- Vorschriften der Landesregierung
- Alle wichtigen Hotlines und Hilfsangebote im Überblick
- Aktuelle Lage in Niedersachsen
- Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Inzidenz-Ampel
- Aktuelle Presseinformationen
- Vernetzen Sie sich mit uns!
- Das sollten Sie tun bei Verdacht auf eine Corona-Infektion
- Mit der AHA-Formel durch den Alltag
- Hinweise zur Quarantäne
- Hinweise zur Impfung
- Hinweise für Reisende
- Hinweise für Schulen und Kitas
- Hinweise für Berufstätige
- Hinweise für Unternehmen
- Hinweise für Pflegeheime und ambulante Pflegedienste
- Informationen in Fremdsprachen
- Informationen in Leichter Sprache
- Informationen in Gebärdensprache
- Wir sind stärker! Niedersachsen gegen Corona
- Niedersachsen hält zusammen
- Niedersachsen gegen Corona
- Niedersachsen hält zusammen
- Vorschriften der Landesregierung
- Aktuelle Lage in Niedersachsen
- Inzidenz-Ampel
- Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Presseinformationen
- Hilfsangebote im Überblick
- Was tun bei Verdacht?
- Hinweise zur Quarantäne
- Hinweise zur Impfung
- Hinweise für Reisende
- Hinweise für Berufstätige
- Hinweise für Unternehmen
- Hinweise für Schulen und Kitas
- Hinweise für Pflegeeinrichtungen
- AHA-Formel
- Informationen in Leichter Sprache
- Informationen in Gebärdensprache
- Informationen in Fremdsprachen
- Ministerpräsident Stephan Weil
Vorschriften der Landesregierung
Auf dieser Basis wird die Niedersächsische Corona-Verordnung nunmehr zeitnah zum 08. März 2021 angepasst.
Niedersächsische Corona-Verordnung (noch gültig bis zum 07. März):
Die nachstehende Fassung ist am 13. Februar 2021 in Kraft getreten:
Änderungsverordnung zur Corona-Verordnung vom 13. Februar 2021:
Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung - gültig ab 13. Februar 2021 (mit Begründung)
Der hier enthaltene Artikel 3 regelt das gestaffelte Inkrafttreten der Corona-Verordnung. Danach dürfen Friseurinnen und Friseure unter Beachtung der Hygienemaßnahmen ab dem 1. März 2021 ihre Friseurdienstleistungen wieder erbringen.
Die nachstehende Fassung tritt am 01. März 2021 in Kraft (Regelung zu Friseurdienstleistungen):
- Hier beantworten wir Ihnen Ihre Fragen zu den Corona-Regelungen (FAQ)
- Hier finden Sie Informationen zu den Regeln in Einfacher Sprache
Vorgängerfassungen:
Die nachstehende Fassung trat am 13. Februar 2021 außer Kraft:
Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) - gültig ab 24. Januar 2021 (mit markierten Änderungen)
Änderungs-VO mit Begründungsteil
Die nachstehende Fassung trat am 24. Januar 2021 außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung - Lesefassung (gültig ab 10. Januar 2021) - mit markierten Änderungen)
Änderungs-VO mit Begründungsteil
Die nachstehende Fassung trat am 10. Januar 2021 außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung - Lesefassung (gültig ab 24. Dezember 2020 - mit markierten Änderungen)
Änderungs-VO mit Begründungsteil
Die nachstehende Fassung trat am 24. Dezember 2020 außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung - Lesefassung (gültig ab 23. Dezember 2020 - mit markierten Änderungen)
Änderungs-VO mit Begründungsteil
Die nachstehende Fassung trat am 23. Dezember 2020 außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung) - Lesefassung (gültig ab 16. Dezember 2020 - mit markierten Änderungen)
Änderungs-VO mit Begründungsteil
Niedersächsische Quarantäne-Verordnung
Die nachstehende Fassung ist am 13. Februar 2021 in Kraft getreten:
Vorgängerfassungen:
Die nachstehende Fassung trat am 13. Februar 2021 außer Kraft
Niedersächsische Quarantäne-Verordnung - Lesefeassgung gültig ab 23. Janaur 2021
Die nachstehende Fassung trat am 22. Januar 2021 außer Kraft
Niedersächsische Quatäne-Verordnung - Lesefassung gültig ab 11. Januar 2021
Die nachstehende Fassung trat am 10. Januar 2021 außer Kraft
Niedersächsische Quarantäne-Verordnung - Lesefassung gültig ab 23. Dezember 2020
Die nachstehende Fassung trat am 23. Dezember 2020 außer Kraft
Niedersächsische Quarantäne-Verordnung - Lesefassung gültig ab 01. Dezember 2020
Bußgeldkatalog
Verstöße gegen die Corona-Verordnungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes
Artikel-Informationen
erstellt am:
05.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
04.03.2021