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Erstes Buch: Digitale Infrastruktur

1.1 Breitbandausbau


Einleitung

Das Land Niedersachsen setzt sich ein ambitioniertes Ziel: Bis 2025 soll der Gigabit-Ausbau flächendeckend vollzogen sein!

Wir wollen die digitale Spaltung zwischen den Städten und den ländlichen Gebieten überwinden. Gegenwärtig baut der Telekommunikationsmarkt vorwiegend in dichter besiedelten Gebieten die Netze aus. Schnelles Internet gibt es in den Städten. In den ländlichen Regionen wird die nicht vorhandene digitale Infrastruktur zunehmend zu einem existenziellen Problem. Die Frage, ob Menschen bleiben oder kommen, ob Betriebe weiter investieren oder sich ansiedeln, hängt mehr denn je von der Verfügbarkeit schnellen Internets ab.

Wir werden beim Ausbau der Gigabit-Infrastruktur vieles anders machen als bisher. Wir brauchen eine neue Strategie, die Schritt für Schritt umgesetzt wird. Wir benötigen Verbindlichkeit und Verlässlichkeit im Ausbau. Dazu bedarf es klarer Absprachen zwischen den Telekommunikationsunternehmen, den Landkreisen und kreisfreien Städten und dem Land Niedersachsen, die auch bei Nichteinhaltung Konsequenzen für die Telekommunikationsunternehmen haben müssen. Zudem ist letztlich eine einfachere, passgenauere und auf Vertrauen gegenüber den Kommunen basierende Förderpolitik des Bundes erforderlich. Für diese drei wesentlichen Schritte machen wir uns in Niedersachsen stark.

Wir legen den Fokus auf den Gigabit-Ausbau. Darauf wird sich auch die neue niedersächsische Förderung konzentrieren. Die entsprechende Darstellung zu der Analyse zeigt das Ausmaß der Herausforderung auf.

Die Karte werden wir jetzt halbjährlich erneuern und aktualisieren. Unser Ziel ist es, allen Gewerbetreibenden, Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, qualifizierte Auskunft zu erhalten, wie und bis wann der Gigabit-Anschluss möglich ist. Das Ziel ist ein öffentlicher „Breitbandatlas für die Bürger“. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung wird diesbezüglich im Herbst 2018 gemeinsam mit dem mit dem Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) eine Abfrage bei den Telekommunikationsunternehmen starten. Wir setzen hierbei auf die Kooperationsbereitschaft und die Kundenorientierung der Telekommunikationsbranche in Verbindung mit der neuen Gigabit-Förderung Niedersachsen.

Weitere Informationen zur Gigabit Versorgung in Niedersachsen finden Sie hier: www.mw.niedersachsen.de/165685.html


Der Ausbaustand und die Ausbaupläne

In Niedersachsen spielen die Landkreise und kreisfreien Städte die entscheidende Rolle beim Ausbau der Gigabit-Infrastruktur. Die Landesregierung ist sich der erheblichen Anstrengungen der Kommunen bewusst. Das bisherige kreiseigene finanzielle und fachliche Engagement kann nicht hoch genug bewertet werden, wird aber auch künftig weiter erforderlich sein.

Nur drei Bundesländer erhielten bisher mehr Bundesmittel für den Breitbandausbau. In den kommenden Monaten werden wir alles daran setzen, dass weitere Fördergelder nach Niedersachsen fließen. Unser Ziel ist es, bis 2021 mindestens 1 Mrd. Euro an Bundesmitteln für den niedersächsischen Gigabit-Ausbau zu akquirieren. Hierauf werden wir unsere Förderung gezielt ausrichten. Wir vertreten gegenüber dem Bund die Auffassung, dass der Ausbau am besten gelingt, wenn wir ihn aus einer Hand fördern. Deshalb setzen wir uns auch weiter dafür ein, dass die Fördergelder des Bundes von den Ländern verwaltet und dort kofinanziert werden.

In Niedersachsen arbeiten 15 Landkreise und kreisfreie Städte im Betreiber- und 27 Landkreise und kreisfreie Städte im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. In vielen dieser Kommunen erfolgte bereits von Ende 2017 bis zum Frühjahr 2018 der erste Spatenstich für den geförderten Breitbandausbau.Einige geförderte Projekte setzen ausschließlich auf den FttB-Ausbau. Bei anderen Projekten erfolgt ein kombinierter FttC-/FttB-Ausbau. Hierbei stellt der FttC-Ausbau einen Zwischenschritt zum Glasfaserdirektanschluss dar.

Weitere Einzelheiten zu den Ausbauprojekten in den Landkreisen und kreisfreien Städten können den folgenden Steckbriefen entnommen werden, die auf eigenen Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte basieren.

Weitere Einzelheiten zu den Ausbauprojekten in den Landkreisen und kreisfreien Städten finden Sie hier: www.mw.niedersachsen.de/165685.html
Gigabit-Versorgung   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Gigabit-Versorgung Niedersachsen
Landkreis Ammerland   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Ammerland
Landkreis Aurich   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Aurich
Stadt Braunschweig   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Stadt Braunschweig
Landkreis Celle   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Celle
Landkreis Cloppenburg   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Cloppenburg
Landkreis Cuxhaven   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Cuxhaven
Stadt Delmenhorst   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Stadt Delmenhorst
Landkreis Diepholz   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Diepholz
Landkreis Emsland   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Emsland
Stadt Emden   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Stadt Emden
Landkreis Friesland   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Friesland
Landkreis Gifhorn   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Gifhorn
Landkreis Goslar   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Goslar
Landkreis Göttingen   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Göttingen
Landkreis Grafschaft Bentheim   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Grafschaft Bentheim
Landkreis Hameln-Pyrmont   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Hameln-Pyrmont
Region Hannover   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Region Hannover
Landkreis Harburg   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Harburg
Landkreis Heidekreis   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Heidekreis
Landkreis Helmstedt   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Helmstedt
Landkreis Hildesheim   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Hildesheim
Landkreis Holzminden   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Holzminden
Landkreis Leer   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Leer
Landkreis Lüchow-Dannenberg   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Landkreis Lüneburg   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Lüneburg
Landkreis Nienburg   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Nienburg
Landkreis Northeim   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Northeim
Landkreis Oldenburg   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Oldenburg
Stadt Oldenburg   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Stadt Oldenburg
Landkreis Osnabrück   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Osnabrück
Stadt Osnabrück   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Stadt Osnabrück
Landkreis Osterholz   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Osterholz
Landkreis Peine   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Peine
Landkreis Rotenburg   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Rotenburg
Stadt Salzgitter   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Stadt Salzgitter
Landkreis Schaumburg   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Schaumburg
Landkreis Stade   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Stade
Landkreis Uelzen   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Uelzen
Landkreis Vechta   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Vechta
Landkreis Verden   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Verden
Landkreis Wesermarsch   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Wesermarsch
Stadt Wilhelmshaven   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Stadt Wilhelmshaven
Landkreis Wittmund   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Wittmund
Landkreis Wolfenbüttel   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Landkreis Wolfenbüttel
Stadt Wolfsburg   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Stadt Wolfsburg
Schritte auf dem Weg zum Gigabit für alle

