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Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
Auf dieser Seite finden Sie die neuesten Antworten auf die aktuellen Fragen zu den Corona-Maßnahmen.
Viele weitere Fragen beantworten wir in den Themen-FAQ.
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Auf einen Blick:
» Vorschriften der Landesregierung
» Hier geht es zu den wichtigsten Regeln in Einfacher Sprache
» Erweiterte Regelungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten
Wo finde ich Informationen zu den Impfungen?
Hinweise zur Covid-19-Schutzimpfung | Antworten auf häufig gestellte Fragen (Impf-FAQ)
In den Medien wird über einen Stufenplan berichtet, der den weiteren Weg skizziert - wann tritt dieser in Kraft bzw. was ist dort beschrieben?
Es handelt sich bei dem Stufenplan 2.0 um eine Art erweitertes Ampelsystem über sechs Stufen von einem geringen Infektionsgeschehen unter 10 in Stufe 1 bis zu einem eskalierenden Infektionsgeschehen über 200 beziehungsweise einem R-Faktor von über 1,2.
Ob der Stufenplan dann so oder modifiziert umgesetzt wird, wird nach den nächsten Gesprächen zwischen Bund und Ländern (3. März) entschieden werden, insbesondere auch im Lichte der ersten Ergebnisse zur Verbreitung von Virusmutationen in Deutschland.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Überlegungen der Landesregierung.
Aktuelle Fragen und Antworten zur Niedersächsischen Corona-Verordnung (gültig ab 13. Februar 2021)
Maskenpflicht
Wo und wann genau gilt die Maskenpflicht?
Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Virusmutationen weisen wir darauf hin, dass medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) eine höhere Schutzwirkung haben als die bisherigen Alltagsmasken, die keinen Standards in Hinblick auf ihre Wirkung unterliegen.
Deshalb wird die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und drum herum, in Gotteshäusern und bei medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen, konkretisiert zu einer Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken.
Generell wird in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist, die Nutzung medizinischer Masken dringend angeraten.
In Niedersachsen gilt diese Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske insbesondere an folgenden Orten/in folgenden Situationen:
- in den derzeit geöffneten Bereichen des Handels, hierzu gehören: Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, Getränkehandel, Abhol- und Lieferdienste, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien, Geschäfte für Optik und Hörgeräte, Banken, Poststellen etc.,
- im öffentlichen Personenverkehr, das heißt in Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Zügen, Taxen, Fähren sowie in Bahnhöfen, Haltestellen und deren Wartebereichen,
- wenn Tätigkeiten oder Dienstleistungen die Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 m erfordern. Das gilt insbesondere in der Gesundheitsversorgung, der Pflege und bei körpernahen Dienstleistungen. Hierzu gehören auch Arztpraxen,
- bei Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen in Kirchen, Synagogen, Moscheen und anderen geschlossenen Räumlichkeiten und auch bei Zusammenkünften anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften.
Hier beantworten Ihnen viele weitere Fragen rund um die neue Maskenpflicht ab dem 25. Januar!
Kontaktbeschränkungen
Ändert sich durch die neue Verordnung vom 13.02.2021 etwas in den Kontaktbeschränkungen?
Die Altersgrenze der von den Kontaktbeschränkungen ausgenommenen Kinder ist von bisher drei auf nunmehr sechs Jahre erhöht. Die Kontaktbeschränkungen belasten insbesondere Kinder und Familien stark, insofern soll die Anhebung der Altersgrenze diese Belastung ein wenig reduzieren.
Eine Person darf sich auch mit den zugehörigen Kindern bis einschließlich sechs Jahren zusammen mit einem anderen Haushalt treffen. Dies gilt für den öffentlichen Bereich ebenso wie für die private Wohnung oder das eigene Grundstück.
Meine Frau und ich (beide über 80) machen unsere Erledigungen stets gemeinsam, so auch zum möglichen Impftermin - dürfen wir zu zweit in einem Taxi fahren?
Ja, das ist möglich. Auch bei zwei Personen aus verschiedenen Haushalten wäre dies möglich, da der Fahrer/die Fahrerin einerseits im zulässigen beruflichen Rahmen tätig ist und die zwei zu transportierenden Personen im Rahmen der gültigen Kontaktregelungen dabei sind.
Wenn ich mich mit einer Person aus einer WG oder Familie treffe, warum kann ich mich dann nicht gleich mit der ganzen Familie treffen?
