im Umgang mit unseren Ressourcen“

22. März 2022


Regierungserklärung von Ministerpräsident Stephan Weil: Der Überfall auf die Ukraine und die Auswirkungen auf Niedersachsen

Die Folgen des russischen Überfalls gehen weit über die Ukraine hinaus. Einige Aspekte sind dabei gestörte Lieferketten, eingeschränkte Produktionen und drastische Preiserhöhungen, die vor allem Menschen mit einem kleinen Geldbeutel treffen. Hier müssen wir schnell handeln. Niedersachsen hat dabei eine herausragende Bedeutung. Wir müssen schnell eine Infrastruktur für den Import von Flüssiggas zur Verfügung stellen und gleichzeitig die Umstellung auf erneuerbare Energien vorantreiben. Nur so können wir die Energieversorgung sichern und den Klimaschutz fördern.


Weitere Informationen
Regierungserklärung: Der Überfall auf die Ukraine und die Auswirkungen auf Niedersachsen
Die Rede in voller Länge: Regierungserklärung von Ministerpräsident Weil zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs

Energiekrise und Inflation - Unsere Themen

Hier finden Sie weitergehende Informationen zur Energieversorgung, zu den Entlastungen, dem Energiesparen, zu den Maßnahmen der Landesregierung und Institutionen in Niedersachsen sowie zu den Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen.

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