Hinweise zur Corona-Schutzimpfung
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Wo kann ich mich in Niedersachsen impfen lassen?
Sie können sich in den allermeisten Arztpraxen, bei Ihren Betriebsärzten, teilnehmenden Apotheken und bei den Impfangeboten der Kommunen impfen lassen. Ob Ihre Apotheke gegen Covid-19 impft, können Sie über die Internetseite www.mein-apothekenmanager.de erfahren.
Informationen über Impfaktionen vor Ort gibt es bei Ihrer Kommune. Über unsere Karte gelangen Sie zu den entsprechenden Online-Angeboten Ihrer Kommune.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://impfen-schuetzen-testen.de/impfen/
Bei möglichen Nebenwirkungen der Corona-Schutzimpfung beantwortet das Robert Koch Institut hier die wichtigsten Fragen.
Aktuelle Meldungen zum Thema Schutzimpfungen gegen Covid-19
Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine zweite Auffrischimpfung
- für Menschen ab 70 Jahren,
- Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege,
- Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren
- sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patienten- und Bewohnerkontakt).
An diese Empfehlungen halten sich viele Ärztinnen und Ärzte, sowohl in den Impfteams der Kommunen als auch in den Praxen.
Die zweite Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.Das Land bittet immungeschwächte Personen aufgrund ihrer besonderen gesundheitlichen Situation darum, mit ihrer behandelnden Ärztin bzw. ihrem behandelndem Arzt zu sprechen und sich dort impfen zu lassen. Die mobilen Impfteams der Kommunen werden in erster Linie Personen ab 70 Jahren und Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen impfen.
+++ Update: 11. Juli 2022 +++
Die Europäische Arzneimittelagentur EMA empfiehlt die vierte Impfung bereits für alle Menschen über 60 Jahren.
Die Landesregierung begrüßt die Empfehlung der Europäischen Arzneimittelbehörde - die vierte Impfung kann den Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf insbesondere bei älteren und vorerkrankten Personen noch einmal signifikant erhöhen.Das Gesundheitsministerium hat den kommunalen Impfteams deshalb bereits in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass die zweite Auffrischungsimpfung aus unserer Sicht bereits ab 60 Jahren möglich sein sollte. Grundsätzlich kann das Land Ärztinnen und Ärzten allerdings nicht vorgeben, wer eine Impfung erhält, dies ist immer eine ärztliche Entscheidung.
Es kann daher vorkommen, dass sich Impfärzte in den Impfteams auch weiterhin an der bisherigen Empfehlung der Ständigen Impfkommission orientieren, die eine zweite Auffrischungsimpfung erst ab 70 Jahren vorsieht.Wir bitten alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die sich für die vierte Impfung interessieren, bis dahin sehr herzlich, sich zunächst mit ihrem Arzt/ihrer Ärztin zu besprechen oder sich bei ihrem Landkreis/ihrer kreisfreien Stadt über das Angebot vor Ort zu informieren.
Die Landesregierung bereitet sich hiervon unabhängig darauf vor, im kommenden Herbst allen Bürgerinnen und Bürgern bei Bedarf eine weitere, vierte Impfung anbieten zu können, sollte dies angesichts der Entwicklung der Pandemie notwendig werden.
Aus diesem Grund werden in allen Landkreisen und kreisfreien Städten auch in den kommenden Monaten mobile Impfteams in Ergänzung zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Einsatz bleiben.
Seit dem 8. Februar 2022 bieten auch Apotheken in Niedersachsen die Möglichkeit, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen.
Wichtig: Es können nicht alle Apotheken im Rahmen ihrer personellen und räumlichen Möglichkeiten Schutzimpfungen durchführen. In welchen Apotheken Sie sich impfen lassen können, erfahren Sie auf der Webseite www.mein-apothekenmanager.de.
Dort können Sie durch Angabe Ihrer Adresse nach Apotheken in Ihrer Nähe suchen und dabei nach der Serviceleistung COVID-19-Impfung filtern, wie es bisher auch schon bei Impfzertifikaten und Schnelltests möglich war.
» Hier finden Sie die Pressemitteilung der STIKO vom 13.01.2022 zu den Auffrischimpfungen für Kinder und Jugendliche
Auch für Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren empfiehlt die STIKO jetzt uneingeschränkt eine Corona-Impfung. Für Fünf- bis Elfjährige wird ein niedrigerdosiertes und anders abgefülltes Präparat im Vergleich zum herkömmlichen Biontech/Pfizer-Impfstoff verwendet.
