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Grundsätze für die Nutzung des "Niedersachsen-Zeichens"

Die Landesregierung hat am 6. Februar 2007 die Einführung eines neuen "Niedersachsen-Zeichens" beschlossen, welches künftig das visuelle Erscheinungsbild des Landes für alle außerhalb der Landesverwaltung liegenden Verwendungen prägen soll.

Das "Niedersachsen-Zeichen" ist als Bild-Wort-Marke konzipiert und besteht aus einem im roten Oval laufenden weißen Pferd mit dem rechts daneben stehenden Wort "Niedersachsen". Das Zeichen ist markenrechtlich geschützt.

Für die Nutzung des "Niedersachsen-Zeichens" gelten folgende Grundsätze:

  • Das "Niedersachsen-Zeichen" steht - insbesondere im sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich - grundsätzlich allen Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, die visuell ihre Verbundenheit mit dem Land Niedersachsen zum Ausdruck bringen wollen, kostenlos zur Nutzung zur Verfügung. Die Entscheidung über die Nutzung im Einzelfall trifft die Niedersächsische Staatskanzlei. Voraussetzung ist der Abschluss einer Vereinbarung über die Nutzung des Niedersachsen-Zeichens"
  • Bei der Nutzung des "Niedersachsen-Zeichens" darf kein amtlicher oder offizieller Charakter entstehen. Deshalb kommt eine Verwendung insbesondere für Träger öffentlicher Aufgaben sowie dem Staat in besonderer Weise nahestehende Personen und Vereinigungen nicht in Betracht.
  • Das "Niedersachsen-Zeichen" darf nicht für Wahlwerbung, irreführende Werbung und insbesondere nicht im Zusammenhang mit Gewalt verherrlichenden, menschenverachtenden, pornografischen, rechts- oder linksextremistischen sowie nationalsozialistischen Darstellungen eingesetzt werden.
  • Das "Niedersachsen-Zeichen" darf nicht zentrales Gestaltungselement sein.
  • Die Nutzung des "Niedersachsen-Zeichens" für rein kommerzielle Zwecke wird von der Nutzungsvereinbarung nicht erfasst und bedarf der besonderen Prüfung durch die Staatskanzlei.
  • Das "Niedersachsen-Zeichen" darf als Bild-Wort-Marke grundsätzlich nur als "eine Einheit" verwendet werden, soweit keine ausdrückliche anderweitige Regelung getroffen worden ist. Änderungen und/oder Ergänzungen an der Farbstellung (mit Ausnahme der Schwarz-Weiß-Darstellung) und der Gestaltung sind unzulässig.

Die Farbdarstellung des "Niedersachsen-Zeichens" als Volltonfarbe wie auch als Mehrtonauflösung kann differieren. Faktoren wie Bildschirm, Software, Ausgabegerät (Drucker) können das Ergebnis wesentlich beeinflussen.


"Niedersachsen-Zeichen" mit Schriftzug Niedersachsen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Konstantin Kutz-Rink

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