Hinweis:
Die mobilen Impfteams (MIT) der Landkreise und kreisfreien Städte für COVID-Schutzimpfungen sind seit dem 31.12.2022 eingestellt worden. Niedersachsen folgt damit den Beschlüssen des Bundesgesundheitsministeriums, die einen Übergang der COVID-Schutzimpfungen in das Regelsystem der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, der betriebsärztlichen Dienste sowie der Apotheken vorsehen.
Die STIKO hat ihre COVID-19-Impfempfehlung am 25.04.2023 aktualisiert:
Sie empfiehlt künftig eine jährliche Auffrischimpfung für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf (Personen ab 60 Jahre, Personen ab 6 Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen) sowie für Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko (medizinisches und pflegerisches Personal).
Personen ohne Grunderkrankungen zwischen 18 und 59 Jahren wird das Erreichen einer Basisimmunität empfohlen, bestehend aus mind. 2 Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt (Impfung oder Infektion). Gesunden Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird aufgrund der Seltenheit schwerer Verläufe jetzt keine COVID-19-Impfung mehr empfohlen. Der Beschlussentwurf geht heute in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren.
Die epidemiologische Situation von COVID-19 hat sich im Verlauf der vergangenen drei Jahre stark verändert. SARS-CoV-2 zirkuliert zwar weiterhin in der Bevölkerung, doch schwere Verläufe sind durch die erreichte Basisimmunität deutlich seltener geworden. Das ist insbesondere ein großer Erfolg der Impfung aber teilweise auch Ergebnis einer Immunität durch Infektionen.
Trotzdem bleibt COVID-19 vor allem für ältere Menschen und vorerkrankte Personen ein Risiko. Die neue Impfempfehlung der STIKO folgt diesen neuen Voraussetzungen. Ziel der aktualisierten STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung ist es weiterhin, schwere COVID-19-Verläufe zu verhindern, mögliche Langzeitfolgen von SARS-CoV-2-Infektionen in der gesamten Bevölkerung so weit wie möglich zu reduzieren sowie Beschäftigte in der medizinischen und pflegerischen Versorgung vor SARS-CoV-2-Infektionen zu schützen.
Empfehlung für die gesunde Allgemeinbevölkerung (bis 59 Jahre):
Personen ohne Grunderkrankungen zwischen 18 und 59 Jahren (inkl. Schwangeren) empfiehlt die STIKO eine Grundimmunisierung plus eine Auffrischimpfung, um die Basisimmunität aufzubauen. Für einen guten und andauernden Schutz ist wichtig, dass das Immunsystem mindestens dreimal Kontakt mit Antigenen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst hat (Infektion). Mindestens zwei dieser Kontakte sollten durch Impfungen erfolgen.
Für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wird keine routinemäßige COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen. Unter den Omikron-Varianten hat sich die Erkrankungsschwere (inkl. potenzieller Langzeitfolgen) in dieser Altersgruppe hin zu überwiegend milden oder asymptomatischen Verläufen entwickelt. Die bis dato vorliegende Evidenz zeigt, dass SARS-CoV-2-Infektionen bei Kindern und Jugendlichen in aller Regel problemlos verlaufen. Die STIKO empfiehlt daher eine Impfung in dieser Altersgruppe jetzt nicht mehr. Es bestehen jedoch keine Sicherheitsbedenken bei der Impfung von gesunden Kindern und Jugendlichen.
Empfehlung zur jährlichen Auffrischimpfung für Risikogruppen:
Personengruppen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19 Verlauf werden zusätzlich zur Basisimmunität jährliche Auffrischimpfungen empfohlen. Diese sollen präferentiell mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen. Es soll vorzugsweise im Herbst geimpft werden, damit vulnerable Personen auch bei möglicherweise steigenden Infektionszahlen im Herbst und Winter bestmöglich geschützt sind. Das gilt für Personen ab 60 Jahren, BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege und Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit Grundkrankheiten, die mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe einhergehen. Dieselbe Empfehlung zur jährlichen Auffrischimpfung gilt für Personen mit einem erhöhten beruflichen SARS-CoV-2 Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung.
Bei immundefizienten Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort können zusätzliche Impfstoffdosen in kürzerem Abstand sinnvoll sein. Die Entscheidung über weitere Impfungen trifft der/die behandelnde Arzt/Ärztin, ggf. unter Berücksichtigung der Bestimmung spezifischer Antikörper.
