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Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
Auf dieser Seite finden Sie die neuesten Antworten auf die aktuellen Fragen zu den Corona-Maßnahmen.
Viele weitere Fragen beantworten wir in den Themen-FAQ.
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Auf einen Blick:
» Vorschriften der Landesregierung
» Erweiterte Regelungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten
Wo finde ich Informationen zu den Impfungen?
Hinweise zur Covid-19-Schutzimpfung | Antworten auf häufig gestellte Fragen (Impf-FAQ)
Aktuelle Fragen und Antworten zur Niedersächsischen Corona-Verordnung (gültig ab 10. Januar 2021)
Kontaktbeschränkungen
Meine Frau und ich (beide über 80) machen unsere Erledigungen stets gemeinsam, so auch zum möglichen Impftermin - dürfen wir zu zweit in einem Taxi fahren?
Ja, das ist möglich. Auch bei zwei Personen aus verschiedenen Haushalten wäre dies möglich, da der/die Fahrer*in einerseits im zulässigen beruflichen Rahmen tätig ist und die zwei zu transportierenden Personen im Rahmen der gültigen Kontaktregelungen dabei sind.
Wenn ich mich mit einer Person aus einer WG oder Familie treffe, warum kann ich mich dann nicht gleich mit der ganzen Familie treffen?
Direkte Begegnungen von Menschen sollen soweit wie möglich eingeschränkt werden, um Infektionen zu vermeiden. Treffen mit Einzelpersonen werden sicher seltener stattfinden als das Zusammenkommen zweier Paare oder zweier Familien. Außerdem hat jedes Mitglied einer WG oder Familie wieder andere Kontakte gehabt, die die Infektionsgefahr erhöhen.
Meine Wohnung ist zum 01.02. gekündigt worden und der Umzug steht bevor – wer darf mir helfen?
Grundsätzlich darf Ihnen zunächst ein gewerbliches Umzugsunternehmen helfen. Die häufig im privaten Rahmen angewandte Variante der freundschaftlichen Hilfe fällt allerdings leider unter die derzeit gültigen Kontaktbeschränkungen. Vielleicht könnten Sie einen personenstarken Haushalt um Mithilfe bitten, deren Mitglieder Sie alleine tatkräftig unterstützen können.
Müssen Kinder jetzt komplett alleine spielen, wenn sie keine Geschwister zu Hause haben? Beziehungsweise dürfen sich Kindergruppen noch zum Spielen treffen, wenn ein Erwachsener dabei ist?
Ein einzelnes Kind kann nur alleine ohne elterliche Begleitung zu Besuch kommen. Ein Treffen von Kindern aus verschiedenen Haushalten in einer Gruppe ist nur im Rahmen einer regelmäßigen organisierten Betreuungssituation zulässig.
Dürfen Menschen mit schweren Behinderungen begleitet werden, wenn sie eine andere Person treffen oder besuchen?
Ja, dafür gibt es eine Ausnahmeregel: Begleitpersonen oder Betreuungskräfte, die erforderlich sind, um Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, werden nicht eingerechnet.
Was ist wenn ich ein anderes Pärchen treffen will? Muss ich mir dann eine/n von beiden aussuchen?
Wenn Sie alleine leben, dann können Sie sich durchaus mit dem befreundeten Paar treffen. Wenn Sie sich allerdings als Paar mit einem anderen Paar treffen möchten, dann müssen Sie sich in der Tat auf eine einzelne Person beschränken.
Wir könnten dann aber doch am nächsten Tag den anderen Teil des Pärchens treffen. Warum trägt das zur Reduzierung der Infektionsgefahr bei?
In der Tat ist es zwar zulässig, aber nicht sinnvoll, jeden Tag einen Teil eines befreundeten Paares zu treffen. Die Intention der Kontaktreduzierung auf eine Person ist, dass die häufigen Treffen zweier Paare unterbunden werden. Wir bitten Sie auch, von der Ein-Kontakt-Regel nur möglichst zurückhaltend Gebrauch zu machen. Je weniger Menschen in den nächsten Wochen zusammenkommen, desto seltener wird es zu einer Virusübertragung kommen. Insbesondere alleinlebende Menschen aber sollen auch weiterhin die Gelegenheit bekommen, einzelne Personen zu besuchen oder zu empfangen.
Wir wohnen in einer kleinen Kommune auf dem Land. Dürfen wir private Fahrgemeinschaften mit mehr als zwei Haushalten in die nächstgrößere Stadt organisieren?
Für private Fahrgemeinschaften gelten leider die üblichen Kontaktregelungen, d.h. eine Person plus ein Haushalt.
