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Informationen und Unterstützung für Geflüchtete und Helfende

Krieg in der Ukraine - Hinweise zur Einreise und dem Aufenthalt in Deutschland/Niedersachsen


Informationen in Ukrainisch - УКРАЇНСЬКА
 Інформація для громадян України щодо в’їзду та перебування в Німеччині  Догляд за дітьми та школа Ласкаво просимо до Німеччини.  Інформація для громадян України щодо в’їзду та перебування в Німеччині

Auf den folgenden Seiten stellen wir die wichtigsten Informationen und Ansprechpartner für Fragen zur Einreise aus der Ukraine nach Deutschland / Niedersachsen sowie Beratungs- und Hilfsangebote zusammen.


Informationen und Hinweise für Geflüchtete und Helferinnen und Helfer:



Informationen zu den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine finden Sie für nachstehende Bereiche:
Sanktionen und Wirtschaft I Energieversorgung I Agrarmärkte I Wissenschaft I
Cyberattacken | Zivil- und Katastrophenschutz



E-Mail Landesaufnahmebehörde

service-ukraineanfragen@lab.niedersachsen.de

zu Hilfsangeboten, aufenthaltsrechtlichen Fragen, Unterbringung, Sozialleistungen, medizinischer Versorgung




Informationen für ukrainische Staatsangehörige

Einreise ohne Visum

Ausländische Staatsangehörige, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten und die bis zum 4. März 2024 nach Deutschland eingereist sind oder noch erstmalig einreisen werden, sind per Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat für einen Zeitraum von 90 Tagen (ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise nach Deutschland) vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.

Sie benötigen für Einreise und Aufenthalt also keine Aufenthaltserlaubnis.

Dies gilt auch für solche Staatsangehörige, die am 24. Februar 2022 einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, aber sich zu diesem Zeitpunkt vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben.

Sollte eine ablehnende Entscheidung zur Erteilung eines Aufenthaltstitels getroffen werden, endet diese Befreiung vorzeitig.

Diese Regelung gilt bis zum 2. Juni 2024.

Mehr zum Thema durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge:

» DE - Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland
» UKR - В їзд, перебування та повернення


Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz:

Die Europäische Union hat sich am 3. März 2022 auf ein erleichtertes Verfahren zur Schutzgewährung für Ukrainerinnen und Ukrainer in Ländern der EU verständigt.

In der Folge ist eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetztes möglich, die durch die zuständigen Ausländerbehörden gewährt werden kann.


Zuständige Ausländerbehörde für die Gewährung der og. Aufenthaltserlaubnis:
» Hier finden Sie die Liste der Ausländerbehörden in Niedersachsen
» Hier kommen Sie zur Auswahl bzw. Suchfunktion der für Sie zuständigen Ausländerbehörde anhand des Wohnortes

Diese Aufenthaltserlaubnis gilt zunächst bis zum 4. März 2024 und kann durch einen EU-Ratsbeschluss noch einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sodass sie maximal drei Jahre umfassen kann.
Schon mit Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz wird bescheinigt, dass der Aufenthalt der den Antrag stellenden Person als erlaubt gilt (sog. Fiktionsbescheinigung, § 81 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz).


Wichtig:
Für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen/Medizinischer Versorgung nach dem Sozialgesetzbuch benötigen Sie seit dem 1. Juni 2022 eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Fiktionsbescheinigung (wie vorstehend beschrieben) und müssen biometrisch (Passbild, Fingerabdrücke) registriert worden sein.
Die biometrische Registrierung erfolgt bei der zuständigen Ausländerbehörde oder Polizeidienststelle. Bis die Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie weiterhin Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

» Nachstehende Grafik mit aktiven Links als PDF-Download: Deutsch | Ukrainisch

Übersicht des Bundesinnenministeriums   Bildrechte: BMI
Übersicht des Bundesinnenministeriums   Bildrechte: BMI

Andere, längerfristige Aufenthaltserlaubnisse:

