- Staatskanzlei
- Ministerium für Inneres und Sport
- Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
- Finanzministerium
- Kultusministerium
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
- Ministerium für Wissenschaft und Kultur
- Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
- Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Justizministerium
- Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Die Niedersächsische Landesregierung
1. Reihe v.l. Gerald Heere, Dr. Kathrin Wahlmann, Stephan Weil, Julia Willie Hamburg, Dr. Andreas Philippi
2. Reihe v.l. Daniela Behrens, Falko Mohrs, Christian Meyer, Miriam Staudte, Wiebke Osigus, Olaf Lies
Die Niedersächsische Landesregierung
Stephan Weil (SPD) - Ministerpräsident (Lebenslauf)
Julia Willie Hamburg (Bündnis 90/Die Grünen) - Vize-Ministerpräsidentin (Lebenslauf)
Ministerinnen und Minister der Landesregierung
Daniela Behrens (SPD) - Ministerium für Inneres und Sport (Lebenslauf)
Dr. Andreas Philippi (SPD) - Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (Lebenslauf)
Gerald Heere (Bündnis 90/Die Grünen) - Finanzministerium (Lebenslauf)
Julia Willie Hamburg (Bündnis 90/Die Grünen) - Kultusministerium (Lebenslauf)
Olaf Lies (SPD) - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (Lebenslauf)
Falko Mohrs (SPD) - Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Lebenslauf)
Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) - Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Lebenslauf)
Miriam Staudte (Bündnis 90/Die Grünen) - Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Lebenslauf)
Dr. Kathrin Wahlmann (SPD) - Justizministerium (Lebenslauf)
Wiebke Osigus (SPD) - Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (Lebenslauf)
Pressemitteilungen
8.11.2022: Niedersächsischer Landtag wählt Stephan Weil zum Ministerpräsidenten
20.01.2023: Daniela Behrens soll neue Innenministerin werden, Dr. Andreas Philippi neuer Sozial- und Gesundheitsminister
Foto der Niedersächsischen Landesregierung, Januar 2023
Die Verwendung des Fotos der Niedersächsischen Landesregierung ist für die redaktionelle Berichterstattung zur Kabinettsbildung bis zum 15.02.2024 freigegeben. Jegliche weitere Nutzung muss durch die picture alliance/dpa genehmigt werden und kann zusätzliche Kosten aufrufen. Diese Kosten werden nicht übernommen. Eine nicht redaktionelle Verwendung ist in nicht gestattet.
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Aufgaben des Kabinetts
Das Kabinett bestimmt die Leitlinien der Landespolitik, verteilt die Aufgaben zwischen den verschiedenen Ministerien, beschließt Gesetzesentwürfe, die dann dem Niedersächsischen Landtag zur Abstimmung vorgelegt werden müssen.
Auf die Bundesgesetzgebung nimmt die Landesregierung Einfluss über den Bundesrat. Diese Ländervertretung bestätigt oder verwirft Gesetzesvorlagen des Bundestages und kann eigene Gesetze einbringen. Niedersachsen besitzt im Bundesrat sechs Stimmen.
Zu den weiteren Aufgaben des Kabinetts gehören auch die Ernennung von Spitzenbeamten und die Festlegung des Abstimmungsverhaltens im Bundesrat. Die letzte Entscheidungsgewalt liegt beim Ministerpräsidenten, aber die Regierung ist bemüht, alle Beschlüsse einvernehmlich zu treffen.
Die Landesregierung übt die vollziehende Gewalt aus. So heißt es in der Niedersächsischen Verfassung. Allerdings ist die Macht der Landesregierung begrenzt. Dafür sorgen zum einen die Politikvorgaben aus Berlin und Brüssel und nicht zuletzt die Verfassung selbst. Zu den originären Aufgaben der Landesregierung gehört die Ausgestaltung und gesetzgeberische Vorbereitung von Schul- und Hochschulpolitik, Kunst und Kultur, sie bestimmt die Richtlinien von Polizei und innerer Sicherheit. Der Landtag, also das Parlament des Landes Niedersachsen, wählt in geheimer Abstimmung den Ministerpräsidenten, der dann die übrigen Mitglieder der Landesregierung beruft. Bevor die Landesregierung ihr Amt ausüben kann, muss sie vom Landtag bestätigt werden. Das gilt auch für den Fall, dass der Ministerpräsident einzelne Mitglieder des Kabinetts berufen oder entlassen will. Die Ministerinnen und Minister können, müssen aber nicht zugleich dem Landtag angehören. Allerdings dürfen sie nicht zugleich dem Bundestag, dem Europäischen Parlament oder den Volksvertretungen anderer Länder angehören. Außerdem dürfen sie neben ihrem Ministeramt keinen weiteren Beruf ausüben.
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