Niedersachsen hat 1023 Gemeinden, davon 736 Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden, 37 Landkreise und die Region Hannover als kommunale Körperschaft eigener Art. Die kommunalen Aufgaben sind vielfältig. Einerseits gibt es freiwillige Leistungen wie Unterhaltung von Sportanlagen, Frei- und Hallenbädern, Freizeiteinrichtungen etc. Andererseits erfüllen die Kommunen Aufgaben für das Land und den Bund, z.B. bei der Gefahrenabwehr oder durch die Einwohnermeldeämter.
Artikel 57 Abs.1 der Niedersächsischen Verfassung garantiert die kommunale Selbstverwaltung; das heißt die Gemeinden, Landkreise und Region Hannover verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO), die Niedersächsische Landkreisordnung (NLO) und das Gesetz über die Region Hannover regeln, wie die kommunalen Körperschaften zur Wahrnehmung und Erfüllung ihrer Aufgaben und Funktionen verfasst sind. Das Innenministerium ist dabei die oberste Aufsichtsbehörde. Es sorgt dafür, dass die kommunale Selbstverwaltung funktioniert.
Dabei versteht es sich weniger als Kontrolleur, denn als Partner und Berater der Kommunen
Seit Ende 1996 gibt es für niedersächsische Kommunen die sogenannte eingleisige Kommunalverfassung. Das heißt im Kern: die Bürgerinnen und Bürger können ihren Bürgermeister oder Landrat direkt wählen. Eine weitere wichtige Mitwirkungsmöglichkeit ist ebenfalls seit 1996 gegeben: durch Bürgerbegehren oder Bürgerentscheid können die Bewohner von Städten und Gemeinden auf vielen Gebieten mitentscheiden.