Der Beschlussentwurf der STIKO zur COVID-19-Impfung geht heute in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren an die Bundesländer und die beteiligten Fachkreise. Änderungen sind danach noch möglich. Die Empfehlungen der STIKO werden im Anschluss an das Stellungnahmeverfahren zusammen mit den wissenschaftlichen Begründungen im Epidemiologischen Bulletin erscheinen.
*** Hinweis - dieser Bereich wird aufgrund der vorstehenden Änderungsvorschläge der STIKO aktuell überarbeitet ***
Für die Erstimpfung wie auch für die wichtigen Auffrischungsimpfungen bestehen nachfolgende Möglichkeiten:
1. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Auch bei den meisten Ärztinnen und Ärzten können Sie sich impfen lassen. Vereinbaren Sie hierfür am besten einen Termin bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt oder einer Arztpraxis in Ihrem Umfeld.
2. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte
Viele Unternehmen bieten ihren Angestellten die Möglichkeit, sich von einer Betriebsärztin oder Betriebsarzt impfen zu lassen. Fragen Sie bei Ihrer Personalabteilung nach, ob Ihr Unternehmen dieses Angebot zur Verfügung stellt.
3. Apotheken
Sie können sich auch in vielen Apotheken in Niedersachsen impfen lassen. Auf der Website www.mein-apothekenmanager.de können Sie Ihre Postleitzahl angeben und eine teilnehmende Apotheke in Ihrer Nähe wird angezeigt.
Denken Sie bitte immer daran, Ihren Impfpass mitzubringen. Sollten Sie keinen haben, bekommen Sie diesen in Apotheken, Arztpraxen oder beim Gesundheitsamt.
Hinweis zu den bisherigen Impfangeboten der Kommunen:
Die mobilen Impfteams (MIT) der Landkreise und kreisfreien Städte für COVID-Schutzimpfungen sind seit dem 31.12.2022 eingestellt worden. Niedersachsen folgt damit den Beschlüssen des Bundesgesundheitsministeriums, die einen Übergang der COVID-Schutzimpfungen in das Regelsystem der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, der betriebsärztlichen Dienste sowie der Apotheken vorsehen.
Vor diesem Hintergrund sind seit dem 1. Januar 2023 auch das niedersächsische Impfportal unter www.impfportal-niedersachsen.de sowie die Impfhotline des Landes unter der Telefonnummer 0800-9988665 abgeschaltet.
Die STIKO aktualisiert derzeit ihre COVID-19-Impfempfehlung:
Empfehlung zur jährlichen Auffrischimpfung für Risikogruppen:
Personengruppen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19 Verlauf werden zusätzlich zur Basisimmunität jährliche Auffrischimpfungen empfohlen.
Diese sollen präferentiell mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen.
Es soll vorzugsweise im Herbst geimpft werden, damit vulnerable Personen auch bei möglicherweise steigenden Infektionszahlen im Herbst und Winter bestmöglich geschützt sind.
Das gilt für Personen ab 60 Jahren, BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege und Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit Grundkrankheiten, die mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe einhergehen.
Dieselbe Empfehlung zur jährlichen Auffrischimpfung gilt für Personen mit einem erhöhten beruflichen SARS-CoV-2 Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung.
Bei immundefizienten Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort können zusätzliche Impfstoffdosen in kürzerem Abstand sinnvoll sein.
Die Entscheidung über weitere Impfungen trifft der/die behandelnde Arzt/Ärztin, ggf. unter Berücksichtigung der Bestimmung spezifischer Antikörper.
Der Beschlussentwurf der STIKO zur COVID-19-Impfung geht heute in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren an die Bundesländer und die beteiligten Fachkreise. Änderungen sind danach noch möglich. Die Empfehlungen der STIKO werden im Anschluss an das Stellungnahmeverfahren zusammen mit den wissenschaftlichen Begründungen im Epidemiologischen Bulletin erscheinen.
Der Beschlussentwurf der STIKO zur COVID-19-Impfung ist am 25. April 2023 in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren an die Bundesländer und die beteiligten Fachkreise. Änderungen sind danach noch möglich.
Die Empfehlungen der STIKO werden im Anschluss an das Stellungnahmeverfahren zusammen mit den wissenschaftlichen Begründungen im Epidemiologischen Bulletin erscheinen. Weitere Informationen
Die STIKO aktualisiert derzeit ihre COVID-19-Impfempfehlung:
Empfehlung zur jährlichen Auffrischimpfung für Risikogruppen:
Personengruppen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19 Verlauf werden zusätzlich zur Basisimmunität jährliche Auffrischimpfungen empfohlen.
Diese sollen präferentiell mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen.
Es soll vorzugsweise im Herbst geimpft werden, damit vulnerable Personen auch bei möglicherweise steigenden Infektionszahlen im Herbst und Winter bestmöglich geschützt sind.
Das gilt für Personen ab 60 Jahren, BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege und Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit Grundkrankheiten, die mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe einhergehen.
Dieselbe Empfehlung zur jährlichen Auffrischimpfung gilt für Personen mit einem erhöhten beruflichen SARS-CoV-2 Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung.
Bei immundefizienten Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort können zusätzliche Impfstoffdosen in kürzerem Abstand sinnvoll sein.
Die Entscheidung über weitere Impfungen trifft der/die behandelnde Arzt/Ärztin, ggf. unter Berücksichtigung der Bestimmung spezifischer Antikörper.
Der Beschlussentwurf der STIKO zur COVID-19-Impfung geht heute in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren an die Bundesländer und die beteiligten Fachkreise. Änderungen sind danach noch möglich. Die Empfehlungen der STIKO werden im Anschluss an das Stellungnahmeverfahren zusammen mit den wissenschaftlichen Begründungen im Epidemiologischen Bulletin erscheinen.
Der Beschlussentwurf der STIKO zur COVID-19-Impfung ist am 25. April 2023 in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren an die Bundesländer und die beteiligten Fachkreise. Änderungen sind danach noch möglich.
Die Empfehlungen der STIKO werden im Anschluss an das Stellungnahmeverfahren zusammen mit den wissenschaftlichen Begründungen im Epidemiologischen Bulletin erscheinen. Weitere Informationen
Die STIKO aktualisiert derzeit ihre COVID-19-Impfempfehlung:
Für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wird keine routinemäßige COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen. Unter den Omikron-Varianten hat sich die Erkrankungsschwere (inkl. potenzieller Langzeitfolgen) in dieser Altersgruppe hin zu überwiegend milden oder asymptomatischen Verläufen entwickelt. Die bis dato vorliegende Evidenz zeigt, dass SARS-CoV-2-Infektionen bei Kindern und Jugendlichen in aller Regel problemlos verlaufen. Die STIKO empfiehlt daher eine Impfung in dieser Altersgruppe jetzt nicht mehr. Es bestehen jedoch keine Sicherheitsbedenken bei der Impfung von gesunden Kindern und Jugendlichen.
Personen ohne Grunderkrankungen zwischen 18 und 59 Jahren (inkl. Schwangeren) empfiehlt die STIKO eine Grundimmunisierung plus eine Auffrischimpfung, um die Basisimmunität aufzubauen. Für einen guten und andauernden Schutz ist wichtig, dass das Immunsystem mindestens dreimal Kontakt mit Antigenen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst hat (Infektion). Mindestens zwei dieser Kontakte sollten durch Impfungen erfolgen.
Der Beschlussentwurf der STIKO zur COVID-19-Impfung ist am 25. April 2023 in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren an die Bundesländer und die beteiligten Fachkreise. Änderungen sind danach noch möglich.
Die Empfehlungen der STIKO werden im Anschluss an das Stellungnahmeverfahren zusammen mit den wissenschaftlichen Begründungen im Epidemiologischen Bulletin erscheinen. Weitere Informationen
Die STIKO aktualisiert derzeit ihre COVID-19-Impfempfehlung:
Personen ohne Grunderkrankungen zwischen 18 und 59 Jahren (inkl. Schwangeren) empfiehlt die STIKO eine Grundimmunisierung plus eine Auffrischimpfung, um die Basisimmunität aufzubauen.
Für einen guten und andauernden Schutz ist wichtig, dass das Immunsystem mindestens dreimal Kontakt mit Antigenen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst hat (Infektion). Mindestens zwei dieser Kontakte sollten durch Impfungen erfolgen.
Der Beschlussentwurf der STIKO zur COVID-19-Impfung ist am 25. April 2023 in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren an die Bundesländer und die beteiligten Fachkreise. Änderungen sind danach noch möglich.