2018 ist das Jahr der Spatenstiche beim Breitbandausbau. Zwei Drittel der Landkreise und kreisfreien Städte haben ihren ersten Spatenstich bereits hinter sich oder werden ihn in den kommenden Monaten noch vornehmen. Die Inbetriebnahme der Netze wird für knapp die Hälfte der Landkreise und kreisfreien Städte für 2019 erwartet. Niedersachsen ist hinsichtlich des geförderten Breitbandausbaus auf einem guten Weg, aber der Ausbau wird an verschiedenen Stellen immer wieder erschwert. Diese Hemmnisse wirken sich zum Teil auch auf den eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau aus. In der Abbildung unten sind nach einer Umfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten die größten Hemmnisse für den geförderten Breitbandausbau dargestellt.
Hemmnisse Breitbandausbau   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Hemmnisse Breitbandausbau
Die Umfrage zeigt deutlich, dass insbesondere der bürokratische Aufwand den Breitbandausbau hemmt. Ein Aspekt sind hier die aufwendigen Förderantrags- und Umsetzungsverfahren inkl. der europaweiten Ausschreibungen sowie die nachgelagerten Verwendungsnachweise. Zu nennen sind hier aber auch Antrags- und Genehmigungsverfahren im Zuge des Breitbandausbaus. Den Zeitverlust durch Antrags- und Genehmigungsverfahren führen sowohl die Landkreise, die im Betreibermodell arbeiten, als auch die Telekommunikati- onsunternehmen, die ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell umsetzen, als Hemmnis an. Die Verbände ANGA, bitkom, BREKO, BUGLAS und vatm haben in dem Papier „Glasfaser- ausbau in Deutschland: Beschleunigungspotentiale auf kommunaler Ebene“ vom 25. Mai 2018 folgende vier Handlungsfelder herausgearbeitet:
  • Genehmigungen für einen Glasfaser-Ausbau
  • Einsatz alternativer Verlegetechniken
  • Verkehrsrechtliche Anordnungen
  • Prozesse zur Identifizierung von Gebäudeeigentümern bzw. der Anzahl der Haushalte
Detaillierte Informationen zu „Glasfaserausbau in Deutschland: Beschleunigungspotentiale auf kommunaler Ebene“: www.mw.niedersachsen.de/165685.html

Beschleunigungspotentiale bei den Genehmigungen gibt es nicht nur auf kommunaler Ebene, sondern auch auf Bundes- und Landesebene. Zu nennen ist hier beispielsweise das Genehmigungsverfahren für Bahnquerungen, das sich in der Vergangenheit regelmäßig als äußerst aufwendig und zeitintensiv erwiesen hat. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat diesbezüglich im Mai 2018 bereits ein erstes Gespräch mit der Deutschen Bahn geführt. Seitens der Kommunen werden aber auch Genehmigungsverfahren bei Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen sowie bei der Querung von Gewässern 1. Ordnung als zeitkritisch beschrieben.

Es gibt zwei Ansatzpunkte, um Beschleunigungspotentiale bei den Genehmigungen auszuschöpfen. Zum einen müssen die Prozesse in den Genehmigungsbehörden optimiert werden (Digitalisierung der Anträge, Sammelanträge ermöglichen, frühzeitige Einbeziehung in Ausbauplanungen etc.). Zum anderen wird es durch die zahlreichen Genehmigungsanträge für den Breitbandausbau zu personellen Engpässen bei den Genehmigungsbehörden kommen. Hier ist auf den verschiedenen Ebenen zu prüfen, ob personelle Verstärkungen eingesetzt werden können. Bei den Bauämtern in kleinen Kommunen wird dies kaum möglich sein. Hier ist zu prüfen, ob Landkreise ihre kreisangehörigen Gemeinden durch entsprechende Zuarbeiten entlasten können.

Der bereits angesprochene Prozess zur Identifizierung von Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümern ist mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung neu zu bewerten. Hier dürfte es sinnvoll sein, dieses Thema nicht in jeder Kommune zu prüfen. Wir werden seitens des Landes eine mit der Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmte Empfehlung herauszugeben.

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat eine Arbeitsgruppe mit kommunalen Praktikern eingerichtet, in der auf der Basis des Papiers vom 25. Mai 2018 konkrete Vorschläge für die Entbürokratisierung erarbeitet werden. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung wird die Umsetzung der erarbeiteten Vorschläge im Anschluss mit den jeweils zuständigen Stellen erörtern, um die Verfahren zu beschleunigen.

Die oben angeführte Umfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zeigt weiter, dass die Komplexität der Vergabeverfahren ein Hemmnis darstellt. In den Betreibermodellen sind bisher beispielsweise je geförderter Ausbaustufe bis zu vier europaweite Ausschreibungen notwendig (Betreiber, Planungsbüro, Material, Tiefbau). Auch wenn die Kommunen sich von Anwaltskanzleien (deren Beratung ebenfalls ausgeschrieben werden muss) beraten lassen, ist der Aufwand vor Ort personell und zeitlich immens. Hinzu kommt, dass das Vergaberecht unterlegenen Bietern bei geringem eigenen Prozessrisiko den Weg eines Nachprü- fungsantrags eröffnet. Wenn ein Nachprüfungsantrag von der Vergabekammer entschieden werden muss, ruht das Verfahren rund drei Monate. Das Land wird das Thema Vergabeverfahren aufgreifen

Kurzfristig: Viele Landkreise und kreisfreie Städte haben bereits Erfahrungen in den Vergabeverfahren gesammelt. Wichtig ist, dass die Kommunen von den Erfahrungen der anderen Kommunen lernen können. Das Land wird daher Dialogformen wie Workshops und Online-Foren anbieten, wo sich die Kommunen austauschen können (z. B. über Anforderungen an ein Leistungsverzeichnis oder darüber, in welchen Fällen es Rügen gab).