Erfüllen Personen aus der Ukraine schon jetzt die Voraussetzungen für eine andere langfristige Aufenthaltserlaubnis (z.B. zum Familiennachzug, für ein Studium oder eine qualifizierte Arbeit), so können sie auch diese nach einer visumfreien Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen. Da es aufgrund der besonderen Umstände derzeit nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen, kann eine Aufenthaltserlaubnis ­– soweit alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind – ohne ein erneutes Visumverfahren unmittelbar im Bundesgebiet erteilt werden. Aus diesem Grunde haben sich auch Ausreiseaufforderungen überholt, mit denen möglicherweise zur Nachholung eines Visumsverfahrens in der Ukraine aufgefordert wurde. Auch in einem solchen Fall sollte Kontakt zur Ausländerbehörde aufgenommen werden.


Asyl

Die Antragstellung auf Asyl zur Sicherung eines Aufenthaltsrechts oder zur Inanspruchnahme sozialer Leistungen ist nicht erforderlich (siehe Information zum Thema „Aufenthaltserlaubnis“).
Der erforderliche Schutz wird in einem anderen schnelleren Verfahren gewährt. Ukrainischen Staatsangehörigen wird deshalb empfohlen, von der Stellung eines Asylantrages abzusehen. Das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt einen Asylantrag zu stellen, besteht jedoch unabhängig davon fort.


Meldepflicht bei der Meldebehörde

Für Ukrainerinnen und Ukrainer, die aufgrund der Situation bei Verwandten, Freunden oder anderen Unterstützenden wohnen und in einer Erstaufnahmeeinrichtung keinen Asylantrag gestellt oder eine sonstige zugewiesene Unterkunft bezogen haben, gilt eine Meldepflicht bei der Meldebehörde erst nach Ablauf einer Frist von drei Monaten. Die betroffene Person hat sich dann mit ihrer aktuellen Anschrift bei der für sie zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) anzumelden.

Unabhängig hiervon wird allen aus der Ukraine Geflüchteten empfohlen, sich so schnell wie möglich bei ihrer Ausländerbehörde registrieren zu lassen, um Leistungen sowie einen Aufenthaltstitel und in der Folge eine Arbeitserlaubnis erhalten zu können.

Wichtig:
Unabhängig hiervon wird allen aus der Ukraine Geflüchteten empfohlen, sich so schnell wie möglich bei ihrer Ausländerbehörde registrieren zu lassen, um Leistungen sowie einen Aufenthaltstitel und in der Folge eine Arbeitserlaubnis erhalten zu können.


Familiennachzug

Da eine visumfreie Einreise möglich ist, können Angehörige auf diesem Wege nach Deutschland einreisen.


Spätaussiedler aus der Ukraine

Ukrainische Staatsbürger können vor dem Hintergrund des Krieges als Flüchtlinge visumfrei in die EU einreisen. Dies gilt auch für die schätzungsweise 25.000 bis 30.000 Personen, die der deutschen Minderheit angehören. Aufgrund der besonderen Situation in der Ukraine können sie nun direkt in der Landesaufnahmebehörde in Friedland ihr Aufnahmeverfahren als Spätaussiedler beantragen.

Wichtig: Vor der Anreise in die Aufnahmestelle Friedland ist unbedingt eine Anmeldung vorzunehmen (Tel. 022899358-20255, E-Mail ukraine-friedland@bva.bund.de). Bei Antragstellung in Friedland müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein (Abstammung, Sprachkenntnisse, Bekenntnis zur deutschen Nationalität).

Weitere Informationen: Aktuelle Informationen für Spätaussiedler aus der Ukraine


Sozialleistungen / Medizinische Versorgung

Seit dem 1. Juni können hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine Sozialleistungen nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII – Sozialhilfe) erhalten.

Voraussetzung ist, dass Sie biometrisch registriert (Foto und Fingerabdrücke) worden sind und Ihnen einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz oder eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt worden ist und Sie die sonstigen Voraussetzungen für Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erfüllen.

Bei Personen, denen nach dem 24. Februar 2022 und vor dem 1. Juni 2022 bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erteilt worden ist oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung ausgestellt worden ist und die bislang nicht biometrisch registriert worden sind, genügt eine Speicherung ihrer Daten im Ausländerzentralregister. In diesen Fällen ist die biometrische Registrierung bis zum 31. Oktober 2022 nachzuholen.

