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19. Dezember 2024

Statement zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bestätigung der wasserrechtlichen Genehmigung des NLWKN zur LNG-Anlage „Höegh Esperanza“

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgewiesen, die sich gegen die 2022 erteilte wasserrechtliche Erlaubnis und den Betrieb der FSRU „Höegh Esperanza“ mit Hilfe der Elektrochlorierung wandte.

Dazu sagt Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Christian Meyer:

„Das Urteil des BVerwG bestätigt unsere Ende 2022 unter hohen Umweltauflagen erteilte wasserrechtliche Genehmigung der ersten FSRU in Deutschland. Das Gericht bestätigt, dass die Elektrochlorierung zum damaligen Zeitpunkt dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprach und die Alternative des Ultraschallverfahrens erst noch erprobt werden muss.

Die zweite FSRU „Excelsior“ soll 2025 in Wilhelmshaven den Betrieb aufnehmen. Anders als die bereits bestehende wird diese Anlage die Reinigung der Rohre ohne Chlor und Biozide per Ultraschalltechnik vornehmen. Dies wurde 2024 als neuer Stand von Wissenschaft und Technik genehmigt. Unser Ziel und das des Bundes bleibt weiterhin auch die Hoegh Esperanza auf chlorfreie Regasifizierung umzurüsten. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat bereits 2023 das Geld für die Umrüstung auch der Hoegh Esperanza bewilligt und die technischen Prüfungen zur Machbarkeit sind erfolgt. Sobald sich die Ultraschalltechnik auf der zweiten FSRU bewährt hat, sollte auch die erste Anlage wie vom Bundestag beschlossen entsprechend umgerüstet werden!"

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