Covid-19 Impfung - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Überblick zu den häufig gestellten Fragen: 1. Allgemeine Fragen zur Impfung und zu den Booster-Impfungen (Auffrischung, 3. und 4. Impfung) 2. Fragen zum Impfstoff 3. Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht 4. Fragen zum digitalen Impfpass bzw. zum Impfnachweis 5. Weitere Informationsquellen Geimpft sind wir stärker! Darum: Impfen. Schützen. Testen. - Informationsseite zum Impfen
Information in Fremdsprachen Basisinformationen zum Impfen (Bundesgesundheitsministerium) Rund um die Corona-Schutzimpfungen | Impfmythen |
Impfhotline:
Die kostenfreie Impfhotline unter 0800 9988665 ist montags bis samstags von 8 Uhr bis 20 Uhr für Sie erreichbar.
1. Allgemeine Fragen zur Impfung und zu den Booster-Impfungen (Auffrischung)
Ja, auf jeden Fall. Alle verfügbaren Impfstoffe wirken und schützen Sie sehr gut gegen eine schwere Covid-19-Erkrankung. Wichtig ist - lassen Sie sich vollständig impfen. Das bedeutet nach der Grundimmunisierung (zwei Impfungen) lassen Sie sich bitte ein drittes Mal impfen. Nur mit dieser Auffrischungsimpfung, auch Booster-Impfung genannt, sind Sie am besten vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt.
Für ein dauerhaftes Ende der Pandemie ist die Covid-19-Schutzimpfung der wirksamste Weg.
Nur wenn ausreichend Menschen geimpft sind, lassen sich die schweren Erkrankungen und Todesfälle reduzieren.
Alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe sind ausreichend erforscht, getestet und sicher.
Die Städte und Landkreise sowie die Region Hannover impfen mit mobilen Teams oder festen Impfstationen. Informationen hierzu gibt es bei Ihrer Kommune. Die interaktive Karte leitet Sie auf die Homepage Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt (in deutscher Sprache).
Die kostenlose Impfhotline des Landes beantwortet unter 0800 99 88 665 Ihre Fragen. Die Hotline ist Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr für Sie erreichbar.
Haben Sie weitere Fragen zum Impfen? Nutzen Sie das Kontaktformular auf
www.impfportal-niedersachsen.de.
2. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Auch bei den meisten Ärztinnen und Ärzten können Sie sich impfen lassen. Vereinbaren Sie hierfür am besten einen Termin bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt oder einer Arztpraxis in Ihrem Umfeld.
3. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte
Viele Unternehmen bieten ihren Angestellten die Möglichkeit, sich von einer Betriebsärztin oder Betriebsarzt impfen zu lassen. Fragen Sie bei Ihrer Personalabteilung nach, ob Ihr Unternehmen dieses Angebot zur Verfügung stellt.
Denken Sie bitte immer daran, Ihren Impfpass mitzubringen. Sollten Sie keinen haben, bekommen Sie diesen in Apotheken, Arztpraxen oder beim Gesundheitsamt.
4. Apotheken
Sie können sich auch in vielen Apotheken in Niedersachsen impfen lassen. Es werden Erst-, Zweit- oder auch Booster-Impfungen für alle Personen ab zwölf Jahren durchgeführt.
Auf der Website www.mein-apothekenmanager.de können Sie Ihre Postleitzahl angeben und eine teilnehmende Apotheke in Ihrer Nähe wird angezeigt.
Denken Sie bitte immer daran, Ihren Impfpass mitzubringen. Sollten Sie keinen haben, bekommen Sie diesen in Apotheken, Arztpraxen oder beim Gesundheitsamt.
Digitale Impfzertifikate (zur Nutzung in der Corona-Warn-App bzw. CovPass-App) haben aus technischen Gründen, unabhängig von der fachlichen Gültigkeit, ein Ablaufdatum. Ihre Gültigkeit läuft nach 365 Tagen automatisch ab. Das heißt, der QR-Code auf dem Impfzertifikat erscheint ab dann ungültig und kann nicht mehr gelesen werden. Beide Apps geben dazu 28 Tage vor Ablauf entsprechende Hinweise.
Um Ihren Impfstatus weiterhin nachweisen zu können, müssen die entsprechenden Zertifikate aktualisiert werden.
Nachstehend finden Sie die Anleitungen für die jeweilige App, wie Sie mit wenigen Schritten die Aktualisierung der Zertifikate vornehmen können.
Wichtig:
Das technische Ablaufdatum des QR-Codes vom Impfzertifikat hat nichts mit Ihrem Impfschutz zu tun.
Grundsätzlich sind die Impfnachweise nach einer vollständigen Grundimmunisierung (Grundimmunisierung bis 30.09. mit zwei Einzelimpfungen, ab 1.10. mit drei Impfungen) wie auch mit einer zusätzlichen Auffrischung innerhalb Deutschlands unbegrenzt gültig.