Durch den Wechsel ins SGB II und SGB XII werden künftig umfassende Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts, für die Gesundheitsversorgung und – bei bestehender Erwerbsfähigkeit – zur Integration in den Arbeitsmarkt gewährleistet.

Sofern Sie erwerbsfähig sind, erhalten Sie die Leistungen vom örtlichen Jobcenter.

Sofern Sie nicht erwerbsfähig oder nur eingeschränkt erwerbsfähig sind oder eine Altersrente beziehen, erhalten Sie die Leistungen vom örtlichen Sozialamt.

Dafür benötigen Sie jeweils die o.g. Aufenthaltserlaubnis (nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes) bzw. die Fiktionsbescheinigung von der Ausländerbehörde.
Darüber hinaus sind zur Prüfung der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen weitere Angaben/Unterlagen von Ihnen erforderlich. Ihr Jobcenter/Sozialamt wird Sie entsprechend beraten.


Vom Jobcenter können Sie unterstützt werden mit:

· Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Leistungen für Unterkunft und Heizung

· Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Unterkunft und Heizung sind in der Regel Geldleistungen zum Beispiel für Lebensmittel, Kleidung, Körperpflege sowie Miete. Auch einmalige Unterstützungen für besondere Bedarfslagen (z. B. Wohnungserstausstattung) können gewährt werden.
Zudem sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können darüber hinaus Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (beispielsweise für außerschulische Lernförderung, Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit oder für Musikunterricht) erbracht werden.
Auch hierzu beraten die örtlichen Jobcenter.


Vom Sozialamt können Sie ebenfalls mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unterstützt werden. Auch hier handelt es sich in der Regel um Geldleistungen für beispielsweise Miete, Lebensmittel und Körperpflege. Zudem ist es möglich, einmalig finanziell unterstützt zu werden, wenn Sie zum Beispiel eine Wohnung gefunden haben und Möbel dafür brauchen.

Auch nach dem SGB XII besteht darüber hinaus ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Ukrainerinnen und Ukrainer, die Geld vom Sozialamt bekommen, sind nicht gesetzlich krankenversichert. Sie erhalten dennoch von einer gesetzlichen Krankenkasse eine Krankenversichertenkarte und können beispielsweise zum Arzt gehen, wenn sie krank sind.
Die entstandenen Kosten werden dann vom Sozialamt übernommen.

Eine Beratung erfolgt durch die örtlichen Sozialämter.

Bis die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz oder die entsprechende Fiktionsbescheinigung erteilt worden ist und somit die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erfüllt sind, besteht bei Hilfebedürftigkeit zunächst ein Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.


Über nachstehenden Link erhalten Sie mit der Eingabe Ihres Wohnortes die Kontaktdaten des zuständigen Sozialamtes: Bürgerportal Niedersachsen.

Wichtig: Im Falle eines medizinischen Notfalls können sie direkt ein Krankenhaus aufsuchen.
Die Übernahme der Kosten erfolgt dann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im Nachhinein.

Weitere Informationen über Germany4Ukraine:
Informationen zu Sozialleistungen | Informationen zur Medzinischen Versorgung

Weitere Informationen durch Bundesärztekammer: medizinische Versorgung von Geflüchteten.
Sprachmittlung zu Fragen der Gesundheit und medizinischen Betreuung bietet das Ethno-Medizinische-Zentrum.

Arbeit - Anerkennung ausländischer Berufe

Während des visumfreien Aufenthalts darf keine Arbeit aufgenommen werden. Sobald eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (siehe oben zum Punkt „Aufenthaltserlaubnis“) erteilt wird, ist eine Beschäftigung erlaubt.

Um in Deutschland eine Arbeit aufzunehmen, ist die Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz erforderlich. Aufgrund des EU-Ratsbeschlusses vom 04.03.2022 wird diese in der Regel von der Ausländerbehörde in den Landkreisen oder kreisfreien Städten erteilt.

