Versorgungssituation
Im Rahmen der Breitbandgrundversorgung liegen weiße Flecken vor, wenn gar keine Breitbanddienste vorhanden und auch nicht für die nächsten drei Jahre durch private Investoren geplant sind. Hier ist staatliches Eingreifen in der Regel verhältnismäßig, da ansonsten die Breitbandversorgung auf Grund von Marktversagen nicht gewährleistet ist. Im Gegensatz dazu ist staatliches Handeln zumeist ausgeschlossen in sogenannten schwarzen Flecken. Hier existieren mind. zwei Betreiber von Breitbandnetzen und diese bieten ihre Dienste unter Wettbewerbsbedingungen an. Es herrscht kein Marktversagen und staatliche Beihilfen sind in der Regel unverhältnismäßig. Detaillierte Bedingungen an eine staatliche Beihilfe werden jedoch in sog. grauen Flecken gestellt. In diesen existiert ein Netzbetreiber, der auf Grund seiner Monopolstellung allein über Qualität und Preis bestimmen kann.