Die Empfehlungen der STIKO werden im Anschluss an das Stellungnahmeverfahren zusammen mit den wissenschaftlichen Begründungen im Epidemiologischen Bulletin erscheinen. Weitere Informationen
Das RKI betont, die Erfahrungen mit vielen Impfstoffen über viele Jahre haben gezeigt, dass die meisten Nebenwirkungen kurze Zeit nach der Impfung auftreten. Langzeitfolgen, also ein Auftreten von Nebenwirkungen viele Monate oder Jahre nach der Impfung, sind nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht zu befürchten. Kommt es zu Impfreaktionen, wie z.B. Schüttelfrost oder Schmerzen an der Einstichstelle, treten sie kurz nach der Impfung auf. Sehr seltene Nebenwirkungen machen sich innerhalb weniger Wochen nach der Impfung bemerkbar. Dann ist die Immunreaktion abgeschlossen.
Die Impfstoffe werden nach der Zulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut weiter aktiv überwacht, sodass hier immer mehr Erkenntnisse zur Langzeitsicherheit in den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen gewonnen werden.
Dies geschieht u.a. auch, um die Dauer der Wirksamkeit der Impfung beurteilen zu können. Die Langzeitdaten zur Impfstoffsicherheit werden in weitergehenden klinischen Studien erhoben. Das Paul-Ehrlich-Institut bewertet regelmäßig Verdachtsfälle zu Nebenwirkungen bei COVID-19-Impstoffen in seinen Sicherheitsberichten:
Wer sich aus Sorge vor Impfkomplikationen nicht impfen lässt, muss berücksichtigen, dass die Gefahr von Langzeitwirkungen einer Infektion mit SARS-CoV-2 um ein vielfaches höher ist. Tatsache ist: Es gibt keine wirksame Impfung gegen eine Infektionskrankheit, die frei von unerwünschten Wirkungen ist.
Es ist wie bei jeder anderen Behandlung auch: Der Nutzen muss das Risiko deutlich übersteigen. Genau das ist bei der Covid-Impfung der Fall. Dies für Impfungen zu prüfen ist Aufgabe der STIKO, die ihre Aufgabe sehr ernst nimmt.
Bis Ende letztenn Jahres konnten Bürger:innen, die durch die niedersächsischen mobilen Impfteams und Impfzentren geimpft wurden, Impfzertifikate über die Impfhotline des Landes anfordern. Mit der Beendigung der Impftätigkeit in den Zentren (31.12.2022) steht diese Impfhotline nicht mehr zur Verfügung.
Daher übernimmt übergangsweise das Sozialministerium das Ausstellen und Übersenden von Impfbescheinigungen samt Chargennummern (keine Impfzertifikate) an die Bürger:innen.
Wichtig: Fordern Sie dieses nur dann an, wenn eine Verpflichtung zum Nachweis des Impfstatus besteht, beispielsweise wegen eines geplanten Auslandsaufenthaltes. Aufgrund des hohen Aufwandes werden voraussichtlich Verwaltungskosten in Höhe von 50 € erhoben.
Mit der Anforderung werden folgende Angaben benötigt:
vollständiger Name
Geburtsdatum
die zum Zeitpunkt der Impfungen gültige vollständige Adresse
falls abweichend die Adresse, an die der Nachweis versendet werden soll
Impfdatum der (jeweiligen) Impfung(en) - zuzüglich der Angabe, um die wievielte Impfung es sich (jeweils) handelt
Impforte (Impfzentrum oder mobiles Impfteam von welcher Stadt/Landkreis?)
Digitale Impfzertifikate (zur Nutzung in der Corona-Warn-App bzw. CovPass-App) haben aus technischen Gründen, unabhängig von der fachlichen Gültigkeit, ein Ablaufdatum. Ihre Gültigkeit läuft nach 365 Tagen automatisch ab. Das heißt, der QR-Code auf dem Impfzertifikat erscheint ab dann ungültig und kann nicht mehr gelesen werden. Beide Apps geben dazu 28 Tage vor Ablauf entsprechende Hinweise.
Um Ihren Impfstatus weiterhin nachweisen zu können, müssen die entsprechenden Zertifikate aktualisiert werden.
Nachstehend finden Sie die Anleitungen für die jeweilige App, wie Sie mit wenigen Schritten die Aktualisierung der Zertifikate vornehmen können.
Das technische Ablaufdatum des QR-Codes vom Impfzertifikat hat nichts mit Ihrem Impfschutz zu tun.
Grundsätzlich sind die Impfnachweise nach einer vollständigen Grundimmunisierung (Grundimmunisierung bis 30.09.2022 mit zwei Einzelimpfungen, ab 1.10.2022 mit drei Impfungen) wie auch mit einer zusätzlichen Auffrischung innerhalb Deutschlands unbegrenzt gültig.
Mehr Informationen zur Impfung
Hier finden Sie alle offizielle Informationen rund um die Impfung gegen COVID-19.