Hinweise zur Corona-Schutzimpfung
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Wo kann ich mich in Niedersachsen gegen Covid-19 impfen lassen?
Sie können sich in den allermeisten Arztpraxen, bei Ihren Betriebsärzten und in teilnehmenden Apotheken impfen lassen.
Ob Ihre Apotheke gegen Covid-19 impft, können Sie über die Internetseite www.mein-apothekenmanager.de erfahren.
Die mobilen Impfteams (MIT) der Landkreise und kreisfreien Städte für COVID-Schutzimpfungen sind mit dem Jahreswechsel (31.12.2022) eingestellt worden. Niedersachsen folgt damit den Beschlüssen des Bundesgesundheitsministeriums, die einen Übergang der COVID-Schutzimpfungen in das Regelsystem der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, der betriebsärztlichen Dienste sowie der Apotheken vorsehen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://impfen-schuetzen-testen.de/impfen/
Bei möglichen Nebenwirkungen der Corona-Schutzimpfung beantwortet das Robert Koch Institut hier die wichtigsten Fragen.
Aktuelle Meldungen zum Thema Schutzimpfungen gegen Covid-19
Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine zweite Auffrischungsimpfung
- Personen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren
- Bewohnerinnen/Bewohnern in Einrichtungen der Pflege
- Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Patienten- bzw. Bewohnerkontakt
- Personen im Alter ab 60 Jahren
- Personen im Alter ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung
An diese Empfehlungen halten sich viele Ärztinnen und Ärzte, sowohl in den Impfteams der Kommunen als auch in den Praxen.
Die zweite Auffrischimpfung soll frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.
Die Auffrischungsimpfung sollte nach Empfehlung der STIKO mit den auf die Omikron-Variante angepassten Impfstoffen erfolgen.
Eine Ausnahme gilt für Kinder im Alter von fünf bis einschließlich elf Jahren mit Immunschwäche: Für diese Altersgruppe empfiehlt die STIKO diesen neuen Impfstoff nicht. Nach wie vor wird hier der MrNA-Impfstoff für Kinder ab 5 Jahren verwendet. Die Omikron-Impfstoffe sind erst für Personen ab zwölf Jahren zugelassen und empfohlen.
Die mobilen Impfteams der Kommunen bieten, ebenso wie viele Arztpraxen und Apotheken Auffrischungsimpfungen an.
Das Land bittet immungeschwächte Personen aufgrund ihrer besonderen gesundheitlichen Situation darum, mit ihrer behandelnden Ärztin bzw. ihrem behandelndem Arzt zu sprechen und sich dort impfen zu lassen.
Sollte die STIKO die 4. Impfung weiteren Personen empfehlen, ist die Landesregierung in diesem Herbst hierauf gut vorbereitet. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten werden auch in den kommenden Monaten mobile Impfteams in Ergänzung zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Einsatz bleiben.
Wenn Sie zu den besonders gefährdeten Personen zählen, Sie hochbetagt – also älter als 80 Jahre – sind oder unter einer Immundefizienz leiden, kann eine dritte Boosterimpfung nach Einschätzung der STIKO für Sie sinnvoll sein. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin hierauf an und lassen Sie sich beraten. Ihre Ärztin beziehungsweise Ihr Arzt wird entsprechend Ihres Gesundheitszustands und Ihres individuellen Erkrankungsrisikos mit Ihnen gemeinsam entscheiden, ob eine weitere Auffrischungsimpfung notwendig ist.
Auffrischungsimpfung (Booster- bzw. 3. und 4. Impfung)
Auffrischungsimpfungen sind für alle vollständig geimpften Personen ab 12 Jahren sehr wichtig!
Auffrischungsimpfungen halten den mit der Zeit nachlassenden Impfschutz aufrecht und schützen Sie sehr gut vor schweren Verläufen von COVID-19.
Eine dritte Impfung schützt Sie noch effektiver gegen eine schwere Erkrankung.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Auffrischungsimpfungen für Personen ab 12 Jahren. Das gilt auch für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel.
Die STIKO empfiehlt die Impfung grundsätzlich im Abstand von 6 Monaten nach der 2. Impfung oder einer durchgemachten Infektion. Ein Verkürzung auf 4 Monat ist nach Einordnung der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes individuell möglich, zum Beispiel bei Vorerkrankungen.
Unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde, soll für die Auffrischungsimpfung ein mRNA-Impfstoff verwendet werden.
Darüber hinaus empfiehlt die STIKO Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe aufgrund einer Vorerkrankung eine Grundimmunisierung mit zwei Impfungen sowie zwei Auffrischimpfungen. Eltern sollten sich mit Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt beraten, ob eine Auffrischungsimpfung für ihr Kind ratsam ist. Auch Kindern im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren mit Vorerkrankungen wird eine Grundimmunisierung mit 3 Impfungen empfohlen.
