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Die Niedersächsische Landesregierung
Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und derzeit neun Ministerinnen und Ministern. Gemeinsam bilden sie das Kabinett.
Die niedersächsische Landesregierung

(Fahren Sie mit dem Mauszeiger über das Bild, um die Namen der Ministerinnen und Minister zu sehen. Mit einem Mausklick erfahren Sie mehr über die Mitglieder der Landesregierung.)

Namentlich sind in der Landesregierung vertreten:
Christian Wulff (CDU) - Ministerpräsident
Uwe Schünemann (CDU) - Minister für Inneres, Sport und Integration
Hartmut Möllring (CDU) - Finanzminister
Mechthild Ross-Luttmann (CDU) - Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Lutz Stratmann (CDU) - Minister für Wissenschaft und Kultur
Elisabeth Heister-Neumann (CDU) - Kultusministerin
Jörg Bode (FDP) - Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, stellv. Ministerpräsident
Hans-Heinrich Ehlen (CDU) - Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Bernd Busemann (CDU) - Justizminister
Hans-Heinrich Sander (FDP) - Minister für Umwelt und Klimaschutz

 
Download:
 
 
Gruppenbild der Niedersächsischen Landesregierung (300 dpi) [JPG, 1335 KB]

Das Kabinett bestimmt die Leitlinien der Landespolitik, verteilt die Aufgaben zwischen den verschiedenen Ministerien, beschließt Gesetzesentwürfe, die dann dem Niedersächsischen Landtag zur Abstimmung vorgelegt werden müssen.

Auf die Bundesgesetzgebung nimmt die Landesregierung Einfluss über den Bundesrat. Diese Ländervertretung bestätigt oder verwirft Gesetzesvorlagen des Bundestages und kann eigene Gesetze einbringen. Niedersachsen besitzt im Bundesrat sechs Stimmen.

Zu den weiteren Aufgaben des Kabinetts gehören auch die Ernennung von Spitzenbeamten und die Festlegung des Abstimmungsverhaltens im Bundesrat. Die letzte Entscheidungsgewalt liegt beim Ministerpräsidenten, aber die Regierung ist bemüht, alle Beschlüsse einvernehmlich zu treffen.

Die Landesregierung übt die vollziehende Gewalt aus. So heißt es in der Niedersächsischen Verfassung. Allerdings ist die Macht der Landesregierung begrenzt. Dafür sorgen zum einen die Politikvorgaben aus Berlin und Brüssel und nicht zuletzt die Verfassung selbst. Zu den originären Aufgaben der Landesregierung gehört die Ausgestaltung und gesetzgeberische Vorbereitung von Schul- und Hochschulpolitik, Kunst und Kultur, sie bestimmt die Richtlinien von Polizei und innerer Sicherheit. Der Landtag, also das Parlament des Landes Niedersachsen, wählt in geheimer Abstimmung den Ministerpräsidenten, der dann die übrigen Mitglieder der Landesregierung beruft. Bevor die Landesregierung ihr Amt ausüben kann, muss sie vom Landtag bestätigt werden. Das gilt auch für den Fall, dass der Ministerpräsident einzelne Mitglieder des Kabinetts berufen oder entlassen will. Die Ministerinnen und Minister können, müssen aber nicht zugleich dem Landtag angehören. Allerdings dürfen sie nicht zugleich dem Bundestag, dem Europäischen Parlament oder den Volksvertretungen anderer Länder angehören. Außerdem dürfen sie neben ihrem Ministeramt keinen weiteren Beruf ausüben.

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