Bei uns im Betrieb ist aufgrund der Tätigkeiten kein Home-Office möglich – dürfen wir weiterhin in unserer Fahrgemeinschaft zu dritt morgens zur Arbeit fahren und abends zurück?
Leider nein – für alle Formen von Fahrgemeinschaften (beruflich wie auch privat) gelten die derzeit gültigen Kontaktbeschränkungen, d.h. eine Person plus ein Haushalt.
Was ist mit Fahrten während der Arbeit von einem Arbeitsort zum nächsten?
Das ist zulässig, weil Teil der Berufsausübung. ES müssen aber alle MitfahrerInnen Masken tragen.
Ab wann bin ich ein Haushalt? Wenn ich mit jemandem zusammen bin (Partner/in), oder nur, wenn wir zusammenwohnen?
Entscheidend ist der feste, auf Dauer angelegte Zusammenschluss. Nicht zusammenwohnende Paare sind auch dann als ein Haushalt anzusehen, wenn sie zumindest an einigen Tagen gemeinsam in einer Wohnung, einem Haus leben.
Darf eine Mutter mit Baby die Großeltern (oder ein eng befreundetes Paar) besuchen und umgekehrt?
Ja, beides wird über den Wortlaut der Verordnung hinaus geduldet. Ein Baby bzw. ein ganz kleines Kind bis drei Jahren muss noch ununterbrochen betreut werden und darf deshalb auch bei Kontakten der Betreuungsperson (in der Regel ein Elternteil) dabei sein. Eine entsprechende ausdrückliche Regelung ist für die nächste Änderung der Corona-VO vorgesehen. Bei Besuchen von Großeltern ist zu beachten, dass nur eine Person kommen darf, die nicht zum Hausstand gehört.
Wie sollen die Kontaktbeschränkungen kontrolliert werden?
Die Ordnungsbehörden werden nicht systematisch die Wohnungen überprüfen, aber bei auffälligen Ereignissen (Feiern, größere und lautere Zusammenkünfte) schon nachschauen gehen.
Welche Strafen drohen, wenn ich mich nicht an die Kontaktregeln halte und wer kontrolliert das?
Es wird einen Bußgeldkatalog geben, der ist aber noch nicht ausgearbeitet. Es kann aber auch unabhängig von einem Katalog ein Bußgeld verhängt werden, wenn es zu besonders auffälligen oder schweren Zuwiderhandlungen kommt. Der Staat wird natürlich nicht die Wohnungen kontrollieren, sondern nur bei besonderen Auffälligkeiten nachsehen. Wir vertrauen auf das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger.
»»» Hier geht es zu weiteren Antworten auf Fragen zu den Kontaktbeschränkungen
Sport
Kann ich mich weiterhin mit meiner Laufgruppe zum Joggen treffen?
Leider nein, Sie dürfen sich in den nächsten Wochen nur mit Menschen aus Ihrem eigenen Hausstand oder mit einer anderen Person zum gemeinsamen Joggen treffen.
»»» Hier geht zu weiteren Antworten auf Fragen rund ums Sporttreiben
Kleinkindern / Kita / Schule / Weiterbildung
Viele Familien und insbesondere Alleinerziehende nutzen derzeit die Großeltern oder Tante und Onkel zur Betreuung. Da nun Kinder nicht mehr gesondert behandelt werden:
Dürfen zwei (oder mehr) Kinder zu den Großeltern / zu Tante und Onkel gebracht werden?
Ja, das ist zulässig. Die Regelung zur Kinderbetreuung ist insgesamt weit zu verstehen. Sie ermöglicht unter anderem die Betreuung durch Großeltern und Nachbarn.
Was gilt nun in Förderschulen?
In Niedersachsen können Förderschulen in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören geführt werden.
In den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wird nicht zwischen Primar- und Sekundarbereich unterschieden. Diese (und nur diese) Förderschulen wechseln unabhängig von den konkreten Schuljahrgängen für eine Woche in Scenario C, also ins Homeschooling und danach ganz in Scenario B, also in den Wechselunterricht.
Alle anderen Förderschulen, also diejenigen für die Förderschwerpunkte emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören, die die Schuljahrgänge 1 bis 4 des Primarbereiches abdecken, wechseln für eine Woche in das Szenario C und dann in B.
Soweit diese Förderschulen die Schuljahrgänge 5 bis 10 des Sekundarbereiches abdecken, wechseln sie für die nächsten drei Wochen ganz in das Szenario C.
» Hier geht es weiteren Antworten auf Fragen zum Schulbetrieb
Finden Volkshochschul- und Musikschulkurse und andere außerschulische Bildungsangebote statt?