Eine Besonderheit gilt für Menschen mit schwerer Immunschwäche. Sie sollten die erforderlichen Impfungen individuell mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt besprechen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hält unter www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/covid-19-impfung-bei-immunschwaeche/ eine Reihe an Informationen für diesen Personenkreis bereit.
Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 12 Jahren eine COVID-19-Auffrischimpfung, wenn sie zwei immunologische Ereignisse hatten. Ein immunologisches Ereignis ist entweder eine Corona-Infektion oder eine Impfung gegen COVID-19. Die Auffrischimpfung soll mit einem mRNA-Impfstoff und einem Mindestabstand von sechs Monaten zur letzten Impfstoffdosis oder SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt werden. In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Vorerkrankungen, kann der Abstand auf vier Monate reduziert werden.
Auch 5- bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankungen sollen eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten, vorzugsweise mit Comirnaty (10 Mikrogramm), wenn sie zuvor zwei immunologische Ereignisse hatten (z.B. Grundimmunisierung mit zwei Impfstoffdosen oder eine Impfstoffdosis und eine SARS-CoV-2-Infektion).
Personen ab 12 Jahren, die bereits mit nachgewiesenem PCR-Test an Corona erkrankt waren, sollten eine Impfung frühestens drei Monate nach der durchgemachten Corona-Infektion erhalten. Eine Impfung ist bereits nach vier Wochen möglich, wenn das Risiko für eine Ansteckung mit einer neu aufgetretenen Virusvariante, wie der Omikron-Variante, gegeben ist. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Gleiches gilt für 5 bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankung nach durchgemachter Corona-Infektion. So empfiehlt es die STIKO.
Das gilt auch für Personen, die nach der ersten oder zweiten COVID-19-Impfung eine Corona-Infektion durchgemacht haben. Auch sie sollten eine Auffrischimpfung im Abstand von mindestens drei Monaten zur letzten Infektion erhalten.
Sie können sich in den allermeisten Arztpraxen, bei Ihren Betriebsärzten und in teilnehmenden Apotheken impfen lassen. Ob Ihre Apotheke gegen Covid-19 impft, können Sie über die Internetseite www.mein-apothekenmanager.de erfahren.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://impfen-schuetzen-testen.de/impfen/
Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine zweite Auffrischungsimpfung
- Personen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren
- Bewohnerinnen/Bewohnern in Einrichtungen der Pflege
- Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Patienten- bzw. Bewohnerkontakt
- Personen im Alter ab 60 Jahren
- Personen im Alter ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung
An diese Empfehlungen halten sich viele Ärztinnen und Ärzte, sowohl in den Impfteams der Kommunen als auch in den Praxen.
Die zweite Auffrischimpfung soll frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.
Die Auffrischungsimpfung sollte nach Empfehlung der STIKO mit den auf die Omikron-Variante angepassten Impfstoffen erfolgen.
Eine Ausnahme gilt für Kinder im Alter von 5 bis einschließlich 11 Jahren mit Immunschwäche: Für diese Altersgruppe empfiehlt die STIKO diesen neuen Impfstoff nicht. Nach wie vor wird hier der MrNA-Impfstoff für Kinder ab 5 Jahren verwendet. Die Omikron-Impfstoffe sind erst für Personen ab zwölf Jahren zugelassen und empfohlen.
Die mobilen Impfteams der Kommunen bieten, ebenso wie viele Arztpraxen und Apotheken Auffrischungsimpfungen an.
Das Land bittet immungeschwächte Personen aufgrund ihrer besonderen gesundheitlichen Situation darum, mit ihrer behandelnden Ärztin bzw. ihrem behandelndem Arzt zu sprechen und sich dort impfen zu lassen.
Sollte die STIKO die 4. Impfung weiteren Personen empfehlen, ist die Landesregierung in diesem Herbst hierauf gut vorbereitet. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten werden auch in den kommenden Monaten mobile Impfteams in Ergänzung zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Einsatz bleiben.
Wenn Sie zu den besonders gefährdeten Personen zählen, Sie hochbetagt – also älter als 80 Jahre – sind oder unter einer Immundefizienz leiden, kann eine 3. Boosterimpfung nach Einschätzung der STIKO für Sie sinnvoll sein. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin hierauf an und lassen Sie sich beraten. Ihre Ärztin beziehungsweise Ihr Arzt wird entsprechend Ihres Gesundheitszustands und Ihres individuellen Erkrankungsrisikos mit Ihnen gemeinsam entscheiden, ob eine weitere Auffrischungsimpfung notwendig ist.
Die zweite Auffrischimpfung soll frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.
