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Hinweise zur Corona-Schutzimpfung
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Wo kann ich mich in Niedersachsen impfen lassen?
Sie können sich in den allermeisten Arztpraxen, bei Ihren Betriebsärzten, teilnehmenden Apotheken und bei den Impfangeboten der Kommunen impfen lassen. Ob Ihre Apotheke gegen Covid-19 impft, können Sie über die Internetseite www.mein-apothekenmanager.de erfahren.
Informationen über Impfaktionen vor Ort gibt es bei Ihrer Kommune. Über unsere Karte gelangen Sie zu den entsprechenden Online-Angeboten Ihrer Kommune.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://impfen-schuetzen-testen.de/impfen/
Bei möglichen Nebenwirkungen der Corona-Schutzimpfung beantwortet das Robert Koch Institut hier die wichtigsten Fragen.
Aktuelle Meldungen zum Thema Schutzimpfungen gegen Covid-19
Seit dem 8. Februar 2022 bieten auch Apotheken in Niedersachsen die Möglichkeit, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen.
Wichtig: Es können nicht alle Apotheken im Rahmen ihrer personellen und räumlichen Möglichkeiten Schutzimpfungen durchführen. In welchen Apotheken Sie sich impfen lassen können, erfahren Sie auf der Webseite www.mein-apothekenmanager.de.
Dort können Sie durch Angabe Ihrer Adresse nach Apotheken in Ihrer Nähe suchen und dabei nach der Serviceleistung COVID-19-Impfung filtern, wie es bisher auch schon bei Impfzertifikaten und Schnelltests möglich war.
Die STIKO empfiehlt eine zweite Auffrischimpfung für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patienten- und Bewohnerkontakt).
Die zweite Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.
Das Land bittet immungeschwächte Personen aufgrund ihrer besonderen gesundheitlichen Situation darum, mit ihrer behandelnden Ärztin bzw. ihrem behandelndem Arzt zu sprechen und sich dort impfen zu lassen. Die mobilen Impfteams der Kommunen werden in erster Linie Personen ab 70 Jahren und Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen impfen.
» Hier finden Sie die Pressemitteilung der STIKO vom 13.01.2022 zu den Auffrischimpfungen für Kinder und Jugendliche
Auffrischungsimpfung (Booster- bzw. 3. und 4. Impfung)
Auffrischungsimpfungen sind für alle vollständig geimpften Personen ab 12 Jahren sehr wichtig!
Eine dritte Impfung schützt noch effektiver gegen eine Erkrankung und sollte mit einem Abstand von mindestens drei Monaten zur zweiten Impfung erfolgen.
» Hier finden Sie die Pressemitteilung der STIKO vom 13.01.2022 zu den Auffrischimpfungen für Kinder und Jugendliche
Unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde, soll für die Auffrischungsimpfung ein mRNA-Impfstoff verwendet werden. Die STIKO empfiehlt darüberhinaus folgenden Personengruppen bevorzugt eine Auffrischungsimpfung anzubieten, da sie besonders gefährdet sind, sich mit dem Virus anzustecken und/oder schwer zu erkranken:
- Personen mit geschwächtem Immunsystem (Immundefizienz),
- Personen ab 70 Jahren,
- Bewohnerinnen/Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen sowie
- Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen
- Auch bisher Nicht-Geimpfte sollen vordringlich geimpft werden
Wenn Sie bisher einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, brauchen Sie eine zweite und eine dritte Impfung.
Eine Impfung mit Johnson &Johnson schützt zwar vor schweren Krankheitsverläufen, aber dennoch kommt es im Vergleich zu den mRNA-Impfstoffen häufiger zu Impfdurchbrüchen – also zu Covid-Ansteckungen trotz Impfung.
Die zweite Impfung erfolgt ab vier Wochen nach Erhalt der ersten Impfung.
Es sind auch Zweit- und Drittimpfungen mit Johnson&Johnson möglich, die STIKO empfiehlt aber mRNA-Impfstoffe, weil damit eine bessere Immunantwort erzielt wird und Sie nur so die schützende Grundimmunisierung erhalten.
Als sinnvoll wird die mehrmalige Verwendung von Johnson & Johnson dann angesehen, wenn eine Allergie gegen PEG (Polyethylenglykol) vorliegt, es ist in den beiden mRNA-Impfstoffen enthalten, nicht aber in Johnson & Johnson.
Die dritte Impfung, also die Auffrischungsimpfung bzw. der Booster, wird von der SITKO nach frühestens drei Monaten empfohlen. Dieser Zeitabstand muss mindestens eingehalten werden. Sonst nützt die dritte Impfung leider nichts.
Der körperliche Reifeprozess der T-Zellen lässt sich nicht beschleunigen.
Eine frühere Auffrischungsimpfung würde also leider keinen zusätzlichen Schutz vor einer Infektion mit dem Virus bringen.
Personen ab 12 Jahren, die bereits mit nachgewiesenem PCR-Test an Corona erkrankt waren, sollten eine Impfung frühestens drei Monate nach der durchgemachten Corona-Infektion erhalten. Eine Impfung ist bereits nach vier Wochen möglich, wenn das Risiko für eine Ansteckung mit einer neu aufgetretenen Virusvariante, wie der Omikron-Variante, gegeben ist. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Gleiches gilt für 5 bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankung nach durchgemachter Corona-Infektion. So empfiehlt es die STIKO.