Ja auf jeden Fall. Personen ab dem Alter von 12 Jahren, die eine durch PCR-Testung gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen eine COVID-19-Impfstoffdosis im Abstand von mindestens drei Monaten nach der Infektion erhalten. Die Gabe der Impfstoffdosis ist bereits ab vier Wochen nach dem Ende der COVID-19-Symptome möglich, wenn z.B. eine Ansteckung mit einer neu aufgetretenen Virusvariante anzunehmen ist, gegen die eine durchgemachte SARS-CoV-2- Infektion alleine keinen längerfristigen Schutz vermittelt. Sprechen Sie bitte hierzu mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Sie gelten dabei bereits mit nur einer Impfung als vollständig immunisiert und geschützt. Eine Auffrischungsimpfung sollten Sie nach drei Monaten erhalten.Wichtig: Generell ist festzustellen, dass eine überstandene Coronaerkrankung nur vorübergehend vor einer Neuerkrankung schützt. Angesichts des Anstiegs von Neuinfektionen mit der hochansteckenden Omikron-Variante, empfehlen wir daher auch genesenen Menschen, sich für eine Schutzimpfung zu entscheiden. Die sogenannte „Booster-Impfung“ trägt dazu bei, das Risiko einer erneuten Ansteckung oder eines schweren Erkrankungsverlaufs deutlich zu reduzieren. So schützen Sie sich und andere.
Der Impfstoff Nuvaxovid von Novavaxx ist ein so genannter proteinbasierter Impfstoff, der virusähnliche Partikel in den Körper schleust, damit dieser gezielt Antikörper gegen das Virus SARS-CoV-2 bilden kann. Es handelt sich damit also nicht um einen mRNA-Impfstoff, sondern um einen Impfstoff, der so funktioniert wie die bekannten so genannten Totimpfstoffe.
Die STIKO empfiehlt den Impfstoff zur Grundimmunisierung von Personen ab 12 Jahren. Hierbei sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens drei Wochen zu geben.
Wenn Sie bisher einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, brauchen Sie eine zweite und eine dritte Impfung.
Eine Impfung mit Johnson &Johnson schützt zwar vor schweren Krankheitsverläufen, aber dennoch kommt es im Vergleich zu den mRNA-Impfstoffen häufiger zu Impfdurchbrüchen – also zu Covid-Ansteckungen trotz Impfung.
Die zweite Impfung erfolgt ab vier Wochen nach Erhalt der ersten Impfung.
Es sind auch Zweit- und Drittimpfungen mit Johnson&Johnson möglich, die STIKO empfiehlt aber mRNA-Impfstoffe, weil damit eine bessere Immunantwort erzielt wird und Sie nur so die schützende Grundimmunisierung erhalten.
Als sinnvoll wird die mehrmalige Verwendung von Johnson & Johnson dann angesehen, wenn eine Allergie gegen PEG (Polyethylenglykol) vorliegt, es ist in den beiden mRNA-Impfstoffen enthalten, nicht aber in Johnson & Johnson.
Bei der Beantwortung dieser Frage beziehen wir uns auf die Mitteilung der STIKO vom 16. August 2021:
"Auf der Grundlage neuer Überwachungsdaten, insbesondere aus dem amerikanischen Impfprogramm mit nahezu 10 Millionen geimpften Kindern und Jugendlichen, können mögliche Risiken der Impfung für diese Altersgruppe jetzt zuverlässiger quantifiziert und beurteilt werden. Die sehr seltenen, bevorzugt bei jungen männlichen Geimpften im Zusammenhang mit der Impfung beobachteten Herzmuskelentzündungen müssen als Impfnebenwirkungen gewertet werden. In der Mehrzahl der Fälle wurden die Patienten mit diesen Herzmuskelentzündungen hospitalisiert, hatten jedoch unter der entsprechenden medizinischen Versorgung einen unkomplizierten Verlauf. Umgekehrt weisen neuere Untersuchungen aus dem Ausland darauf hin, dass Herzbeteiligungen durchaus auch bei COVID-19-Erkrankungen auftreten. Zudem sind bisher keine Signale für weitere schwere Nebenwirkungen nach mRNA-Impfung aufgetreten, insbesondere auch nicht bei Kindern und Jugendlichen. Schließlich ergaben aktuelle mathematische Modellierungen, die die nun dominierende Delta-Variante berücksichtigen, dass für Kinder und Jugendliche ein deutlich höheres Risiko für eine SARS-CoV-2-Infektion in einer möglichen 4. Infektionswelle besteht. Unsicher bleibt, ob und wie häufig Long-COVID bei Kindern und Jugendlichen auftritt.
