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- Vorschriften der Landesregierung
- Aktuelle Lage in Niedersachsen
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- Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Presseinformationen
- Hilfsangebote im Überblick
- Was tun bei Verdacht?
- Hinweise zur Quarantäne
- Hinweise zur Impfung
- Hinweise für Reisende
- Hinweise für Berufstätige
- Hinweise für Unternehmen
- Hinweise für Schulen und Kitas
- Hinweise für Pflegeeinrichtungen
- AHA-Formel
- Informationen in Leichter Sprache
- Informationen in Gebärdensprache
- Informationen in Fremdsprachen
- Ministerpräsident Stephan Weil
Hinweise zur Corona-Schutzimpfung
Bürgerinnen und Bürger im Land Niedersachsen haben die Möglichkeit, sich mit ihren Fragen rund um die Covid-19-Impfung an die Hotline unter der Rufnummer 0800 9988665 zu richten.
Die Hotline steht Ihnen zunächst für allgemeine Fragen zum Impfen, aber noch nicht zur Vereinbarung von Impfterminen zur Verfügung.
Hotline
0800 9988665
An Feiertagen ist die Hotline geschlossen.
Stand der Impfkampagne
Mit Zulassung des COVID-19-Impfstoffs von BioNTech und Pfizer in der EU hat Niedersachsen am 27. Dezember 2020 mit dem Impfen begonnen. Zunächst konzentriert sich das Land dabei auf die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten in den Alten- und Pflegeheimen. Für diese Personengruppen ist die Gefahr, sich mit Corona zu infizieren und im schlimmsten Fall daran zu versterben, besonders groß.
Die Termine der mobilen Teams, die in Alten- und Pflegeheimen impfen, werden durch die Leitung der Einrichtung in Absprache mit dem jeweiligen Impfzentrum vereinbart.
Sobald die allermeisten Alten- und Pflegeheime mit Impfstoff versorgt sind, werden alle anderen in der ersten Gruppe impfberechtigten Menschen informiert, dass auch sie in einem Impfzentrum einen Termin für die Impfung vereinbaren können. Das wird ab dem 28. Januar der Fall sein. Das Impfen der nicht in Heimen lebenden Über-80-Jährigen wird dann im Februar beginnen.
Die Terminvergabe unter der Hotline und über eine Internetplattform kann dann am 28. Januar 2021 beginnen. Alle Impfzentren sind vorbereitet für die Impfung der zuhause lebenden Impfberechtigten.
Niedersächsinnen und Niedersachsen, die älter sind als 80 Jahre, erhalten in der nächsten Woche einen Brief des Sozialministeriums. Darin werden sie schriftlich informiert, wie sie einen Impftermin vereinbaren können (telefonisch oder online), wie der Impfvorgang ablaufen wird und dass unbedingt eine zweite Impfung notwendig ist.
»»» Hier können Sie den Brief bereits lesen.
Wichtig: Die Nutzung des sogenannten Melderegisterdatenspiegels, in dem die Meldedaten aus den Melderegistern der 409 niedersächsischen Kommunen landesseitig gespiegelt und gespeichert werden, ist nach § 5 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz (Nds. AG BMG) durch einen privaten Versanddienstleister nicht zulässig. Aus diesem Grund greift Niedersachsen auf die Vermietdatenbank der Deutschen Post Direkt GmbH zurück, die die hohen Ansprüche an den Datenschutz erfüllt, aber nicht vollständig ist. Es werden deshalb nicht alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die älter sind als 80 Jahre, einen Brief erhalten.
Ganz wichtig ist, dass alle Personen ab einem Alter von 80 Jahren auch dann impfberechtigt sind, wenn sie kein solches Schreiben erhalten haben!
Wenn Sie gesundheitsbedingt auf einen Einzeltransport ins Impfzentrum angewiesen sind, sprechen Sie bitte mit Ihrem Hausarzt und lassen Sie sich eine Transportbescheinigung geben, rufen Sie Ihre Krankenkasse an, um zu klären ob die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Das Land steht dazu in Gesprächen mit der Bundesregierung und den Krankenkassen. Einige große Kassen haben bereits ihre Bereitschaft signalisiert.
Wenn das nicht der Fall ist, reichen Sie Ihre Transportbescheinigung mit Ihrer Transportrechnung bitte beim Impfzentrum mit der Angabe Ihrer Kontonummer ein. Die Kosten werden Ihnen erstattet.
Viele Landkreise und kreisfreie Städte planen zudem eigene Fahrdienste und andere Angebote, um Menschen in die Impfzentren zu bringen. Sobald wir eine Übersicht über die verfügbaren Angebote haben, werden wir hier darauf verweisen.
Sollte es Ihnen gar nicht mehr möglich sein, Ihre Wohnung/Ihr Haus zu verlassen, müssen wir Sie bitten, sich noch etwas zu gedulden. Sie werden dann zuhause geimpft, aber leider erst dann, wenn auch in Europa ein Impfstoff zugelassen ist, der keine durchgehende Kühlung benötigt und daher auch von Ihrem Hausarzt verimpft werden kann. Wir rechnen damit, dass das spätestens im Frühsommer der Fall sein wird.