Mittelfristig: Damit unser Gigabit-Ziel erreicht werden kann, müssen auch die Vergabeverfahren vereinfacht werden. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung sammelt aktuell verschiedene Ansatzpunkte und prüft sie auf ihre Umsetzbarkeit. Gleichzeitig liegt ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg in der individuellen, auf die spezifischen Bedürfnisse der Landkreise und kreisfreien Städte zugeschnittenen Beratung. Diese werden wir im Beratungsverbund mit dem Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen (b|z|n) und der NBank kurzfristig umsetzen, um den Ausbau effektiv zu beschleunigen. Über weitere Hinweise freuen wir uns unter breitband@mw.niedersachsen.de. Des Weiteren werden wir eine Initiative für ein Beschleunigungsgesetz initiieren, mit dem Ausnahmetatbestände für den Breitbandausbau definiert werden können. Besonders hilfreich wäre es, wenn bei aufeinander aufbauenden Förderanträgen Folgeaufträge an Provider und/ oder Planungsbüros ermöglicht werden, um die Anzahl der Vergabeverfahren zu reduzieren.

Transparenz in Bezug auf die Planungsdaten ist für alle Beteiligten von Bedeutung. Niedersachsen wird sich daher dafür einsetzen, dass der Infrastrukturatlas bei der Bundes- netzagentur (BNetzA) zwecks besserer Nutzbarkeit optimiert wird.

Weitere Themen, die in der Umfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten als Hemmnis genannt wurden, werden in den folgenden Punkten aufgegriffen.


Giga-Pakt für Niedersachsen

Unser Ziel, alle Anschlüsse in Niedersachsen bis 2025 gigabitfähig zu gestalten, erreichen wir nur gemeinsam: Telekommunikationsanbieter, Kommunen und Land. Das Land Niedersachsen verfolgt daher einen „Giga-Pakt für Niedersachsen“.

Gigabit-Anschlüsse für alle Gebäude bis 2025 sind allein durch den geförderten Ausbau nicht zu realisieren. Die Telekommunikationsunternehmen müssen daher mit ihrem eigenwirtschaftlichen Ausbau ganz erheblich zur Zielerrei- chung beitragen. Das Land Niedersachsen bietet den Telekommunikationsunternehmen deshalb eine digitale Partnerschaft an.

Kernpunkte einer digitalen Partnerschaft sind für uns:
  • „Markt vor Staat“: Dort, wo der Markt Gigabit-Anschlüsse errichtet, findet kein öffentlich geförderter Breitbandausbau statt.

  • Geförderte Vorhaben und Investitionen des Marktes sollen, soweit möglich, geschützt werden.

  • Kooperationen und Open Access (d. h. diskriminierungsfreier Zugang für alle Anbieter) sollen als Treiber des flächendeckenden Glasfaserausbaus forciert werden. Gerade in den schwer zu versorgenden Gebieten des ländlichen Raums soll ein abgestimmter Breitbandausbau erfolgen, der auf Open-Access-Lösungen setzt. Solange es noch unterversorgte Gebiete gibt, sollten Markt und Staat Kooperationen eingehen, um Investitionen in Doppelinfrastrukturen zu vermeiden.

  • Verbindlichkeit: Ausbauabsichten müssen mit einem konkreten Zeitplan hinterlegt werden. Die Umsetzung der vereinbarten Ausbaumaßnahmen muss messbar bzw. verifizierbar sein. Es sind Regelungen für den Fall vorzusehen, dass Absprachen nicht eingehalten werden.

  • Konzessionsmodelle können ggf. geprüft werden.
Das Land Niedersachsen wird sich bei eigenwirtschaftlichen Ausbaumaßnahmen für Entbürokratisierung und stabile Rahmenbedingungen einsetzen. Wenn das Infrastrukturziel 2025 erreicht werden soll, ist der Überbau bestehender Glasfaserinfrastrukturen in vielen Fällen, insbesondere in ländlichen Räumen, gesamtwirtschaftlich nicht sinnvoll. Vielmehr sind partnerschaftliche Kooperationen auf Augenhöhe das Gebot der Stunde.

Mitnutzung und Mitverlegung können beim Breitbandausbau zu deutlichen Kosteneinsparungen führen. Eine Novellierung des Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist notwendig, wenn das mit dem DigiNetzG verbundene Ziel, den Breitbandausbau zu beschleunigen, erreicht werden soll. Das Land Niedersachsen wird sich in diesen Prozess einbringen. Grundlage für die weiteren Gespräche soll das im Mai 2018 von dem Verband BREKO erstellte Positionspapier sein.

Detaillierte Informationen zu „Positionspapier vom BREKO“: www.mw.niedersachsen.de/165685.html

Drei Augenmerke: Bedeutende Branchen für Niedersachsen

Gigabit-Infrastruktur ist insbesondere für die Industrie und auch den Mittelstand ein entscheidender Standortfaktor. Es ist daher wichtig, dass das Land die Bedarfe der verschiedenen Branchen kennt und dass sie von den Branchen deutlich artikuliert und benannt werden. Deshalb hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Digitalisierungsdialoge mit der Automobilbranche, der Agrarwirtschaft und der Hafenwirtschaft begonnen, da diese neben der Gesundheitsbranche und dem Tourismus zu den prägenden Branchen für Niedersachsen zählen. Mit diesen Branchen erarbeiten wir konkrete Entwicklungsstrategien für die Gigabit-Infrastruktur und Digitalisierung. Im Bereich Tourismus ist beispielsweise die Versorgung von sehr ländlich gelegenen Campingplätzen eine große Herausforderung. Wir sehen den vorliegenden Masterplan Digitalisierung als Auftakt zu einem regelmäßien Austausch über die Themen Gigabit-Infrastruktur und Digitalisierung an. Bereits in den ersten Gesprächen hat es konkrete Absprachen gegeben.

1. Automobilindustrie / Mobilitätsindustrie
  • Ein flächendeckender Glasfaserausbau ist notwendig.
  • Wir benötigen intelligente Verkehrssteuerung und autonomes Fahren – ein weiterer Austausch über die Verfügbarkeit von Mobilfunktechnologien in der Fläche (WLANp, 4G, 5G) ist vereinbart
  • Ein Austausch über die Gestaltung von Datenplattformen wird erfolgen.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu klären.

