Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Liste der im Jahr 2008 verzeichneten Sponsoringleistungen für die Landesverwaltung veröffentlicht. Damit kommt sie zum achten Mal ihrer Selbstverpflichtung nach, die aus den Verwaltungsvorschriften zur Korruptionsprävention und –bekämpfung vom Juni 2001 resultiert. In den dort enthaltenen Bestimmungen zum Sponsoring, die für alle Bereiche der Landesverwaltung verbindlich sind, ist unter anderem die Veröffentlichung von Sponsoring in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen im Wert von mehr als 1000 Euro vorgeschrieben.
Im Zuge transparenten Verwaltungshandelns soll die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und der Landesverwaltung dokumentiert werden, damit Sponsoring für die Öffentlichkeit erkennbar ist. Die als Sponsor auftretenden Unternehmen haben nicht nur die Förderung der konkreten Aufgabe der Landesverwaltung im Blick, sondern regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit.
In der Sponsoringliste sind die empfangenen Geld, Sach- oder Hilfeleistungen getrennt nach den Verwaltungsbereichen aufgeführt. Die Gelder und Leistungen kamen Projekten zugute, die ohne Sponsoring nicht oder nur in sehr abgespeckter Form hätten verwirklicht werden können.