Nach sorgfältiger Bewertung dieser neuen wissenschaftlichen Beobachtungen und Daten kommt die STIKO zu der Einschätzung, dass nach gegenwärtigem Wissenstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen überwiegen. Daher hat die STIKO entschieden, ihre bisherige Einschätzung zu aktualisieren und eine allgemeine COVID-19-Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige auszusprechen. Diese Empfehlung zielt in erster Linie auf den direkten Schutz der geimpften Kinder und Jugendlichen vor COVID-19 und den damit assoziierten psychosozialen Folgeerscheinungen ab."
Ja, unbedingt. Die STIKO empfiehlt die COVID-Schutzimpfungen für Kinder zwischen fünf und elf Jahren.
Für Fünf- bis Elfjährige wird ein niedrigerdosiertes und anders abgefülltes Präparat im Vergleich zum herkömmlichen Biontech/Pfizer-Impfstoff verwendet.
Die STIKO empfiehlt:
- Kinder mit Vorerkrankungen sollen eine Grundimmunisierung mit zwei Impfungen sowie eine Auffrischimpfung erhalten.
- Gesunde Kinder sollen eine Grundimmunisierung mit zwei Impfstoffdosen bekommen, wenn sich in ihrem Umfeld enge Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die durch eine Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können.
- Allen anderen, gesunden Kindern zunächst nur eine COVID-19- Impfstoffdosis.
Für Eltern, die ihre Kinder gegen COVID-19 impfen lassen möchten, sind die niedergelassenen Kinderärztinnen und Kinderärzte die ersten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Neben den pädiatrischen Praxen und den Hausärztinnen und Hausärzten beteiligen sich auch viele Landkreise und kreisfreie Städte mit ihren Impfteams an der Impfkampagne für Kinder. Sowohl die Kommunen als auch die Kinderkliniken organisieren die Impfangebote für Kinder in eigener Zuständigkeit und veröffentlichen die jeweiligen Termine selbstständig.
Das Land bietet Eltern zudem über die kostenlose Impfhotline unter 0800 9988665 sowie unter der Internetadresse www.impfen-schuetzen-testen.de die Möglichkeit, sich zu den Impfangeboten für Kinder zwischen fünf und elf Jahren zu informieren. Alle vorliegenden Informationen aus den Landkreisen und den kreisfreien Städten sowie den teilnehmenden Kinderkliniken werden dort zusammengetragen und fortlaufend aktualisiert.
Um Sie und das ungeborene Baby zu schützen, empfiehlt die STIKO Ihnen die Corona-Schutzimpfung. Eine Impfung mit zwei Dosen des mRNA-Impfstoffs von Biontech kann ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Auch für nicht oder unvollständig geimpfte Stillende wird eine solche Impfung gegen COVID-19 empfohlen. Sprechen Sie Ihre Frauenärztin oder Ihren Frauenarzt hierauf an und lassen Sie sich beraten.
Das RKI betont, die Erfahrungen mit vielen Impfstoffen über viele Jahre haben gezeigt, dass die meisten Nebenwirkungen kurze Zeit nach der Impfung auftreten. Langzeitfolgen, also ein Auftreten von Nebenwirkungen viele Monate oder Jahre nach der Impfung, sind nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht zu befürchten. Kommt es zu Impfreaktionen, wie z.B. Schüttelfrost oder Schmerzen an der Einstichstelle, treten sie kurz nach der Impfung auf. Sehr seltene Nebenwirkungen machen sich innerhalb weniger Wochen nach der Impfung bemerkbar. Dann ist die Immunreaktion abgeschlossen.
Die Impfstoffe werden nach der Zulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut weiter aktiv überwacht, sodass hier immer mehr Erkenntnisse zur Langzeitsicherheit in den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen gewonnen werden.
Dies geschieht u.a. auch, um die Dauer der Wirksamkeit der Impfung beurteilen zu können. Die Langzeitdaten zur Impfstoffsicherheit werden in weitergehenden klinischen Studien erhoben. Das Paul-Ehrlich-Institut bewertet regelmäßig Verdachtsfälle zu Nebenwirkungen bei COVID-19-Impstoffen in seinen Sicherheitsberichten:
Verdachtsfälle von Nebenwirkungen können auch gemeldet werden über www.nebenwirkungen.bund.de
Wer sich aus Sorge vor Impfkomplikationen nicht impfen lässt, muss berücksichtigen, dass die Gefahr von Langzeitwirkungen einer Infektion mit SARS-CoV-2 um ein vielfaches höher ist. Tatsache ist: Es gibt keine wirksame Impfung gegen eine Infektionskrankheit, die frei von unerwünschten Wirkungen ist. Es ist wie bei jeder anderen Behandlung auch: Der Nutzen muss das Risiko deutlich übersteigen. Genau das ist bei der Covid-Impfung der Fall. Dies für Impfungen zu prüfen ist Aufgabe der STIKO, die ihre Aufgabe sehr ernst nimmt.
- Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber (38,5°C oder höher) leidet, soll erst nach Genesung geimpft werden. Eine Erkältung oder gering erhöhte Temperatur (unter 38,5°C) ist jedoch kein Grund, die Impfung zu verschieben.
- Bei einer Überempfindlichkeit gegenüber einem Impfstoffbestandteil sollte nicht geimpft werden: Bitte teilen Sie der Impfärztin/dem Impfarzt vor der Impfung mit, wenn Sie Allergien haben. Wer nach der 1. Impfung eine allergische Sofortreaktion (Anaphylaxie) hatte, sollte die 2. Impfung nicht erhalten.
Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung)
Auffrischungsimpfungen sind für alle vollständig geimpften Personen ab 12 Jahren sehr wichtig!
Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 12 Jahren eine Auffrischimpfung (3. Impfung, "Booster") nach der Grundimmunisierung (diese liegt vor nach der Erst- und Zweitimpfung).
Zudem sollen Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen nach der Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung erhalten.
Unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde, soll für die Auffrischungsimpfung ein mRNA-Impfstoff verwendet werden. Die STIKO empfiehlt darüberhinaus folgenden Personengruppen
eine 2. Auffrischungsimpfung:
- Menschen ab 70 Jahren,
- Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege,
- Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie
- Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patienten- und Bewohnerkontakt)
Erwachsene (Personen ab 18 Jahren) sollen 3 Monate nach der Grundimmunisierung „geboostert“ werden.
Bei 12- bis 17-Jährigen soll die Auffrischimpfung in einem Zeitfenster von 3 bis 6 Monaten nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung erfolgen. Jugendliche mit Vorerkrankungen sollen möglichst frühzeitig ihre Auffrischimpfung bekommen, während für 12- bis 17-Jährige ohne Vorerkrankungen ein eher längerer Abstand von bis zu 6 Monaten empfohlen wird.
Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankung wird eine Auffrischimpfung („Booster“) im Abstand von mindestens 6 Monaten nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung empfohlen.
Die dritte Impfung, also die Auffrischungsimpfung bzw. der Booster, wird von der SITKO nach frühestens drei Monaten empfohlen. Dieser Zeitabstand muss mindestens eingehalten werden. Sonst nützt die dritte Impfung leider nichts.
Der körperliche Reifeprozess der T-Zellen lässt sich nicht beschleunigen.
Eine frühere Auffrischungsimpfung würde also leider keinen zusätzlichen Schutz vor einer Infektion mit dem Virus bringen.
Personen ab 12 Jahren, die bereits mit nachgewiesenem PCR-Test an Corona erkrankt waren, sollten eine Impfung frühestens drei Monate nach der durchgemachten Corona-Infektion erhalten. Eine Impfung ist bereits nach vier Wochen möglich, wenn das Risiko für eine Ansteckung mit einer neu aufgetretenen Virusvariante, wie der Omikron-Variante, gegeben ist. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Gleiches gilt für 5 bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankung nach durchgemachter Corona-Infektion. So empfiehlt es die STIKO.
Das gilt auch für Personen, die nach der ersten oder zweiten COVID-19-Impfung eine Corona-Infektion durchgemacht haben. Auch sie sollten eine Auffrischimpfung im Abstand von mindestens drei Monaten zur letzten Infektion erhalten.
Sie können sich in den allermeisten Arztpraxen, bei Ihren Betriebsärzten, teilnehmenden Apotheken und bei den Impfangeboten der Kommunen impfen lassen. Ob Ihre Apotheke gegen Covid-19 impft, können Sie über die Internetseite www.mein-apothekenmanager.de erfahren.
Informationen über Impfaktionen vor Ort gibt es bei Ihrer Kommune. Über unsere Karte gelangen Sie zu den entsprechenden Online-Angeboten Ihrer Kommune.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://impfen-schuetzen-testen.de/impfen/
Ja, es ist richtig, dass einem bestimmten Personenkreis von der STIKO eine zweite Auffrischungsimpfung empfohlen wird. Das gilt für
- Menschen ab 70 Jahren,
- Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege,
- Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie
- Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patienten- und Bewohnerkontakt).
+++ Update: 11. Juli 2022 +++
Die Europäische Arzneimittelagentur EMA empfiehlt die vierte Impfung bereits für alle Menschen über 60 Jahren.
