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Informationen für Wirtschaft und Unternehmen

Niedersachsen - Gemeinsam durch die Energiekrise


Zahlreiche Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen nach Russland oder in die Ukraine sind von den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine betroffen. Auf dieser Seite haben wir Informationen für niedersächsische Unternehmen gebündelt.


Hotlines des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums

Für Unternehmen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine in Not geraten sind:

0511 120 5677 (Mo. - Fr. 9:00 - 16:00 Uhr)

Bei Fragen zur Außenwirtschaft/-handel:

0511 120 5678 (Mo. - Fr. 9:00 - 16:00 Uhr)




Wirtschaftshilfen für niedersächsische Unternehmen

Seit dem 16. August 2023 können niedersächsische Unternehmen und Selbstständige, die wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine unter besonders hohen Energiekostensteigerungen leiden, Wirtschaftshilfen bei der NBank beantragen – diesmal unter verbesserten Voraussetzungen.

Wirtschaftsminister Olaf Lies: „Die konstant hohen Energiekosten bereiten der niedersächsischen Wirtschaft weiterhin Schwierigkeiten. Mit der Neuauflage der Wirtschaftshilfen und der Weiterentwicklung der Antragsvoraussetzungen stellen wir sicher, dass niedersächsische Unternehmen, die extrem unter den Energiekostensteigerungen leiden, nicht in existenzielle Schwierigkeiten geraten.“

Gegenüber dem ersten Durchlauf der Wirtschaftshilfen für das Jahr 2022 gibt es nun folgende Änderungen, um passgenau zu unterstützen:

  • Antragsberechtigt sind nicht mehr nur Gewerbetreibende, sondern auch Unternehmen und Selbstständige mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb.
  • Statt der strengen Definition für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) der EU (maximal 250 Beschäftigte und ein Umsatz unter 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme unter 43 Millionen Euro) sind nun Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten antragsberechtigt.
  • Als Bedürftigkeitskriterium wird künftig ein über eine betriebswirtschaftliche Auswertung nachgewiesenes negatives Betriebsergebnis herangezogen. Die Gesamtausgaben für Energie müssen um mehr als 2.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni liegen. In der ersten Förderrunde lag die Bagatellgrenze noch bei 3.000 Euro.
  • Höchstbeträge der Billigkeitsleistung werden auf die beihilferechtlich zulässigen Obergrenzen angehoben, das heißt: gewerbliche Unternehmen können bis zu zwei Millionen Euro erhalten, Unternehmen aus dem Bereich Fischerei und Aquakultur bis zu 300.000 Euro und land- und forstwirtschaftliche Betriebe bis zu 250.000 Euro.
  • Es wird keine Abschlagzahlungen mehr geben, stattdessen erfolgt nun eine vollständige Auszahlung nach Antragsprüfung.

Leistungsgrundlage

Der Ausgabenanstieg für Energie von Januar bis Juni 2023 geht über die Verdopplung der Ausgaben im Vorjahreszeitraum hinaus. Bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die über diese Verdoppelung hinausgehen, können über den Hilfsfonds erstattet werden. Mit Blick auf die Bagatellgrenze von 2.000 Euro ist die Erstattungssumme dementsprechend mindestens 1.600 Euro.

Lies: „Durch den erleichterten Zugang, der gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Mittelstand und Handwerk erarbeitet wurde, greifen wir besonders hart getroffenen Unternehmen unter die Arme, damit sie sich bald den weiteren Herausforderungen wie Innovation, Transformation oder Digitalisierung widmen können. Unsere Aufgabe ist es, zielgenau anzusetzen und die niedersächsischen Unternehmen da zu unterstützen, wo sie vor besonderen Herausforderungen stehen. Dafür steht ein Budget von bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung, das von Bund und Land gemeinsam finanziert wird.“

Die Wirtschaftshilfen können vom heutigen 16. August bis einschließlich 30. Oktober beantragt werden.

Michael Kiesewetter, Vorstandsvorsitzender der NBank: „Auf der Website der NBank können Unternehmen über einen Fördercheck schnell und einfach prüfen, ob die grundsätzlichen Förderbedingungen erfüllt sind. Darüber hinaus stellen wir einen ausführlichen Katalog mit Antworten auf häufige Fragen bereit und stehen mit unserer Förderberatung zur Verfügung.“

Alle Informationen zum Förderprogramm sowie die Antragunterlagen finden Sie auf der » Webseite der NBank.




Weitere finanzielle Unterstützung

Bereits jetzt können die bestehenden ERP- und KfW-Förderkreditprogramme zur Deckung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs in Anspruch genommen werden.

Seit 15. Juli 2022 können Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen.

  • Zuschuss-Programm für stark gestiegene Gas- und Strompreise
    Für Unternehmen, deren Gas- und Stromkosten sich je verbrauchter Einheit von Februar bis September 2022 gegenüber dem Vorjahr mindestens verdoppelt haben, wird es ein eng umgrenztes Zuschussprogramm geben. Der Zuschuss wird auf die über die Verdopplung hinausgehenden Zusatzkosten für den Förderzeitraum von Februar bis September 2022 gewährt werden. Dabei sind Fördersatz und Förderhöchstbetrag in drei Kategorien vorgesehen:

    1) 30 Prozent der Preisdifferenz und maximal zwei Millionen Euro für Unternehmen, die als energieintensiv gelten und mindestens drei Prozent der Gesamtkosten für Energiebeschaffung aufwenden müssen

    2) 50 Prozent der Preisdifferenz und maximal 25 Millionen Euro für Unternehmen, die über die Anforderungen unter 1) hinaus durch die Energiepreissteigerungen einen Betriebsverlust im Förderzeitraum erleiden

    3) 70 Prozent der Preisdifferenz und maximal 50 Millionen Euro für Unternehmen, wenn sie über die vorgenannten Anforderungen hinaus im Temporary Crisis Framework als betroffene Branche ausgewiesen sind und einen Betriebsverlust aufgrund der Energiepreissteigerungen im Förderzeitraum erleiden.