Seit der jüngsten Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung am 10. Januar 2021 ist der Präsenzunterricht im Bereich der außerschulischen Bildung, vor allem in Volkshochschulen, Musikschulen und Einrichtungen der kulturellen Bildung untersagt (§ 14a). Zulässig ist die Durchführung von Prüfungen und die Bildungsberatung, sofern dabei das Abstandsgebot und die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten werden.
Eine Ausnahme von den Kontaktbeschränkungen des § 2 Absatz 1 der Corona-Verordnung (Ein Haushalt plus eine Person) nach § 2 Abs. 3 Nr. 6 für Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung liegt nur vor, wenn ein Bezug zu einem angestrebten oder dem ausgeübten Beruf besteht. Dies kann zum Beispiel im Bereich von Angeboten der außerbetrieblichen Berufsausbildung, den nach SGB II und SGB III geförderten Qualifizierungs- und Arbeitsförderungsmaßnahmen sowie den berufsbezogenen Zertifikatskursen der Fall sein.
Die Teilnahme an Integrations- und Berufssprachkursen hat hingegen keinen konkreten Bezug zu einem angestrebten oder dem ausgeübten Beruf und ist daher als Präsenzunterricht unzulässig.
Die Untersagung von Präsenzunterricht gilt zunächst bis zum Außerkrafttreten der Corona-Verordnung am 31. Januar 2021. Weiterhin möglich sind Online-Weiterbildungsangebote.
» Hier geht es zu weiteren Antworten auf Fragen rund um den Bildungsbereich
Öffnungsregelungen
Der Handel ist weitgehend geschlossen - was bleibt noch offen?Geöffnet bleiben danach Betriebe und Einrichtungen:
- des Lebensmittelhandels,
- der Wochenmärkte und des landwirtschaftlichen Direktverkaufs und der Hofläden in Bezug auf den Handel mit Lebensmitteln,
- des Getränkehandels, der Abhol- und Lieferdienste,
- der Reformhäuser, der Babyfachgeschäfte,
- der Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien,
- der Optikerinnen, Optiker, Hörgeräteakustikerinnen und Hörgeräteakustiker,
- der Tankstellen und Autowaschanlagen,
- der Kraftfahrzeug- oder Fahrrad-Werkstätten und der Reparaturwerkstätten für Elektronikgeräte,
- der Banken und Sparkassen,
- der Poststellen,
- der Reinigungen und der Waschsalons,
- der Zeitungsverkaufsstellen,
- des Tierbedarfshandels und des Futtermittelhandels,
- des Großhandels und der Baumärkte, jeweils nur für gewerbliche Kundinnen und Kunden,
- des Brenn- und Heizstoffhandels,
- des Brief- und Versandhandels,
- und die Verkaufsstellen von Fahrkarten für den Personenverkehr.
Meine Haare werden immer unansehnlicher - sind denn Hausbesuche von Friseurinnen und Friseure zulässig?
Nein, leider nicht. Da es sich um eine körpernahe Dienstleistung mit dem einhergehenden engen Kontakt (und Infektionsrisiko) handelt, ist die Dienstleistung generell nicht möglich. Da sich die Untersagung auf die Dienstleistung an sich bezieht, ist der Ort unerheblich. Dieses Verbot gilt übrigens auch, wenn die Friseurleistung im Rahmen der erlaubten Kontakte (Besuch einer Person) erfolgen soll.
Kann ich mit einem von mir beauftragten Malermeister in den Baumarkt gehen, um mir Tapeten auszuwählen – er darf ja mit Gewerbeschein …
Nein! Gewerbliche Kunden (mit entsprechenden Nachweis) sind wie bisher für die Nutzung des Baumarkts legitimiert. Für Privatkunden (auch in Begleitung eines Gewerbekunden) bleiben die Baumärkte hingegen geschlossen. Eine Begleitung ist daher nicht möglich.
Bei Hundeschulen handelt es sich um außerschulische Bildung, was bedeutet, dass in den Einrichtungen der Hundeschule Präsenzunterricht untersagt ist. Einzelunterricht bei der betreffenden Hundebesitzerin bzw. bei dem betreffenden Hundebesitzer darf aber als Dienstleistung unter Wahrung der Sicherheits- und Hygienestandards erbracht werden. Die „1 Haushalt plus 1 Person“ – Regel wird insoweit eingehalten.
Als Fitnessstudio möchten wir für die Zeit nach dem Lockdown neue Kunden gewinnen – dürfen wir dies in unseren Räumlichkeiten?
Hierzu können Sie natürlich alle Möglichkeiten des Marketings nutzen – ihre Räumlichkeiten allerdings nicht, da diese grundsätzlich für den Publikumsverkehr und Besuche geschlossen sind.
» Hier finden Sie weitere Antworten auf Fragen zum Thema Öffnungsreglungen und Dienstleistungen
Können wir uns ein Ferienhaus mieten, um dort gemeinsam mit Freunden (zusammen 2 Paare) Urlaub zu machen?
» Hier finden Sie weitere Antworten auf Fragen zu innerdeutschen Reisen.
Einreise aus Risikogebieten
Was muss ich beachten, wenn ich aus dem Ausland (insbesondere aus Risikogebieten) einreise?Wer aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss künftig spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Das sieht die Einreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die am 14. Januar 2021 in Kraft getreten ist.
Die von den Bundesländern (auch in Niedersachsen) angeordneten Quarantänepflichten bei Einreise aus Risikogebieten gelten weiterhin.
» Hier finden Sie weitere Antworten auf Fragen rund um Reisen und Einreise aus Risikogebieten
Bildergalerie:
Was tue ich, wenn ich Symptome habe, Kontakt mit einer infizierten Person hatte und wer muss wann in Quarantäne:
Weitere Antworten auf häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus – sortiert nach Themengebieten:
Alltag in Zeiten des Coronavirus – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Auch im noch jungen Jahr 2021 beherrschen eine Vielzahl von Regelungen und Beschränkungen weiterhin unseren Alltag - hier beantworten wir Ihre häufig gestellten Fragen zu Kontaktbeschränkungen, Öffnungsregelungen etc - kurzum dem Alltag unter Corona in Niedersachsen. mehrCovid-19 Impfung - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wer wird zuerst geimpft? Wo kann ich mich impfen lassen? Wie erhalte ich einen Termin? Was muss ich dafür tun und wie plant die Landesregierung weiter? Diese und andere häufig gestellten Fragen beantworten wir in unseren Impf-FAQ. mehrReisen & Tourismus – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wie verhält es sich mit der Quarantäne, wenn ich im Ausland war? Muss ich mich immer testen lassen und was ist bei innerdeutschen Reisen - diese und andere häufig gestellten Fragen beantworten wir in unseren Reise-FAQ. mehrMund-Nasen-Bedeckung – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Bei dem derzeit erhöhten Infektionsgeschehen gilt eine erweiterte Maskenpflicht. Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Mund-Nasen-Bedeckung bzw. Maskenpflicht finden Sie hier. mehrSport – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Unter welchen Bedingungen kann ich Indivdualsport machen? Was gilt gernerell für den Sportbetrieb? Worauf muss ich achten oder was ist möglich? Antworten auf häufig gestellte Fragen rund ums Sporttreiben finden Sie hier. mehrSchule, Krippe, Kita und Hort – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Antworten auf alle Fragen zu allgemeinbildenden und berufsbildenen Schulen sowie zum Betrieb von Krippen, Kita und Hort finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Kultusministeriums. mehrBerufstätigkeit, wirtschaftliche Unterstützung von Betrieben – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Antworten auf alle arbeitsrechtlichen Fragen, auf Fragen zu Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen sowie zu den Themen Steuern, Vergaberecht, Verkehr und Arbeitsschutz finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung. mehrWissenschaft, Kultur & Weiterbildung – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Alle Antworten auf die häufig gestellten Fragen zum Lehrbetrieb an den Hochschulen, zu Forschung und Forschungsförderung sowie zu Kultur und Weiterbildung finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur. mehrSteuererklärung & Co. – Antworten auf häufig gestellte steuerliche Fragen
Das Niedersächsische Finanzministerium räumt in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium diverse steuerliche Erleichterungen ein, um die Steuerpflichtigen zu entlasten. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte steuerliche Fragen sowie eine Vorlage zur Beantragung von Steuererleicherungen. mehrErnährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Sind Hamsterkäufe sinnvoll? Können Coronaviren über Lebensmittel übertragen werden? Antworten auf alle Fragen zu den Themen Ernährung, Landwirtschaft, Tierschutz und Verbraucherschutz finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. mehr- Vorschriften der Landesregierung
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- Hinweise für Reisende
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- Hinweise für Unternehmen
- Hinweise für Pflegeheime und ambulante Pflegedienste
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- Informationen in Gebärdensprache
- Wir sind stärker! Niedersachsen gegen Corona
- Niedersachsen hält zusammen
Artikel-Informationen
erstellt am:
26.02.2020
zuletzt aktualisiert am:
16.01.2021