Bei der Terminvergabe wird die Landesregierung von dem Unternehmen Majorel unterstützt, das die Hotline und die künftige Terminmanagement-Plattform betreibt.
Hintergrundinformationen:
Bei der Terminvereinbarung werden die persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger erfasst. Dies erfolgt mit Hilfe einer strukturierten Abfrage der Impfberechtigung auf Basis ihres Alters, möglichen Vorerkrankungen sowie ihres Berufs.
Folgt daraus, dass die Bürgerin oder der Bürger zu einer der Personengruppen gehört, die nach den Kriterien der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der entsprechenden Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vorrangig gegen Covid-19 geimpft werden sollen, wird ein Termin in einem Impfzentrum der Wahl vereinbart. Andere Personen können sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut anmelden.
Erst- und Zweitimpfung müssen in einem festgelegten zeitlichen Abstand erfolgen. Um dies sicherzustellen, wird bei der Terminvergabe zugleich der Termin für die Folgeimpfung vereinbart. Eine schriftliche Terminbestätigung erfolgt per E-Mail oder per Post. In dieser wird ein QR-Code mitgeschickt, der beim Impftermin zusammen mit dem amtlichen Lichtbildausweis vorgelegt werden muss.
Wer wird zuerst geimpft?
Derzeit erhält Niedersachsen entsprechend seines Bevölkerungsanteils etwa 63.000 Impfstoffdosen pro Woche. Das bedeutet, dass noch nicht jede Person geimpft werden kann, die möchte. Bund und Länder sind daher gezwungen, zunächst bestimmte Personengruppen festzulegen, denen eine Impfung mit höchster Priorität ermöglicht wird.
Auf Grundlage der (zwischenzeitlich aktualisierten) Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) und des Ethikrates hat das Bundesgesundheitsministerium hierzu eine Verordnung erlassen, die die Reihenfolge der Impfungen entsprechend regelt.
Alle Bundesländer müssen sich an diese Reihenfolge halten. Nach der Verordnung (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_-_De_Buette.pdf) werden zunächst folgende Personengruppen geimpft:
- Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
- Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
- Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren […] sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
Allein in Niedersachsen gibt es rund 800.000 Menschen, die zu dieser ersten Gruppe gehören und nach der Verordnung bereits geimpft werden dürfen. Leider erhält das Land Niedersachsen noch nicht ausreichend Impfstoff, um auch all diesen Menschen sofort ein Impfangebot machen zu können.
Die Impfung dieser Personengruppen wird leider je nach Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffs mehrere Monate dauern. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass deshalb zunächst die besonders gefährdeten Gruppen in den Heimen geimpft werden und die Impfzentren erst anschließend für zuhause lebende über 80-Jährige geöffnet werden.
Auch dann aber können nicht alle Impfberechtigten sofort einen Termin erhalten. Denn auch dann wird voraussichtlich nicht für all diese Menschen sofort genügend Impfstoff zur Verfügung stehen.
»»» Download: Übersicht Impfreihenfolge und Vereinbarung Impftermin - kompakt (Stand 15.01.2021)
Warum wird zunächst nur die Hälfte des Impfstoffs verteilt?
Um einen wirksamen Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe bei einer Covid-Infektion zu erhalten, sind bei den aktuell zugelassenen Impfstoffen der Firmen BioNTech/Pfizer und Moderna zwei Impfdosen im Abstand von drei bis vier Wochen nötig. Deshalb werden Sie bei der Terminvergabe auch immer gleich zwei Termine erhalten.
