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Niedersachsen hält zusammen





Generationengerechtigkeit

Familien werden vielfältig unterstützt, unter anderem durch die Förderung von Familienbüros als zentrale Anlaufstellen, Mehrgenerationenhäusern, Mütterzentren, Familien unterstützenden Projekten oder Familienbildungsstätten. Durch die Förderung von Familienerholung und -frei-zeiten wird Familien die Möglichkeit gegeben, sich zu erholen und Kraft für den Alltag zu schöpfen.

Mit der Wiedereinführung des Landesjugendhilfeausschusses und der Einrichtung einer Kinderkommission hat die Landesregierung die Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen deutlich gestärkt. Beide Institutionen tragen dazu bei, die Rahmenbedingungen für das Leben von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen kontinuierlich zu verbessern.



Gleichstellung der Geschlechter

Im Dialog mit den Verbänden wurde ein modernisiertes Gleichstellungsgesetz entwickelt, das aktuell dem Niedersächsischen Landtag zur Verabschiedung vorliegt. Mit dem neuen Gesetz wird ein wirkungsvolleres Werkzeug geschaffen, um die Gleichstellung von Frauen und Männern faktisch umzusetzen. Mit Einführung einer Quotenregelung wird die Gleichstellung im öffentlichen Dienst vorangebracht und die Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Beruf verbessert. Auch die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten werden gestärkt.

Seit April 2015 wurden Programme zur Personalentwicklung geschaffen und ein Karriere-netzwerk für Frauen in Führungspositionen gegründet, an dem bereits 120 Frauen aus dem Landesdienst teilnehmen. Das von der Landesregierung geförderte und in Zusammenarbeit mit kommunalen Gleichstellungsbeauftragten durchgeführte Aktionsprogramm „Älter, bunter, weiblicher – wir gestalten Zukunft!“ (http://www.ms.niedersachsen.de/themen/gleichberechtigung_frauen/frauen_demografischer_wandel/98451.htmlist) mit 200 geförderten Projekten ist 2016 abgeschlossen worden.

Im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms „Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt“ wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Qualifizierungsprojekte für erwerbstätige und erwerbslose Frauen erfolgreich durchgeführt. Es ist im Rahmen verschiedener Förderaufrufe gelungen, Existenzgründerinnen, Frauen in Führungspositionen, Alleinerziehende, Frauen in Handwerks- und Technikberufen, aber auch Migrantinnen auf dem Arbeitsmarkt zu stärken. Für acht der nunmehr 25 Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft wurden zusätzliche Angebote für geflüchtete Frauen geschaffen.




Gute Arbeit und faire Bezahlung

Kernanliegen der Politik des Landes ist die Umsetzung des Leitbildes „Gute Arbeit“. Dazu zählt eine faire Bezahlung. Mit dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz hat Niedersachsen bereits zum 1. Januar 2014 ein Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen ein-geführt. Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn (derzeit 8,84 Euro pro Stunde). In der Folge wurden in kaum einem anderen westdeutschen Land so viele Minijobs in voll sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze umgewandelt wie in Niedersachsen.

Die Landesregierung hat sich außerdem für eine Regulierung der Leiharbeit eingesetzt, um Dumpinglöhne, den Ersatz von Stammbelegschaften und den Missbrauch von Werkverträgen zu verhindern. Die gesetzlichen Änderungen sind dazu am 1. April 2017 in Kraft getreten.

Die Herstellung der Entgeltgleichheit von Männern und Frauen, die Begrenzung befristeter Arbeitsverhältnisse durch Abschaffung der sachgrundlosen Befristung, für die Stärkung der Rechte von Betriebs- und Personalräten sowie für die Sicherstellung und für den Ausbau der Mitbestimmung auf Unternehmensebene sind weitere wichtige Aktionsfelder. Das Personalvertretungsrecht in Niedersachsen wurde zukunftsfähig modernisiert. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Mitbestimmung der Personalräte in den öffentlichen Verwaltungen wurden gestärkt, unter anderem bei Umsetzungen, der Ablehnung von Urlaub, der Einführung von Telearbeit oder der Befristung von Arbeitsverträgen. Mit Blick auf die gestiegenen Anforderungen an die Arbeit der Personalräte sind die Freistellungen ihrer Mitglieder erhöht worden.




Starke Gesundheitsregionen

Um die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte bei der Gestaltung des regionalen Gesundheitswesens zu unterstützen, wurde das Projekt „Gesundheitsregionen Niedersachsen" ins Leben gerufen. In den Jahren 2014 bis 2017 werden gemeinsam mit der AOK Niedersachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, den Ersatzkassen, dem BKK Landesverband Mitte und (seit 2017) der Ärztekammer Niedersachsen kommunale Strukturen und innovative Projekte gefördert. Sie haben eine bedarfsgerechte und möglichst wohnortnahe Gesundheitsversorgung zum Ziel.

