Niedersachsen klar Logo

Finanzierung

Finanzierungsmodalitäten


1. EFRE und ESF

Die nationale Gegenfinanzierung der EU-Mittel wird sichergestellt aus

  • Mitteln zur Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur,
  • bereits in Haushalten der Fachressorts veranschlagten Mitteln,
  • Mitteln der NBank,
  • privaten Mitteln,
  • anderen öffentlichen Mitteln (in erster Linie der Kommunen und des Bundes).

Ziel ist es, die Finanzierungsspielräume auszuschöpfen, die die EU zur Inanspruchnahme von Finanzmitteln außerhalb des Landeshaushaltes ermöglicht. Hierzu tragen jetzt auch die privaten Mittel und die Gegenfinanzierung der Fondslösungen durch die NBank bei.

2. ELER

Die nationale Gegenfinanzierung wird gewährleistet aus

  • Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes,
  • zusätzlichen (bereits veranschlagten) Landesmitteln,
  • zweckgebundenen Einnahmen (u. a. Wasserentnahmegebühr, Abwasserabgabe), die soweit wie möglich vorrangig vor den allgemeinen Landesmitteln eingesetzt werden,
  • Mitteln der kommunalen Gebietskörperschaften und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts.

Mittel Privater können nach den Vorgaben der ELER-Verordnung nicht zur Gegenfinanzierung von EU-Mitteln herangezogen werden.
Ob die Mehrwertsteuer bei kommunalen Ausgaben zuwendungsfähig ist, bedarf der weiteren Klärung mit der EU-Kommission.
Der Einsatz von so genanntem Wagniskapital-, von Garantie- oder Kreditfonds ist für die neuen Fördermaßnahmen zur ländlichen Entwicklung nicht vorgesehen. Dies liegt in erster Linie an der Ausgestaltung der Fördermaßnahmen.

Euro-Münzen liegen auf einem Euro-Symbol Bildrechte: Europäische Kommission
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln