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Hinweise zur Corona-Schutzimpfung

Wo kann ich mich in Niedersachsen gegen Covid-19 impfen lassen?

Sie können sich in den allermeisten Arztpraxen, bei Ihren Betriebsärzten und in teilnehmenden Apotheken impfen lassen.

Ob Ihre Apotheke gegen Covid-19 impft, können Sie über die Internetseite
» www.mein-apothekenmanager.de erfahren.



Hinweis:
Die mobilen Impfteams (MIT) der Landkreise und kreisfreien Städte für COVID-Schutzimpfungen sind seit dem 31.12.2022 eingestellt worden. Niedersachsen folgt damit den Beschlüssen des Bundesgesundheitsministeriums, die einen Übergang der COVID-Schutzimpfungen in das Regelsystem der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, der betriebsärztlichen Dienste sowie der Apotheken vorsehen.



Bei möglichen Nebenwirkungen der Corona-Schutzimpfung beantwortet das Robert Koch Institut hier die wichtigsten Fragen.


Schaubild: Wo kann ich mich in Niedersachsen impfen oder boostern (Auffrischungsimpfung) lassen?   Bildrechte: StK

Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)

Die STIKO hat ihre COVID-19-Impfempfehlung am 25.04.2023 aktualisiert:

Sie empfiehlt künftig eine jährliche Auffrischimpfung für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf (Personen ab 60 Jahre, Personen ab 6 Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen) sowie für Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko (medizinisches und pflegerisches Personal).

Personen ohne Grunderkrankungen zwischen 18 und 59 Jahren wird das Erreichen einer Basisimmunität empfohlen, bestehend aus mind. 2 Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt (Impfung oder Infektion). Gesunden Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird aufgrund der Seltenheit schwerer Verläufe jetzt keine COVID-19-Impfung mehr empfohlen. Der Beschlussentwurf geht heute in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren.

Die epidemiologische Situation von COVID-19 hat sich im Verlauf der vergangenen drei Jahre stark verändert. SARS-CoV-2 zirkuliert zwar weiterhin in der Bevölkerung, doch schwere Verläufe sind durch die erreichte Basisimmunität deutlich seltener geworden. Das ist insbesondere ein großer Erfolg der Impfung aber teilweise auch Ergebnis einer Immunität durch Infektionen.

Trotzdem bleibt COVID-19 vor allem für ältere Menschen und vorerkrankte Personen ein Risiko. Die neue Impfempfehlung der STIKO folgt diesen neuen Voraussetzungen. Ziel der aktualisierten STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung ist es weiterhin, schwere COVID-19-Verläufe zu verhindern, mögliche Langzeitfolgen von SARS-CoV-2-Infektionen in der gesamten Bevölkerung so weit wie möglich zu reduzieren sowie Beschäftigte in der medizinischen und pflegerischen Versorgung vor SARS-CoV-2-Infektionen zu schützen.

Empfehlung für die gesunde Allgemeinbevölkerung (bis 59 Jahre):

Personen ohne Grunderkrankungen zwischen 18 und 59 Jahren (inkl. Schwangeren) empfiehlt die STIKO eine Grundimmunisierung plus eine Auffrischimpfung, um die Basisimmunität aufzubauen. Für einen guten und andauernden Schutz ist wichtig, dass das Immunsystem mindestens dreimal Kontakt mit Antigenen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst hat (Infektion). Mindestens zwei dieser Kontakte sollten durch Impfungen erfolgen.

Für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wird keine routinemäßige COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen. Unter den Omikron-Varianten hat sich die Erkrankungsschwere (inkl. potenzieller Langzeitfolgen) in dieser Altersgruppe hin zu überwiegend milden oder asymptomatischen Verläufen entwickelt. Die bis dato vorliegende Evidenz zeigt, dass SARS-CoV-2-Infektionen bei Kindern und Jugendlichen in aller Regel problemlos verlaufen. Die STIKO empfiehlt daher eine Impfung in dieser Altersgruppe jetzt nicht mehr. Es bestehen jedoch keine Sicherheitsbedenken bei der Impfung von gesunden Kindern und Jugendlichen.

Empfehlung zur jährlichen Auffrischimpfung für Risikogruppen:

Personengruppen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19 Verlauf werden zusätzlich zur Basisimmunität jährliche Auffrischimpfungen empfohlen. Diese sollen präferentiell mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen. Es soll vorzugsweise im Herbst geimpft werden, damit vulnerable Personen auch bei möglicherweise steigenden Infektionszahlen im Herbst und Winter bestmöglich geschützt sind. Das gilt für Personen ab 60 Jahren, BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege und Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit Grundkrankheiten, die mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe einhergehen. Dieselbe Empfehlung zur jährlichen Auffrischimpfung gilt für Personen mit einem erhöhten beruflichen SARS-CoV-2 Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung.

Bei immundefizienten Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort können zusätzliche Impfstoffdosen in kürzerem Abstand sinnvoll sein. Die Entscheidung über weitere Impfungen trifft der/die behandelnde Arzt/Ärztin, ggf. unter Berücksichtigung der Bestimmung spezifischer Antikörper.

Der Beschlussentwurf der STIKO zur COVID-19-Impfung geht heute in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren an die Bundesländer und die beteiligten Fachkreise. Änderungen sind danach noch möglich. Die Empfehlungen der STIKO werden im Anschluss an das Stellungnahmeverfahren zusammen mit den wissenschaftlichen Begründungen im Epidemiologischen Bulletin erscheinen.

Weitere Informationen:


Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

*** Hinweis - dieser Bereich wird aufgrund der vorstehenden Änderungsvorschläge der STIKO aktuell überarbeitet ***

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