Das gilt auch für Personen, die nach der ersten oder zweiten COVID-19-Impfung eine Corona-Infektion durchgemacht haben. Auch sie sollten eine Auffrischimpfung im Abstand von mindestens drei Monaten zur letzten Infektion erhalten.
Sie können sich in den allermeisten Arztpraxen, bei Ihren Betriebsärzten, teilnehmenden Apotheken und bei den Impfangeboten der Kommunen impfen lassen. Ob Ihre Apotheke gegen Covid-19 impft, können Sie über die Internetseite www.mein-apothekenmanager.de erfahren.
Informationen über Impfaktionen vor Ort gibt es bei Ihrer Kommune. Über unsere Karte gelangen Sie zu den entsprechenden Online-Angeboten Ihrer Kommune.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://impfen-schuetzen-testen.de/impfen/
Ja, es ist richtig, dass einem bestimmten Personenkreis von der STIKO eine zweite Auffrischungsimpfung empfohlen wird. Das gilt für
- Menschen ab 70 Jahren,
- Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege,
- Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie
- Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patienten- und Bewohnerkontakt).
Die zweite Auffrischimpfung soll
- Menschen ab 70 Jahren,
- Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege,
- Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie
frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.
Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.
Sie können sich in den allermeisten Arztpraxen, bei Ihren Betriebsärzten, teilnehmenden Apotheken und bei den Impfangeboten der Kommunen impfen lassen. Ob Ihre Apotheke gegen Covid-19 impft, können Sie über die Internetseite www.mein-apothekenmanager.de erfahren.
Informationen über Impfaktionen vor Ort gibt es bei Ihrer Kommune. Über unsere Karte gelangen Sie zu den entsprechenden Online-Angeboten Ihrer Kommune.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://impfen-schuetzen-testen.de/impfen/
Die Landesregierung bereitet sich darauf vor, im kommenden Herbst allen Bürgerinnen und Bürgern bei Bedarf eine weitere, vierte Impfung anbieten zu können, sollte dies angesichts der Entwicklung der Pandemie notwendig werden. Aus diesem Grund werden in allen Landkreisen und kreisfreien Städten auch in den kommenden Monaten mobile Impfteams in Ergänzung zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Einsatz bleiben.
Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine zweite Auffrischimpfung für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patienten- und Bewohnerkontakt).An diese Empfehlungen halten sich die meisten Ärztinnen und Ärzte, sowohl in den Impfteams der Kommunen als auch in den Praxen.
Wichtig: Für wen eine vierte Impfung in Frage kommt, ist immer eine ärztliche Entscheidung und kann durch das Land nicht vorgegeben werden.0800 9988665
zu klären. Die Hotline steht Ihnen für allgemeine Fragen zum Impfen von
montags bis samstags von 8 Uhr bis 20:00 Uhr
zur Verfügung.
In unserem Impf-FAQ beantworten wir darüber hinaus viele weitere Fragen zum Impfen.
Auf unser Webseite "Impfen.Schützen.Testen" finden Sie zusätzlich Informationen zu Impfangeboten in Ihrer Region, sowie Inhalte in Leichter Sprache, in Gebärdensprache und in vielen Fremdsprachen.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Ab dem 16. März 2022 gilt bundesweit, also auch in Niedersachsen, in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das haben Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossen.
Für wen diese Impflicht genau gilt und was zu beachten ist, finden Sie hier: Einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Covid-19 Impfung - Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wo kann ich mich impfen lassen?
Welche Möglichkeiten bestehen für Kinder?
Was ist mit der Auffrischungs-Impfung?
Wo gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht?
Wie ist das Verfahren mit dem digitalen Impfpass?
» Diese und andere häufig gestellten Fragen beantworten wir in unseren Impf-FAQ.
Information in Fremdsprachen
Information in Fremdsprachen:
- Englisch - We’re stronger when we’re vaccinated!
- Russisch - Вакцинация делает нас сильнее!
- Türkisch - Aşılanarak güçleniriz!
- Bulgarisch - Ваксинирани ще сме по-силни!
- Arabisch - !مع التطعيم نحن أقوى
- Polnisch - Po szczepieniu jesteśmy silniejsi!
- Rumänisch - Vaccinați suntem mai puternici!l
- Ukrainisch - Ми сильніші, коли вакциновані!
- Farsi - !واکسینه شده، ما نیرومندتر هستیم
Die folgenden Themen informieren Sie zum Infektionsgeschehen in Niedersachsen und den Maßnahmen zur Bekämpfung sowie Bewältigung der Pandemie.
- Aktuelle Lage in Niedersachsen
- Corona-Vorschriften - Was gilt in Niedersachsen
- Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Hotlines und Hilfsangebote im Überblick
- Das sollten Sie tun bei Verdacht auf Infektion
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- Amtliche Verkündung Niedersächsischer Verordnungen
Artikel-Informationen
erstellt am:
10.12.2020
zuletzt aktualisiert am:
13.05.2022