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Archiv: Amtliche (Eil)Verkündung Niedersächsischer Verordnungen bis 2023

Auf dieser Seite finden Sie die eilverkündeten Niedersächsischen Verordnungen rund um die Corona-Pandemie bis in das Jahr 2023. Die Veröffentlichung von Verordnungen erfolgte an dieser Stelle als amtliche Verkündung im Sinne des § 1 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über Verordnungen und Zuständigkeiten (NVOZustG) in seiner damaligen Fassung.

Nach dieser Vorschrift konnten Verordnungen über Gebote oder Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, die aufgrund des § 32 des Infektionsschutzgesetzes erlassen wurden, anstelle der Verkündung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt auf dieser Internetseite im Wege der Eilverkündung verkündet werden. Gleiches galt für die Verkündung anderer Verordnungen der Landesregierung, der Ministerien und der Staatskanzlei bei Gefahr im Verzug. Diese Verordnungen wurden nach § 1 Abs. 4 Satz 3 NVOZustG a.F. unverzüglich zusätzlich im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.

Das Niedersächsische Gesetz- und Verordnungsblatt wurde bis zum 31.12.2023 als Printausgabe herausgegeben und kann nachrichtlich hier online eingesehen und kostenlos als PDF herunterladen und ausgedruckt werden.

Die seit dem 01.01.2024 amtlich elektronisch verkündeten Ausgaben der Niedersächsischen Verkündungsblätter finden Sie auf der Niedersächsischen Verkündungsplattform.


Niedersächsische Verordnungen 2023

Niedersächsische Verordnungen 2022

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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Amtsblattstelle

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