Die Landesregierung begrüßt die Empfehlung der Europäischen Arzneimittelbehörde - die vierte Impfung kann den Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf insbesondere bei älteren und vorerkrankten Personen noch einmal signifikant erhöhen.Das Gesundheitsministerium hat den kommunalen Impfteams deshalb bereits in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass die zweite Auffrischungsimpfung aus unserer Sicht bereits ab 60 Jahren möglich sein sollte. Grundsätzlich kann das Land Ärztinnen und Ärzten allerdings nicht vorgeben, wer eine Impfung erhält, dies ist immer eine ärztliche Entscheidung.
Es kann daher vorkommen, dass sich Impfärzte in den Impfteams auch weiterhin an der bisherigen Empfehlung der Ständigen Impfkommission orientieren, die eine zweite Auffrischungsimpfung erst ab 70 Jahren vorsieht.Wir bitten alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die sich für die vierte Impfung interessieren, bis dahin sehr herzlich, sich zunächst mit ihrem Arzt/ihrer Ärztin zu besprechen oder sich bei ihrem Landkreis/ihrer kreisfreien Stadt über das Angebot vor Ort zu informieren.
Die Landesregierung bereitet sich hiervon unabhängig darauf vor, im kommenden Herbst allen Bürgerinnen und Bürgern bei Bedarf eine weitere, vierte Impfung anbieten zu können, sollte dies angesichts der Entwicklung der Pandemie notwendig werden.
Aus diesem Grund werden in allen Landkreisen und kreisfreien Städten auch in den kommenden Monaten mobile Impfteams in Ergänzung zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Einsatz bleiben.
Die zweite Auffrischimpfung soll für
- Menschen ab 70 Jahren,
- Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege,
- Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren
frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.
Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.
Sie können sich in den allermeisten Arztpraxen, bei Ihren Betriebsärzten, teilnehmenden Apotheken und bei den Impfangeboten der Kommunen impfen lassen. Ob Ihre Apotheke gegen Covid-19 impft, können Sie über die Internetseite www.mein-apothekenmanager.de erfahren.
Informationen über Impfaktionen vor Ort gibt es bei Ihrer Kommune. Über unsere Karte gelangen Sie zu den entsprechenden Online-Angeboten Ihrer Kommune.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://impfen-schuetzen-testen.de/impfen/
Die Landesregierung bereitet sich darauf vor, im kommenden Herbst allen Bürgerinnen und Bürgern bei Bedarf eine weitere, vierte Impfung anbieten zu können, sollte dies angesichts der Entwicklung der Pandemie notwendig werden. Aus diesem Grund werden in allen Landkreisen und kreisfreien Städten auch in den kommenden Monaten mobile Impfteams in Ergänzung zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Einsatz bleiben.
Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine zweite Auffrischimpfung
- für Menschen ab 70 Jahren,
- Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege,
- Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren
- sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patienten- und Bewohnerkontakt).
+++ Update: 11. Juli 2022 +++
Die Europäische Arzneimittelagentur EMA empfiehlt die vierte Impfung bereits für alle Menschen über 60 Jahren.
Die Landesregierung begrüßt die Empfehlung der Europäischen Arzneimittelbehörde - die vierte Impfung kann den Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf insbesondere bei älteren und vorerkrankten Personen noch einmal signifikant erhöhen.Das Gesundheitsministerium hat den kommunalen Impfteams deshalb bereits in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass die zweite Auffrischungsimpfung aus unserer Sicht bereits ab 60 Jahren möglich sein sollte. Grundsätzlich kann das Land Ärztinnen und Ärzten allerdings nicht vorgeben, wer eine Impfung erhält, dies ist immer eine ärztliche Entscheidung.
Es kann daher vorkommen, dass sich Impfärzte in den Impfteams auch weiterhin an der bisherigen Empfehlung der Ständigen Impfkommission orientieren, die eine zweite Auffrischungsimpfung erst ab 70 Jahren vorsieht.Wir bitten alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die sich für die vierte Impfung interessieren, bis dahin sehr herzlich, sich zunächst mit ihrem Arzt/ihrer Ärztin zu besprechen oder sich bei ihrem Landkreis/ihrer kreisfreien Stadt über das Angebot vor Ort zu informieren.
Die Landesregierung bereitet sich hiervon unabhängig darauf vor, im kommenden Herbst allen Bürgerinnen und Bürgern bei Bedarf eine weitere, vierte Impfung anbieten zu können, sollte dies angesichts der Entwicklung der Pandemie notwendig werden.
Aus diesem Grund werden in allen Landkreisen und kreisfreien Städten auch in den kommenden Monaten mobile Impfteams in Ergänzung zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Einsatz bleiben.
Wenn Sie bisher einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, brauchen Sie eine zweite und eine dritte Impfung.
Eine Impfung mit Johnson &Johnson schützt zwar vor schweren Krankheitsverläufen, aber dennoch kommt es im Vergleich zu den mRNA-Impfstoffen häufiger zu Impfdurchbrüchen – also zu Covid-Ansteckungen trotz Impfung.