Regionale Konferenzen initiieren einen gemeinsamen Diskussionsprozess und gestalten damit Gesundheitsversorgung und -förderung. Sie geben Impulse für die weitere Arbeit in den Gesundheitsregionen und bilden eine hervorragende Ausgangsbasis dafür, die Gesundheits-versorgung der Menschen auf dem Land zu verbessern. Dies bietet den Bürgerinnen und Bürgern in den Regionen die Chance, gemeinschaftlich Veränderungen anzustoßen und bedarfsgerecht zu gestalten. Die Förderung soll auch über 2017 hinaus gemeinsam mit den Kooperationspartnerinnen und -partnern fortgeführt werden.

Investitionsstau bei Krankenhäusern deutlich reduziert

Mit dem seit dem 1. Januar 2017 aufgelegten Sondervermögen wird Niedersachsen zusammen mit einem jährlichen Investitionsprogramm und dem Strukturfonds rund 1,3 Milliarden Euro in die niedersächsischen Krankenhäuser investieren. Damit wird es erstmals gelingen, den Investitionsstau im Krankenhausbereich deutlich zu reduzieren. Das Land sichert mit diesem umfangreichen Investitionsprogramm eine qualitativ hochwertige und gut erreichbare Krankenhausversorgung in Niedersachsen. Es gewährleistet, dass die bauliche und medizinisch-technische Infrastruktur in den Krankenhäusern umfassend optimiert wird. Hiervon profitieren jährlich rund 1,7 Millionen Menschen, die in Niedersachsen einer Krankenhausbehandlung bedürfen.

Pflege in Niedersachsen gestärkt

In der Pflegepolitik sind die Weichen für morgen gestellt worden, damit auch in Zukunft eine optimale Versorgung gewährleistet werden kann. Um mehr junge Menschen für die Ausbildung in einem Pflegeberuf zu gewinnen, wurde gesetzlich geregelt, dass Auszubildende in der Altenpflege kein Schulgeld zahlen. Außerdem wurden Anreize dafür geschaffen, dass Pflege-einrichtungen mehr Ausbildungsplätze bereitstellen.

Eine besondere Herausforderung für das Flächenland Niedersachsen ist die Sicherstellung der Pflege. Daher hat das Land ein groß angelegtes Förderprogramm zur Stärkung der ambulanten Pflege in den ländlichen Räumen (http://www.ms.niedersachsen.de/startseite/themen/pflege/pflegeversicherung/staerkung_ambulanten_pflege_im_laendlichen_raum/staerkung-der-ambulanten-pflege-im-laendlichen-raum-144875.html) auf den Weg gebracht, das mit jährlich sechs Millionen Euro ausgestattet ist. Zum 1. Januar 2017 wurde zudem eine Pflegekammer für die in Niedersachsen tätigen Pflegefachkräfte errichtet. Rund 70.000 niedersächsische Pflegefachkräfte aus allen Bereichen erhalten eine berufsständische Vertretung und damit eine starke Stimme.

Mit dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen wurde außerdem die Gründung ambulant betreuter Wohngemeinschaften vereinfacht (http://www.soziales.niedersachsen.de/soziales_gesundheit/heimaufsicht/nieders-gesetz-ueber-unterstuetzende-wohnformen-nuwg-110.html).


Graphik aus dem Bericht der Landesregierung zur 17. Legislaturperiode


Inklusives Niedersachsen

Niedersachsen beteiligt Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache. Gemeinsam mit ihnen hat die Landesregierung seit 2013 wichtige Fortschritte zu einem barrierefreien Niedersachsen und zu mehr Miteinander erarbeitet. Einiges wurde bereits umgesetzt. Damit wird dem seit 2009 in Deutschland geltenden Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) Rechnung getragen.


Aktionsplan Inklusion

Für die Jahre 2017/2018 haben alle Ministerien gemeinsam mit Betroffenen und Verbänden verbindlich 211 konkrete Schritte zu mehr Inklusion von Menschen mit Behinderungen vereinbart. Eine wichtige Säule dieses zweijährigen „Aktionsplans Inklusion“ ist die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes, die noch in der laufenden Wahlperiode abgeschlossen wird (http://www.ms.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/landesregierung-praesen-tiert-den-ersten-aktionsplan-inklusion-fuer-niedersachsen-150539.html).


Inklusion an Schulen

Alle Menschen müssen unabhängig von sprachlichen, geistigen oder körperlichen Voraussetzungen ihre Talente entfalten können. Um dies zu erreichen, begleitet das Land die Inklusion in den Schulen mit umfangreichen Ressourcen und einer deutlich gesteigerten Personalausstattung. Insgesamt 986 Millionen Euro wurden zwischen 2013 und 2016 hierfür bereitgestellt (http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/inklusive_schule/einfuehrung-der-inklusiven-schule-104666.html).

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Schülerinnen und Schüler in einer Inklusionsklasse   Bildrechte: Tom Figiel

Niedersachsen beteiligt Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache.

Bericht der Landesregierung zur 17. Legislaturperiode   Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei
Niedersachsen in Zahlen Bildrechte: Nds. Staatskanzlei
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