Informationen für Wirtschaft und Unternehmen
Niedersachsen - Gemeinsam durch die Energiekrise
Zahlreiche Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen nach Russland oder in die Ukraine sind von den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine betroffen. Auf dieser Seite haben wir Informationen für niedersächsische Unternehmen gebündelt.
Hotlines des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums
Für Unternehmen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine in Not geraten sind:
0511 120 5677 (Mo. - Fr. 9:00 - 16:00 Uhr)
Bei Fragen zur Außenwirtschaft/-handel:
0511 120 5678 (Mo. - Fr. 9:00 - 16:00 Uhr)
Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen
Mit der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ bietet das Land eine Unterstützung für die Unternehmen an, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind. Diese Härtefallhilfe deckt alle Energieträger ab. Dafür stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung –
zunächst rund 100 Millionen Euro für Zahlungen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Entlastung für Energiepreissteigerungen im Jahr 2022.
Die Antragsstellung ist seit dem 23. Februar bis Ende März 2023 möglich. Um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten ist eine unmittelbare Abschlagszahlung von 50 Prozent der beantragten Hilfe vorgesehen. Das ist der erste Teil des 300 Millionen Euro-Paketes, dass Niedersachsen mit 200 Millionen und der Bund mit 100 Millionen finanzieren.
» Pressemitteilung des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums vom 19.12.2022:
300 Millionen Euro Unterstützung: Wirtschaftsministerium stellt Kriterien für die „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ vor
Details zum Programm
- Für das Programm stehen rund 100 Millionen Euro zur Verfügung. Damit soll Unternehmen geholfen werden, deren Energiekosten in 2022 um mehr als das Doppelte gestiegen sind.
- Die Anträge können ab der zweiten Februarhälfte über das Antragsportal der NBank gestellt werden. Das Portal wird dafür 6 Wochen geöffnet sein.
Für den Herbst 2023 ist eine Neuauflage des Programms mit angepassten Förderbedingungen geplant. Damit sollen Unternehmen unterstützt werden, die trotz der Strom- und Gaspreisbremse weitere Hilfen benötigen. Die Einzelheiten dieses Programms werden passgenau festgelegt, sobald Erfahrungen mit der Gas- und Strompreisbremse ausgewertet wurden. Für die zweite Programmphase stehen weitere 200 Millionen Euro zur Verfügung.
Einzelheiten zum Programm und ein FAQ zur Antragstellung werden in Kürze auf den Internetseiten des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums und der NBank veröffentlicht. Unternehmen können sich dort über den Programmstart sowie Förderhöhen und -voraussetzungen informieren.
Welche KMU können Anträge stellen?
- Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter) mit Sitz in Niedersachsen.
- Antragsvoraussetzung: Die Gesamtausgaben für Energie müssen im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen (siehe Rechenbespiele).
- Zugleich muss der verfügbare Zahlungsmittelbestand zum 30.11.2022 unter dem verfügbaren am 01.07.2022 gelegen haben.
- Die maximale Förderung ist auf 500.000 Euro begrenzt.
- Mit einem Antrag verpflichten sich die Unternehmen, betriebsbedingte Kündigungen in 2023 zu vermeiden.
Leistungsgrundlage: Der Ausgabenanstieg für Energie zwischen Juli bis Dezember 2022 geht über die Verdopplung der Ausgaben im Vorjahreszeitraum hinaus. Bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die über diese Verdoppelung hinaus gehen, können über den Hilfsfonds erstattet werden.
Die Hälfte der maximalen Fördersumme wird als Abschlag schnell nach Antragstellung ausgezahlt. Die zweite Hälfte wird nach Auswertung aller im Antragszeitraum eingehenden Anträge ausgezahlt. Sollte sich dabei herausstellen, dass die für die Auszahlung benötigte Restsumme über den zur Verfügung stehenden 100 Millionen Euro liegt, erfolgt eine anteilige Kürzung. So wird sichergestellt, dass alle Anträge bearbeitet und alle Antragsteller im Antragszeitraum gleichbehandelt werden können.
» Hier geht es zur Beantragung
Rechenbeispiel 1:
Ein Unternehmen hatte im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 Energiekosten von 20.000 Euro. Diese sind im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 auf 50.000 Euro angestiegen. Der Zahlungsmittelbestand des Unternehmens ist im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. Dezember um 10.000 Euro gesunken. Das Unternehmen ist antragsberechtigt, einen Förderbetrag in Höhe von 8.000 Euro zu erhalten.
Das setzt sich wie folgt zusammen:
Verdoppelung der Energiekosten im Vergleichszeitraum ist gegeben und das Unternehmen damit antragsberechtigt: Die Verdopplung liegt bei 40.000 Euro, die Gesamtbelastung bei 50.000 Euro.