Die zweite Impfung erfolgt ab vier Wochen nach Erhalt der ersten Impfung.
Es sind auch Zweit- und Drittimpfungen mit Johnson&Johnson möglich, die STIKO empfiehlt aber mRNA-Impfstoffe, weil damit eine bessere Immunantwort erzielt wird und Sie nur so die schützende Grundimmunisierung erhalten.
Als sinnvoll wird die mehrmalige Verwendung von Johnson & Johnson dann angesehen, wenn eine Allergie gegen PEG (Polyethylenglykol) vorliegt, es ist in den beiden mRNA-Impfstoffen enthalten, nicht aber in Johnson & Johnson.
Digitale Impfzertifikate (zur Nutzung in der Corona-Warn-App bzw. CovPass-App) haben aus technischen Gründen, unabhängig von der fachlichen Gültigkeit, ein Ablaufdatum. Ihre Gültigkeit läuft nach 365 Tagen automatisch ab. Das heißt, der QR-Code auf dem Impfzertifikat erscheint ab dann ungültig und kann nicht mehr gelesen werden. Beide Apps geben dazu 28 Tage vor Ablauf entsprechende Hinweise.
Um Ihren Impfstatus weiterhin nachweisen zu können, müssen die entsprechenden Zertifikate aktualisiert werden.
Nachstehend finden Sie die Anleitungen für die jeweilige App, wie Sie mit wenigen Schritten die Aktualisierung der Zertifikate vornehmen können.
Wichtig:
Das technische Ablaufdatum des QR-Codes vom Impfzertifikat hat nichts mit Ihrem Impfschutz zu tun.
Grundsätzlich sind die Impfnachweise nach einer vollständigen Grundimmunisierung (Grundimmunisierung bis 30.09. mit zwei Einzelimpfungen, ab 1.10. mit drei Impfungen) wie auch mit einer zusätzlichen Auffrischung innerhalb Deutschlands unbegrenzt gültig.
0800 9988665
zu klären. Die Hotline steht Ihnen für allgemeine Fragen zum Impfen von
montags bis samstags von 8 Uhr bis 20:00 Uhr
zur Verfügung.
In unserem Impf-FAQ beantworten wir darüber hinaus viele weitere Fragen zum Impfen.
Auf unser Webseite "Impfen.Schützen.Testen" finden Sie zusätzlich Informationen zu Impfangeboten in Ihrer Region, sowie Inhalte in Leichter Sprache, in Gebärdensprache und in vielen Fremdsprachen.
Impfschutz besteht nur dann, wenn zwei Impfungen in dem dafür vorgesehenen Zeitraum stattgefunden haben. Nach aktuellen Erkenntnissen besteht der bestmögliche Impfschutz ab sieben Tage nach der zweiten Impfung.
Hier ist der Impfstoff von Johnson & Johnson keine Ausnahme mehr. Auch bei diesem Impfstoff gilt man als vollständig geimpft, wenn frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgt ist.
Hintergrund dieser Empfehlung ist, dass eine Impfung mit diesem Impfstoff zwar sehr zuverlässig vor schweren Krankheitsverläufen schützt, aber dennoch im Vergleich zu den mRNA-Impfstoffen häufiger Impfdurchbrüche – also Covid-Ansteckungen trotz Impfung – gemeldet wurden.
Ab den 1. Oktober 2022 liegt der vollständige Impfschutz im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (§ 22a IfSG)
- nur noch mit drei Einzelimpfungen
- oder bei Kombinationen aus zwei Impfungen & Genesen
Der Impfstoff Nuvaxovid von Novavaxx ist ein so genannter proteinbasierter Impfstoff, der virusähnliche Partikel in den Körper schleust, damit dieser gezielt Antikörper gegen das Virus SARS-CoV-2 bilden kann. Es handelt sich damit also nicht um einen mRNA-Impfstoff, sondern um einen Impfstoff, der so funktioniert wie die bekannten so genannten Totimpfstoffe.
Die STIKO empfiehlt den Impfstoff zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren. Hierbei sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens drei Wochen zu geben.
Dieser Impfstoff wird von der STIKO nicht für Schwangere oder Stillende Mütter empfohlen. Für sie wird nach wie vor der Impfstoff von Biontech empfohlen.
Weitere Informationen zu dem Impfstoff von Novavax finden Sie auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums unter https://www.zusammengegencorona.de/impfen/impfstoffe/erster-totimpfstoff-gegen-covid-19-alles-wichtige-zu-nuvaxovid-r-von-novavax/
Bisherige Studien zeigen, dass die Wirksamkeit der COVID-19-Impfung gegenüber jeglicher Infektion und gegenüber symptomatischer Infektion mit der Omikron-Variante bei Personen, die bisher zwei Impfstoffdosen (Grundimmunisierung) erhalten haben, nach zwei bis 3drei Monaten stark abfallen. Nach einer Auffrischimpfung wurde in Studien ein deutlicher Wiederanstieg des Impfschutzes beobachtet. Personen mit Auffrischimpfung sind also deutlich besser vor einer Erkrankung geschützt als Personen, die nur zwei Impfungen haben.
