19. Dezember 2024
Statement zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bestätigung der wasserrechtlichen Genehmigung des NLWKN zur LNG-Anlage „Höegh Esperanza“
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgewiesen, die sich gegen die 2022 erteilte wasserrechtliche Erlaubnis und den Betrieb der FSRU „Höegh Esperanza“ mit Hilfe der Elektrochlorierung wandte.
Dazu sagt Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Christian Meyer:
„Das Urteil des BVerwG bestätigt unsere Ende 2022 unter hohen Umweltauflagen erteilte wasserrechtliche Genehmigung der ersten FSRU in Deutschland. Das Gericht bestätigt, dass die Elektrochlorierung zum damaligen Zeitpunkt dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprach und die Alternative des Ultraschallverfahrens erst noch erprobt werden muss.