2. Agrarwirtschaft / Landmaschinenindustrie

  • Ein flächendeckender Glasfaserausbau ist notwendig.
  • Die Mobilfunktechnik 4G muss flächendeckend verfügbar sein.
  • Anhand von „use-cases“ wird in weiteren Gesprächen diskutiert, inwieweit die 5G-Technologie flächendeckend ausgerollt werden muss.
3. Hafenwirtschaft
  • Eine flächendeckende Erschließung der nieder- sächsischen Häfen bis 2021 muss erfolgen.
  • Eine Mobilfunkstrategie für die Binnengewässer wird erstellt.
  • Die touristischen Fährverkehre werden einbezogen.
  • In weiteren Gesprächen soll ein Strategiekonzept zur Verbesserung der Digitalisierungsprozesse in den Häfen erarbeitet werden.

Gewerbe-, Industrie- und Hafengebiete mit Gigabitanschluss Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Gewerbe-, Industrie- und Hafengebiete mit Gigabitanschluss
Ausbau Gewerbegebiete, Schulen und Krankenhäuser

In der Vergangenheit hat es an einer koordinierten Netzausbaustrategie gefehlt. Wo der Telekommunikationsmarkt nicht funktioniert hat, sind die Landkreise und kreisfreien Städte eingesprungen. Wir verfolgen mit den Kommunen das gemeinsame Ziel einer bestmöglichen Versorgung für alle, und dies so schnell wie möglich. Dabei legen wir einen besonderen Fokus auf die Gewerbegebiete, die Schulen und die Krankenhäuser.

Die fehlenden Gigabit-Anschlüsse werden schon bald in einzelnen Branchen ein beträchtliches Problem darstellen. Einige Gewerbebetriebe sind bereits heute aufgrund des unzureichenden Breitbandausbaus in ihrer Existenz bedroht. Den kommunalen Antragstellern ist bislang aufgrund der 30-Mbit/s-Aufgreifschwelle ein weiterer Ausbau nicht möglich. Der Bund zeigt nun nach erheblichem Drängen erstmals Wege auf, wie ein Gigabit-Ausbau in den Gewerbegebieten ohne Beachtung der 30-Mbit/s Aufgreifschwelle ermöglicht werden soll.

Großen Nachholbedarf gibt es auch bei der Versorgung unserer Schulen (in öffentlicher und freier Trägerschaft). In der Vergangenheit haben Schulträger punktuell für einen schnellen Anschluss gesorgt.
Schulen mit Gigabitanschluss Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Schulen mit Gigabitanschluss
Krankenhäuser mit Gigabitanschluss Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Krankenhäuser mit Gigabitanschluss
Auf einem sehr guten Weg befinden wir uns bei der Erschließung unserer Krankenhäuser mit Gigabit-Anschlüssen.
Sind die Schulen und Krankenhäuser mit Gigabit-Anschlüssen versorgt, stellen sich weitere konzeptionelle Fragen, die mit Investitionen und organisatorischem Aufwand verbunden sind. Hierzu stehen die Ressorts in engem Austausch untereinander und planen die nächsten Schritte, um den Gigabit-Ausbau auch einwandfrei umsetzen zu können.


Rolle der Kommunen

Ziel muss es sein, dass alle Kommunen möglichst schnell auf einen vergleichbaren Ausbaustand gebracht werden. Dafür ist es erforderlich, dass der Giganetzausbau in den „weißen Flecken“ zügig vorangeht. Eine Kofinanzierung des Landes soll dazu beitragen, dass die Landkreise und kreisfreien Städte noch im Jahr 2018 weitere Bundesfördermittel für den Giganetzausbau einwerben können.

Das Land wird die Landkreise und kreisfreien Städte bei ihren Ausbauaktivitäten bestmöglich unterstützen. Hierbei spielen das b|z|n und die NBank eine entscheidende Rolle.

Dafür hat sich das b|z|n in den letzten Monaten personell verstärkt und noch effektiver ausgerichtet. Gemeinsam mit dem b|z|n und der NBank entwickeln wir die neue nieder- sächsische Gigabit-Förderung und verfolgen das stetige Ziel, die Verfahren weiter zu vereinfachen und zu beschleunigen. Hierzu sind Anregungen sehr willkommen (breitband@mw.niedersachsen.de).

Den schnellen Kommunen muss ferner eine Perspektive für den weiteren Ausbau eröffnet werden. Ziel muss es sein, dass mit der Planung für den Ausbau in den „grauen Flecken“ so früh wie möglich begonnen werden kann, um keine Pausen beim Ausbau entstehen zu lassen. Das Land wird dafür eine eigene Notifizierung auf den Weg bringen, falls die Notifizierung des Bundes noch auf sich warten lässt. Parallel ist auf Basis der Notifizierung ein Förderprogramm des Landes zu konzipieren.

Detaillierte Informationen zu dem b|z|n: www.breitband-niedersachsen.de

und der NBank: www.nbank.de


Unsere Position gegenüber dem Bund

In den vergangenen Monaten haben wir zahlreiche Gelegenheiten genutzt, um uns in die bundespolitische Debatte zur künftigen Förderung einzuschalten. Unsere Positionen lauten:

  • Erstens sind und bleiben die Landkreise zentrale Akteure im Giganetzausbau. Daher lehnen wir sämtliche zwischenzeitlich transportierten Überlegungen zur Zentralisierung dieser Aufgabe beim Bund ab.

  • Zweitens halten wir eine Verfahrensänderung hin zu einer Globalzuweisung der Mittel an die Länder für den geeignetsten Weg, um den Giganetzausbau möglichst effizient zu gestalten und die gemeinsamen Ziele erreichen zu können.

  • Drittens müssen die Antrags- und Umsetzungsverfahren dringend vereinfacht und entbürokratisiert werden.

  • Viertens muss die angedachte höhere Förderung für ein nachträgliches Upgrade von FTTC auf FTTB für alle Antragsteller gelten, die im Rahmen ihrer Ausschreibungen mit höheren Kosten konfrontiert werden. Eine Ungleichbehandlung muss unbedingt verhindert werden, um diejenigen Landkreise finanziell nicht zu benachteiligen, die im Verfahren schon so weit fortgeschritten sind, dass ein Upgrade aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr in Frage kommt.

  • Fünftens sollte deutlich schneller als geplant die neue Beihilferegelung für den flächendeckenden Giganetzausbau in Brüssel notifiziert werden, um das gemeinsame Ziel bis 2025 tatsächlich erreichen zu können. Hier erwartet Niedersachsen wesentlich mehr Aktivitäten

Detaillierte Informationen zum Ministerschreiben und zu weiteren Stellungnahmen: www.mw.niedersachsen.de/165685.html

Nicht alle Positionen werden sich umgehend umsetzen lassen. Wir halten nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre eine kritisch-konstruktive Haltung gegenüber dem Bund für angebracht. Wir haben, um die Position der Länder zu stärken, daher auch die Einberufung einer Digitalminister- konferenz angeregt. Dieses Ziel verfolgen wir weiter.
Damit wir nicht übermäßig vom Bund abhängig sind, bereiten wir eine eigene Notifizierung für den flächendeckenden Giganetzausbau in Niedersachsen vor.