Insgesamt reduziert sich nach einer Auffrischimpfung also das Risiko, sich zu infizieren und zu erkranken, das gilt sowohl für die Omikron- als auch für die Delta-Variante.
Wie bei jeder Impfung, können auch nach der COVID-19-Impfung Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten. Nach der Impfung mit den mRNA-Impfstoffen (Biontech/Pfizer und Moderna) kann es als Ausdruck der Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff zu Lokal- und Allgemeinreaktionen kommen. Diese Reaktionen treten meist innerhalb von Tagen nach der Impfung auf und halten selten länger als drei Tage an. Die häufigste lokale Reaktion waren Schmerzen an der Einstichstelle. Unter den weiteren Reaktionen waren Abgeschlagenheit sowie Kopfschmerzen die häufigsten Ereignisse. Fieber trat nach der ersten Impfdosis seltener als nach der zweiten Impfdosis auf.
Auch bei dem Impfstoff von Novavax können nach der Impfung sogenannte Impfreaktionen wie Schmerzen an der Einstichstelle, Kopf- sowie Muskel- und Gelenkschmerzen oder Müdigkeit auftreten. Diese Impfreaktionen klingen in der Regel nach wenigen Tagen wieder ab und stellen in der Regel keinen Anlass zur Sorge dar.
Detailliertere Informationen zu Impfreaktionen werden regelmäßig hier aktuallisiert:https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen
Wenn Sie bereits geimpft wurden, können Sie in folgender App Ihre Verträglichkeit erfassen:
3. Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Ab dem 16. März 2022 gilt bundesweit, also auch in Niedersachsen, in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das haben Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossen.
Für wen diese Impflicht genau gilt und was zu beachten ist, finden Sie hier: Einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Nachstehende Grafiken finden hier zum Download.
Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, um Corona-Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte können damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff bequem auf ihren Smartphones – entweder in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App – digital speichern.
Dieser Nachweis wird im Rahmen Ihrer Impfung in der Arztpraxis, in einem Impfzentrum oder bei der Impfung durch ein mobiles Impfteam generiert. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-Barcode erstellt, den die Nutzer auf einem Papierausdruck mitbekommen und später mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App einscannen und nutzen können. Die App speichert insofern Ihre Impfbescheinigung lokal auf Ihrem Smartphone.
Hier informiert das RKI über die CovPass-App und antwortet auf allgemeine Fragen zum digitalen Impfnachweis.
Ergänzend bieten dazu teilnehmende Apotheken die Erstellung eines Zertifikats an. Geimpfte Personen können unter www.mein-apothekenmanager.de eine entsprechende Apotheke in ihrer Nähe finden.
Für alle, die bereits in einem niedersächsischen Impfzentrum oder durch ein mobiles Impfteam des Gesundheitsamtesgeimpft sind, besteht im Impfportal unter www.impfportal-niedersachsen.de und über die Hotline des Landes unter 0800 9988665 die Möglichkeit, den benötigten QR-Code digital oder postalisch zu erhalten.
Wenn Sie den digitalen Impfpass ganz dringend benötigen, wenden Sie sich bitte zunächst an eine teilnehmende Apotheke in Ihrer Nähe. Der Impfpass in Papierform behält zudem nach wie vor seine Gültigkeit und kann weiter genutzt werden.
Ja. Dabei gehen Sie genauso vor, wie Sie es bereits bei der Erst- und Zweitimpfung gemacht haben:
Das digitale Impfzertifikat kann in der CovPass-App oder der Corona-Warn-App gespeichert werden. Um die Auffrischungsimpfung in einer der Apps zu speichern, braucht man einen QR-Code. Meistens bekommt man diesen nach der Impfung. Scannt man diesen Code mit dem QR-Code-Scanner in einer der Apps ein, wird die Auffrischungsimpfung dort automatisch vermerkt. Man kann aber auch in eine Apotheke gehen und sich den QR-Code für den anschließenden Scan dort generieren lassen.
Falls Sie im Impfzentrum oder durch ein mobiles Impfteam eines Gesundheitsamtes geimpft wurden:
Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Service-Center unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 99 88 66 5 auf. Hier werden einige Daten abgefragt, um zu verifizieren, dass Sie als Person auch tatsächlich im Impfzentrum oder durch ein mobiles Impfteam geimpft wurden.
Im Anschluss können Ihnen Impfzertifikate (für die Erst- Zweit-und/ oder Booster-Impfung) in Papierform postalisch oder per E-Mail zugesandt werden. Mit diesen Zertifikaten können Sie Ihren Corona-Impfschutz nachweisen.
Falls Sie in einer Arztpraxis geimpft wurden:
Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Praxis auf, in der Sie geimpft wurden. Die Impfungen sind dort dokumentiert und können in einen neuen Impfausweis nachgetragen werden.
Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot.
Den Corona-Impfschutz können Sie auch mit dem ausgedruckten EU Digitalen COVID Impfzertifikat nachweisen.
Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen oder diesen verloren haben, ist der Impfnachweis über den gelbem Impfausweis weiterhin möglich und gültig.
Hinweis: Die CovPass-App kann bei Bedarf auch die Zertifikate von Angehörigen gemeinsam auf einem Smartphone speichern und verwalten.
Digitale Impfzertifikate (zur Nutzung in der Corona-Warn-App bzw. CovPass-App) haben aus technischen Gründen, unabhängig von der fachlichen Gültigkeit, ein Ablaufdatum. Ihre Gültigkeit läuft nach 365 Tagen automatisch ab. Das heißt, der QR-Code auf dem Impfzertifikat erscheint ab dann ungültig und kann nicht mehr gelesen werden. Beide Apps geben dazu 28 Tage vor Ablauf entsprechende Hinweise.
Um Ihren Impfstatus weiterhin nachweisen zu können, müssen die entsprechenden Zertifikate aktualisiert werden.
Nachstehend finden Sie die Anleitungen für die jeweilige App, wie Sie mit wenigen Schritten die Aktualisierung der Zertifikate vornehmen können.
Wichtig:
Das technische Ablaufdatum des QR-Codes vom Impfzertifikat hat nichts mit Ihrem Impfschutz zu tun.
Grundsätzlich sind die Impfnachweise nach einer vollständigen Grundimmunisierung (Grundimmunisierung bis 30.09. mit zwei Einzelimpfungen, ab 1.10. mit drei Impfungen) wie auch mit einer zusätzlichen Auffrischung innerhalb Deutschlands unbegrenzt gültig.
5. Weitere Informationen
Welche Information erhalte ich vor der Impfung?
Informationen zur Impfung können vorab z.B. unter www.zusammengegencorona.de abgerufen werden.
Aufklärungsdokumente zum Impfstoff von BioNTech und Pfizer in verschiedenen Sprachen finden sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
Wo kann ich mich sonst noch zum Thema informieren?
Das Bundesministerium für Gesundheit hat bereits eine FAQ-Liste im Internet hinterlegt:
https://www.zusammengegencorona.de/informieren/informationen-zum-impfen/
Eine weitere FAQ-Liste finden Sie beim RKI:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html
Die Nationale Lenkungsgruppe Impfen von Bund und Ländern stellt ebenfalls zahlreiche Informationen zur Verfügung:
https://www.nali-impfen.de
Wie ist die Entwicklungen der Impfungen in Deutschland und Niedersachsen?
Einen umfänglichen und gleichzeitig anschaulichen Überblick finden Sie hier im:
Information in Fremdsprachen:
- Englisch - We’re stronger when we’re vaccinated!
- Russisch - Вакцинация делает нас сильнее!
- Türkisch - Aşılanarak güçleniriz!
- Bulgarisch - Ваксинирани ще сме по-силни!
- Arabisch - !مع التطعيم نحن أقوى
- Polnisch - Po szczepieniu jesteśmy silniejsi!
- Rumänisch - Vaccinați suntem mai puternici!
- Ukrainisch - Ми сильніші, коли вакциновані!
- Farsi - !واکسینه شده، ما نیرومندتر هستیم
Die folgenden Themen informieren Sie zum Infektionsgeschehen in Niedersachsen und den Maßnahmen zur Bekämpfung sowie Bewältigung der Pandemie.
- Aktuelle Lage in Niedersachsen
- Corona-Vorschriften - Was gilt in Niedersachsen
- Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Hotlines und Hilfsangebote im Überblick
- Das sollten Sie tun bei Verdacht auf Infektion
- Hinweise zur Impfung
- Hinweise zum Testen
- Hinweise zur Quarantäne
- Hinweise zu Long-Covid
- Hinweise zu Schulen & Kitas
- Hinweise für Reisende
- Hinweise für Unternehmen
- Hinweise für Pflegeheime und ambulante Pflegedienste
- Aktuelle Presseinformationen
- Informationen in Fremdsprachen
- Informationen in Leichter Sprache
- Niedersachsen hält zusammen
- Amtliche Verkündung Niedersächsischer Verordnungen
Artikel-Informationen
erstellt am:
17.12.2020
zuletzt aktualisiert am:
14.07.2022