Die STIKO empfiehlt:
- Kinder mit Vorerkrankungen sollen eine Grundimmunisierung mit zwei Impfungen sowie eine Auffrischimpfung erhalten.
- Gesunde Kinder sollen eine Grundimmunisierung mit zwei Impfstoffdosen bekommen, wenn sich in ihrem Umfeld enge Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die durch eine Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können.
- Allen anderen, gesunden Kindern zunächst nur eine COVID-19- Impfstoffdosis.
Auffrischungsimpfung (Booster- bzw. 3. und 4. Impfung)
Auffrischungsimpfungen sind für alle vollständig geimpften Personen ab 12 Jahren sehr wichtig!
Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 12 Jahren eine Auffrischimpfung (3. Impfung, "Booster") nach der Grundimmunisierung (diese liegt vor nach der Erst- und Zweitimpfung).
Zudem sollen Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen nach der Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung erhalten.
Unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde, soll für die Auffrischungsimpfung ein mRNA-Impfstoff verwendet werden. Die STIKO empfiehlt darüberhinaus folgenden Personengruppen
eine 2. Auffrischungsimpfung:
- Menschen ab 70 Jahren,
- Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege,
- Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie
- Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patienten- und Bewohnerkontakt)
Erwachsene (Personen ab 18 Jahren) sollen 3 Monate nach der Grundimmunisierung „geboostert“ werden.
Bei 12- bis 17-Jährigen soll die Auffrischimpfung in einem Zeitfenster von 3 bis 6 Monaten nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung erfolgen. Jugendliche mit Vorerkrankungen sollen möglichst frühzeitig ihre Auffrischimpfung bekommen, während für 12- bis 17-Jährige ohne Vorerkrankungen ein eher längerer Abstand von bis zu 6 Monaten empfohlen wird.
Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankung wird eine Auffrischimpfung („Booster“) im Abstand von mindestens 6 Monaten nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung empfohlen.
Die dritte Impfung, also die Auffrischungsimpfung bzw. der Booster, wird von der SITKO nach frühestens drei Monaten empfohlen. Dieser Zeitabstand muss mindestens eingehalten werden. Sonst nützt die dritte Impfung leider nichts.
Der körperliche Reifeprozess der T-Zellen lässt sich nicht beschleunigen.
Eine frühere Auffrischungsimpfung würde also leider keinen zusätzlichen Schutz vor einer Infektion mit dem Virus bringen.
Personen ab 12 Jahren, die bereits mit nachgewiesenem PCR-Test an Corona erkrankt waren, sollten eine Impfung frühestens drei Monate nach der durchgemachten Corona-Infektion erhalten. Eine Impfung ist bereits nach vier Wochen möglich, wenn das Risiko für eine Ansteckung mit einer neu aufgetretenen Virusvariante, wie der Omikron-Variante, gegeben ist. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Gleiches gilt für 5 bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankung nach durchgemachter Corona-Infektion. So empfiehlt es die STIKO.
Das gilt auch für Personen, die nach der ersten oder zweiten COVID-19-Impfung eine Corona-Infektion durchgemacht haben. Auch sie sollten eine Auffrischimpfung im Abstand von mindestens drei Monaten zur letzten Infektion erhalten.
Sie können sich in den allermeisten Arztpraxen, bei Ihren Betriebsärzten, teilnehmenden Apotheken und bei den Impfangeboten der Kommunen impfen lassen. Ob Ihre Apotheke gegen Covid-19 impft, können Sie über die Internetseite www.mein-apothekenmanager.de erfahren.
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Weitere Informationen erhalten Sie unter https://impfen-schuetzen-testen.de/impfen/
Ja, es ist richtig, dass einem bestimmten Personenkreis von der STIKO eine zweite Auffrischungsimpfung empfohlen wird. Das gilt für
- Menschen ab 70 Jahren,
- Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege,
- Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie
- Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patienten- und Bewohnerkontakt).
+++ Update: 11. Juli 2022 +++
Die Europäische Arzneimittelagentur EMA empfiehlt die vierte Impfung bereits für alle Menschen über 60 Jahren.
Die Landesregierung begrüßt die Empfehlung der Europäischen Arzneimittelbehörde - die vierte Impfung kann den Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf insbesondere bei älteren und vorerkrankten Personen noch einmal signifikant erhöhen.Das Gesundheitsministerium hat den kommunalen Impfteams deshalb bereits in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass die zweite Auffrischungsimpfung aus unserer Sicht bereits ab 60 Jahren möglich sein sollte. Grundsätzlich kann das Land Ärztinnen und Ärzten allerdings nicht vorgeben, wer eine Impfung erhält, dies ist immer eine ärztliche Entscheidung.
Es kann daher vorkommen, dass sich Impfärzte in den Impfteams auch weiterhin an der bisherigen Empfehlung der Ständigen Impfkommission orientieren, die eine zweite Auffrischungsimpfung erst ab 70 Jahren vorsieht.Wir bitten alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die sich für die vierte Impfung interessieren, bis dahin sehr herzlich, sich zunächst mit ihrem Arzt/ihrer Ärztin zu besprechen oder sich bei ihrem Landkreis/ihrer kreisfreien Stadt über das Angebot vor Ort zu informieren.
Die Landesregierung bereitet sich hiervon unabhängig darauf vor, im kommenden Herbst allen Bürgerinnen und Bürgern bei Bedarf eine weitere, vierte Impfung anbieten zu können, sollte dies angesichts der Entwicklung der Pandemie notwendig werden.
Aus diesem Grund werden in allen Landkreisen und kreisfreien Städten auch in den kommenden Monaten mobile Impfteams in Ergänzung zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Einsatz bleiben.
Die zweite Auffrischimpfung soll für
- Menschen ab 70 Jahren,
- Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege,
- Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren
frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.
Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.
Sie können sich in den allermeisten Arztpraxen, bei Ihren Betriebsärzten, teilnehmenden Apotheken und bei den Impfangeboten der Kommunen impfen lassen. Ob Ihre Apotheke gegen Covid-19 impft, können Sie über die Internetseite www.mein-apothekenmanager.de erfahren.
Informationen über Impfaktionen vor Ort gibt es bei Ihrer Kommune. Über unsere Karte gelangen Sie zu den entsprechenden Online-Angeboten Ihrer Kommune.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://impfen-schuetzen-testen.de/impfen/
Die Landesregierung bereitet sich darauf vor, im kommenden Herbst allen Bürgerinnen und Bürgern bei Bedarf eine weitere, vierte Impfung anbieten zu können, sollte dies angesichts der Entwicklung der Pandemie notwendig werden. Aus diesem Grund werden in allen Landkreisen und kreisfreien Städten auch in den kommenden Monaten mobile Impfteams in Ergänzung zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Einsatz bleiben.
Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine zweite Auffrischimpfung
- für Menschen ab 70 Jahren,
- Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege,
- Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren
- sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patienten- und Bewohnerkontakt).
+++ Update: 11. Juli 2022 +++
Die Europäische Arzneimittelagentur EMA empfiehlt die vierte Impfung bereits für alle Menschen über 60 Jahren.
Die Landesregierung begrüßt die Empfehlung der Europäischen Arzneimittelbehörde - die vierte Impfung kann den Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf insbesondere bei älteren und vorerkrankten Personen noch einmal signifikant erhöhen.Das Gesundheitsministerium hat den kommunalen Impfteams deshalb bereits in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass die zweite Auffrischungsimpfung aus unserer Sicht bereits ab 60 Jahren möglich sein sollte. Grundsätzlich kann das Land Ärztinnen und Ärzten allerdings nicht vorgeben, wer eine Impfung erhält, dies ist immer eine ärztliche Entscheidung.
Es kann daher vorkommen, dass sich Impfärzte in den Impfteams auch weiterhin an der bisherigen Empfehlung der Ständigen Impfkommission orientieren, die eine zweite Auffrischungsimpfung erst ab 70 Jahren vorsieht.Wir bitten alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die sich für die vierte Impfung interessieren, bis dahin sehr herzlich, sich zunächst mit ihrem Arzt/ihrer Ärztin zu besprechen oder sich bei ihrem Landkreis/ihrer kreisfreien Stadt über das Angebot vor Ort zu informieren.
Die Landesregierung bereitet sich hiervon unabhängig darauf vor, im kommenden Herbst allen Bürgerinnen und Bürgern bei Bedarf eine weitere, vierte Impfung anbieten zu können, sollte dies angesichts der Entwicklung der Pandemie notwendig werden.
Aus diesem Grund werden in allen Landkreisen und kreisfreien Städten auch in den kommenden Monaten mobile Impfteams in Ergänzung zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Einsatz bleiben.
Wenn Sie bisher einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, brauchen Sie eine zweite und eine dritte Impfung.