Direkte Begegnungen von Menschen sollen soweit wie möglich eingeschränkt werden, um Infektionen zu vermeiden. Treffen mit Einzelpersonen werden sicher seltener stattfinden als das Zusammenkommen zweier Paare oder zweier Familien. Außerdem hat jedes Mitglied einer WG oder Familie wieder andere Kontakte gehabt, die die Infektionsgefahr erhöhen.
Meine Wohnung ist zum 01.02. gekündigt worden und der Umzug steht bevor – wer darf mir helfen?
Grundsätzlich darf Ihnen zunächst ein gewerbliches Umzugsunternehmen helfen. Die häufig im privaten Rahmen angewandte Variante der freundschaftlichen Hilfe fällt allerdings leider unter die derzeit gültigen Kontaktbeschränkungen. Vielleicht könnten Sie einen personenstarken Haushalt um Mithilfe bitten, deren Mitglieder Sie alleine tatkräftig unterstützen können.
Müssen Kinder jetzt komplett alleine spielen, wenn sie keine Geschwister zu Hause haben? Beziehungsweise dürfen sich Kindergruppen noch zum Spielen treffen, wenn ein Erwachsener dabei ist?
Ein einzelnes Kind kann nur alleine ohne elterliche Begleitung zu Besuch kommen. Ein Treffen von Kindern aus verschiedenen Haushalten in einer Gruppe ist nur im Rahmen einer regelmäßigen organisierten Betreuungssituation zulässig.
Dürfen Menschen mit schweren Behinderungen begleitet werden, wenn sie eine andere Person treffen oder besuchen?
Ja, dafür gibt es eine Ausnahmeregel: Begleitpersonen oder Betreuungskräfte, die erforderlich sind, um Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, werden nicht eingerechnet.
Für private Fahrgemeinschaften gelten leider die üblichen Kontaktregelungen, das heißt eine Person plus ein Haushalt.
Ab wann bin ich ein Haushalt? Wenn ich mit jemandem zusammen bin (Partner/in), oder nur, wenn wir zusammenwohnen?Entscheidend ist der feste, auf Dauer angelegte Zusammenschluss. Nicht zusammenwohnende Paare sind auch dann als ein Haushalt anzusehen, wenn sie zumindest an einigen Tagen gemeinsam in einer Wohnung, einem Haus leben.
Wie sollen die Kontaktbeschränkungen kontrolliert werden?Die Ordnungsbehörden werden nicht systematisch die Wohnungen überprüfen, aber bei auffälligen Ereignissen (Feiern, größere und lautere Zusammenkünfte) schon nachschauen gehen.
»»» Hier geht es zu weiteren Antworten auf Fragen zu den Kontaktbeschränkungen
Sport
Kann ich mich weiterhin mit meiner Laufgruppe zum Joggen treffen?
Leider nein, Sie dürfen sich in den nächsten Wochen nur mit Menschen aus Ihrem eigenen Hausstand oder mit einer anderen Person zum gemeinsamen Joggen treffen.
»»» Hier geht zu weiteren Antworten auf Fragen rund ums Sporttreiben
Kleinkinder / Kita / Schule / Weiterbildung
Was hat sich beim Kinderkrankengeld verändert?
Mit dem Beschluss vom Bundesrat am 18.01.2021 können gesetzlich versicherte Eltern in diesem Jahr pro Kind und Elternteil 20 statt bisher zehn Tage Kinderkrankengeld beantragen.
Viele Familien und insbesondere Alleinerziehende nutzen derzeit die Großeltern oder Tante und Onkel zur Betreuung. Da nun Kinder nicht mehr gesondert behandelt werden:
Dürfen zwei (oder mehr) Kinder zu den Großeltern/zu Tante und Onkel gebracht werden?
Ja, das ist zulässig. Die Regelung zur Kinderbetreuung ist insgesamt weit zu verstehen. Sie ermöglicht unter anderem die Betreuung durch Großeltern und Nachbarn.
Was gilt nun in Förderschulen?
In Niedersachsen können Förderschulen in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören geführt werden.
In den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wird nicht zwischen Primar- und Sekundarbereich unterschieden. Diese (und nur diese) Förderschulen wechseln unabhängig von den konkreten Schuljahrgängen für eine Woche in Scenario C, also ins Homeschooling und danach ganz in Scenario B, also in den Wechselunterricht.
Alle anderen Förderschulen, also diejenigen für die Förderschwerpunkte emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören, die die Schuljahrgänge 1 bis 4 des Primarbereiches abdecken, wechseln für eine Woche in das Szenario C und dann in B.
Soweit diese Förderschulen die Schuljahrgänge 5 bis 10 des Sekundarbereiches abdecken, wechseln sie für die nächsten drei Wochen ganz in das Szenario C.
» Hier geht es weiteren Antworten auf Fragen zum Schulbetrieb
Kurse sind leider nicht zulässig.
Wesenstests sind jedoch nach § 13 des Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) und Sachkundeprüfungen nach § 3 NHundG nach § 14a Absatz 1 Satz 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung zulässig, da es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeit nach dem Hundegsetzt handelt und unmittelbar der Gefahrenabwehr dient.
Hingegen sind Welpenkurse, ggf. Junghundekurse, verhaltenstherapeutische Trainingseinheiten und Training eines Hund-Halter-Gespanns nach § 14a Absatz 1 Satz 1 unzulässig.
Öffnungsregelungen
Der Handel ist weitgehend geschlossen - was bleibt noch offen?Geöffnet bleiben danach Betriebe und Einrichtungen:
- des Lebensmittelhandels,
- der Wochenmärkte und des landwirtschaftlichen Direktverkaufs und der Hofläden in Bezug auf den Handel mit Lebensmitteln,
- des Getränkehandels, der Abhol- und Lieferdienste,
- der Reformhäuser, der Babyfachgeschäfte,
- der Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien,
- der Optikerinnen, Optiker, Hörgeräteakustikerinnen und Hörgeräteakustiker,
- der Tankstellen und Autowaschanlagen,
- der Kraftfahrzeug- oder Fahrrad-Werkstätten und der Reparaturwerkstätten für Elektronikgeräte,
- der Banken und Sparkassen,
- der Poststellen,
- der Reinigungen und der Waschsalons,
- der Zeitungsverkaufsstellen,
- des Tierbedarfshandels und des Futtermittelhandels,
- des Großhandels und der Baumärkte, jeweils nur für gewerbliche Kundinnen und Kunden,
- des Brenn- und Heizstoffhandels,
- des Brief- und Versandhandels,
- und die Verkaufsstellen von Fahrkarten für den Personenverkehr.
Meine Haare werden immer unansehnlicher - wann können die Friseursalons wieder öffnen?
Ab dem 1. März 2021 ist die Öffnung von Friseursalons und das Angebot der entsprechenden Dienstleistungen wieder zulässig.
Die Schließung der Friseurbetriebe stellt für viele Bürgerinnen und Bürger eine Belastung dar. Die Mehrzahl der Menschen schneidet sich nicht selbst die Haare und tut dies dankenswerterweise auch nicht bei anderen Personen, ohne dafür ausgebildet zu sein. Diese Situation ruft aber auf längere Sicht bei vielen Menschen ein deutliches Gefühl des Ungepflegtseins hervor. Andere körpernahe Dienstleistungen – wie sie etwa Kosmetikstudios erbringen – betreffen nicht im gleichen Maße ein körperpflegerisches Grundbedürfnis und können zumindest teilweise selbst vorgenommen werden. Da in Friseurbetrieben inzwischen umfangreiche Hygienekonzepte entwickelt wurden, kann auch hier von einem geminderten Infektionsrisiko gegenüber anderen körpernahen Dienstleistungen ausgegangen werden.
Blumen und Pflanzen sollen wieder verkauft werden können - stimmt das?
Ja. Der Einzelhandel in Niedersachsen ist zwar weitgehend geschlossen, jedoch nach einer Aktualisierung der Corona-Verordnung Niedersachsens sind Verkäufe von Schnittblumen, Topfblumen und Topfpflanzen sowie Blumengestecken und Grabschmuck seit dem 13. Februar wieder erlaubt.
Blumen und Pflanzen dürfen auf Wochenmärkten, in Hofläden und im landwirtschaftlichen Direktverkauf sowie in Verkaufsstellen des gärtnerischen Facheinzelhandels, Gärtnereien, Gartencenter und Gartenmärkten unter Wahrung der geltenden Hygieneregeln verkauft und gekauft werden.