    » Beantragung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

  • KfW-Kreditprogramm
    Die KfW hält zwei unterschiedliche Kreditlinien vor, die die Liquidität der vom Russland-Ukraine-Krieg betroffenen Unternehmen stärken. Für Kreditbeträge von bis zu 100 Millionen Euro ist eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent vorgesehen. Wird der Kredit durch mehrere Finanzierungspartner gewährt (Konsortialfinanzierung) liegt die Haftungsfreistellung bei 70 Prozent. Beide Produkte werden im üblichen Hausbankenverfahren angeboten (Beantragung und Abwicklung läuft über die Hausbanken).
    KfW-Förderkreditprogramme

  • Bürgschaftsprogramme
    Mit öffentlichen Bürgschaften können reguläre private Kreditfinanzierungen abgesichert werden. Dafür wurde bei den Bürgschaftsbanken das Bürgschaftsvolumen auf 2,5 Millionen Euro je betroffenem Unternehmen erhöht, es können 80 Prozent des Kreditbetrages abgesichert werden. Das Großbürgschaftsprogramm (ab 50 Millionen Euro) wird auch für Unternehmen geöffnet, die in strukturstarken Regionen ihren Firmensitz gewählt haben. In Einzelfällen sind auch über 80 Prozent hinausgehende Ausfallabsicherungen möglich.


Energiesparen in Unternehmen

Die » Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bietet » Energieberatung für Unternehmen und informiert zu kleineren Maßnahmen, die unmittelbar umgesetzt werden können » Energie sparen in Unternehmen.


Förderprogramme des Bundes

Es gibt viele gute Gründe, um auf Energie- und Ressourceneffizienz in Ihrem Unternehmen zu setzen. Hier erfahren Sie, welche Förderprogramme Sie nutzen können, wo Sie Beratung finden und worauf Sie achten müssen. Die Angebote richten sich an alle kleinen, mittleren und große Unternehmen.

» Förderprogramm für Unternehmen




Weitere Auswirkungen des Krieg in der Ukraine auf die Wirtschaft in Niedersachsen

Aktuelle Wirtschaftssanktionen

Die Europäische Union hat als Reaktion auf die russische Invasion in die Ukraine mehrere Sanktionspakete beschlossen. Die Strafmaßnahmen zielen auf die russische Wirtschaft und die politische Elite.

Der aktuelle Stand der Sanktionen ist auf der Homepage des Europäischen Rats veröffentlicht. Außerdem stellt die Kommission » FAQ zur Verfügung.

Auf der Internet-Seite des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie » Fragen und Antworten zu den Russland-Sanktionen.

Die » Außenhandelskammer (AHK) Russland und Germany Trade & Invest veröffentlichen ebenfalls laufend aktualisierte Informationen zu den Russland-Sanktionen.

Informationen zu den Finanzsanktionen gegen Russland stellt die Bundesbank auf ihrer Internetseite zusammen.



Embargos und Ausfuhrkontrollen

Das » Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht aktuelle Informationen zu Finanz- und Wirtschaftssanktionen. Dort finden sich auch Ansprechpartner bei Fragen zu einem beabsichtigten Ausfuhrvorhaben, zu Empfängern in Russland oder zur Einstufung von Gütern sowie zu rechtlichen Grundsatzfragen.


Cyber-Sicherheit

Das » Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Maßnahmenempfehlungen im Hinblick auf die aktuelle Lage in der Ukraine zusammengestellt.


Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen)

Die Bundesregierung hat die Übernahme von Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) und Investitionsgarantien für Russland und Belarus am 24. Februar 2022 bis auf Weiteres ausgesetzt. Es werden für diese Länder keine Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien bearbeitet. Am 26. Februar 2022 ist zudem ein EU-weites Verbot von Exportkredit- und Investitionsgarantien für Russland in Kraft getreten. Bereits bestehende Exportkredit- und Investitionsgarantien sichern Exporteure, finanzierende Banken und Investoren weiterhin gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken in Russland und Belarus ab.

Weitere Informationen:

https://www.investitionsgarantien.de/

https://www.agaportal.de/


Handelsvolumen Niedersachsens mit Russland und der Ukraine

Der Warenwert der Einfuhren aus Russland nach Niedersachsen belief sich im Jahr 2021 auf 1,2 Milliarden Euro, der Warenwert der Ausfuhren aus Niedersachsen nach Russland auf 1,6 Milliarden Euro. Auf der Rangliste der wichtigsten Handelspartner bei den Einfuhren lag Russland bis zum Jahr 2021 (Januar bis November) auf Platz 22, bei den Ausfuhren auf Platz 16.

Der Warenwert der Einfuhren aus der Ukraine belief sich bis November 2021 auf 360 Millionen Euro., der Warenwert der Ausfuhren aus Niedersachsen in die Ukraine auf 294 Millionen Euro. Die Ukraine lag 2021 auf Platz 40 der wichtigsten Handelspartner Niedersachsens.

Energiekrise und Inflation - Unsere Themen

Hier finden Sie weitergehende Informationen zur Energieversorgung, zu den Entlastungen, dem Energiesparen, zu den Maßnahmen der Landesregierung und Institutionen in Niedersachsen sowie zu den Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.07.2022
zuletzt aktualisiert am:
12.09.2023

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