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Bundesrat


Deutschland besteht aus insgesamt 16 Ländern, die oft auch Bundesländer genannt werden. Die Länder haben zum Teil eigene Aufgaben, die sie selbstständig regeln. Oft sind die Länder aber auch von der Bundespolitik betroffen. Damit in diesem Fall die Interessen der Länder berücksichtigt werden können, gibt es den Bundesrat. Über den Bundesrates können die Bundesländer die Gesetzgebung für ganz Deutschland mitbestimmen, denn manche Gesetze, die der Bundestag erlassen hat, müssen erst vom Bundesrat genehmigt werden, bevor sie in Kraft treten können.

Der Bundesrat hat 69 Mitglieder. Allerdings werden diese nicht vom Volk gewählt, sondern von den Regierungen der Bundesländer entsandt. Wie viele Vertreter ein Bundesland in den Bundesrat schicken darf, richtet sich danach, wie viele Menschen in ihm wohnen. Es sind mindestens drei und höchstens sechs Vertreter.


Sitzung des Bundesrates in Berlin   Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei / Foto Torsten Heitmann
Sitzung des Bundesrates in Berlin
Politik-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung

Auf der Internetseite "HanisauLand" der Bundeszentrale für politische Bildung werden dir viele weitere Begriffe aus dem Bereich Politik erklärt.

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