Können auch Baumärkte Pflanzen und Blumen verkaufen?
Ja, allerdings auch nur Pflanzen und Blumen. Die Gartenabteilungen von Baumärkten dürfen geöffnet werden, möglichst mit separatem Zugang, mit gesonderten in der Gartenabteilung aufgebauten Kassen und mit einer Absperrung zu dem sonstigen Sortiment.
Dürfen Gartencenter, Gartenmärkte oder Gärtnereien auch Gartengeräte verkaufen?
Ja, wenn ihr Sortimentsschwerpunkt aus Blumen und Pflanzen besteht dürfen sie wie die anderen geöffneten Verkaufsstellen auch ihre Randsortimente wie Töpfe, Blumenschmuck und Gartenartikel verkaufen. Diese Unternehmen dürfen auch ihre Randsortimente (Töpfe, Gartenwerkzeug) verkaufen und sind nicht auf Blumen bzw. Pflanzen beschränkt.
Dürfen Baumärkte mit Gartenabteilungen nicht vielleicht wenigstens kleinere sonstige Artikel (Hammer, Schrauben, Dübel etc.) aus dem normalen Baumarktbestand mit verkaufen?
Leider nein, die Ausnahmeregelung bezieht sich definitiv nur auf Blumen und Pflanzen.
» Hier finden Sie weitere Antworten auf Fragen zum Thema Öffnungsreglungen und Dienstleistungen
Können wir uns ein Ferienhaus mieten, um dort gemeinsam mit Freunden (zusammen 2 Paare) Urlaub zu machen?
» Hier finden Sie weitere Antworten auf Fragen zu innerdeutschen Reisen.
Einreise aus Risikogebieten
Was muss ich beachten, wenn ich aus dem Ausland (insbesondere aus Risikogebieten) einreise?Dies gilt für Einreisen aus einem Risikogebiet mit einer besonders hohen Inzidenz für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Hochinzidenzgebiet) sowie für Einreisen aus einem Risikogebiet, in dem bestimmte Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet aufgetreten sind (Virusvarianten-Gebiet).
» Hier finden Sie Antworten auf Fragen rund um Reisen und Einreise aus Risikogebieten
Bildergalerie:
Was tue ich, wenn ich Symptome habe, Kontakt mit einer infizierten Person hatte und wer muss wann in Quarantäne:
Weitere Antworten auf häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus – sortiert nach Themengebieten:
Alltag in Zeiten des Coronavirus – Antworten auf häufig gestellte Fragen
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Welche Quarantäne-Regelungen gibt es für Einreisen aus dem Ausland? Ist ein Corona-Test obligatorisch und was ist bei innerdeutschen Reisen? Diese und andere häufig gestellten Fragen beantworten wir in unseren Reise-FAQ. mehrMund-Nasen-Bedeckung – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Bei dem aktuellen Infektionsgeschehen gilt eine erweiterte Maskenpflicht (Medizinische Masken) seit dem 25. Januar 2021. Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Mund-Nasen-Bedeckung bzw. Maskenpflicht finden Sie hier. mehrSport – Antworten auf häufig gestellte Fragen
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Antworten auf alle arbeitsrechtlichen Fragen, auf Fragen zu Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen sowie zu den Themen Steuern, Vergaberecht, Verkehr und Arbeitsschutz finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung. mehrWissenschaft, Kultur & Weiterbildung – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Alle Antworten auf die häufig gestellten Fragen zum Lehrbetrieb an den Hochschulen, zu Forschung und Forschungsförderung sowie zu Kultur und Weiterbildung finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur. mehrSteuererklärung & Co. – Antworten auf häufig gestellte steuerliche Fragen
Das Niedersächsische Finanzministerium räumt in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium diverse steuerliche Erleichterungen ein, um die Steuerpflichtigen zu entlasten. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte steuerliche Fragen sowie eine Vorlage zur Beantragung von Steuererleicherungen. mehrErnährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Sind Hamsterkäufe sinnvoll? Können Coronaviren über Lebensmittel übertragen werden? Antworten auf alle Fragen zu den Themen Ernährung, Landwirtschaft, Tierschutz und Verbraucherschutz finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. mehr- Vorschriften der Landesregierung
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Artikel-Informationen
erstellt am:
26.02.2020
zuletzt aktualisiert am:
23.02.2021