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4. Juni 2024

Land weitet Hilfe für Betroffene des Weihnachts-Hochwassers aus: Ministerium setzt Richtlinie über finanzielle Hilfen für Wohngebäude, Brücken und Hausrat in Kraft

Unmittelbar nach den starken Niederschlägen Ende 2023 hatte das Land Niedersachsen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen, die Schäden erlitten hatten, 111 Millionen Euro bereitgestellt. In einem ersten Schritt wurde eine Soforthilfe für betroffene Privathaushalte gewährt, um akute Notlagen bei der Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat finanziell zu überbrücken.

Mit einer weiteren Richtlinie über finanzielle Hilfen ergänzt das Land jetzt die bereits gewährten Soforthilfen für die vom Hochwasser betroffenen Privathaushalte. Das Wirtschaftsministerium hat nun die Details veröffentlicht, nach denen Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Instandsetzung von Wohngebäuden und der Erneuerung von Hausrat unterstützt werden sollen.

Die finanziellen Hilfen werden gewährt, wenn der Schaden mehr als 1.000 Euro beträgt. Geschädigte können einen Ausgleich von bis zu 80 Prozent erhalten, der auf 500.000 Euro begrenzt ist. Die Hilfen können auch in Form von Pauschalen gewährt werden. Die Landeshilfen sind gegenüber anderen Leistungen nachrangig. Insbesondere Versicherungsleistungen sind bei der Regulierung der Hochwasserschäden in erster Linie einzusetzen. Betroffene können denselben Schaden nicht mehrfach geltend machen.

Die Bewilligungsstelle des Landes, die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), hat in einem ersten Schritt am 3. Juni 2024 einen Fördercheck unter www.nbank.de zur Verfügung gestellt. Dort können vom Hochwasser betroffene Haushalte unverbindlich prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung des Landes grundsätzlich erfüllen. In einem zweiten Schritt wird voraussichtlich ab 19. Juni 2024 die Möglichkeit bestehen, über das Kundenportal der NBank einen Antrag auf eine finanzielle Hilfe zu stellen.

Anträge müssen bis spätestens zum 31. Oktober 2024 gestellt werden.


Mehr Informationen:
Presseinformation vom 04.06.2024



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