Arbeiten in Niedersachsen - Merkblatt für Ukrainerinnen und Ukrainer
DE - Merkblatt für Geflüchtete aus der Ukraine - Arbeit.pdf
UKR - Інформаційний бюлетень для біженців з України - Працевлаштування в Нижній Саксонії/в Німеччині
RUS - Информационный бюллетень для беженцев с Украины - Трудоустройство в Нижней Саксонии/в Германии

» Sie sind aus der Ukraine nach Niedersachsen gekommen und wollen eine Arbeit aufnehmen?
Welche Rechte Sie als ukrainische Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben erfahren Sie hier:
Beratungsstelle mobi - Arbeit und Leben Niedersachsen

Für die Arbeitsaufnahme in besonders reglementierten Berufen, wie zum Beispiel dem Pflegeberuf, ist allerdings, soweit nicht eine deutsche Berufsqualifikation vorliegt, die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses notwendig.

Für nicht reglementierte Berufsgruppen ist kein Anerkennungsverfahren notwendig. Zudem sind keine Voraussetzungen, wie z.B. die Vorlage eines Sprachzertifikates, nachzuweisen. Das Haftungsrisiko für den Einsatz der Personen liegt in diesen Fällen beim jeweiligen Arbeitgeber. So können beispielsweise ukrainische Pflegekräfte bis zum Abschluss eines Anerkennungsverfahren bereits als ungelernte Hilfskräfte in Einrichtungen eingesetzt werden.

Wer Fragen zur Anerkennung seines Berufes in Niedersachsen hat, kann über das so genannte IQ Netzwerk in einer Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen informieren. Mehr Informationen gibt es auf: Migrationsportal.


Kinderbetreuung und Schule

Kinder und Jugendliche aus den ukrainischen Kriegsgebieten können und sollen in Niedersachsen unterschiedliche Bildungs- und Betreuungsangebote nutzen. Wie alle Kinder und Jugendlichen haben auch geflüchtete Kinder und Jugendliche ein Recht auf kostenlose Betreuung, kostenlosen Schulunterricht oder eine berufliche Bildung durch den Staat – je nach ihrem Alter. Informationen über Möglichkeiten der Kinderbetreuung, das Bildungssystem sowie Sprachförderung finden Sie hier: Kinderbetreuung und Schule in Niedersachsen.


Deutsch lernen: Sprachkurse für Geflüchtete

Sprache ist die zentrale Grundlage für Verständigung und eine gelingende Integration. Das Land hat daher zusätzliche Sprachförderangebote für Menschen eingerichtet, die vor Krieg und Terror nach Niedersachsen geflohen sind. Neben Basis- und Vertiefungssprachkursen gibt es ein besonderes Angebot für geflüchtete Frauen bei gleichzeitiger Kinderbetreuung. Interessierte können sich vor Ort an die Einrichtungen der Erwachsenenbildung wenden:
» Kurse zum Spracherwerb (Deutsch) für Geflüchtete
» Sprachkurse für geflüchtete Frauen


Unterwegs mit Bus und Bahn

Wenn Sie aus der Ukraine in Deutschland an einem Bahnhof ankommen und weiterreisen möchten, dann stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung an Ihren Zielort zu kommen. An allen Ankunftsbahnhöfen (Berlin, Cottbus und Hannover) werden Sie von Helferinnen und Helfern in Empfang genommen, die Ihnen die nächsten Schritte Ihrer Ankunft erklären und für Ihre Fragen zur Verfügung stehen.
Für die Weiterreise im Fernverkehr bekommen Sie ein kostenfreies Ticket „helpukraine“ im DB Reisezentrum.
Es wird bis zu Ihrem gewünschten Zielort ausgestellt.

Hinweis:

Die bisherige kostenlose Nutzung von Nahverkehrszügen für ukrainische Geflüchtete unter Vorzeigen des Passes ist leider nicht mehr gültig.


Unterwegs mit dem Auto

  • Führerschein:

    Sie haben einen gültigen ukrainischen Führerschein:
    Sie müssen bis zum Ablauf des Schutzstatus nichts unternehmen. Ihr ukrainischer Führerschein wird auf Basis der o.g. Verordnung derzeit in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich. Dies gilt auch, wenn ihr ukrainischer Führerschein nach dem 31. Dezember 2021 abgelaufen ist.