Unsere Strukturveränderung in Niedersachsen
Landesförderung aus einer Hand:

Im Koalitionsvertrag wurde verankert, alle mit dem Breitbandausbau verbundenen Aufgaben zusammenzuführen und die verschiedenen Förderprogramme von Europäischer Union, Bund und Land zu synchronisieren. Wie soll das nun konkret aussehen?

Die künftige Förderung des Giganetzausbaus ressortiert im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung und wird über die NBank als Bewilligungsbehörde umgesetzt. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie die Ämter für regionale Landesentwicklung werden die laufenden Programme zur Breitbandförderung der ländlichen Räume mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zum Abschluss bringen und darüber hinaus auch weiterhin in die strategische Steuerung des Giganetzausbaus einbezogen, um den Belangen des ländlichen Raums Rechnung zu tragen.

Die künftige Förderung konzentriert sich auf Landesmittel aus dem Sondervermögen in Kombination mit Bundesmitteln. Ob in bestimmten Bereichen eine Flankierung aus Fördertöpfen der EU möglich und sinnvoll ist, lässt sich erst im Rahmen der KoDas niedersächsische Förderprogrammnkretisierung zukünftiger Programme für die nächste Förderperiode beantworten.


Das niedersächsische Förderprogramm

Ausgehend von der aktuellen und künftigen Förderung des Bundes strukturieren wir unsere Landesförderung neu. Dabei nehmen wir erstmals erhebliche eigene Landesmittel in die Hand, um das Ausbauziel zu erreichen. In einem ersten Schritt stehen bis Ende 2020 bereits mindestens 300 Mio.Euro Landesmittel zur Verfügung. Anschließend wird die Landesregierung bis Ende 2022 weitere Mittel in Höhe von mindestens 200 Mio. Euro bereitstellen. Hiermit wollen wir die größtmöglichen Effekte erzielen.


Aus dem Sondervermögen können bereits 2018 100 Mio. Euro für die Kofinanzierung von weiteren Anträgen auf Bundesförderung bereit gestellt werden. Damit stehen 2018 jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt mindestens 2 Mio. Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung. Die Förderrichtlinie des Landes wird in der zweiten Jahreshälfte 2018 erarbeitet. Diese wird so gestaltet, dass die Landesförderung unkompliziert und unbürokratisch erfolgen kann. Ferner bietet das Land den Landkreisen und den kreisfreien Städten eine individuelle Beratung an. Das gemeinsame Ziel ist es, dass verschiedene Fördertöpfe möglichst optimal genutzt werden. Die ersten Beratungsgespräche finden bereits im August 2018 statt.



Digitale Infrastruktur Niedersachsen   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Digitale Infrastruktur Niedersachsen
Digitale Infrastruktur Niedersachsen (Fortsetzung)   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Digitale Infrastruktur Niedersachsen (Fortsetzung)
1.2 Leistungsfähiger Mobilfunk für Niedersachsen


Ausgangslage und Herausforderungen

Eine leistungsfähige Versorgung mit mobilen Datendiensten ist die Basis für die Gigabit-Gesellschaft von morgen. Nur bei optimaler Versorgung in allen Landesteilen können neue innovative Geschäftsmodelle und zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen. Das Mobilfunknetz in Niedersachsen weist aktuell aber noch zu viele Lücken auf, sodass derzeit – wie im gesamten Bundesgebiet – sogar Sprachtelefonie nicht flächendeckend möglich ist.

Ein Aufruf des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, konkrete Funklöcher zu melden, hat vor Augen geführt, dass die bisherige Fokussierung der Versorgung auf Haushalte und Hauptverkehrsachsen nicht ausreichend ist, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.
Mobilfunklöcher in Niedersachsen (* Quelle: Breitbandkompetenzzentrum Niedersachsen) Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Mobilfunklöcher in Niedersachsen (*Quelle: Breitbandkompetenzzentrum Niedersachsen)
Eine Abfrage bei den Kommunen hat darüber hinaus ergeben, dass über die Hälfte aller Landkreise und kreisfreien Städte Niedersachsens regelmäßig Beschwerden über die Mobilfunkabdeckung auf Freiflächen und Verkehrswegen sowie in Gewerbegebieten und Gebäuden erhält. Es besteht folglich großer Handlungsbedarf.

Ohne Mobilfunkversorgung sind insbesondere im ländlichen Raum viele Anwendungen nicht möglich, die die Digitalisierung bietet. Beispielhaft seien die Bedarfe touristischer Hot Spots, eHealth-Anwendungen, die gesamte Landwirtschaft oder Rufbussysteme zur Erhaltung eines leistungsfähigen ÖPNV in ländlichen Gebieten genannt. Dies alles sind Bedarfe, die bei einer reinen Ausrichtung der Mobilfunkversorgung auf Haushalte und Hauptverkehrsachsen nicht bedient werden können.


Umfrage Mobilfunkabdeckung Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Umfrage Mobilfunkabdeckung
Unsere niedersächsischen Ziele

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, in Niedersachsen eine verlässliche und flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk für Sprachtelefonie und Datenübertragung für die Bevölkerung sicherzustellen. Dabei besteht die kurzfristige infrastrukturpolitische Zielsetzung darin, die Mobilfunkkapazitäten insbesondere im ländlichen Raum schnellstmöglich und spürbar weiter auszubauen. Dazu müssen die aktuellen Lücken in der Versorgung geschlossen und eine zuverlässige Versorgung mit Sprachdiensten gewährleistet werden. Mittelfristig sollen alle Lücken in der LTE-Abdeckung geschlossen werden.

