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Amtliche (Eil)Verkündung Niedersächsischer Verordnungen

Die Veröffentlichung von Verordnungen an dieser Stelle erfolgt als amtliche Verkündung im Sinne des § 1 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über Verordnungen und Zuständigkeiten (NVOZustG). Nach dieser Vorschrift können Verordnungen über Gebote oder Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, die aufgrund des § 32 des Infektionsschutzgesetzes erlassen werden, anstelle der Verkündung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt auf dieser Internetseite im Wege der Eilverkündung verkündet werden. Gleiches gilt für die Verkündung anderer Verordnungen der Landesregierung, der Ministerien und der Staatskanzlei, wenn Gefahr im Verzug ist.

Diese Verordnungen werden nach § 1 Abs. 4 Satz 3 NVOZustG unverzüglich zusätzlich im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.

Im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, das als Printausgabe herausgegeben wird, finden Sie nicht nur zuvor online verkündete, sondern alle niedersächsischen Gesetze und Verordnungen. Die Lesefassungen der herausgegebenen Gesetz- und Verordnungsblätter und der Ministerialblätter können Sie hier online einsehen und kostenlos als PDF herunterladen/ausdrucken.

Niedersächsische Verordnungen 2023

Niedersächsische Verordnungen 2022

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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Amtsblattstelle

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