    Sie haben Ihren ukrainischen Führerschein verloren oder er wurde gestohlen:
    Gehen Sie bitte zu der Fahrerlaubnisbehörde an dem Ort, in dem Sie leben.
    Dort kann durch eine Abfrage beim ukrainischen Register geprüft werden, ob Sie im Besitz einer gültigen Fahrberechtigung sind.
    Für die Abfrage werden folgende Daten benötigt, die die frühzeitige Fertigung einer Kopie des Führerscheins sinnvoll erscheinen lassen:

    - Seriennummer des ukrainischen Führerscheins (3 Buchstaben),
    - Führerschein-Nummer und
    - Geburtsdatum.
    Eine Suche auf der Grundlage des Familiennamens ist nicht möglich.

    Für die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B und BE sind grundsätzlich keine vorherigen ärztlichen Untersuchungen erforderlich. Für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE sind ärztlichen Untersuchungen erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich vor Ort bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Sofern das Vorliegen einer ukrainische Fahrberechtigung durch diese Abfrage bestätigt wird und Sie die erforderlichen ärztlichen Nachweise erbracht haben, erhalten Sie ein Dokument, mit dem Sie zunächst in Deutschland ein Fahrzeug führen dürfen. Sobald die o.g. Verordnung in deutsches Recht umgesetzt wurde, erhalten Sie einen Führerschein, mit dem Sie dann auch innerhalb der EU am Verkehr für die Dauer des Schutzstatus teilnehmen dürfen.

  • KfZ-Zulassung

    Wenn Sie ein Auto mit ukrainischem Kennzeichen haben und vorübergehend nach Deutschland fahren, können Sie es für bis zu einem Jahr ohne deutsche Zulassung nutzen. Dabei müssen Sie jedoch erklären, dass Sie nicht dauerhaft in Deutschland leben möchten. Falls Sie doch vorhaben, länger hierzubleiben, müssen Sie das Auto ab dem Zeitpunkt Ihrer Erklärung in Deutschland zulassen.


    Die an Ihrem Wohnort zuständige Zulassungsstelle sowie die Öffnungszeiten finden Sie (in deutscher Sprache) im » Zulassungsstellen-Finder.

  • KfZ-Versicherung

    Die deutschen Kfz-Versicherer halfen den Flüchtenden aus der Ukraine, indem sie bis zum 31. Mai 2022 für Schäden aufkamen, die durch unversicherte ukrainische Autos in Deutschland verursacht wurden. Die Regulierung übernahm das Deutsche Büro Grüne Karte.

    Wichtig: seit dem 1. Juni 2022 bedarf es einer gültigen Haftpflichtversicherung.
    Sie können für in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge eine befristete Versicherung für bis zu einem Jahr abschließen. Die Details hängen vom jeweiligen Versicherer ab.


Überweisungen in die Ukraine

Grundsätzlich können Überweisungen über das eigene Girokonto auf das Girokonto des Empfängers abgewickelt werden. Derzeit gibt es keine Störungen im Zahlungsverkehr mit der Ukraine. Nicht möglich sind Überweisungen zur Barauszahlung. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass jede Transaktion aufgrund der aktuellen Sanktionsanforderungen intensiv geprüft und bei jeder Auffälligkeit angehalten und ausgesteuert, also nicht durchgeführt wird. Keine Bank oder Sparkasse kann aktuell gewährleisten, dass die Gelder beim Empfänger ankommen.

Da sich die Situation der Kreditwirtschaft in der Ukraine täglich ändern kann, sollte vor einer Transaktion Kontakt mit der Hausbank aufgenommen werden. Bitte informieren Sie sich auch vorher bei Ihrer Hausbank über anfallende Kosten. Mit den Verwandten sollte möglichst geklärt werden, ob sie einen Zugang zu ihrem Konto haben oder ob Auszahlungen an Geldautomaten oder in Instituten in der Ukraine mangels Bargeld oder kriegsbedingter Zerstörung gegebenenfalls eingeschränkt sind.
Weitere Informationen gibt es u.a.: So beeinflusst der Ukraine-Krieg den Zahlungsverkehr


Kontoeröffnung

Verbraucher, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, haben in Deutschland einen Anspruch auf ein Basiskonto. Dazu zählen auch Geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Weitere Informationen gibt es bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Kontoinformation für Geflüchtete aus der Ukraine.


