Zuwendung aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen für das Land Niedersachsen
Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtline) beschlossen. Danach haben die obersten Landesbehörden die in ihrem Geschäftsbereich angenommenen Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 1.000 € zu veröffentlichen. Die Details sind in Nr. 8 der Antikorruptionsrichtline geregelt.
Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen
für Land Niedersachsen im Jahr 2025
Einige Behörden und Ressorts veröffentlichen Zuwendungen in eigenen Listen und werden hier nur kumuliert dargestellt.
Für mehr Informationen zu diesen Zuwendungen klicken Sie auf den entsprechenden Link in der Ergebnisliste.
Die obersten Landesbehörden haben die in Ihrem Geschäftsbereich angenommenen Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 1.000 € im Einzelfall zu veröffentlichen.
- Niedersächsische Staatskanzlei
- Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
- Niedersächsisches Finanzministerium
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
- Niedersächsisches Kultusministerium
- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
- Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Niedersächsisches Justizministerium
- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
- Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung