Verwaltungsverfahren zur Umsetzung der Fördermaßnahmen
1. EFRE und ESF
Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium übernimmt im Rahmen der Verwaltung von EFRE und ESF die Aufgaben der Verwaltungsbehörde sowie der Bescheinigenden Stelle und der Prüfbehörde. Die Tätigkeiten werden in der NBank zentralisiert. Diese wird künftig als alleinige Bewilligungsbehörde für alle Programme und Projekte fungieren, die mit EU-Mitteln aus EFRE und ESF kofinanziert werden.
Dabei übernimmt die NBank für alle diese Maßnahmen die mit der Antragsgenehmigung, Mittelauszahlung und Verwendungsnachweisprüfung verbundenen Aufgaben. Die NBank arbeitet dabei mit den Fachressorts und deren Fachbehörden eng zusammen.
2. ELER
Das Niedersächsische Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung. Landwirtschaft und Verbraucherschutz übernimmt mit der so genannten Verwaltungsbehörde und der Zahlstelle die Gesamtverantwortung für die Programmumsetzung. Die bestehenden Bewilligungszuständigkeiten im nachgeordneten Bereich bleiben erhalten.
3. Einbindung der Regierungsvertretungen
Die Regierungsvertretungen sind als Mittler der regionalen Interessenlagen in die Umsetzung der EFRE- und ESF-Programme wie auch des ELER-Programmes eingebunden. Sie übernehmen insbesondere die Aufgaben der Vorfeldberatung und -betreuung von Projektentwicklungen mit regionalwirksamem Charakter vor allem bei infrastrukturell oder auf Vernetzung ausgerichteten Maßnahmen. In diesen Bereichen kann sich die Unterstützung auch darauf erstrecken, die Umsetzung der Vorhaben zu begleiten. Besonderer Augenmerk liegt auf der Betreuung länderübergreifender, bzw. inter- oder transnationaler Projekte. Die Regierungsvertretungen bringen die regionalen Interessen in den jeweiligen Programmbegleitausschuss ein.