Differenz zwischen verdoppelten Kosten (40.000 Euro) und tatsächlichen Kosten (50.000): 10.000 Euro
80 Prozent Förderquote auf 10.000 Euro ergibt einen maximalen Förderbetrag von 8.000 Euro.
Rechenbeispiel 2:
Ein energieintensives mittelständisches Unternehmen hatte im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 Energiekosten von 200.000 Euro. Sie sind im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 auf 1.100.000 Euro angestiegen. Der Zahlungsmittelbestand des Unternehmens ist im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. Dezember um 800.000 Euro gesunken. Das Unternehmen ist dadurch antragsberechtigt auf einen Förderbetrag in Höhe von 500.000 Euro.
Verdopplung der Energiekosten im Vergleichszeitraum ist gegeben und das Unternehmen damit antragsberechtigt: Die Verdopplung liegt bei 400.000 Euro, die tatsächlichen Kosten bei 1.100.000 Euro.
Differenz zwischen verdoppelten Kosten (400.000 Euro) und tatsächlichen Kosten (1.100.000 Euro): 700.000 Euro.
Zwar entsprächen 80 Prozent der Differenz 560.000 Euro, der maximale Zuschuss liegt aber bei 500.000 Euro.
»
Beispiele in grafischer Übersicht (PDF)
Weitere finanzielle Unterstützung
Bereits jetzt können die bestehenden ERP- und KfW-Förderkreditprogramme zur Deckung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs in Anspruch genommen werden.
Seit 15. Juli 2022 können Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen.
Energiesparen in Unternehmen
Die » Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bietet » Energieberatung für Unternehmen und informiert zu kleineren Maßnahmen, die unmittelbar umgesetzt werden können » Energie sparen in Unternehmen.
Förderprogramme des Bundes
Es gibt viele gute Gründe, um auf Energie- und Ressourceneffizienz in Ihrem Unternehmen zu setzen. Hier erfahren Sie, welche Förderprogramme Sie nutzen können, wo Sie Beratung finden und worauf Sie achten müssen. Die Angebote richten sich an alle kleinen, mittleren und große Unternehmen.
» Förderprogramm für Unternehmen
Weitere Auswirkungen des Krieg in der Ukraine auf die Wirtschaft in Niedersachsen
Aktuelle Wirtschaftssanktionen
Die Europäische Union hat als Reaktion auf die russische Invasion in die Ukraine mehrere Sanktionspakete beschlossen. Die Strafmaßnahmen zielen auf die russische Wirtschaft und die politische Elite.
Der aktuelle Stand der Sanktionen ist auf der Homepage des Europäischen Rats veröffentlicht. Außerdem stellt die Kommission » FAQ zur Verfügung.
Auf der Internet-Seite des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie » Fragen und Antworten zu den Russland-Sanktionen.
Die » Außenhandelskammer (AHK) Russland und Germany Trade & Invest veröffentlichen ebenfalls laufend aktualisierte Informationen zu den Russland-Sanktionen.
Informationen zu den Finanzsanktionen gegen Russland stellt die Bundesbank auf ihrer Internetseite zusammen.
Embargos und Ausfuhrkontrollen
Das » Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht aktuelle Informationen zu Finanz- und Wirtschaftssanktionen. Dort finden sich auch Ansprechpartner bei Fragen zu einem beabsichtigten Ausfuhrvorhaben, zu Empfängern in Russland oder zur Einstufung von Gütern sowie zu rechtlichen Grundsatzfragen.
Cyber-Sicherheit
Das
» Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Maßnahmenempfehlungen im Hinblick auf die aktuelle Lage in der Ukraine zusammengestellt.
Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen)
Die Bundesregierung hat die Übernahme von Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) und Investitionsgarantien für Russland und Belarus am 24. Februar 2022 bis auf Weiteres ausgesetzt. Es werden für diese Länder keine Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien bearbeitet. Am 26. Februar 2022 ist zudem ein EU-weites Verbot von Exportkredit- und Investitionsgarantien für Russland in Kraft getreten. Bereits bestehende Exportkredit- und Investitionsgarantien sichern Exporteure, finanzierende Banken und Investoren weiterhin gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken in Russland und Belarus ab.
Weitere Informationen:
https://www.investitionsgarantien.de/
https://www.agaportal.de/
Handelsvolumen Niedersachsens mit Russland und der Ukraine
Der Warenwert der Einfuhren aus Russland nach Niedersachsen belief sich im Jahr 2021 auf 1,2 Milliarden Euro, der Warenwert der Ausfuhren aus Niedersachsen nach Russland auf 1,6 Milliarden Euro. Auf der Rangliste der wichtigsten Handelspartner bei den Einfuhren lag Russland bis zum Jahr 2021 (Januar bis November) auf Platz 22, bei den Ausfuhren auf Platz 16.
Der Warenwert der Einfuhren aus der Ukraine belief sich bis November 2021 auf 360 Millionen Euro., der Warenwert der Ausfuhren aus Niedersachsen in die Ukraine auf 294 Millionen Euro. Die Ukraine lag 2021 auf Platz 40 der wichtigsten Handelspartner Niedersachsens.