Sie können sich in den allermeisten Arztpraxen, bei Ihren Betriebsärzten sowie in teilnehmenden Apotheken impfen lassen. Ob Ihre Apotheke gegen Covid-19 impft, können Sie über die Internetseite www.mein-apothekenmanager.de erfahren.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://impfen-schuetzen-testen.de/impfen/
Die Landesregierung bereitet sich darauf vor, im Herbst allen Bürgerinnen und Bürgern bei Bedarf eine weitere, vierte Impfung anbieten zu können, sollte dies angesichts der Entwicklung der Pandemie notwendig werden. Aus diesem Grund werden in allen Landkreisen und kreisfreien Städten auch in den kommenden Monaten mobile Impfteams in Ergänzung zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Einsatz bleiben.
Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine 2. Auffrischungsimpfung
- Personen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren
- Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Patienten- bzw. Bewohnerkontakt
- Personen im Alter ab 60 Jahren
- Personen im Alter ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung
Wenn Sie bisher einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, brauchen Sie eine zweite und eine dritte Impfung.
Eine Impfung mit Johnson &Johnson schützt zwar vor schweren Krankheitsverläufen, aber dennoch kommt es im Vergleich zu den mRNA-Impfstoffen häufiger zu Impfdurchbrüchen – also zu Covid-Ansteckungen trotz Impfung.
Die zweite Impfung erfolgt ab vier Wochen nach Erhalt der ersten Impfung.
Es sind auch Zweit- und Drittimpfungen mit Johnson&Johnson möglich, die STIKO empfiehlt aber mRNA-Impfstoffe, weil damit eine bessere Immunantwort erzielt wird und Sie nur so die schützende Grundimmunisierung erhalten.
Als sinnvoll wird die mehrmalige Verwendung von Johnson & Johnson dann angesehen, wenn eine Allergie gegen PEG (Polyethylenglykol) vorliegt, es ist in den beiden mRNA-Impfstoffen enthalten, nicht aber in Johnson & Johnson.
Digitale Impfzertifikate (zur Nutzung in der Corona-Warn-App bzw. CovPass-App) haben aus technischen Gründen, unabhängig von der fachlichen Gültigkeit, ein Ablaufdatum. Ihre Gültigkeit läuft nach 365 Tagen automatisch ab. Das heißt, der QR-Code auf dem Impfzertifikat erscheint ab dann ungültig und kann nicht mehr gelesen werden. Beide Apps geben dazu 28 Tage vor Ablauf entsprechende Hinweise.
Um Ihren Impfstatus weiterhin nachweisen zu können, müssen die entsprechenden Zertifikate aktualisiert werden.
Nachstehend finden Sie die Anleitungen für die jeweilige App, wie Sie mit wenigen Schritten die Aktualisierung der Zertifikate vornehmen können.
Wichtig:
Das technische Ablaufdatum des QR-Codes vom Impfzertifikat hat nichts mit Ihrem Impfschutz zu tun.
Grundsätzlich sind die Impfnachweise nach einer vollständigen Grundimmunisierung (Grundimmunisierung bis 30.09. mit zwei Einzelimpfungen, ab 1.10. mit drei Impfungen) wie auch mit einer zusätzlichen Auffrischung innerhalb Deutschlands unbegrenzt gültig.
Auf unser Webseite "Impfen.Schützen.Testen" finden Sie zusätzlich Informationen zu Impfangeboten in Ihrer Region, sowie Inhalte in Leichter Sprache, in Gebärdensprache und in vielen Fremdsprachen.
Covid-19 Impfung - Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wo kann ich mich impfen lassen?
Welche Möglichkeiten bestehen für Kinder?
Was ist mit der Auffrischungs-Impfung?
Wie ist das Verfahren mit dem digitalen Impfpass?
» Diese und andere häufig gestellten Fragen beantworten wir in unseren Impf-FAQ.
Information in Fremdsprachen
Information in Fremdsprachen:
- Englisch - We’re stronger when we’re vaccinated!
- Russisch - Вакцинация делает нас сильнее!
- Türkisch - Aşılanarak güçleniriz!
- Bulgarisch - Ваксинирани ще сме по-силни!
- Arabisch - !مع التطعيم نحن أقوى
- Polnisch - Po szczepieniu jesteśmy silniejsi!
- Rumänisch - Vaccinați suntem mai puternici!l
- Ukrainisch - Ми сильніші, коли вакциновані!
- Farsi - !واکسینه شده، ما نیرومندتر هستیم

Die folgenden Themen informieren Sie zum Infektionsgeschehen in Niedersachsen und den Maßnahmen zur Bekämpfung sowie Bewältigung der Pandemie.
- Aktuelle Lage in Niedersachsen
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Artikel-Informationen
erstellt am:
10.12.2020
zuletzt aktualisiert am:
05.01.2023