Aktueller Ausbauprozess

Der Ausbau der Infrastruktur ist eine eigenwirtschaftliche Aufgabe der Telekommunikationsunternehmen. Jeder Anbieter hat darüber hinaus aufgrund bestehender Versorgungsauflagen die Verpflichtung, bis Ende 2019 einen Anteil von 98 % der Haushalte und dabei auch mindestens 97 % der Haushalte in jedem Bundesland mit leistungsfähigen mobilfunkgestützten Übertragungstechnologien zu versorgen. Des Weiteren ist eine vollständige Versorgung der Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-Strecken) sicherzustellen, soweit rechtlich und tatsächlich möglich. Aktuell sind Angaben der Mobilfunkunternehmen zufolge 98 % der Haushalte in Niedersachsen von mindestens einem Anbieter in einer Qualität versorgt, die pro Haushalt in der Regel Übertragungsraten von 10 Mbit/s ermöglicht. So ist es im aktuellen Bericht der Bundesnetzagentur zur Mobilfunkversorgung vom Juni 2018 dokumentiert, der auf Angaben der Mobilfunkunternehmen basiert, die derzeit überprüft werden. Bis Ende 2019 sind weitere Verbesserungen bei allen Anbietern zu erwarten, allerdings fokussiert auf die Versorgung von Haushalten und an den Hauptverkehrswegen.

Bevor es eine flächendeckende LTE-Abdeckung geben wird, werden mit dem Vergabeverfahren im Frequenzbereich von 2 GHz und 3,6 GHz die Voraussetzungen für 5G als nächsten Technologieschritt geschaffen. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, in diesem Verfahren ambitionierte Ziele durchzusetzen. Ziel ist es, den Zuteilungsnehmern von Lizenzen im Rahmen der Lizenzierung Ausbauauflagen auf- zuerlegen, die die Qualität der Mobilfunkinfrastruktur auch in der Fläche weiter verbessern und zu einer schnellen und erfolgreichen Einführung von 5G-Diensten beitragen. Im Interesse des Flächenlandes Niedersachsen darf hierbei keine Beschränkung auf die Bundesautobahnen erfolgen. Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen, das Eisenbahnnetz und die Wasserstraßen müssen ebenso versorgt werden, sodass 5G-Dienste dort genutzt werden können.


Bundesweiter Diskussionsprozess

Auf Bundesebene wird ebenfalls über eine bessere Mobilfunkversorgung diskutiert, bisher allerdings ohne spürbare Ergebnisse. Das Land Niedersachsen hat den Bund mehrfach aufgefordert, mit den Telekommunikationsanbietern eine Strategie zur Schließung der verbleibenden Versorgungslücken zu erarbeiten. In diesem Prozess wird Niedersachsen weiterhin auf eine schnelle Schließung der Funklöcher drängen. Der Bund muss seine Instrumente noch umfassender nutzen, um einen zügigen Ausbau mit mobiler Infrastruktur zu gewährleisten. Aus Sicht der Landesregierung wären folgende Maßnahmen sinnvoll:
  • Finanzielle Anreize wie Stundung von Zahlungen im Rahmen der Auktionserlöse im Gegenzug für einen schnelleren Ausbau
  • Regulatorische Instrumente wie National Roaming oder Infrastruktursharing, sofern dies den Wettbewerb nicht beeinträchtigt. Insbesondere in schwer zu erschließenden Regionen könnte dies eine Möglichkeit sein, die Erschlie- ßungskosten zu senken.

  • Nutzung weiterer Möglichkeiten zur Kostensenkung und Beschleunigung der Verfahren zur Schaffung von mobiler Dateninfrastruktur. Exemplarisch betrifft dies das Genehmigungsverfahren für Mobilfunkstandorte bei der Bundesnetzagentur.

  • Klärung des Beihilferechts für eine Förderkulisse zur Mobilfunkversorgung.


Mobiler Gigapakt für Niedersachsen

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wollen wir auf eine wirksame Bundeslösung nicht warten. Wir werden deshalb mit den Mobilfunkanbietern landesweit konkrete Verabredungen für einen zügigeren und umfassenderen Ausbau treffen. Dabei muss zunächst Klarheit über die bis Ende 2019 zu errichtende Infrastruktur herrschen. Dies fordert die Landesregierung von den Netzbetreibern ein. Für ein unabhängiges Bild über die Versorgung und Versorgungs- lücken hat das Land eigene Erhebungen durchgeführt und die Ergebnisse diverser Untersuchungen von Landkreisen aus Niedersachsen ausgewertet. Darauf aufbauend strebt Niedersachsen bis Ende 2018 konkrete Verabredungen mit den Mobilfunkanbietern an, um die Mobilfunkversorgung spürbar und bedarfsgerecht bis 2021 zu verbessern.

Detaillierte Informationen zu den Erhebungen: www.breitband-niedersachsen.de/index.php?id=745

Die Landesregierung selbst wird konsequent alle Möglichkeiten zur Kostensenkung und Beschleunigung der Verfahren zur Schaffung von mobiler Dateninfrastruktur nutzen. Insbesondere werden die folgenden Maßnahmen eingeleitet:
  • Intensivierung der Nutzung der landeseigenen Infrastruktur im Bereich Digitalfunk für die Mobilfunkversorgung
  • Unterstützung von Genehmigungsbehörden in den Kommunen zur Beschleunigung der Verfahren und der einheitlichen Handhabung

  • Bereitstellung von umfassenden Informationen über bereits verlegte und mitnutzbare Leerrohre zur Anbindung von Mobilfunkbasisstationen
In einem weiteren Schritt wird die Landesregierung auch Förderprogramme für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung in den Regionen in den Blick nehmen, die ansonsten nicht dauerhaft versorgt werden können. Besonders in ausgesprochen ländlichen und in grenznahen Gebieten stellen sich Herausforderungen, für die ggf. finanzielle Anreize gesetzt werden müssen. Die hierfür notwendige beihilferechtliche Notifizierung wird Niedersachsen anstoßen. Dazu wurden von der Landesregierung bereits erste Gespräche in Brüssel mit der europäischen Kommission geführt.