Eine Impfung mit Johnson &Johnson schützt zwar vor schweren Krankheitsverläufen, aber dennoch kommt es im Vergleich zu den mRNA-Impfstoffen häufiger zu Impfdurchbrüchen – also zu Covid-Ansteckungen trotz Impfung.
Die zweite Impfung erfolgt ab vier Wochen nach Erhalt der ersten Impfung.
Es sind auch Zweit- und Drittimpfungen mit Johnson&Johnson möglich, die STIKO empfiehlt aber mRNA-Impfstoffe, weil damit eine bessere Immunantwort erzielt wird und Sie nur so die schützende Grundimmunisierung erhalten.
Als sinnvoll wird die mehrmalige Verwendung von Johnson & Johnson dann angesehen, wenn eine Allergie gegen PEG (Polyethylenglykol) vorliegt, es ist in den beiden mRNA-Impfstoffen enthalten, nicht aber in Johnson & Johnson.
Digitale Impfzertifikate (zur Nutzung in der Corona-Warn-App bzw. CovPass-App) haben aus technischen Gründen, unabhängig von der fachlichen Gültigkeit, ein Ablaufdatum. Ihre Gültigkeit läuft nach 365 Tagen automatisch ab. Das heißt, der QR-Code auf dem Impfzertifikat erscheint ab dann ungültig und kann nicht mehr gelesen werden. Beide Apps geben dazu 28 Tage vor Ablauf entsprechende Hinweise.
Um Ihren Impfstatus weiterhin nachweisen zu können, müssen die entsprechenden Zertifikate aktualisiert werden.
Nachstehend finden Sie die Anleitungen für die jeweilige App, wie Sie mit wenigen Schritten die Aktualisierung der Zertifikate vornehmen können.
Wichtig:
Das technische Ablaufdatum des QR-Codes vom Impfzertifikat hat nichts mit Ihrem Impfschutz zu tun.
Grundsätzlich sind die Impfnachweise nach einer vollständigen Grundimmunisierung (Grundimmunisierung bis 30.09. mit zwei Einzelimpfungen, ab 1.10. mit drei Impfungen) wie auch mit einer zusätzlichen Auffrischung innerhalb Deutschlands unbegrenzt gültig.
0800 9988665
zu klären. Die Hotline steht Ihnen für allgemeine Fragen zum Impfen von
montags bis samstags von 8 Uhr bis 20:00 Uhr
zur Verfügung.
In unserem Impf-FAQ beantworten wir darüber hinaus viele weitere Fragen zum Impfen.
Auf unser Webseite "Impfen.Schützen.Testen" finden Sie zusätzlich Informationen zu Impfangeboten in Ihrer Region, sowie Inhalte in Leichter Sprache, in Gebärdensprache und in vielen Fremdsprachen.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Ab dem 16. März 2022 gilt bundesweit, also auch in Niedersachsen, in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das haben Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossen.
Für wen diese Impflicht genau gilt und was zu beachten ist, finden Sie hier: Einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Covid-19 Impfung - Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wo kann ich mich impfen lassen?
Welche Möglichkeiten bestehen für Kinder?
Was ist mit der Auffrischungs-Impfung?
Wo gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht?
Wie ist das Verfahren mit dem digitalen Impfpass?
» Diese und andere häufig gestellten Fragen beantworten wir in unseren Impf-FAQ.
Information in Fremdsprachen
Information in Fremdsprachen:
- Englisch - We’re stronger when we’re vaccinated!
- Russisch - Вакцинация делает нас сильнее!
- Türkisch - Aşılanarak güçleniriz!
- Bulgarisch - Ваксинирани ще сме по-силни!
- Arabisch - !مع التطعيم نحن أقوى
- Polnisch - Po szczepieniu jesteśmy silniejsi!
- Rumänisch - Vaccinați suntem mai puternici!l
- Ukrainisch - Ми сильніші, коли вакциновані!
- Farsi - !واکسینه شده، ما نیرومندتر هستیم
Die folgenden Themen informieren Sie zum Infektionsgeschehen in Niedersachsen und den Maßnahmen zur Bekämpfung sowie Bewältigung der Pandemie.
- Aktuelle Lage in Niedersachsen
- Corona-Vorschriften - Was gilt in Niedersachsen
- Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
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- Hinweise zur Impfung
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- Informationen in Fremdsprachen
- Informationen in Leichter Sprache
- Niedersachsen hält zusammen
- Amtliche Verkündung Niedersächsischer Verordnungen
Artikel-Informationen
erstellt am:
10.12.2020
zuletzt aktualisiert am:
14.07.2022