Das Land reserviert von jeder Lieferung des Impfstoffs, die es erhält, zunächst die Hälfte für die benötigte Zweitimpfung, damit diese drei Wochen nach der Erstimpfung auch garantiert stattfinden kann. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle, die geimpft sind, den größtmöglichen Schutz erhalten. Diese Maßnahme ist notwendig, da es sich um neuartige und empfindliche Impfstoffe handelt, bei denen noch nicht mit absoluter Sicherheit abgeschätzt werden kann, ob die Produktion durchgehend stabil läuft. Insofern besteht die Möglichkeit, dass Lieferungen nicht so erfolgen, wie geplant. Die Zweitimpfung wäre dann aber trotzdem sichergestellt.Mehr Antworten auf Fragen rund um die Covid-19 Impfung finden Sie unserem nachstehenden Impf-FAQ:
Covid-19 Impfung - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wer wird zuerst geimpft? Wo kann ich mich impfen lassen? Wie erhalte ich einen Termin? Was muss ich dafür tun und wie plant die Landesregierung weiter? Diese und andere häufig gestellten Fragen beantworten wir in unseren Impf-FAQ. mehr Übersicht der Impfzentren in Niedersachsen (Stand 12.01.2021)
***Bitte beachten Sie, dass die Impfzentren noch nicht ihren Betrieb aufgenommen haben!***
Landkreis/Kreisfreie Stadt |
Anschrift |
Schule, Virchowstraße 2, 26160 Bad Zwischenahn |
|
Aurich |
Sporthalle, Georgsheiler Weg 52, 26624 Südbrookmerland |
Braunschweig |
Stadthalle, Braunschweig, St. Leonhard 14, 38102 Braunschweig |
Celle |
Veranstaltungshalle, Hannoversche Straße 30b, 29221 Celle |
Cloppenburg |
Jugendherberge, Am Campingplatz 7, 49681 Garrel-Petersfeld |
Cuxhaven |
Veranstaltungshalle, Lentzstraße 1, 27472 Cuxhaven |
Delmenhorst |
Sporthalle, Am Wehrhahn 6, 27749 Delmenhorst |
Diepholz |
Krankenhaus, Marie-Hackfeld-Str. 6, 27211 Bassum |
Emden |
Veranstaltungshalle, Früchteburger Weg 17-19, 26721 Emden |
Emsland |
Veranstaltungshalle, Lindenstraße 24a, 49808 Lingen (Ems) |
Friesland |
ehem. Schule, Potsdamer Straße 10, 26419 Schortens OT Roffhausen |
Gifhorn |
Stadthalle, Schützenplatz 2, 38518 Gifhorn |
Goslar |
Helmut-Sander-Sporthalle, Eichenweg, 38642 Goslar OT Oker |
Göttingen - Stadt |
ehemaliger Großmarkt, Anna-Vandenhoeck-Ring 13, 37081 Göttingen |
Göttingen - Landkreis |
Sporthalle, Heidestraße 10, 37412 Herzberg am Harz |
Graftschaft Bentheim |
Gewerbehalle, Paulstr. 4-8, 48529 Nordhorn |
Hameln-Pyrmont |
Unterkunftsgebäude, Reimerdeskamp, 31787 Hameln |
Hannover - Region und Landeshauptstadt |
Messehalle, Messegelände, 30521 Hannover, Messehalle 25 |
Harburg |
Stadthalle, Luhdorfer Straße 29, 21423 Winsen (Luhe) |
Heidekreis |
Veranstaltungshalle, Soltauer Str. 39, 29683 Bad Fallingbostel |
Helmstedt |
Sporthalle, Kantstraße 27, 38350 Helmstedt |
Hildesheim - Landkreis und Stadt |
Sporthalle, Steuerwalder Str. 158, 31137 Hildesheim |
Holzminden |
Gewerbehalle, Zeppelinstraße 6, 37603 Holzminden |
Leer |
Schule, An der Schule 6, 26835 Hesel |
Lüneburg |
Gewerbehalle Fa. Deerberg, Lilienthalstraße 1, 21337 Lüneburg |
Nienburg |
ehem. Schule, Weserweg 48, 31623 Drakenburg |
Northeim |
Stadthalle, Medenheimer Str. 4, 37154 Northeim |
Oldenburg - Stadt |
Messehalle, Europaplatz 12, 26123 Oldenburg |
Oldenburg - Land |
ehem. Verbrauchermarkt, Westring 7, 27793 Wildeshausen |
Osnabrück - Stadt |
Sporthalle, Schlosswall 10, 49080 Osnabrück |
Osnabrück - Land |
ehem. Verbrauchermarkt, Borsigstraße 2, 49134 Wallenhorst |
Osterholz |
Stadthalle, Jacob-Frerichs-Straße 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck |
Peine |
Industriehalle, Woltorfer Straße 77a, 31224 Peine |
Rotenburg (Wümme) |
ehem. Krankenhaus , Dr. Otto-Straße 2, 27404 Zeven |
Salzgitter |
Unterkunftsgebäude, Hans-Birnbaum-Straße 30-32, 38229 Salzgitter |
Schaumburg |
Festhalle, Enzer Straße 19a, 31655 Stadthagen |
Stade |
Industriehalle, Sophie-Scholl-Weg 24, 21684 Stade-Ottenbeck |
Uelzen und Lüchow-Dannenberg |
Stadthalle, Am Schützenplatz 1, 29525 Uelzen |
Vechta |
Gewerbehalle, Robert-Bosch-Straße 1, 49393 Lohne |
Verden |
Containerbau am Kreishaus, Lindhooper Straße 67a, 27283 Verden (Aller) |
Wesermarsch |
ehem. Schule, Kirchenstraße 17, 26919 Brake |
Wilhelmshaven |
ehem. Verbrauchermarkt, Güterstraße 48a, 26389 Wilhelmshaven |
Wittmund |
Jugendherberge, Esens-Bensersiel, Grashauser Flage 2, 26427 Esens-Bensersiel |
Wolfenbüttel |
Veranstaltungshalle, Schweigerstraße 8, 38302 Wolfenbüttel |
Wolfsburg |
Veranstaltungshalle, Heinrich-Heine-Straße, 38440 Wolfsburg |
Covid-19 Impfung - Antworten auf häufig gestellte Fragen
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Artikel-Informationen
erstellt am:
10.12.2020
zuletzt aktualisiert am:
15.01.2021