Mit der Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen werden wir unsere Ziele erreichen, Sprachtelefonie und 4G in Niedersachsen flächendeckend schnell verfügbar zu machen sowie eine breite Anwendung von 5G in verschiedenen Sektoren und Leitbranchen zu ermöglichen
Hemmnisse für eine leistungsfähige Mobilfunkversorgung   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Hemmnisse für eine leistungsfähige Mobilfunkversorgung
1.3 Ausbau von freiem WLAN


Ausgangslage und Herausforderungen

Die Digitalisierung gewinnt zunehmend an Dynamik und tangiert essenziell das öffentliche Leben und die Kommunikation zwischen Menschen und Unternehmen in allen Lebensbereichen. Die Verfügbarkeit von öffentlichem WLAN erlangt im Zuge dessen eine immer größere Bedeutung in öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Raum. Im Rahmen der Digitalisierung werden immer mehr Informatio- nen und Dienste multimedialer und smarter Anwendungen mit den eigenen mobilen Geräten, wie Smartphones oder Tablets, abgerufen. Diese Funktionen liefert hauptsächlich das eigene WLAN-Netz (geschlossenes WLAN) am Wohnort oder sie werden über das gebuchte Datenkontingent der Mobilfunkbetreiber bereitgestellt. Die Internetservice- Provider stellen fortwährend höhere Datenkontingente zur Verfügung. Unterschiedliche Streaming-Dienste (Video-, Audio- und weitere Kommunikationsinhalte) bestimmter Partner können teilweise schon ohne Belastung des Datenvolumens genutzt werden. Eine Flatrate, die den steigenden Bedarf an Datenvolumen abdeckt, ist jedoch nicht für jeden erschwinglich und abhängig von einem stabilen Mobilfunknetz. Somit ist die Bereitstellung von öffentlichen WLAN-Zu- gängen im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden ein wichtiger Faktor, um allen Bevölkerungsschichten eine diskriminierungsfreie und digitale Teilhabe zu ermöglichen. Der Wert eines öffentlichen WLAN-Angebotes ist dort am höchsten, wo mobiles Arbeiten oder private Mediennutzung an Aufenthaltsorten praktiziert wird, wo Wartezeiten entstehen und wo Reisezeiten durch stabile WLAN-Angebote in Fahrzeugen des ÖPNV attraktiver werden. Es trägt dazu bei, die Lebensqualität zu erhöhen.

Darüber hinaus ist es ein bedeutender Standortfaktor. Besonders im kommunalen Umfeld fördert ein öffentlich zugängliches WLAN den Tourismus und leistet durch seine lenkende Wirkung einen Beitrag zur positiven Tourismus- und Quartiersentwicklung. Ein bedarfsgerechter Aufbau eines offenen WLAN-Angebotes ist ein gewinnbringendes Instrument des Stadtmarketings und der Wirtschaftsförde- rung, nicht nur für die einzelnen Kommunen, sondern für das gesamte Land Niedersachsen.

Die Nutzer öffentlicher drahtloser Internetzugänge benötigen einen möglichst unkomplizierten, schnellen und leistungs- fähigen Zugang ins Internet. Durch die Abschaffung der Störerhaftung durch Änderungen im Telemediengesetz (TMG) wurde das realisiert. So besteht für die Anbieter von öffentlichem WLAN nicht mehr die Notwendigkeit, einen Registrierungszwang für die Nutzer zu implementieren. Sie können weiterhin grundsätzlich nicht mehr mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden.

Die WLAN-Netzbetreiber haben die unterschiedlichsten Vorstellungen bezüglich der Ausgestaltung ihres Angebotes. Gewerbetreibende haben oft ein Interesse daran, ein WLAN-Angebot mit eigenen Serviceangeboten zu bereichern. Kulturelle Einrichtungen haben das Ziel, ein WLAN dazu zu nutzen, weiterführende Informationen im Kontext der Einrichtung zur Attraktivitätssteigerung anzubieten. Die unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Erwartungen der Nutzer und Anbieter stellen damit eine große Herausforderung zur Realisierung eines öffentlichen WLAN-Angebotes dar.

Auch mit aktuellen und zukünftigen Mobilfunktechnologien wie 5G werden öffentliche drahtlose Internetzugangspunkte mittels WLAN eine sinnvolle und wichtige Ergänzung sein. Neue und breitbandintensivere digitale Anwendungen werden immer beliebter. Ein öffentliches WLAN-Angebot wird in stark frequentierten Innenstädten oder Orten mit großen Menschenansammlungen das bestehende Mobilfunknetz entlasten. Außerdem kann ein öffentliches WLAN auch dort zur Verfügung stehen, wo im städtischen und vor allem im ländlichen Raum kein oder nur ein wenig leistungsfähiges Mobilfunknetz vorhanden ist. Ein öffentliches WLAN trägt dazu bei, dass weitestgehend allen Bevölkerungsschichten eine digitale Teilhabe ermöglicht wird.

Zielsetzung des Landes Niedersachsen

WLAN in öffentlichen Räumen

Die WLAN-Ausstattung öffentlicher Räume als Zentren des öffentlichen Lebens ist von außerordentlicher Bedeutung. An Orten mit hoher Attraktivitätswahrnehmung, wie Fußgängerzonen in den Innenstadtbereichen, Marktplätzen oder Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen, sollen drahtlose Internetzugänge zur Verfügung stehen, soweit das unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen umsetzbar ist. Ein solches Angebot trägt zu einer nachhaltigen Steigerung der Aufenthaltsqualität in den genannten Bereichen bei und ist darüber hinaus ein wichtiges Serviceangebot gegenüber den Anbietern aus den Bereichen Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Ebenfalls sinnvoll ist dieBereitstellung von drahtlosen Internetzugangspunkten an stärker frequentierten ÖPNV-Knotenpunkten.

WLAN für öffentliche Gebäude

Bei der Ausstattung mit WLAN für öffentliche Gebäude ist zu berücksichtigen, dass sich öffentliche Gebäude und Einrich- tungen im Eigentum des Landes Niedersachsen, der Kommu- nen, des Bundes und von Privaten befinden. Die Landesregie- rung wird mit dem WLAN-Ausbau vorrangig bei den eigenen Gebäuden mit hoher Besucherfrequenz beginnen, um schnell Erfolge zu erzielen. Mit der Ausstattung landeseigener Gebäude wird Niedersachsen einen zielführenden Beitrag leisten. Es werden Erfahrungen gesammelt und landesweit fortwährend weitere öffentliche Gebäude mit WLAN ausgestattet. Die laufende Breitbandförderung in Niedersach- sen trägt dazu bei, dass ein stabiler und leistungsfähiger Zugang in das Internet über drahtlose Technologien gewährleistet wird.

Für die Wartebereiche der landeseigenen Gebäude wird die Einrichtung eines öffentlichen WLAN-Netzes geprüft. Inwieweit öffentliches WLAN in öffentlichen Gebäuden des Bundes oder der Kommunen eingerichtet wird, verbleibt in der Verantwortung des Bundes und der Kommunen. Das Land Niedersachsen wird die Ausweitung des Angebotes jedoch aktiv unterstützen – auch mithilfe eines zielgerichteten Förderangebotes.

