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Hilfsangebote und Spenden


Zur Bewältigung der Folgen des Ukraine-Kriegs ist das Engagement von privaten Personen sehr wichtig und richtig. Geld- und Sachspenden sind aktuell die beste Möglichkeit, den Menschen in der Ukraine zu helfen. Mehrere Hilfsorganisationen sind in der Ukraine und den angrenzenden Ländern aktiv und unterstützen die Menschen vor Ort und bei einer möglichen Flucht aus dem Gebiet der Ukraine. Es wird davon abgeraten, selbst in die Ukraine oder an die polnisch-ukrainische Grenze zu fahren.

Sie können die Menschen auch sehr gut unterstützen, wenn Sie hier in Niedersachsen aktiv werden. Wenden Sie sich an Ihre Kommune, an die Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbände, an Vereine, die sich vor Ort um geflüchtete Menschen kümmern oder an die Freiwilligenagentur in Ihrer Kommune oder Ihrem Landkreis. Weitere Informationen gibt es auch über die Tageszeitungen und lokale Chat-Gruppen. Dort erfahren Sie, was in Ihrer Region zunächst am nötigsten gebraucht wird.

Link: Freiwilligenagenturen in Niedersachsen


Angaben zu Spendenkonten und weitere Informationen, was Sie ganz konkret tun können, finden Sie auf den Webseiten verschiedener Hilfsorganisationen:


Sie möchten Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen?

Die Angebote werden von den Kommunen vor Ort koordiniert. Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde, in der Sie wohnen - z.B. Ihr zuständiges Bürgerbüro.

Es gibt auch einzelne Initiativen, die regional übergreifen Unterkünfte über das Internet vermitteln z. B.


Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Private Wohnraumangebote oder Fahrmöglichkeiten für Flüchtende aus der Ukraine werden von Ihrer Gemeinde, Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis koordiniert. Bitte melden Sie sich dort! Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!


Kinder und Jugendliche, die unbegleitet nach Niedersachsen geflüchtet sind

Wenn Sie überlegen, aus der Ukraine geflüchtete Kinder oder Jugendliche aufzunehmen, die ohne Eltern oder Personensorgeberechtigte bzw. Erziehungsberechtigte in Niedersachsen Schutz suchen, wenden Sie sich bitte an das örtliche Jugendamt. Die Jugendämter haben die Befugnis, unbegleitete ausländische Kinder oder Jugendliche in geeigneten Einrichtungen oder bei geeigneten Personen vorläufig unterzubringen. Interessierte Familien können sich bei ihrem Jugendamt melden, wenn sie die Bereitschaft und Möglichkeiten zur Aufnahme eines Kindes haben. Voraussetzung ist die Feststellung der Eignung.

Wichtige Information zum Hintergrund: Die Verteilung von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern erfolgt immer über die Landesverteilstelle beim Niedersächsischen Landesjugendamt. Das Landesjugendamt ist in Kontakt zu allen Jugendämtern in Niedersachsen und belegt nach einer definierten Kontingentierung. Die Jugendämter kümmern sich dann um die Erstversorgung, Unterbringung und Betreuung vor Ort. Dies sichert den Schutz der Kinder und Jugendlichen z.B. vor sexueller Ausbeutung und Gewalt.

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