Umtausch von Hryvnia-Banknoten

Flüchtlinge konnten einen Betrag von insgesamt bis zu 10.000 Hryvnia bei den teilnehmenden deutschen Banken und Sparkassen in Euro umtauschen (seit 27. Mai).

Der Umtausch war bis zum 18.11.2022 möglich.


Haustiere von Geflüchteten

Die Einfuhr von Tieren in die Europäische Union ist im Regelfall nicht ganz einfach. Da die Ukraine nicht als tollwutfrei gilt und die Heimtiere (gilt für Hunde, Katzen und Frettchen) Träger dieses Virus sein können, müssen diese Tiere geimpft und mit einem Mikrochip gekennzeichnet, auf Antikörper gegen Tollwut getestet und von einem Amtstierarzt untersucht sein, um mit ihnen nach Europa einreisen zu können. Angesichts des Krieges in der Ukraine hat die Europäische Kommission die Einreise für Haustiere, die mit den Geflüchteten reisen, jedoch erleichtert. Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt auf Deutsch und Ukrainisch:

» Merkblatt zum Umgang mit mitgebrachten Heimtieren aus der Ukraine (nicht vollständig barrierefrei)
» Пам'ятка щодо поводження із домашніми тваринами, привезеними з України


» Meldeformular über Heimtiere aus der Ukraine
» Реєстраційний формуляр для домашніх тварин з України


Die Einreise in die EU gilt somit als genehmigt, wenn die Tiere umgehend nach der Ankunft unter Verwendung des ausgefüllten Meldeformular dem zuständigen örtlichen Veterinäramt gemeldet werden. Dies ist auch als Scan per E-Mail möglich.

Kostenfreie Behandlungen für Haustiere von Geflüchteten aus der Ukraine bietet z. B. die Tierärztliche Hochschule Hannover. Dies gilt auch für notwendige Impfungen und die Kennzeichnung der Tiere (Kontaktinformationen finden Sie hier).




Zahlen

Menschen aus der Ukraine und der Russischen Föderation in Niedersachsen

Im Jahr 2020 lebten 857.895 Menschen mit einem ausländischen Pass in Niedersachsen.
Darunter waren 22.335 Menschen aus der Russischen Föderation (2,6%) und 11.410 Menschen aus der Ukraine (1,3%).

Bei den Einbürgerungen in Niedersachsen ergibt sich folgendes Bild:
Im Jahr 2020 ließen sich in Niedersachsen insgesamt 8.878 Menschen einbürgern.
Darunter waren 131 Menschen aus der Russischen Föderation (88 Frauen, 43 Männer) und 164 Menschen aus der Ukraine (124 Frauen, 40 Männer).

Die größte Gruppe bei den Eingebürgerten aus Russland stellten die 18 - 35-Jährigen, bezüglich der Aufenthaltsdauer war die größte Gruppe bereits 8 – 14 Jahre in Deutschland.

Bei den Eingebürgerten aus der Ukraine verhielt es sich etwas anders, die größte Gruppe hatte bereits ein Alter von 35 - 45 Jahren, für eine Einbürgerung entschieden sich die meisten nach einer Aufenthaltsdauer von 8 – 14 Jahren, gleichauf mit der Gruppe nach 15-19 Jahren (Landesamt für Statistik Niedersachsen, LSN).


Krieg in der Ukraine

Nachfolgende Seiten bieten die wichtigsten Informationen für Geflüchtete zur Einreise aus der Ukraine und dem Aufenthalt in Niedersachsen, ergänzt um viele Hilfs- und Betreuungsangbote sowie Wissenswertes zu den Auswirkungen des Krieges in Niedersachsen.

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