Die Landesregierung ist sich den enormen Herausforderungen der Digitalisierung bewusst. Damit die Bürgerinnen und Bürger sowie die Besucherinnen und Besucher im Land Niedersachsen digitale Dienste schnell und umfassend nutzen können, stellt der Ausbau eines öffentlichen WLAN-Netzes einen wesentlichen Bestandteil des „Masterplanes Digitalisierung“ dar.

Die Landesregierung lässt sich von dem Gedanken leiten, dass nicht alles, was technisch möglich ist, letztendlich sinnvoll und nachhaltig ist. Vielmehr muss die Frage lauten:

„Was benötigen die Menschen im Land zur Verbesserung ihres Alltags und ihrer Lebensqualität?“

Niedersachsen wird den Ausbau eines öffentlichen WLAN-Angebots nicht nur mit einem maßgeschneiderten Fördermittelprogramm vorantreiben, sondern auch mit eigenen Projekten bedarfsgerecht, nachhaltig und innovativ unterstützen.



Handlungsfelder des Landes Niedersachsen

1. WLAN Förderprogramm

  • Weitere Förderung Freifunk

    Das bei der NBank beantragte, erfolgreiche Projekt „Freifunk und WLAN-Förderung Niedersachsen“ soll weitergeführt werden, um den Freifunkinitiativen in Niedersachsen zusätzliche WLAN-Router für den Ausbau zur Verfügung zu stellen. Die Bewilligung wird voraussichtlich noch im Sommer 2018 erfolgen.

  • WLAN Förderung für Kommunen, Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen

    Das Land Niedersachsen wird zur Errichtung von weiteren öffentlichen WLAN-Zugangspunkten ein neues Förderprogramm „Hot Spot – Niedersachsen“ auflegen.
    Durch eine neue Förderrichtlinie werden Kommunen und kommunale Gesellschaften, aber auch Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen von Vereinen in die Lage versetzt, in Niedersachsen in einem einfachen Antrags- und Umsetzungsverfahren Fördermittel zu beantragen. So wird die Möglichkeit eröffnet, ein hochwertiges Angebot an öffentlichen WLAN-Zugängen kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Durch eine sorgsame Differenzierung der Förderquoten wird sichergestellt, dass vor allem auch kleinere Gemeinden von der Förderrichtlinie profitieren. Damit wird eine möglichst flächendeckende Verteilung des WLAN-Ausbaus in Niedersachsen erreicht.

2. Hot Spots an landeseigenen Gebäuden

Die Landesregierung nimmt unverzüglich Planungen dazu auf, landeseigene Gebäude mit Hot Spots auszustatten, um die WLAN-Infrastruktur zu stärken. Damit wird den Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Besucherinnen und Besuchern ermöglicht, über einen WLAN-Zugang im weltweiten Internet Informationen abzurufen und weitere digitale Dienste zu nutzen. Die landeseigenen Gebäude erfahren somit eine deutliche Attraktivitätssteigerung. Erfahrungen und Kompetenzen werden gesammelt und nachvollziehbar dokumentiert, um einen weiteren Ausbau von öffentlichem WLAN zu unterstützen.
  • Landesmuseen und Staatstheater

    Soweit im Innen- und Außenbereich der Standorte der Landesmuseen in Hannover, Braunschweig oder Oldenburg noch kein öffentliches WLAN vorhanden ist, werden die Gebäude mit entsprechenden Hot Spots ausgestattet, soweit das rechtlich und technisch zu realisieren ist. Gleiches gilt für die Staatstheater.

3. Einrichtung eines Kompetenzzentrums WLAN im Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen (b|z|n)

Durch ein neu aufgelegtes Förderprogramm und bei der Ausstattung eigener Gebäude wird es gelingen, Erfah- rungen zu sammeln und umfangreiche Kompetenzen bei der Errichtung öffentlicher Hot Spots aufzubauen. Der bereits vorhandene WLAN-Atlas Niedersachsen auf den Internetseiten des b|z|n wird weiterentwickelt und gepflegt. Der Atlas deckt weiße WLAN-Flecken auf und dient als zusätzliche Entscheidungsgrundlage, wo verstärkt Aktivitäten des Landes Niedersachsen erforderlich sind.

Auf der Seite des Breitbandkompetenzzentrums finden Sie den niedersächsischen WLAN-Atlas.

Vor dem Hintergrund, dass die Kommunen bei der Ausstattung von öffentlichen WLAN-Infrastrukturen eine herausragende Rolle spielen, werden die Kompetenzen des b|z|n um das Themenfeld „Öffentlicher WLAN-Ausbau“ erweitert. Kommunen werden somit bei der Umsetzung der Strategien zur Einrichtung eines öffentlichen WLAN-Angebotes begleitet. Mithilfe einer Förderung von Planungsleistungen, die zur Beschreibung eines zielgruppengerechten Angebotes und zur Analyse der relevanten Gebiete sowie der damit verbundenen Investitions- und Betriebskosten dienen, wird den Kommunen eine praktische Entscheidungsgrundlage zum WLAN-Ausbau zur Verfügung gestellt.


Fazit

Das Land Niedersachsen setzt bewusst auf mehrschichtige Lösungsansätze zum weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur mittels öffentlichen WLAN, um den Transformationsprozess durch die Digitalisierung nachhaltig zu unterstützen. Möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren Akteuren ist die Chance auf eine digitale Teilhabe zu ermöglichen. Dabei gilt es im Blick zu behalten, was die Lebensqualität der Menschen in Niedersachsen nachhaltig steigert und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen dient.

Zweck des Förderprogramms ist es, den Ausbau von Hot Spots in den Kommunen zu forcieren. Der Landesregierung ist bewusst, dass die Kommunen in einem Flächenland wie Niedersachsen höchst unterschiedliche Ausgangspositionen haben. Durch möglichst wenige Vorgaben und den Verzicht auf unnötige Bürokratie wird es ermöglicht, das öffentliche WLAN-Netz in ganz Niedersachsen auszuweiten.

Um einen nachhaltigen Ausbau sicherzustellen, wird das Land Niedersachsen eigene Gebäude mit öffentlichen Hot-Spot-Zugängen ausstatten und wichtige Impulse für den weiteren WLAN-Ausbau setzen.

Letztendlich wird es gelingen, durch das Förderprogramm und den eigenen Ausbau von Hot Spots an landeseigenen Gebäuden umfangreiche Erfahrungen und Kompetenzen aufzubauen. Diese Informationen werden zentral beim b|z|n zusammengeführt und aufbereitet und bilden somit eine ausgezeichnete Basis für den weiteren WLAN-Ausbau im Land.
Finanzieller Rahmen der Maßnahmen zur digitalen Infrastruktur   Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
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